Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Vollstreckung

Ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstitel kann nach Einstellung der Vorschussleistungen im Wege einer analogen Anwendung des § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden (BGH, Beschl. v. 23.9.2015 – XII ZB 62/14). a) Bei der Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels handelt es sich um ein selbstständiges ...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

b) Für die Frage, ob die Sorgeberechtigten eine notwendige Heilbehandlung gegen den Willen eines älteren Kindes oder Jugendlichen durchsetzen können, kommt es auf die Schwere und Bedeutung des Eingriffs in die körperliche Integrität des Kindes, die objektive (medizinische) Notwendigkeit und die Gründe für die Haltung des Kindes an. c) Sorgeberechtigte müssen einen Antrag gem...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / Q. Häusliche Gemeinschaft

Diese ist anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt des Privilegierten im Haushalt des Geschädigten liegt und eine auf Dauer angelegte gemeinschaftliche Wirtschaftsführung besteht.[36] Neben der Dauer des gemeinsamen Wohnens sind Indizien für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft etwa:mehr

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FF 11/2015, Kindesanhörung im FamilienrechtRechtliche und psychologische Grundlagen sowie praktische Durchführung

Carl/Clauß/Karle2015, 275 Seiten, 39 EUR, Verlag C.H. Beck Die Autoren haben ein Werk vorgelegt, das sich an alle Professionen richten soll, die in irgendeiner Form mit der Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren befasst sind. Diesem Anspruch werden sie auch uneingeschränkt gerecht, dank der eigenen Bandbreite der im Autorenteam vertretenen Berufsbilder. Gerad...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / 1. Die Bestimmung der sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG – vorrangige Zuständigkeit gemäß § 266 Abs. 1 Hs. 2 bis 6 FamFG

Rz. 197 Greifen die in § 266 Abs. 1 Hs. 2 bis 6 FamFG genannten Zuständigkeiten und Verfahrensarten[266] ein, gehen diese den Familiensachen des § 266 Abs. 1 Hs.1 Nr. 1 bis Nr. 5 FamFG vor. Es besteht keine Zuständigkeit des Familiengerichts, auch wenn § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 FamFG tatbestandlich gegeben sind.[267] Rz. 198 Die Frage des Verhältnisses von § 266 Abs....mehr

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§ 1 Einführung / H. Das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)

Rz. 124 Im Rahmen der elterlichen Sorgen sind die Eltern berechtigt und verpflichtet für das Vermögen des Kindes zu sorgen. Diese Vermögenssorge beinhaltet alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, das Vermögen des Kindes zu erhalten, zu verwerten und zu mehren.[74] Die damit einhergehende Verwaltung des Kindsvermögens hat im Interesse...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Allgemeines

Rz. 207 § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 FamFG enthält zwei grundlegende unbestimmte Rechtsbegriffe mit denen die Intensität des Sachbezugs zu der familienrechtlichen Materie beschrieben wird und von deren Eingreifen es abhängt, ob der Verfahrensgegenstand das Vorliegen einer sonstigen Familiensache begründet-und damit zugleich über die Verfahrenszuständigkeit der Familien...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Umgangsvereitelung

Rz. 958 Auch das Umgangsrecht ist nach überwiegender Ansicht ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB,[849] außerdem besteht zwischen den Eltern bezüglich des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern ein gesetzliches Rechtsverhältnis familienrechtlicher Art, dass dem zur Gewährung des Umgangs verpflichteten Elternteil die Pflicht auferlegt, bei der Gewährung des Um...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Zusammenhangs"

Rz. 208 Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Zusammenhangs" lässt sich als solcher nicht in der einfachen Form einer Worterklärung oder Definition erschöpfend bestimmen, sondern nur aber immerhin durch Herausarbeitung des ihm zugrunde liegenden Rechtsgedankens und Verdeutlichung an Beispielen konkretisieren.[287] Rz. 209 Die Gesetzesverfasser[288] führen aus, der Begriff des Zu...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 2 FamFG

Rz. 216 § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 2 FamFG erfasst Rechte und Ansprüche gegen Dritte, wenn diese aus der Ehe herrühren.[302] Dies entspricht der Regelungsabsicht der Gesetzgeber, da diese die Ansprüche auf Mitwirkung bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegen Störungen des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe gegenüber dem andere...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 4, Nr. 5 FamFG

Rz. 220 Beide Vorschriften erfassen auch Ansprüche gegen Dritte,[311] insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Dritte zum Beispiel für Aufwendungen zur Rückerlangung eines entzogenen Kindes sowie wegen Verhinderung der Ausübung des Umgangsrechts.mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / e) Verfahren nach Nr. 5

Rz. 242 Erfasst werden hier vornehmlich Schadensersatzansprüche des umgangsberechtigten Elternteils gegen den anderen Elternteil wegen fehlgeschlagener Aufwendungen zur Ausgestaltung des Umgangsrechts.[401]mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / b) Umgangsrecht

Auch der Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind wie auch die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen.[5] Zwar kommen die strengen Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 GG bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung eines gerichtlichen Umgangsausschlusses nicht direkt zum Tragen, d...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / b) Umgangsrecht

Die in Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen getrennt lebenden Eltern anzuwendenden Grundsätze gelten entsprechend für Streitigkeiten, die das Umgangsrecht des getrennt lebenden Elternteils betreffen.[12] Das Bundesverfassungsgericht verneint eine Betroffenheit des Art. 6 Abs. 3 GG auch durch bestimmte gesetzliche oder gerichtliche Regelungen zum Umgangsrecht,[13] wenn die inso...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / V. Umgangsrecht leiblicher, aber nicht rechtlicher Väter

Das Interesse leiblicher Väter, die nicht rechtliche Väter ihres Kindes sind, ist einfachgesetzlich gestärkt worden und hat auch verfassungsrechtliche Anerkennung gefunden (1). Ist die leibliche Vaterschaft streitig, setzt die Durchsetzung des Umgangsanspruchs eine Abstammungsklärung voraus, für die verfassungsrechtliche Verfahrensanforderungen gelten (2). 1. Verfassungsrecht...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von Sorge- und Umgangsrechten getrennter Eltern – Wechselmodell

GG Art. 6 Abs. 2 3 Abs. 1, 2; UN-Kinderrechtskonvention Art. 18 Abs. 1 9 Abs. 3; BGB § 1671 § 1684 § 1697a Leitsatz 1. Es obliegt dem Gesetzgeber, den einzelnen Elternteilen bestimmte Rechte und Pflichten zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlen. Seine Gestaltungsbefugnis ist dabei umso größer, je weniger von einer Überei...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Dem Familiengericht kommt weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu. b) Eine Schutzlücke für den Umgang beanspruchenden Elternteil besteht wegen des verwaltungsgerichtlich einklagbaren Rechts auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nicht. (BVerfG, Beschl. v. 29.7...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 2 Anmerkung

Problematik der Entscheidung Der Beschluss des OLG Köln vom 16.10.2014 ist am Ende wohl zum im konkreten Fall zutreffenden Ergebnis gekommen, zeigt aber zugleich auch, wie gering der Schutz des Umgangsberechtigten ist, wenn der mit der elterlichen Sorge ausgestattete Elternteil sich – ungeachtet der Kindesrechte – querstellt und sich den im konkreten Fall einem Umgangspfleger...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer vor allem dagegen, dass die Gerichte ihm kein paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") eingeräumt haben und beanstandet die zugrunde liegende Gesetzeslage. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im September 2011 nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes trennten sich die Elter...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kläger ist der Vater des am … 2006 geborenen Kindes X. Sorgeberechtigt für das Kind war zunächst vorläufig und dann seit dem 4.11.2009 die Mutter des Kindes, Frau X2. [2] Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.12.2010 wurde dem Kläger ein Umgangsrecht mit X alle 14 Tage mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeräumt. Zugleich wurde beschlossen, dass die ...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / Leitsatz

1. Es obliegt dem Gesetzgeber, den einzelnen Elternteilen bestimmte Rechte und Pflichten zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlen. Seine Gestaltungsbefugnis ist dabei umso größer, je weniger von einer Übereinstimmung zwischen den Eltern und von einer sozialen Beziehung zwischen dem einzelnen Elternteil und dem Kind ausg...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 24.6.2015 hatte das BVerfG sowohl zu der Frage der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich der Zuordnung der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern, als auch einer möglicherweise gegen Verfassungsgrundsätze verstoßenden Auslegung der §§ 1671, 1684 BGB durch die vorangehenden Fachgerichte Stellung zu...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Verfassungsrechtliche Anerkennung

Der Wunsch des leiblichen Vaters nach Umgang und nach Auskunft über das Kind ist grundsätzlich verfassungsrechtlich anzuerkennen. Sofern der leibliche Vater auch rechtlich die Vaterstellung innehat, folgt dies bereits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und ist in § 1684 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. In Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenr...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichswert... / 1 Sachverhalt

Die Eheleute haben im Scheidungsverbundverfahren im Termin zur mündlichen Verhandlung eine Vereinbarung über das nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen. Das FamG hat sodann die Werte wie folgt festgesetzt: Praxis-Beispiel Gegen die Festsetzung d...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 2. Abstammungsklärung als Umgangsvoraussetzung

Zur Ermöglichung der praktischen Durchsetzung der Rechte des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters ermächtigt § 167a FamFG die Gerichte zur Anordnung einer Abstammungsuntersuchung, sofern dies in Verfahren, die das Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen Vaters nach § 1686a BGB betreffen, zur Klärung der leiblichen Vaterschaft erforderlich ist. Das Bundesverfassungsge...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichswert... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 32 Abs. 2 RVG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der erforderliche Beschwerdewert erreicht. Die Beschwerde ist auch teilweise begründet. Der Mehrwert für den Umgangsvergleich ist auf 1.500,00 EUR festzusetzen. 1. Zutreffend weist die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sich die Festsetzung des Verfahrenswerts vorliegend nach § 45 GKG, nicht hingeg...mehr

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FF 9/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Teilweise Außervollzugsetzung einer Entscheidung über die Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts. (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2015 – 1 BvR 1292/15). a) Das Familiengericht ist bei der Anordnung von begleiteten Umgangskontakten von Amts wegen verpflichtet, einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB zu ermitteln, wobei die Beteiligten eine M...mehr

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FF 9/2015, Keine Vaterschaf... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vaterschaftsanfechtung. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter. Er war mit deren Mutter nicht verheiratet. Nach der Geburt lebten der Beschwerdeführer, die Kindesmutter und die Tochter in einem gemeinsamen Haushalt, wobei der Beschwerdefü...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 1 Gründe:

[1] I. Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die am … 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. [2] Im vorliegenden Verfahren stellte der Kindesvater am 2.4.2014 beim Familiengericht den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich beantragte er beim Familienge...mehr

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FF 7+8/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Steht nicht fest, ob ein Beschwerdeführer der leibliche Vater des Kindes ist, so scheidet ein Eingriff in Art. 6 Abs. 1 und 6 Abs. 2 GG bzw. Art. 8 Abs. 1 EMRK aus. Allerdings kommt dem präsumtiven leiblichen Vater zumindest der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugute. b) Die Auslegung der Stichtagsregelung des § 35 EGZPO , wonach § 580 Nr. 8 ZPO auf Umgangsver...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit e... / Leitsatz

Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes – sogleich ein Verfahren einleitet, sofern solche Bemühungen nicht bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern um die Einhaltung ...mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt 65 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nachträglich noch ganz herzlich zum 65. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist seit 2004 Mitglied des Beirates. Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss hatten sich damals wohlbedacht dafür entschieden, neben Frau Richterin Weber-Monnecke als Mitglied des 12. Zivils...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / Leitsatz

1. Das durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Umgangsrecht kann zum Schutz des Kindes eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Dabei kommt dem Kindeswillen mit zunehmendem Alter des Kindes vermehrt Bedeutung zu. Selbst ein auf Beeinflussung beruhender Wunsch des Kindes kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. 2. Das Gericht ist v...mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1. Insbesondere ist eine Verwirkung nicht eingetreten. Dabei kann offen bleiben, ob aufgrund der Fassung von § 56 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG eine entsprechende Anwendung von § 20 GKG überhaupt in Betracht kommt (zum Streitstand: Hartmann, KostG, 44. Aufl. 2014, § 56 RVG Rn 6). Denn vorliegend ist jedenfalls das für eine Verwirkung erforderliche Vertrauensmoment (vgl. nur: Paland...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das FamG hat in der angefochtenen Entscheidung die an die Verfahrensbevollmächtigte des Kindesvaters aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen zu Recht auf 621,78 EUR festgesetzt und dabei einen Gegenstandswert von 3.000,00 EUR zugrunde gelegt. Mit zutreffender Be...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Tabellenunterhalt und Umgangsrecht

Tabellenunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht, siehe Anmerkung 1 zu § 1606 BGB.mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsgegner war für die Beschwerde in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung in einer Sorgerechtssache Verfahrenskostenhilfe bewilligt und zur Vertretung Rechtsanwältin M beigeordnet worden. Im Senatstermin wurde neben der Sorgerechtssache auch der Umgang der Antragstellerin mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten erörtert. Beide Verfahrensbevollmächtigten haben b...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Weniger als hälftige Mitbetreuung

