Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 4. Fazit zur Anordnung des Wechselmodells

Sofern es nicht mehr nur darum geht, zur Schlichtung des Elternkonflikts das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein oder beiden Elternteilen periodisch wechselnd zuzuweisen bzw. den Zweck des Umgangsrechts sicherzustellen, sondern den konkreten Aufenthalt des Kindes durch verbindliche Regelung anzuordnen, findet sich weder in § 1671 Abs. 1 noch § 1684 Abs. 3 ein...mehr

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Steuerfreie Leistungen von Umgangspflegern (zu § 4 Nr. 25 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.25.2 Abs. 7a UStAE . Zum 1.7.2013 war die Steuerbefreiung für Berufsbetreuer[1], sowie Vormünder und Ergänzungspfleger[2] in das UStG aufgenommen worden. Die Finanzverwaltung stellt jetzt klar, dass als eine Form der Ergänzungspflegschaft auch die Leistungen unter die Steuerbefreiung fallen, die von einer Einrichtung erbrach...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Die gerichtliche Zuweisung der alleinigen elterlichen Sorge zu der Mutter nach einer Trennung der verheirateten Eltern verstößt nicht gegen das Recht des Vaters auf Achtung seines Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn das Gericht umfassend das Kindeswohl und die wechselseitigen Interessen der Eltern prüft. Die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK steht einer...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der ... / 2 Aus den Gründen

a) Die Einigungsgebühr ist, soweit damit der Umgang des Kindes geregelt worden ist, gem. Nr. 1000 VV und im Übrigen gem. Nr. 1003 VV angefallen. Zwar hat die Einigung weder ganz noch zum Teil zur Erledigung des vorliegenden Hauptsacheverfahrens geführt. Es handelte sich vielmehr um eine Zwischeneinigung für die Zeit bis zur Erstattung des Gutachtens. Ob vorübergehende Regelung...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) § 182 Abs. 1 HessSchulG ist formell verfassungsgemäß. Durch Erlass des § 171 StGB hat der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Zuständigkeit für das Strafrecht nicht abschließend Gebrauch gemacht und deshalb die Landeskompetenz nicht verdrängt. b) Der Landesgesetzgeber greift in das Erziehungsrecht der Eltern und (hier) auch in ihre Glaubensfreiheit ein. Der in Ar...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 2. Kindschaftssachen

Gesonderte Regelung in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert i.H.v. 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, d...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / V. Mehrwertvergleiche

Wird im Verbundverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so fällt daraus eine 0,25-Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.) an, so dass das Gericht insoweit einen Vergleichswert festsetzen muss. Dieser (Mehr-)Wert erhöht dann auch den Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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AGS 12/2014, Erhöhung des R... / 1 Aus den Gründen

1. Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Verfahrenswertfestsetzung, mit der eine (weitere) Heraufsetzung des vom FamG mit 5.000,00 EUR bereits oberhalb des Regelwertes festgesetzten Verfahrenswerts für ein Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls auf 16.000,00 EUR begehrt wird, ist zulässig (§§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 59...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 2 Anmerkung

Eventuell gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, d.h. subjektive Wertungen eines erkennenden – zwingend der Objektivität verpflichteten – Gerichts dürfen nie entscheidungsleitend sein. In einem Beschluss, der sich mit der zurzeit umstrittenen Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den erklärten Willen eines Elternteils a...mehr

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AGS 1/2015, Abänderung eins... / 3 Anmerkung

Wird Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG begehrt, so ist nach zutreffender Auffassung des OLG Frankfurt § 16 Nr. 5 RVG einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung und über deren Abänderung dieselbe Angelegenheit. Beispiel Der Anwalt erwirkt aufgrund mündlicher Verhandlung eine eins...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2014 Andrae, Internationales Familienrecht, 3. Aufl. 2014 Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013 Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblatt, 202. Lfg., Stand Juli 2013 Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011 Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Nomoskommentar Bürge...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Der sich für Verfahren der elterlichen Sorge aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG ergebende Regelwert kann auf der Grundlage der Vorschrift des § 45 Abs. 3 FamGKG herauf- oder herabgesetzt werden und zwar dann, wenn der nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Aus diesem Grunde sollten Kriterien entwickelt und benannt w...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / e) Fragen

Auch in diesem Bereich bietet sich eine Strukturierung des Sachverhalts durch folgende Fragen an: Wurde eine Erwerbstätigkeit schon vor der Heirat wegen Kindesbetreuung aufgegeben? Wie hat die (vereinbarte und praktizierte) Rollenverteilung in der Ehe ausgesehen? Hat sich daraus auf Seiten des betreuenden Elternteils ein Vertrauenstatbestand ergeben? Ist das Angebot des "zahlend...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Bei der nach § 1632 Abs. 4 BGB zu stellenden Prognose, ob eine Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern bei gleichzeitiger Rückkehr zu den sorgeberechtigten Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, sind sowohl krankheitsbedingte Beeinträchtigungen des Kindes (hier Erkrankung am sog. Russel-Silver-Syndrom) als auch Einschränkungen der Eltern in der Erziehungsfä...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / a) Anhaltende und über unüberbrückbare Differenzen

