Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nachträglich noch ganz herzlich zum 65. Geburtstag Ende April 2015.

Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist seit 2004 Mitglied des Beirates. Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss hatten sich damals wohlbedacht dafür entschieden, neben Frau Richterin Weber-Monnecke als Mitglied des 12. Zivilsenates des BGH auch die zuständige Richterin des BVerfG für das Familienrecht Frau Dr. Hohmann-Dennhardt aufzunehmen. Erfreulich ist natürlich, dass beide Richterinnen, sowohl Beatrix Weber-Monecke als auch Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, seinerzeit das Angebot der FF angenommen haben.

In Forum Familienrecht sind folgende Beiträge von Frau Dr. Hohmann-Dennhardt erschienen:

Interview: Verfassungsrecht und Familienrecht, § 1615l BGB, Eheverträge, Sorge- und Umgangsrecht, FF 2004, 233 ff.

Gleichberechtigung im Familienrecht, FF 2006, 15 ff.

Editorial: Die verlorene Welt der Familie?, FF 2006, 285

Eltern-Recht(s)-Ansichten – Die Entscheidungen des BVerfG und des EGMR zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern für ihr Kind, FF 2011, 181 ff.

Interview: 60 Jahre Bundesverfassungsgericht – Rückblicke – Ausblicke, FF 2011, 470.

In der Würdigung des BVerfG (Auszug der Pressmitteilung vom 29.4.2015) heißt es:

„Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wurde in Leipzig geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft in Tübingen und legte 1975 ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Ihre berufliche Laufbahn begann sie als Lehrbeauftragte für Sozialrecht an der Universität Hamburg. Von 1977 bis 1981 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo sie 1979 promoviert wurde. In den Jahren 1981 bis 1984 arbeitete Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt als Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt und Wiesbaden sowie am Landessozialgericht des Landes Hessen in Darmstadt. 1984 folgte ihre Ernennung zur Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. Während ihrer dortigen Tätigkeit nahm sie einen Lehrauftrag an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wahr und gehörte als stellvertretendes Mitglied dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen an. Ab 1989 war Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig. Im Jahr 1991 wurde sie in die Hessische Landesregierung berufen und wirkte dort zunächst als Ministerin der Justiz sowie ab 1995 als Ministerin für Wissenschaft und Kunst.

Am 11. Januar 1999 wurde Frau Dr. Hohmann-Dennhardt zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Im Ersten Senat war sie insbesondere für das Familienrecht, das Personenstandsrecht und das Betreuungsrecht sowie für Verfahren zum Eltern- und Erziehungsgeld zuständig. Als Berichterstatterin bereitete sie zahlreiche bedeutende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor, unter anderem ein Urteil zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (BVerfGE 103, 89), ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes (BVerfGE 105, 313), Entscheidungen zum Anfechtungs- und Umgangsrecht des biologischen Vaters sowie zur Unzulässigkeit heimlicher Vaterschaftstests (BVerfGE 108, 82 und 117, 202), ein Urteil zu den Unterhaltspflichten von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern (BVerfGE 113, 88), einen Beschluss zum Sorgerecht nicht verheirateter Eltern (BVerfGE 127, 132) sowie einen Beschluss zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Transsexuellengesetzes (BVerfGE 128, 109).

Zum Ende ihrer Amtszeit am 2. Februar 2011 wurde ihr das große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Seit 16. Februar 2011 ist Dr. Christine Hohmann-Dennhardt als Vorstandsmitglied der Daimler AG für das Ressort "Integrität und Recht" tätig.

Die Jubilarin ist verheiratet und hat zwei Kinder.“

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler

FF 7/2015, S. 311 - 312

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