Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen
Änderung des UStAE
Der UStAE wird geändert. Abschn. 10.2. Abs. 5 erhält nun folgenden Zusatz: "Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler eine (Abschluss- )Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobilfunkgeräts (vertragliche Entkopplung) an den Endkunden zahlt, stellt die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungsleistung dar."
Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
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