Tobias Fröschle 2013, 290 Seiten, FamRZ-Buch 37, 49 EUR, Gieseking Verlag, ISBN: 978-3-7694-1116-4

Bereits im Vorwort seines Buches bringt der Autor zum Ausdruck, dass sein zentrales Anliegen sich darauf richtet, den Leser auf den aktuellsten Stand der Gesetzgebung zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht zu bringen, um von dort aus relevante Fragen der Praxis zu thematisieren. Diesem Anliegen wird der Autor gerecht. Auf rund 285 Seiten gibt er einen Überblick zu den wichtigsten Fragen dieser Teilbereiche des Familienrechts, wobei aus dem Umfang des Buches per se bereits folgt, dass sich die angesprochenen Aspekte auf den jeweiligen Kernbereich beschränken müssen.

Der erste Teil des Buches ist dem Recht der elterlichen Sorge gewidmet, wobei unter dem Stichwort der elterlichen Sorge als Rechtsverhältnis zunächst eine umfassende Darstellung der grundrechtlich relevanten Fragen erfolgt mit Blick auf die originären Rechte der Kinder, der Eltern sowie der jeweiligen Wechselwirkungen dieser Rechte. Hinweise auf aktuelle Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung werden mit Bezügen zu praxisrelevanten Fragen versehen, wobei die Stellungnahmen des Autors zu den (teilweise) in der Rechtsprechung noch nicht entschiedenen Fragen, etwa dem Umgangsrecht der genetischen Mutter oder der rituellen Beschneidung, hervorzuheben sind.

Neben Fragen der elterlichen Pflichtverletzung wird auch das Verfahrensrecht dargestellt. Hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Autor, statt der doch sehr kurz gefassten Darstellung beider Themenbereiche, sich auf einen der beiden Aspekte konzentriert und diesen dafür umso tiefgreifender besprochen hätte. Da dem Autor die Praxisrelevanz seines Buches ein Anliegen ist, hätte sich insoweit das Verfahrensrecht als vorrangig zu behandelndes Thema angeboten, zumal es hier zahlreiche Fragen gibt, die eines Denkanstoßes würdig wären. Eine komprimierte Darstellung des Verfahrensrechts an dieser Stelle des Buches würde zudem nachfolgende Wiederholungen vermeiden.

Unter dem Stichwort der Abgrenzung von gemeinsamer und alleiniger Sorge stellt der Autor sodann die aktuelle Gesetzeslage des § 1626a BGB dar. Auch hier könnte das Werk dadurch gewinnen, dass aktuell diskutierte Probleme dieser Neuregelung aus dem Blickwinkel des Autors aufgegriffen und zur Meinungsbildung gestellt würden.

Zum Inhalt der elterlichen Sorge gibt das Buch einen soliden Überblick der dort praxisrelevanten Facetten, d.h. sowohl zur Personensorge als auch der Vermögenssorge werden die wichtigsten Fragen thematisiert, wie etwa die Obliegenheiten des Sorgerechtsinhabers, freiheitsentziehende Maßnahmen oder genehmigungsbedürftige Geschäfte einschließlich der Vorgaben des Genehmigungsverfahrens. Auch die weitergehenden Darstellungen zur Ausübung der elterlichen Sorge und deren Grenzen geben keinen Anlass zur Kritik. Gerade zu den Entscheidungsrechten wird die praxisrelevante Frage der Aufenthaltsentscheidung umfassend dargestellt bzw. unter dem Stichwort der Kindeswohlgefährdung die dem Familiengericht zum Schutz des Kindes zur Verfügung stehenden Maßnahmemöglichkeiten.

Im zweiten Teil seines Werkes widmet sich der Autor dem Umgangsrecht sowie dem Auskunftsrecht. Neben den selbstverständlichen Themen des Umgangsrechts als Recht des Kindes, der konkreten Ausgestaltung des Umgangs, der typischen Umgangsregelungen einschließlich ihrer notfalls im Vollstreckungsverfahren erforderlichen Umsetzung sind besonders die Darlegungen zum Umgangsrecht Dritter hervorzuheben. Hier stellt der Autor die aktuelle gesetzliche Neuregelung zum Umgangsrecht biologischer Väter umfassend dar.

Hervorzuheben ist insgesamt die Übersichtlichkeit des Buches, die durch prägnante Überschriften zusätzlich betont wird. Die jeweils besprochenen Themenbereiche werden im Inhaltsverzeichnis präzise dargestellt und ermöglichen eine rasche Orientierung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Autor mit seinem vorliegenden Werk eine solide Grundlage gibt, um sich in kurzer Zeit mit den zentralen Fragen der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts vertraut zu machen und zudem einen Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuregelungen dieser Themenbereiche zu erhalten.

Autor: Monika Clausius

Monika Clausius, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Saarbrücken

FF 7/2013, S. 335 - 336

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