Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung I

Die Entscheidung ist zutreffend und gut begründet, soweit das OLG den Tatbestand der Nrn. 1000, 1003 VV als erfüllt angesehen und eine Einigungsgebühr für die Zwischenvereinbarung der Beteiligten über den Umgang mit den Kindern in den Ferien zugebilligt hat. Seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 regelt Nr. 1000 VV zwei Varianten der Einigungsgebühr. Die Einigung...mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen de... / 1 Gründe:

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind...mehr

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FF 5/2014, / Kindesunterhalt

a) Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts dem Anspruch des Kindes auf Zahlung von Unterhalt nicht als bedarfsdeckend entgegengehalten werde...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / V. Kindschaftsrecht/Internationale und örtliche Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit bestimmt sich nach der Verordnung Brüssel II a. Maßgeblich sind die Art. 8 ff. der VO. Danach ist zu unterscheiden: 1. Zunächst einmal sind die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Das dort ansässige Gericht verfügt über die größte Sachnähe. Im Hinblick au...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 2 Anmerkung

Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten. In der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die Entscheidung des OLG Nürnberg einen der ersten veröffentlichten Beschlüsse[1] auf der neuen gesetzlichen Grundlage dar. § 1626a BGB in seiner nunmehr geltenden Fassung ist vorläufiger Endpunkt einer langjähr...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / II. Gerichtliche Maßnahmen zur Regelung des Umgangsrechts

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen, § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB. Die Pflicht und das Recht zum Umgang mit dem Kind verbleiben auch dem rechtlich oder tatsächlich verhinderten Elternteil.[75] Das Familiengericht kann aber nach § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken o...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 4. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge einer Mutter eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Beruht die elterliche Sorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf § 1626a Abs. 3 BGB und erkrankt sie psychisch, dann ruht ihre elterliche Sorge nach den §§ 1673, 1674 BGB. Solange ihre elterliche Sorge ruht, ist sie nicht berechtigt, sie auszuüben, § 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Besuche des Elternteils

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit,[77] da die Besuche der Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen dienen, die durch Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt sind. Sie entsprechen zudem dem Bedürfnis, dem Elternteil auch im Hei...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 5. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge eines Vaters eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Ist dem Vater eines nichtehelichen Kindes die Alleinsorge gemäß § 1671 Abs. 2 S. 1 BGB übertragen worden und erkrankt er psychisch, dann ruht seine elterliche Sorge ebenfalls gemäß den §§ 1673, 1674, 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 2. Verhinderung des allein sorgeberechtigten Elternteils im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Der Gesetzgeber hat die Wirkung von Störungen bei der Ausübung des alleinigen Sorgerechts im Verhältnis zur Mitsorge im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge anders geregelt. Hierauf weisen die Vorschriften der §§ 1678 Abs. 1 Hs. 2 und Abs. 2 BGB hin. Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß den §§ 1626a Abs. 3 und 1671 BGB allein zustand und besteht keine Au...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 2. Begleiteter, betreuter, unterstützter und beaufsichtigter Umgang nach § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Der begleitete Umgang ist von der Umgangspflegschaft zu unterscheiden.[103] Er kommt in besonders schwierigen Fallkonstellationen in Betracht.[104] Ein begleiteter Umgang ist angezeigt, wenn die Kontakte zwischen Vater und Kind lange Zeit unterbrochen waren und nunmehr eine Anbahnung des Umgangs in Betracht kommen soll.[105] Darüber hinaus kommt er auch in schweren Fällen der...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 3. Umgangsausschluss

Der Umgangsausschluss ist das letzte Mittel. Er ist die ultima ratio. Zum Schutz des Kindes dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Er kommt daher nur ausnahmsweise in Betracht, zumal nach § 1684 Abs. 1 BGB das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Hinzu kommt, dass nach § 1...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 1. Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB

Die Vorschrift des § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB enthält die Umgangspflegschaft. Hierunter ist die Regelung des Familienrichters – und nicht des Rechtspflegers –[83] zu verstehen, eine Ergänzungspflegschaft für die Durchführung des Umgangs anzuordnen, wenn die Eltern die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzen. Eine Kindeswohlgefäh...mehr

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FF 3/14, FF / Sorge- und Umgangsrecht

a) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege, so sind seine Pflegepersonen im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB anzuhören. Kann dies dem Kindeswohl dienen, so ist außerdem ihre Hinzuziehung als Beteiligte erforderlich. b) Im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB kann es § 26 FamFG gebieten, den Lebensgefährten, der mit der Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Haushalt fü...mehr

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AGS 3/2014, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend geht das AG davon aus, dass der Beteiligte mit seiner nahezu gleichzeitigen Stellung der Anträge zum Umgangsrecht und Sorgerecht in zwei separaten Verfahren trotz eines bereits anhängigen Sorgerechtsverfahrens gegen das Gebot der kostensparenden Prozessführung verstoßen hat. Der Senat hat bereits in seinem grundlegenden Beschluss in dem Verfahren 6 WF 400/08 ausgef...mehr

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AGS 3/2014, Keine sofortige... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Mutter richtet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die von ihr beantragte einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht. Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen, weil es nicht statthaft ist. Wenn in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung, das nach § 57 FamFG einer Anfechtung nicht unterli...mehr

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AGS 3/2014, Verstoß gegen d... / 1 Sachverhalt

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz v. 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind ...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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FF 2/2014, DFGT: Hinweise zum Wechselmodell

Der Vorstand des DFGT hat unter dem 10.1.2014 auf seiner Homepage unter "Aktuelle Nachrichten" folgende Hinweise zum Wechselmodell eingestellt: Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlen...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Allein die Tatsache, dass die Großeltern die Fremdunterbringung ihrer Enkelkinder missbilligen und die Erziehungsprobleme der Mutter, die zur Fremdunterbringung geführt haben, nicht in ihrem gesamten Umfang wahrgenommen haben, reicht nicht aus, um den von den Großeltern und Enkelkindern gewünschten Umgangskontakt auszuschließen (red. LS; OLG Köln, Beschl. v. 11.12.2012 – 27 ...mehr

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FF 1/2014, FF / Sorge- und Umgangsrecht

a) Grundsätzlich erlaubt der am 28.12.2012 in Kraft getretene § 1631d Abs. 1 BGB es den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil, für ein noch nicht selbst urteils- und einwilligungsfähiges, mehr als sechs Monate altes Kind die Entscheidung zugunsten einer nicht medizinisch indizierten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführenden B...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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AGS 11/2013, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung

Die Auffassung des OLG, es sei § 45 FamGKG zur Bewertung heranzuziehen, ist unzutreffend, auch wenn § 45 Abs. 1 Nr. 3 FamGKG den Verfahrensgegenstand in seiner aktuellen Fassung ausdrücklich benennt. Der Verfahrenswert richtet sich für den bereits seit dem Kalenderjahr 2012 gerichtlich anhängigen Verfahrensgegenstand nach § 42 FamGKG, allerdings nicht nach § 42 Abs. 1 FamGKG,...mehr

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FF 12/2013, Zur Eröffnung des 20. Deutschen Familiengerichtstags

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie alle herzlich willkommen! Nach einer Fülle von Reformen, die zu einer erheblichen Unruhe in der Praxis geführt haben, war es zunächst einmal erforderlich, sich einer vernünftigen – Maß haltenden – praktischen Umsetzung zuzuwenden. Wie gehen wir mit den Reformen um, wie lösen wir die sich daraus ergebende...mehr

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AGS 1/2014, Zur Frage "ders... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG in den beiden Beratungshilfesachen 15 II 685/12 (Gegenstand: Zustimmung des sorgeberechtigten Kindsvater zur beabsichtigten Nachnamensänderung des Kindes) und 15 II 686/12 (Gegenstand: alleiniges Sorgerecht für die Kindsmutter) ist nach Zulassung durch das AG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fo...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / d) Umfang der Erwerbstätigkeit

