DStV fordert Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens
Andernfalls benachteiligt der bisherige Entwurf laut der in einer Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) v. 18.3.2024 geäußerten Ansicht inländische Unternehmen, insbesondere KMU.
Die geplante EU-Mehrwertsteuerreform "VAT in the digital age" (kurz: ViDA) beschäftigt die Steuerwelt seit über einem Jahr. Eine Einigung auf europäischer Ebene steht noch aus. Sie wird wohl im Mai 2024 angestrebt. Der DStV regt an, bei den Plänen zur Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens noch einmal nachzubessern (vgl. DStV-Stellungnahme S 05/24 ).
Drohende Benachteiligung von KMU
Der genannte Vorschlag der EU-Kommission sehe eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen vor, in denen der leistende Unternehmer nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, und die Leistung an einen Unternehmer erbracht wird, der im Mitgliedstaat des Verbrauchs umsatzsteuerlich registriert ist.
Dies wird nach Meinung des DStV dazu führen, dass Umsätze von nicht im Inland ansässigen Unternehmern im B2B Bereich wesentlich häufiger als bisher im Reverse-Charge-Verfahren besteuert werden. Das bedeute, dass die Befolgungskosten für nicht im Inland ansässige Unternehmer sinken. So entfalle beispielsweise die Frage nach dem richtigen Steuersatz für die erbrachte Leistung. Außerdem weist der DStV darauf hin, dass einige Vertragspartner die Abrechnung mit umgekehrter Steuerschuldnerschaft bevorzugen. So müsse in diesen Fällen die Vorsteuer nicht "vorgestreckt" werden.
Es bestehe mithin die Gefahr, dass in Deutschland ansässige Unternehmer zukünftig Waren lieber vom Ausland statt von im Inland ansässigen Wettbewerbern beziehen. Der DStV befürchtet, dass den Wirtschaftsstandort und insbesondere hier ansässige kleine und mittlere Unternehmen schwächen dürfte.
Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens als Lösung
Als Lösung schlägt der DStV vor, es im Inland ansässigen Unternehmen zu ermöglichen, auch im inländischen B2B-Fall das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Aber das erlaube die MwStSystRL nicht ohne Weiteres. Zumindest in den Fällen, in denen die Umsätze über das geplante Meldesystem (im Sinne des ViDA‑Vorschlags) mitgeteilt werden, sollte nach dem Vorschlag die MwStSystRL eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorsehen.
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
449
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4154
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
291
-
E-Rechnung
2879
-
Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027
283
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
270459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2683
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
267
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
265
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
246
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
26.08.2026
-
Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027
20.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
17.08.2026
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
14.08.2026
-
Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück
11.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
10.08.2026
-
Union attackiert Klingbeils Steuerpläne
10.08.2026