An der Aufteilung, dass der Elternteil, der die Hauptverantwortung für das Kind trägt, durch Betreuung seine Unterhaltspflicht erfüllt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB), während der andere Elternteil auf der Grundlage seiner eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse Barunterhalt leisten muss, ändert sich nichts, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seinerseits Betreuungs- und Vers...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hatte in dem zugrunde liegenden Sorgerechtsverfahren die Kindesmutter vertreten und war dieser im Wege der Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren beigeordnet worden. Im Termin haben die Eltern eine Vereinbarung zum Sorge- und Umgangsrecht geschlossen. Das FamG hat im Anschluss daran den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR und den Wert der Vereinbarung auf...mehr

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AGS 5/2015, Mehrwertverglei... / 3 Anmerkung

Ein Mehrwertvergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren hat keinen Einfluss auf die Höhe des Verfahrenswerts. Der Mehrwert eines späteren Vergleichs kann auch nicht im Rahmen des § 41 S. 1 FamGKG beim Kriterium der Bedeutung der Sache berücksichtigt werden, da die Bedeutung gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Antragseinreichung zu beurteilen ist. Werden nicht anhängige Gege...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / V. Deutsches materielles Recht und die Rechtsprechung des EuGHMR

Ohne eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene anerkennungsfähige ausländische Entscheidung und bei deutschem Abstammungsstatut ist es hingegen – wie soeben bereits dargelegt – in der Regel nur möglich, ein im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenes Kind allenfalls dem anerkennenden deutschen Wunschvater und der gebärenden Frau zuz...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

1. a) Zur Reichweite der Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten. b) Eine gerichtliche Umgangsregelung, durch die der Umgang positiv geregelt wird, enthält stets das konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten; diese Verpflichtung ist mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG, Beschl. v. 1...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Denkbare Betreuungsmodelle und Konsequenzen für die Vertretungsbefugnis

§ 1629 BGB legt – wie andere kindschaftsrechtliche Vorschriften auch[5] – das sogenannte Residenzmodell zugrunde. Nach diesem Betreuungsmodell hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt überwiegend bei einem Elternteil und pflegt mit dem anderen Elternteil Umgang. Nach Trennung der Eltern sind allerdings zwei weitere Betreuungsmodelle für ein Kind denkbar: Bei einem Wechsel...mehr

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FF 3/2015, FF 3/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Die Beschwerde der Eltern gegen die Festsetzung des aus der Staatskasse an den Umgangspfleger zu zahlenden Aufwendungs- und Vergütungsersatzes ist mangels Beschwerdeberechtigung nicht zulässig (OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.10.2014 – 7 WF 1307/14 und 7 WF 1308/14). Ein umgangsberechtigter Elternteil, der die Erziehung des anderen Elternteils massiv unterwandert und dadurch die ...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / III. Das Wechselmodell – folgt es speziellen Regeln?

Weder § 1671 noch § 1684 beschränkt seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf ein einziges Sorgemodell. Zwar legt das System von Sorge und Umgang den Schluss nahe, dass es einen Betreuungs- und einen Besuchselternteil gibt.[60] Jedoch ist es gerade bei längeren periodisch wechselnden Aufenthaltsphasen (beispielsweise monatlich, halbjährlich) keinesfalls fernliegend, dem gera...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 3. Anordnung des Wechselmodells über § 1684 Abs. 3

Entsprechendes gilt für § 1684. Zwar steht dem Familiengericht hier – wie der Wortlaut von § 1684 Abs. 3 S. 1 klar zum Ausdruck bringt – auch die Befugnis zu, die Ausübung des Umgangsrechts näher zu regeln. Die damit einhergehende Einschränkung des Personensorgerechts des anderen Elternteils ist allerdings nur insoweit gerechtfertigt, als diese zur Sicherstellung des Zwecks ...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / I. Wann liegt ein unterhaltsrelevantes Wechselmodell vor?

Der Begriff "Wechselmodell" stammt aus der Umgangssprache, ist also im Gesetz nicht geregelt. Er gibt einen Zustand wieder: Das Kind wird nicht von einem Elternteil allein betreut, sondern abwechselnd von beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung im Einzelnen variiert zwischen dem in der Praxis kaum relevanten "Nestmodell", bei dem das Kind stets in der Wohnung eines Elternteil...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 1. Rückblick

Die am 3. November 1982 vom BVerfG[5] ausgesprochene Nichtigerklärung von § 1671 Abs. 4 S. 1 i.d.F. des SorgeRG,[6] demzufolge die elterliche Sorge bei Scheidung einem Elternteil allein zuzuweisen war, kam einem Paukenschlag in der Diskussion um ein gemeinsames Sorgerecht nach Trennung und Scheidung der Eltern gleich. Die gemeinsame elterliche Sorge war plötzlich möglich,[7]...mehr