Im Minderjährigenunterhalt stellt sich die Frage, ob der gesteigert Unterhaltspflichtige ggf. mehr arbeiten muss als in den anderen Unterhaltsverhältnissen, wenn das tatsächliche oder gar das fiktiv zugerechnete Haupteinkommen nicht ausreicht. Da er in den anderen Unterhaltsverhältnissen eine vollschichtige Erwerbstätigkeit schuldet, würde das bedeuten, dass im Kindesunterha...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Der Antrag des leiblichen Vaters auf Abänderung einer kurz zuvor zugunsten der Kindesmutter getroffenen Sorgerechtsregelung ist zurückzuverweisen, wenn die Gerichte bei der Zurückweisung des Antrags des Beschwerdeführers auf ihre ursprüngliche, zum Wohl des Kindes getroffene Sorgerechtsentscheidung Bezug genommen sowie darauf abgestellt haben, dass der Vater nicht triftig be...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / VII. Ungünstige Fragestellung

Neben den falschen Kindeswohlschwellen kommt es noch zu weiteren Fragestellungen, die den Sachverständigen zu falschen Begutachtungen leiten können. So schließen einseitige Fragestellungen alternative Regelungen aus: z.B.: "Soll dem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden?", "Auf welchen Elternteil sollte das Sorgerecht übertragen werden?" (diese Fragestellungen schließen z...mehr

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FF 11/2013, Vollstreckbarke... / 2 Anmerkung

Ein Beschlusstitel zur Regelung des Umgangs mit dem Kind muss als Vollstreckungstitel hinreichend bestimmt sein. Davon geht auch der hier veröffentlichte Beschluss aus und entspricht insoweit der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Lehre.[1] Strittig ist jedoch, in welcher Hinsicht und in welchem Ausmaß das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit greift. Der BGH hat in ...mehr

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FF 11/2013, Vollstreckbarke... / 1 Gründe:

I. Mit Beschl. v. 28.9.2012 – 13 F 195/12 EA UG – hat das Amtsgericht – Familiengericht – in Ottweiler im Wege der einstweiligen Anordnung eine umfangreiche Regelung getroffen, in der dem Antragsgegner ein im Einzelnen näher ausgestaltetes Umgangsrecht mit seinen beiden Söhnen V. und S. eingeräumt wurde. Wegen der Einzelheiten wird auf den erwähnten Beschluss Bezug genommen....mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 2.5 Personengruppen mit besonderem Basisbedarf

Rz. 25 Abs. 3 verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte für den Regelfall dazu, in der Satzung auch besonderen Bedarf zu berücksichtigen. Das Gesetz bzw. die Gesetzesbegründung nennen eine Behinderung, das Umgangsrecht, die Berufsfindungsphase, aber auch Alleinerziehende, die stationäre Suchtklinik und das Frauenhaus. Die Regelung zielt sowohl auf einen größeren wie auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schreibt inhaltlich Rahmenvorgaben für die zu erlassenden Satzungen beziehungsweise Rechtsvorschriften der Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg nach § 22a fest. Sie fordert einerseits einen Mindestgehalt für den Inhalt einer Satzung zu den angemessenen Wohn- und Heizkosten, ermöglicht darüber hinaus aber optional auch über die bisherige Rechtslage hin...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg, insbesondere weil angesichts des BGH-Beschlusses v. 1.8.2012 – XII ZB 456/11, NJW 2012, 3100, der vom Bezirksrevisor herangezogene Senatsbeschl. v. 30.7.2012 – 11 WF 1138/12 = NJW 2012, 3735, nicht mehr aufrecht erhalten werden kann: 1. Anknüpfend an seine Entscheidungen vom 19.1.2011 – XII ZB 486/10, NJW 2011, 1451 sowie v. 17.1...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die – noch verheirateten – Eltern der Kinder A., geboren am … 2007, sowie B. und C., beide geboren am … 2010. Beide Elternteile stammen ursprünglich aus dem Raum Dresden. Dort leben auch noch die Eltern des Antragstellers in T. und die Eltern der Antragsgegnerin in E. Beide Ortschaften sind etwa 10 km voneinander entfernt. Die...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 1 Sachverhalt

Am 6.9.2012 hatte der Vater der beiden Kinder Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für beide Kinder beantragt; hierauf wurde das Verfahren 1 F 610/12 angelegt. Am 12.9.2012 hatte die Mutter eine Umgangsregelung dahin beantragt, dass sie berechtigt sei, die Kinder an jedem zweiten Wochenende von Freitag, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 17.00 Uhr, zu sich zu nehmen; ...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / Leitsatz

