1. Die Beschwerde der Eltern gegen die Festsetzung des aus der Staatskasse an den Umgangspfleger zu zahlenden Aufwendungs- und Vergütungsersatzes ist mangels Beschwerdeberechtigung nicht zulässig (OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.10.2014 – 7 WF 1307/14 und 7 WF 1308/14).
  2. Ein umgangsberechtigter Elternteil, der die Erziehung des anderen Elternteils massiv unterwandert und dadurch die Kinder permanent in einen heftigen Loyalitätskonflikt stürzt, der zu erheblichen Auffälligkeiten der Kinder führt, gefährdet diese in ihrer psychischen Entwicklung. Solange der begleitete Umgang gegenüber dem Umgangsausschluss ein milderes, zur [Abwehr der] Kindeswohlgefährdung ausreichend geeignetes Mittel ist, kann der begleitete Umgang aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mit Verweis darauf abgebrochen werden, dass der umgangsberechtigte Elternteil sein Verhältnis zum betreuenden Elternteil nicht verbessert und auch ansonsten nicht an sich arbeitet (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.10.2014 – 6 UF 110/14, NZFam 2015, 88 [Fahl]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge