Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Strafanzeigen als Vergehen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Lässt man die vorgenannten Fälle außer Betracht, bleiben für die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB – neben dem in der Praxis häufigen Fall des versuchten oder vollendeten Prozessbetrugs[11] – speziell für die Erstattung von Strafanzeigen nur noch die Vergehen nach §§ 145d, 164, 185–187 StGB: Diese Delikte setzen überei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Rechtskraftwirk... / 3 Anmerkung:

1. Das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO bietet dem durch eine Straftat Geschädigten die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Zahlreiche vorteilhafte gesetzliche Regelungen der StPO, die von der Technik der Anspruchsbegründung im Zivilprozess zugunsten des Geschädigten abweichen, sind festzustellen: a) Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Der psychologisc... / IV. Fachkompetenz

Auch über die Art der Fachkompetenz besteht seitens der Auftrag gebenden Richter nicht durchwegs sichere Kenntnis. Während der Psychiater und der approbierte Psychologe mit vergleichbarer Erfahrung für Personen ab 18 Jahren für krankheitswertige Auffälligkeiten der richtige Sachverständige ist, ist der Kinderpsychiater für verhaltensauffällige Kinder unter 18 Jahren der fach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Verwirkung des U... / 1. Strafanzeigen als Verbrechen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Die Alternative des versuchten oder vollendeten Verbrechens kommt in den hier interessierenden Fällen einer Strafanzeige selten, und zwar allenfalls in Form der vollendeten oder versuchten qualifizierten Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 StGB), in Betracht, wenn der Berechtigte den Unterhaltsverpflichteten mittels falscher Angaben längerfristig in Haft bringt oder bringen wil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

In der mündlichen Verhandlung vom 19.1.2005, innerhalb derer das AG neben dem Antrag auf Ehescheidung auch über die Folgesache Versorgungsausgleich verhandelt hat, hat das AG mit am gleichen Tage verkündeten Scheidungsverbundurteil die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich gem. § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzt. In 2010 nahm das AG das Verfahren zum Versor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Keine Vorschuss... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger hatte nach § 788 ZPO die Festsetzung seiner Kosten aus vorangegangenen Zwangsvollstreckungen beantragt. Der Rechtspfleger hat daraufhin eine Vorauszahlung der Zustellungskosten in Höhe von 3,50 EUR angefordert und das weitere Betreiben des Kostenfestsetzungsverfahrens von der vorherigen Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht. Dagegen wendet sich der Gläubiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht. Herausgegeben von Dr. Michael Hoffmann-Becking und Dr. Peter Rawert, LL.M. 11. neu bearb. und erg. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XLIV, 2624 S. Mit CD-ROM. 119,00 EUR

Auch dieses Formularbuch ist neu aufgelegt worden. Es wendet sich an Richter, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater und auch Rechtspfleger. Auch hier haben sich seit der Vorauflage wichtige Änderungen ergeben. Des Weiteren war eine Fülle von neuer Rechtsprechung, vor allem im Mietrecht, im Erbrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht einzufügen. Auch ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Terminsgebühr b... / 1 Sachverhalt

In einem vom Kindesvater eingeleiteten Umgangsverfahren, in dem dieser vom Erinnerungsführer vertreten wurde, erklärten die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt, weil die Eltern eine eigene Vereinbarung getroffen hatten. Zu einem Erörterungstermin ist es deshalb nicht mehr gekommen. Dieser war nicht mehr notwendig. Mit seinem Antrag auf Kostenfestsetzung bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 5/2013, Erbverträge in... / 3. Renvoi (Art. 34 ErbRVO)

Bei der Feststellung, welches Recht zur Anwendung gelangte, wenn der Erblasser im Errichtungszeitpunkt verstorben wäre, muss auch fremdes Kollisionsrecht – soweit nach Art. 34 ErbRVO beachtlich – geprüft werden.[29] Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers bei objektiver Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 ErbRVO im Errichtungszeitpunkt in einem Drittstaat, entscheidet das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Marianne Breithaupt1. Auflage 2012, 439 Seiten, 89 EUR, Nomos Verlagsgesellschaft Bereits der Buchtitel macht mit aller Entschiedenheit deutlich, dass es der Autorin nicht darum geht, die Düsseldorfer Tabelle zu ihrem Jubiläum als wichtigen Bestandteil des Unterhaltsrechts zu würdigen und ihr – wie das bei solchen Anlässen üblich ist – für ihre weitere Zukunft die besten Wüns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / A. Einleitung

Kommt nach der Verletzung einer Person ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten in Betracht, ist zunächst zu klären, ob die Verletzung durch das Verhalten dieses Dritten hervorgerufen worden ist. Ist dies der Fall, ist die haftungsbegründende Kausalität zu bejahen und dem Geschädigten stehen dem Grunde nach Ansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversichere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes

Katrin LackSchriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 256, 2012, 612 S., 139 EUR, Verlag Gieseking, ISBN 978-3-7694-1102-7 Die unter Obhut von Prof. Salgo geschriebene Dissertation ist ein voluminöses Werk geworden, das die neuere Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zum Kinderschutz durchdringt. Ziel der Arbeit ist,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / H. Fazit

Bei schwersten Personenschäden junger Geschädigter ist es Aufgabe des Anwalts, deren Existenz für die Zukunft zu sichern. Da es um individuelle menschliche Schicksale geht, kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an. Ein standardisiertes Vorgehen, namentlich unter Verwendung mehr oder weniger geeigneter Tabellen, kann nicht die erforderliche aufwendige Arbeit ersetzen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Der psychologisc... / I. Ausgangslage

Sachverständige werden nicht nur im familiengerichtlichen Bereich herangezogen, sondern in allen Rechtsgebieten beauftragt, bei denen es auf besondere Sachkunde ankommt. Nach älteren Schätzungen werden bei ca. 5–8 Prozent der Konflikte um Kinder, die vor Familiengerichten behandelt werden, psychologische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.[2] Zumeist werden Sachvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Notwendige Urte... / Sachverhalt

Das AG hat den Betr. wegen einer als Führer eines Pkw am 12.9.2011 auf einer BAB fahrlässig begangenen Abstandsunterschreitung (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO) zu einer Geldbuße von 360 EUR verurteilt. Nach den Feststellungen hielt der Betr. bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Abstand von 24,38 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowerts ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Erwiderung auf nicht wirksam gesetzte Frist durch das "Gericht"

Hinweis Die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten Dr. XY war noch nicht abgelaufen, weil eine Stellungnahmefrist bereits gar nicht wirksam gesetzt worden war. Die Frist war deshalb nicht wirksam gesetzt worden, weil die Fristsetzung zur Stellungnahme gemäß § 411 Abs. 4 ZPO lediglich durch Mitteilung der Geschäftsstelle erfolgt ist und nicht durch das Gericht (vgl. BGH NJW-RR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2013, Keine Abänderun... / 2 Aus den Gründen

Das AG gibt für seine Korrektur der ursprünglichen – rechtskräftigen- Kostengrundentscheidung keine Rechtsgrundlage an; auch die Klagepartei, die den Antrag auf Anpassung der Kostenquoten gestellt hat, nennt eine solche nicht, sondern beruft sich lediglich auf grobe Unbilligkeit bzw. greifbare Ungerechtigkeit der getroffenen Kostenregelung nach Änderung des Streitwerts. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

1. Zutreffend hat sich hier der 10. Senat des BAG der Auffassung des 3. Senats des BAG RVGreport 2005, 318 (Hansens) angeschlossen, wonach der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Bekl. im Falle der Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht die ihm vor dem ordentlichen Gericht angefallenen Anwaltskosten in vollem U...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsätze einer Familien-GmbH sind auf beschäftigte Familienangehörige übertragbar

Leitsatz Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von in Einzelunternehmen beschäftigten Familienangehörigen gelten auch die Grundsätze zur Beurteilung von Beschäftigungen in Familien-GmbHs. Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Fall ging es um eine Tätigkeit, die der Kläger seit 1991 gegen ein festes monatliches Entgelt im Ladengeschäft (Weinhandlung mit angeschlossener ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beweis einer negativen Gesundheitsprognose durch Arbeitgeber

Leitsatz Eine ordentliche Kündigung wegen einer langandauernden Einzelerkrankung kommt als letztes Mittel erst in Betracht, wenn mit einer Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu rechnen ist. Der Hinweis des Mitarbeiters, dass seine gesundheitliche Wiederherstellung nicht absehbar sei, reicht für eine negative Gesundheitsprognose nicht aus. Sachverhalt Ein erkrankter M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.3.1 Tätigkeit statt Vermögensnutzung

Rz. 773 Vermögensverwaltung ist das Ziehen von Nutzungen des Vermögens, wenn auch unter Einsatz einer Tätigkeit, wohingegen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die Einkunftserzielung durch Betätigung, wenn auch unter Einsatz von Vermögen oder Kapital ist. Bei der Erzielung der Rendite ist daher darauf abzustellen, ob die Tätigkeit oder die bloße Nutzung des Vermögens im Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Die Stiftung im Steuerr... / 1.2 Steuerpflichtige Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen

Rz. 96 In erster Linie wird hier die steuerrechtliche Behandlung gemeinnütziger Stiftungen dargestellt. Nichtsdestotrotz soll auch ein kurzer Überblick über die Besteuerung privatnütziger Stiftungen, [107] insbesondere der Familienstiftungen, gegeben werden. Die Familienstiftung ist die wichtigste Erscheinungsform der nicht gemeinnützigen Stiftung. Rz. 97 Die Familienstiftung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3 Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung

Rz. 721 Die Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel lediglich mit dem Ziel der Mehrung des eigenen Vermögens ansammeln.[1118] Dieses Verbot wird nur durch die Bildung zulässiger Rücklagen gem. § 58 AO (ab 1.1.2014: § 62 AO n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Die Stiftung im Zivilrec... / 1.4 Exkurs: Familienstiftungen

Rz. 44 Neben den gemeinnützigen Stiftungen gibt es auch Stiftungen, deren Erträge nicht dem Gemeinwohl, sondern privaten Zwecken gewidmet sind.[36] Wichtigste Erscheinungsform der privatnützigen Stiftung ist die Familienstiftung. Sie ist keine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[37] Im Zivil- und Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Rechtsvorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Die Stiftung im Zivilrec... / 1.4.2 Motivation zur Errichtung einer Familienstiftung

Rz. 47 Die Gründe für die Errichtung einer Familienstiftung sind überwiegend nicht steuerlicher, sondern zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Natur.[43] Rz. 48 Zivilrechtlich bewirkt die Familienstiftung eine wirtschaftliche Absicherung der Familie unter drastischer Reduzierung des Risikos des Auseinanderfallens des Vermögens. Das Stiftungsvermögen bleibt an den Stifterwill...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IX Beendigung und Auflösung... / 3.2 Umwandlung

Rz. 1032 Ein Sonderproblem der Familienstiftung besteht beim Übergang von der Familienstiftung zur gewöhnlichen Stiftung. Diese "Umwandlung" ist steuerlich von großem Interesse, um nach Ablauf von 30 Jahren den Anfall der Erbersatzsteuer zu verhindern.[1587] Jedoch gibt es auch andere Gründe, die den Charakter als Familienstiftung entfallen lassen, spätestens das Aussterben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Die Stiftung im Zivilrec... / 1.4.1 Begriff

Rz. 45 Ein einheitlicher Begriff oder gar eine allgemeingültige Definition der "Familienstiftung" lässt sich in den stiftungsrechtlichen Regeln des Zivil- und Steuerrechts nicht finden. Voraussetzungen und Rechtsfolgen, die sich aus der Berücksichtigung des Familienaspekts ergeben, differieren je nach einschlägiger Detailregelung.[39] Daher dürfen die einzelnen Rechtsnormen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 2.5.2 Ausländische Familienstiftung: "Durchgriff" bei der Einkommensteuer

Rz. 961 Für ausländische Familienstiftungen greift die Erbersatzsteuer nicht. Doch auch hier gibt es eine steuerlich ungünstige Sonderregel: Für Zwecke der Einkommensteuer erfolgt ein Durchgriff auf den hinter der Familienstiftung stehenden Stifter oder die Bezugs- oder Anfallsberechtigten (§ 15 AStG). Anders als bei der inländischen Familienstiftung erfolgt eine Besteuerung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Die Stiftung im Steuerr... / 1.3.4 Kombination aus Familiengesellschaft und Stiftung

Rz. 107 Eine weitere Alternative ist die Kombination von Familiengesellschaft und Stiftung.[127] Hierbei wird das Familienvermögen zur organisatorischen Sicherung zunächst in eine Familiengesellschaft eingebracht, deren Anteile im Erbfall auf eine Stiftung übertragen werden.[128] Rz. 108 Dies kann insofern vorteilhaft sein, als die Übertragung von Vermögen auf eine Familienge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Die Stiftung im Steuerr... / 1.3.3 Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 105 Bei unternehmensverbundenen Stiftungen sind zwei Fälle zu unterscheiden: Die Beteiligungsträgerstiftung, die Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften hält, und ferner die – in der Praxis kaum vorkommende – Unternehmensträgerstiftung, die selbst ein Wirtschaftsunternehmen betreibt.[124] Nicht nur aus steuerlichen Gründen sollte bei unternehmensverbundenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Gründung der Stiftung – S... / 3.1.3 Steuerpflichtiger Erwerb und Bewertung

Rz. 553 Der erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Erwerb einer rechtsfähigen Stiftung besteht in der Bereicherung des Erwerbers, soweit diese nicht steuerfrei ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Rz. 554 Steuerbefreiungen können sich in sachlicher Hinsicht aus der Art des zugewendeten Vermögens (§§ 13, 13a, 13c ErbStG) und in persönlicher Hinsicht aus Freibeträgen (§ 16 ErbStG) ergeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Gründung der Stiftung – S... / 3.3 Ertragsteuerliche Folgen der Stiftungserrichtung für den Stifter