Wenn zwischen den Eltern Differenzen bestehen, die die Belange des Kindes direkt berühren, und deshalb damit zu rechnen ist, dass die Eltern auch in Zukunft es nicht schaffen werden, Streitigkeiten betreffend das Kind ohne Mithilfe dritter Personen, wie zum Beispiel des Gerichtes oder des Jugendamtes, zu regeln, dann fehlt eine Basis für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerec...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 1. Entstehung

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit 2009 in einigen bahnbrechenden Entscheidungen das Sorgerecht für nichteheliche Kinder in Deutschland entscheidend vorangebracht. Für das Sorgerecht war maßgeblich die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009.[2] Der EGMR erklärte, dass § 1626a BGB in der alten Fassung mit Art. 8 EMRK unvereinbar sei. Es se...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde, bei deren Prüfung der VGH gem. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die form- und fristgerecht vorgetragenen Gründe beschränkt ist, hat keinen Erfolg." Der ASt. macht in der Beschwerde geltend, er sei durch das Schreiben der AG v. 17.3.2014 nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass eine Gutachtensanordnung ergehen könnte. Der ASt. sei davon ausg...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Sind sich die Eltern einig, die Betreuung, Versorgung und Erziehung des gemeinsamen Kindes gleichwertig aufzuteilen – sog. Wechselmodell –, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht ohne Weiteres auf einen Elternteil allein übertragen werden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2014 – 10 UF 244/13, BeckRS 2014, 14880, NJW-spezial 2014, 549). Beantragt ein Elternteil die Regelun...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Das LG ist in seiner sorgfältig begründeten Entscheidung rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kostengläubiger nach § 44 RVG i.V.m. Nr. 2500 bis 2508 VV für seine im Rahmen der Beratungshilfe ausgeführten Tätigkeiten keine über die Festsetzung des AG hinausgehende Vergütung aus der Staatskasse zu gewähren ist. Das LG hat weiterhin zutreffend ausgeführt, dass nach...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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FF 10/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Auch nach Erlass des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013 und unter Geltung des gesetzgeberischen Leitbildes der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt deren Aufhebung etwa dann in Betracht, wenn ein Elternteil wegen schwerer Straftaten zum Nachteil des anderen (hier: mehrfache Körperverletzung und Vergewaltigung) rechts...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / b) Anhörung der Eltern

Nach § 160 Abs. 1 S. 1 FamFG soll das Gericht die Eltern in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, persönlich anhören. In den Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB sind die Eltern persönlich anzuhören. In den Verfahren nach den § 51 Nr. 6 und 7 FamFG sind die Elternteile, denen die Personensorge zusteht, anzuhören, § 167 Abs. 4 FamFG. Ob diese Verpflichtung des Geri...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Herbeiführung des Einvernehmens durch das Gericht

Das Hinwirken auf Einvernehmen richtet sich zunächst an das Gericht. Es hat nach § 156 Abs. 1 S. 1 FamFG in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, wenn dies dem Wohl des Kindes ni...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / I. Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts im PKH-Verfahren

Die im Regierungsentwurf vorgesehenen intensiven Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts hat das Gesetz nicht übernommen.[9] Der Gesetzgeber begründet dies mit dem Hinweis, in einem Antragsverfahren seien derart weitgehende Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts gar nicht erforderlich, da der Antragsteller die Voraussetzungen auch seiner wirtschaftlichen Bedürftigkeit darlegen m...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Das Interesse einer leiblichen Mutter am Umgang mit ihrem adoptierten Kind unterfällt zwar dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Privatleben), doch ist eine Absprache, die im Rahmen einer sog. "(halb-)offenen" Adoption zwischen leiblicher Mutter und den Adoptiveltern getroffen wird, rechtlich unverbindlich; ihrer Durchsetzung steht das Bedürfnis der Adoptivfamilie an einem unge...mehr

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FF 9/2014, Die Umgangspfleg... / I. Gesetzliche Grundlagen

Die Umgangspflegschaft ist in § 1684 BGB geregelt. Nach § 1684 Abs. 1 BGB haben Eltern ein Recht und eine Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Dem steht ein Umgangsrecht des Kindes mit seinen Eltern gegenüber. Die Eltern sind ferner verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind gefährden oder beeinträchtigen könnte (Loyalitätspflicht n...mehr

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FF 9/2014, NomosKommentar BGB – Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Gesamt-Hrsg.)Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling (Band-Hrsg.)Band 4, 3. Auflage 2014, 3.194 Seiten, 198 EUR, Nomos Verlag Mit der nunmehr 3. Auflage des Bandes "Familienrecht" knüpft der Nomos-Kommentar zum BGB an eine Erfolgsgeschichte an, die ihn bereits seit der 1. Auflage begleitet. Zu danken ist dies zum einen seinem Konzept, das Praxisbezug u...mehr

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FF 9/2014, Die Umgangspfleg... / IV. Voraussetzungen der Bestellung

Zunächst ist eine nachhaltige Pflichtverletzung durch einen Elternteil erforderlich. Eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB muss nicht bestehen.[8] Allerdings muss der Umgang des Elternteils mit dem Kind dem Kindeswohl dienen, wobei dies vermutet wird. Liegen indessen die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Umgangsrechts vor, so kommt die Bestellung eines Umgangspfle...mehr

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FF 9/2014, Die Umgangspfleg... / VIII. Zusammenfassung

Die Umgangspflegschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die fachliche Kompetenz, persönliche Autorität, Einfühlungsvermögen, gute Fähigkeiten im Umgang mit Kindern und Umsicht erfordert. Sie ist von den Aufgaben des Verfahrensbeistands abzugrenzen, der den Willen und das Interesse des Kindes im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen hat. Bedauerlicherweise ist die ges...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Dieser zweite Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe ist im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthält ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Damit soll der in Art. 6 GG statu...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Die bloße Befürchtung, der Vater könne mit der Betreuung überfordert sein, rechtfertigt den Sorgerechtsentzug nicht (OLG Hamm, Beschl. v. 25.11.2013 – 8 UF 114/12, NZFam 2014, 572 [Raue]).mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / IV. Abtrennung einer Folgesache

Wird nachträglich eine Folgesache abgetrennt, so ergeben sich keine Probleme, wenn auch die Folgesache bereits vor dem 1.8.2013 eingeleitet worden war. Beispiel Der Scheidungsantrag ist im Mai 2013 eingereicht worden. Die Folgesache Umgangsrecht ist im Juni 2013 anhängig gemacht worden. Im August wird die Folgesache Umgangsrecht gem. § 137 Abs. 5 S. 2 FamFG abgetrennt und als ...mehr

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FF 7+8/2014, Vollstreckung ... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 19.2.2014 hat der BGH eine in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage[1] entschieden. Die dabei erörterten tatbestandlichen Voraussetzungen zur Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 89 Abs. 1 FamFG – wie etwa die Vollstreckungsfähigkeit eines gerichtlich gebilligten Vergleichs[2] oder die Frage, wann von einem schuldhaften Verstoß...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / II. Verfahren außerhalb des Verbunds

Keine Anwendung auf Verfahren außerhalb des Verbunds Soweit außerhalb des Verbundverfahrens gesonderte Anträge gestellt werden, sind diese nach dem Recht ihrer jeweiligen Antragstellung zu beurteilen. Beispiel Das Scheidungsverfahren ist im März 2013 eingeleitet worden. Im August 2013 ist a) ein Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt b) ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Ebenfalls ein Hauptstreitpunkt bei der Beratungshilfe stellt die Beurteilung der Frage der Angelegenheit dar.[31] Dieser Streit wurde weder durch das Gesetz bis zum 31.12.2013 noch nach neuer Rechtslage beantwortet und erledigt. Insbesondere im Familienrecht spielt dies eine Rolle. Hier bestehen bislang dreierlei Grundansichten. Eine These argumentiert, dass es sich beim Zus...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / Leitsatz

Hat unzutreffenderweise das Familiengericht anstelle des Landgerichts über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung entschieden, hat der Familiensenat über die Beschwerde zu entscheiden. Eine Vergütung für die im Berechtigungsschein bezeichnete Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." kann nur hinsichtlich des von den Rechtsanwälten abgewickelte...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 5. Ansprüche aus dem Umgangsrecht, § 266 Abs. 1 Nr. 5 FamFG

Unter diese Vorschrift fallen nicht die das Umgangsrecht selbst betreffenden Verfahren, nämlich die Kindschaftssachen gemäß § 151 Nr. 2 FamFG. Betroffen sind die mit dem Umgangsrecht verbundenen Nebenansprüche, insbesonderemehr

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FF 6/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs liegen besondere Maßstäbe zugrunde. Die Annahme einer – die Trennung des Kindes von den Eltern allein rechtfertigenden – Kindeswohlgefährdung unterliegt strengen Voraussetzungen. b) Damit verbunden sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung, die grundsätzlich auch im fachgerichtlichen Eilverfahre...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1.1. Nach Nr. 1003, 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 397 m.w.Nachw.). Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a.F. wird nicht mehr ein gegenseit...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Eine Einigungsgebühr kann auch durch eine Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht ausgelöst werden, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.3.2014 – 6 WF 16/14mehr