Auch in diesem Bereich bietet sich eine Strukturierung des Sachverhalts durch folgende Fragen an:

  1. Wurde eine Erwerbstätigkeit schon vor der Heirat wegen Kindesbetreuung aufgegeben?
  2. Wie hat die (vereinbarte und praktizierte) Rollenverteilung in der Ehe ausgesehen?
  3. Hat sich daraus auf Seiten des betreuenden Elternteils ein Vertrauenstatbestand ergeben?
  4. Ist das Angebot des "zahlenden" Elternteils auf Ausweitung eines Kontaktes tatsächlich ernsthaft und verlässlich? Oder handelt es sich eher um ein "Lippenbekenntnis"?
  5. Werden die Voraussetzungen für eine Anspruchsverlängerung durch das Angebot einer Ausweitung des bisherigen Umgangsrechts unterlaufen und das hierfür vorgesehene Kindschaftsverfahren konterkariert?
  6. Stehen Gesichtspunkte des Kindeswohls der begehrten Ausweitung des Umgangsrechts entgegen?[60]
[60] S. dazu OLG Celle NJW 2008, 3441 = FamRZ 2009, 975; KG BeckRS 2009, 30985 = FamRZ 2009, 981.

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