Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Kindeswohl und Wille des Sorgeberechtigten

Rz. 122 Während der Inobhutnahme ist das Jugendamt zunächst berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind (§ 42 Abs. 2 S. 4 SGB VIII). Welche konkreten Maßnahmen hiervon erfasst sind, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten,[413] wobei nicht außer Betracht bleiben darf, dass sich aus § 42 SGB VIII – zumindest b...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII)

Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. 1 Nr. 1). Ferner ist eine Unterstützung bei der außergerichtlichen Umsetzung von eigenen Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB vorgesehen...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 18 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es eines Antrags, wenn auch die Hauptsache nur auf Antrag eingeleitet werden könnte (§ 51 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 51 sowie Rdn 56 ff.). Dies trifft etwa für das Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB zu.[42] Könnte das Hauptsacheverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden, so kann d...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / F. Das Recht zum persönlichen grenzüberschreitenden Umgang

Rz. 163 Nach Art. 21 HKÜ kann der Antrag auf Durchführung oder wirksame Ausübung des Umgangs in derselben Weise an die Zentrale Behörde eines Vertragsstaates gestellt werden wie ein Antrag auf Rückgabe des Kindes. Das HKÜ versucht aber nicht, das Recht zum persönlichen Umgang erschöpfend zu regeln. Vielmehr wird es für die Zwecke des Abkommens als ausreichend angesehen, die ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Sachliche und persönliche Betroffenheit

Rz. 5 Verfahrenskostenhilfe kann in Kindschaftssachen nur einem Beteiligten bewilligt werden.[10] Aus § 7 FamFG folgt, wer in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beteiligter und damit auch grundsätzlich berechtigt sein kann, zur Interessenvertretung in dem jeweiligen Verfahren um staatliche Kostenübernahme nachzusuchen.[11] Wird in einem Antragsverfahren ein unbed...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 3. Anschlussbeschwerde

Rz. 53 § 66 FamFG ermöglicht die Anschlussbeschwerde. Sie muss angesichts des fehlenden Begründungszwangs für die Beschwerde ebenfalls nicht begründet werden (arg. § 65 FamFG). Sie unterliegt keiner Anschlussfrist, kann also auch noch nach Ablauf der eigenen (Haupt-)Beschwerdefrist eingelegt werden.[133] Unerheblich ist hierbei, wann die Tatsachen entstanden sind, auf die di...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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FF 12/2016, Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15 (AG Baden-Baden, Beschl. v. 8.3.2013 – 6 F 80/11; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.6.2015 – 20 UF 63/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht ...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Gegenüber dem Umgangsausschluss ist die Anordnung von Ordnungsmitteln dann kein milderes Mittel, wenn diese ungeeignet oder gar kindeswohlgefährdend wären. b) Ein Umgangsausschluss kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch unbefristet erfolgen (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch das 12-jährige Kind seit acht Jahren, Belastung des Kindes durch Vielzahl von ...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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FF 12/2016, DJT: Forderung nach Reformen im Familienrecht

Vom 13. bis 16.9.2016 fand der 71. Deutsche Juristentag in Essen statt. Die erstmals seit acht Jahren wieder gebildete familienrechtliche Abteilung unter Vorsitz von Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn, befasste sich mit den Fragen der rechtlichen, biologischen und sozialen Elternschaft und den Herausforderungen des Rechts durch moderne Familienformen. Nachfolgend werd...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / II. Umgangsbegleitung, § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Von der Umgangspflegschaft ist die Umgangsbegleitung zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute sind verschieden.[69] Während die Umgangspflegschaft den Regeln des § 1684 Abs. 3 S. 3 und 4 BGB folgt, beruht die Umgangsbegleitung auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkun...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der landgericht...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind diesmehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / I. Die Legaldefinition der Umgangspflegschaft, § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB

Die Vorschrift des § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB enthält die Legaldefinition für die Umgangspflegschaft. Danach kann der Familienrichter – und nicht der Rechtspfleger[4] – eine Pflegschaft für die Durchführung des Umganges anordnen, wenn die Eltern oder eine andere Person, bei der sich das Kind in der Obhut befindet, die Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt erheblich ver...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 7. Spezialität der Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB?

