Neben den falschen Kindeswohlschwellen kommt es noch zu weiteren Fragestellungen, die den Sachverständigen zu falschen Begutachtungen leiten können.

So schließen einseitige Fragestellungen alternative Regelungen aus: z.B.: "Soll dem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden?", "Auf welchen Elternteil sollte das Sorgerecht übertragen werden?" (diese Fragestellungen schließen zum Beispiel auch die gemeinsame elterliche Sorge aus) oder "Soll das Umgangsrecht ausgeschlossen werden?" Solche Fragestellungen lassen keine alternativen Regelungsmöglichkeiten zu. Die Fragestellung, "zu wem das Kind die engeren Bindungen hat", kann nicht die gesamte familiäre Situation beschreiben. Andere wesentliche Faktoren, die möglicherweise einer engeren Bindung entgegenstehen und entscheidungserheblich sein könnten, werden dann möglicherweise nicht beachtet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge