Auch in diesem Bereich bietet sich eine Strukturierung des Sachverhalts durch folgende Fragen an:
- Wurde eine Erwerbstätigkeit schon vor der Heirat wegen Kindesbetreuung aufgegeben?
- Wie hat die (vereinbarte und praktizierte) Rollenverteilung in der Ehe ausgesehen?
- Hat sich daraus auf Seiten des betreuenden Elternteils ein Vertrauenstatbestand ergeben?
- Ist das Angebot des "zahlenden" Elternteils auf Ausweitung eines Kontaktes tatsächlich ernsthaft und verlässlich? Oder handelt es sich eher um ein "Lippenbekenntnis"?
- Werden die Voraussetzungen für eine Anspruchsverlängerung durch das Angebot einer Ausweitung des bisherigen Umgangsrechts unterlaufen und das hierfür vorgesehene Kindschaftsverfahren konterkariert?
- Stehen Gesichtspunkte des Kindeswohls der begehrten Ausweitung des Umgangsrechts entgegen?[60]
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