Umstritten ist, ob die Anordnung der Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB als gesetzliche Regelung abschließend ist oder ob darüber hinaus noch Raum ist für eine Ergänzungspflegschaft in Gestalt einer Umgangsbestimmungspflegschaft, mithin ob die Umgangspflegschaft auch nach § 1666 BGB i.V.m. § 1909 BGB angeordnet werden kann.[61] Zutreffend ist zwar, dass die Vorsch...mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / Leitsatz

Beim sog. Mehrvergleich umfasst die Vergütung, die dem im Weg der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewähren ist, regelmäßig auch die mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängenden sonstigen Gebühren (neben der Einigungsgebühr auch Verfahrensgebühr; Terminsgebühr); dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen dem eigentlichen Verfahrensgegens...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Die beteiligten Eheleute hatten wechselseitige Anträge zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt. Das FamG hat die elterliche Sorge der Antragsgegnerin übertragen. Hiergegen hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Für das Beschwerdeverfahren wurde beiden Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung haben die beteiligte...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / 2. Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens

Das vereinfachte Verfahren nach § 155a FamFG in Verbindung mit § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB kann nur dann angewendet werden, wenn dem Gericht keine Gründe bekannt werden, die einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen könnten. Diese Gründe können sich aus dem Vortrag der Antragsgegnerin ergeben, sie können dem Gericht auf andere Art und Weise bekannt geworden sein, sie kön...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 3 Anmerkung

Das OLG Bamberg[1] hat sich jüngst in einer Aufsehen erregenden Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters nach § 1303 BGB bei einer Eheschließung im Ausland zur Nichtigkeit der Ehe führt. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass selbst bei einem Verstoß gegen den deutschen ordre public nach Art. 6 EGBGB [2] keine Ehenichtigkeit eintri...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / 1. Die gesetzliche Vermutung

§ 1626a Abs. 2 S. 2 BGB regelt, dass das Familiengericht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam überträgt, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt eindeutig, und so ist es in der Rechtsprechung auch nicht umstritten, dass das Familiengericht lediglich eine negative Kindeswohlprüfung vorzunehmen hat. Es folgt aus dieser Regelung ...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / a) Kooperationsfähigkeit

Die fehlende Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft können nur dann der Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge entgegenstehen, wenn anhand konkreter und nach Inhalt und Ablauf dargestellter Anlässe und Entscheidungen festgestellt werden kann, dass Bemühungen um eine gemeinsame Elternentscheidung stattgefunden haben und erfolglos geblieben sind und in Zukunft mi...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / b) Kommunikationsfähigkeit

In direktem Zusammenhang mit der Kooperationsfähigkeit steht die Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge können die aus einem Umkehrschluss zur Rechtsprechung der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge entwickelten Kriterien herangezogen werden. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt daher ein Mindestmaß an Ü...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / e) Bindung an das Kind

Die Ausübung des Umgangsrechtes und die Entscheidung über die elterliche Sorge sind zwar voneinander zu trennen, ob und in welchem Umfang Umgangskontakte stattfinden, kann aber nicht vollständig außer Acht gelassen werden. Insbesondere ist die Frage, ob und in welchem Umfang der Kindesvater Umgangskontakte mit dem Kind wahrnimmt, ein Indiz dafür, in welchem Umfang eine Bindu...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam (BGH, Beschl. v. 29.6. 2016 – XII ZB 300/15). a) ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / gg) Umgangskosten

Unterhaltsrechtliche Bedeutung können Kosten des im normalen Umfang (14-tägiger Wechsel) ausgeübten Umgangsrechts haben, wenn sie besonders hoch sind. So können bei weit auseinander liegenden Wohnorten der Eltern hohe Fahrt/Flugkosten und Kosten für Übernachtungen entstehen.[28] Da die Ausübung des Umgangsrechts verfassungsrechtlich geschützt ist, sind die Umgangskosten zunä...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / X. Umgangsrecht mit anderen Personen nach § 1685 BGB

Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht des Kindes mit Bezugspersonen des § 1685 BGB . 1. Berechtigter Personenkreis Dies sind z.B. die Großeltern (OLG Köln FamRZ 2013, 1748; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1994) und erwachsene Geschwister, aber auch die Stiefeltern, die sich von dem betreuenden Elternteil getrennt haben. Voraussetzung ist stets eine bestehende ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Umgangsrecht der Großeltern

Gegenüber Großeltern, die ein eigenes treuhänderisch dem Kindeswohl verpflichtendes Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB), dürfen die Eltern nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1092) den Umgang nur dann nicht verbieten, wenn positiv festgestellt werden kann, dass er dem Kindeswohl dient. Bei einem schweren Zerwürfnis zwischen Eltern und Großeltern und e...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 4. Wechselmodell und erweitertes Umgangsrecht

a) Wechselmodell Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf d...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Umgangsrecht

a) Regelung des Umgangs Es ist allgemein anerkannt, dass das Familiengericht den Umgang so regeln muss, wie es das Kindeswohl gebietet. Hieraus folgert das KG (FamRZ 2016, 1780 = MDR 2016, 1212 = FamRB 2016, 390), dass stets eine positive Umgangsregelung zu treffen ist, in der der Umgang entweder ausdrücklich gewährt oder für einen genau bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wir...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Umgangsrecht

a) Wechselmodell Nach Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2016, 909 und 912 m. Anm. Hammer) ist eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für ein Kind im Sinne des Wechselmodells im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall insbesondere unter Beachtung des Kindeswillen und des Kontinuitätsgrundsatzes die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestalt...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Erweitertes Umgangsrecht

Verschiedene Lösungen werden in den Fällen eines erweiterten Umgangsrechts vorgeschlagen, wenn also der Umgangsanteil des nicht betreuenden Elternteils zwischen einem Residenz- und einem Wechselmodell liegt. Der BGH geht hierbei vom Residenzmodell und der Alleinhaftung des nicht betreuenden Elternteils entsprechend den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle aus. Er trägt dem erweit...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Umgangsrecht von entfernten Verwandten

Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus haben auch Personen mit einer sozial-familiären Beziehung ein Recht auf Umgang, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Das OLG Celle (FamRZ 2016, 916) stellt klar, dass § 1685 Abs. 1 BGB nicht ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht: Keine Regelung gegen den erklärten Willen einer fast 15-Jährigen

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2015 – 10 UF 57/13) • Nach dem BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erzwingung des Umgangs gegen den erklärten Willen eines fast 15 Jahre alten Kindes gefährdet dessen Wohl, so dass ung...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 3. Umfang des Umgangsrechts Dritter

Die Häufigkeit und Dauer der Umgangskontakte steht hinter denen aus § 1684 BGB zurück und soll "in verhältnismäßig engen Grenzen" gehalten werden (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2303; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1685 BGB Rn 5). Bei Konkurrenz zwischen dem Umgangsrecht eines Elternteils nach § 1684 BGB und dem Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 BGB geht ersteres vor...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht

I. Vorbemerkung Umgangsstreitigkeiten gehören zum – wenig erfreulichen – Alltag des familienrichterlichen Dezernats. Auch hier stecken – ähnlich wie bei den Sorgestreitigkeiten – zumeist die Beziehungsstreitigkeiten und Konfliktmuster der Eltern hinter den vorgetragenen Umgangsproblemen. Auch der professionell tätige Verfahrensbevollmächtigte sollte dem von ihm vertretenen Elt...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Umgangsrecht

a) Ausschluss aa) Wohlverhaltenspflicht Der betreuende Elternteil hat aufgrund seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB nicht nur alles zu unterlassen, was einen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil gefährden kann, sondern diese Kontakte auch positiv zu fördern und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken (vgl. BGH FamRZ 2012, 533). Gegebenenfalls ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Umgangsrecht

a) Wohlverhaltenspflicht beider Elternteile Nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern wechselseitig zu loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Wie das OLG Saarbrücken (FamRZ 2015, 863 = ZAP EN-Nr. 346/2015) darlegt, obliegt es dem betreuenden Elternteil bei einem entgegenstehenden Kindeswillen, der grundsätzlich nur zu berücksichtigen ist, soweit ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Umgangsrecht des nur leiblichen Vaters

Nach § 1686a Abs. 1 BGB hat, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, der leibliche Vater, der ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient (zur Abstammungsklärung s.u. 3.a). Das OLG Bremen (FamRZ 2015, 266 = NJW 2015, 259) legt dar, dass ein ernstliches Interesse nur dann angenommen we...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / d) Umgangsrecht des nicht rechtlichen Vaters

Gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB hat, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Daneben räumt ihm § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes ein, sowe...mehr

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ZAP 2/2015, Umgangsrecht: Anordnungskompetenz des Familiengerichts zum begleiteten Umgang

(BVerfG, Beschl. v. 29.7.2015 – 1 BvR 1468/15) • Die Anordnung eines begleiteten Umgangs – als mildere Maßnahme gegenüber einem vollständigen Umgangsausschluss – setzt einen mitwirkungsbereiten Dritten voraus. Die Annahme des Familiengerichts, ihm stehe bei Entscheidungen gem. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine ...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / c) Inhaberschaft des Unterkunftsbedarfs bei temporärer Bedarfsgemeinschaft bzw. Umgangsrecht

Lebt ein Kind, dessen Eltern getrennte Wohnungen haben, zeitweise bei dem einen, zeitweise bei dem anderen Elternteil, liegt an den Tagen des gemeinsamen Aufenthalts grundsätzlich jeweils eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem jeweiligen Elternteil vor. In der bisherigen Rechtsprechung war offen gelassen worden, wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung aufzuteilen...mehr

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ZAP 23/2016, Umgangsrecht des biologischen Vaters: Informations- und Anhörungspflicht

(BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15) • Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, gem. § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Allein der Umstand, dass sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigern, einen Umgang des Kindes m...mehr