§ 16 Nr. 4 RVG ist in Beratungshilfeangelegenheiten nicht entsprechend anwendbar. Ausgehend von den im Rahmen der Gewährung der Beratungshilfe zu berücksichtigenden jeweiligen Lebenssachverhalten und deren Abgrenzbarkeit untereinander ist es angemessen, zwischen folgenden beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu unterscheiden und...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 2 Anmerkung

Bei erster Lektüre – insbesondere der Leitsätze – der Entscheidung des OLG Nürnberg könnte sich der Eindruck einer Abkehr von den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu Fällen der "ertrotzten Kontinuität" ergeben. Dieser erste Eindruck täuscht. Das OLG Nürnberg folgt in seinem Beschluss uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] und setzt sich dabei in...mehr

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AGS 10/2013, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak, bearbeitet von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D. und Dr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Verlag Franz Vahlen München. 4., neu bearb. Aufl. 2013. XL, 823 S. 89,00 EUR.

Das Autorenteam vereint Wissenschaft, richterliche Praxis und anwaltliches Know-how unter Einbeziehung aller verfahrens-, materiell- und kostenrechtlichen Bezüge. Die Kommentierung des 1. und 2. Buchs des FamFG (§§ 1-270 FamFG), der Regelungen des FamGKG und internationaler Vorschriften überzeugt auch in der vierten Auflage bei einem Rechtsprechungsstand März 2013. Der Komme...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Ist ein Kind in einer Pflegefamilie aufgewachsen, gebietet es das Kindeswohl, die neu gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegeeltern zu berücksichtigen und das Kind aus seiner Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtig...mehr

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FF 09/2013, Familienrechtli... / 1 Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Mutter des im Juli 2007 geborenen Beschwerdeführers zu 3). Rechtlicher Vater ist der mit der Beschwerdeführerin zu 1) seit 2002 verheiratete Beschwerdeführer zu 2). Das Kind lebt seit seiner Geburt m...mehr

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FF 07/2013, Stärkung der Väterrechte durch neues Umgangsrecht wird Realität

Zu dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, das am 13. Juli 2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Stärkung der Väterrechte wird ab dem 13. Juli 2013 Realität. Endlich haben leibliche Väter, die ein ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, die Möglichkeit, Kontakt zu ihrem Kind zu pfleg...mehr

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FF 07/2013, / Sorge- und Umgangsrecht

Ein Wechselmodell, das wegen der paritätischen Betreuung eines Kindes auch unterhaltsrechtlich zur Folge hat, dass beide Eltern auf den Barunterhalt des Kindes haften, liegt nur dann vor, wenn neben etwa gleichwertigen zeitlichen Anteilen in der Betreuung auch die Verantwortung für die Sicherstellung einer Betreuung bei beiden Eltern liegt. Fehlt es daran, so kann dem hohen ...mehr

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FF 07/2013, Sorge und Umgang – Elternverantwortung in der Rechtspraxis

Tobias Fröschle 2013, 290 Seiten, FamRZ-Buch 37, 49 EUR, Gieseking Verlag, ISBN: 978-3-7694-1116-4 Bereits im Vorwort seines Buches bringt der Autor zum Ausdruck, dass sein zentrales Anliegen sich darauf richtet, den Leser auf den aktuellsten Stand der Gesetzgebung zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht zu bringen, um von dort aus relevante Fragen der Praxis zu thematisieren. ...mehr

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FF 07/2013, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?"

Christiane A. Lang Das Kindschaftsrecht scheint unerschöpfliches Potenzial für Reformen in sich zu tragen. Darüber, dass sich die aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auch und gerade im Kindschaftsrecht widerspiegeln sollten, kann sicherlich Einvernehmen hergestellt werden. Manch einer würde diesen Entwicklungen jedoch statt mit stetigen "kleinen" gesetzgeberischen Neue...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 1. Was ist ein "Wechselmodell"?

Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. Der Begriff wurde "obiter dictum" vom BGH in zwei grundlegenden Urteilen 2005 und 2007 verwendet. Beim Wechselmodell handele es sich – so der BGH – um eine "Betreuung mit im Wesentlichen gleichen Anteilen" mit einer "etwa hälftigen Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben", also "wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kind...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 2 Gründe:

[4] Die Revision hat keinen Erfolg. [5] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [6] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem Kläger nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB b...mehr