Rz. 584 Die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung löst beim Stifter grundsätzlich dieselben ertragsteuerlichen Rechtsfolgen aus wie eine Veräußerung. Rz. 585 Zuwendungen an eine Stiftung – ob als Erstausstattung, Zustiftung, Spende oder sonstige Zuwendung – können beim Zuwendenden die Steuerpflicht auf einen dabei realisierten Gewinn auslösen oder a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 4/2013, Überlegungen z... / I. Einführung in das Problemfeld

Die fortschreitende Globalisierung macht auch vor dem Gemeinnützigkeitsrecht nicht halt. Gemeinnützige Körperschaften engagieren sich in zunehmendem Maße über nationale Binnengrenzen hinweg, was bei einer bislang nahezu vollständig ausgebliebenen Internationalisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zu Unzulänglichkeiten führt. Folglich hat sich auch der EuGH in den letzten Jahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 2.5.1.1 Überblick

Rz. 945 Inländische Familienstiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie errichtet sind, unterliegen in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen auf die Stiftung der Erbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sinn und Zweck der Regelung ist es, zu verhindern, dass das in den Familienstiftungen gebundene Vermögen auf Generat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
II Die Stiftung im Zivilrec... / 1.2 Rechtsnatur

Rz. 40 Die rechtsfähige Stiftung ist eine juristische Person. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter. Sie wird im Rechtsverkehr durch Organe vertreten, die im Rahmen der Satzung den Stifterwillen auszuführen haben. Sie unterliegt in der Regel der staatlichen Stiftungsaufsicht nach Landesrecht.[29] Neben den bundesgesetzlichen Regelungen der §§ 80 ff. BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 2.5.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 956 Die Erbersatzsteuerpflicht erstreckt sich auf das gesamte Stiftungsvermögen, einschließlich Zustiftungen und sonstigen Vermögensmehrungen im Zeitpunkt des Entstehens der Erbersatzsteuerpflicht.[1475] Da spätere Zustiftungen demnach mit dem Grundstockvermögen einheitlich besteuert werden, bedeutet dies für die Familienstiftung in aller Regel finanzielle Einbußen. Eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Regress

Rz. 620 Die Organmitglieder haften der Stiftung für schuldhafte Verletzungen ihrer Pflichten nach §§ 86, 27 Abs. 3, 664 bis 670 BGB und ggf. ihres Anstellungsvertrages.[940] Zudem kann eine Haftung nach Deliktsrecht bestehen.[941] Rz. 621 Das hessische Landesstiftungsgesetz sieht ausdrücklich eine Haftung der Stiftungsorgane gegenüber der Stiftung für vorsätzliche und grob fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.7.1 Freie Rücklagen

Rz. 738 Nach § 58 Nr. 7 lit. a AO (ab 1.1.2014: § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) kann eine steuerbegünstigte Körperschaft in einem bestimmten Rahmen Mittel einer freien Rücklage, sogenannte allgemeine Leistungsrücklage, zuführen. Diese Mittel dürfen bis zu höchstens einem Drittel aus Überschüssen der Vermögensverwaltung und höchstens 10 Prozent aus den übrigen Vermögenssphären stammen. We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2013, Urteilsanforde... / 3 Anmerkung:

Bei der Einholung eines anthropologischen Identitätsgutachtens oder morphologischen Bildgutachtens müssen Gericht und Verteidigung vorab über die Kostenproblematik nachdenken und ggf. aufklären. Zu denken ist deshalb zunächst an ein preiswerteres Vorgutachten. Des Weiteren muss den Prozessbeteiligten die verschiedene Sicht von Richter und Gutachter klar sein: der Richter erke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.2.3.1 Handeln der Geschäftsführung

Rz. 712 Besteht der Vorstand einer Stiftung aus mehreren Mitgliedern, so entfällt die Steuerbegünstigung nicht schon bei dem Verstoß eines einzelnen Mitglieds, soweit es nicht einzelgeschäftsführungs- und vertretungsberechtigt ist oder mit Zustimmung der übrigen Mitglieder handelt.[1103] Ist das Handeln der Körperschaft jedoch zuzurechnen, ist der Verstoß steuerschädlich. Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Gründung der Stiftung – S... / 1.2.1 Förderung der Allgemeinheit

Rz. 323 Die Gemeinnützigkeit setzt die "Förderung der Allgemeinheit" voraus (§ 52 Abs. 1 Satz 1 AO). Eine Tätigkeit fördert die Allgemeinheit, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit liegt. Was genau ein Allgemeininteresse ausmacht, ist jedoch angesichts der individualistischen Prägung unserer Gesellschaft schwer zu ermitteln. Der Bundesfinanzhof hat hierzu dargelegt, dass e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 2.5.1.4 Berechnung der Erbersatzsteuer

Rz. 960 Der Steuersatz der Erbersatzsteuer bemisst sich so, als entfalle das Gesamtvermögen der Familienstiftung auf zwei Kinder (§ 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Dies gilt ungeachtet der tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse, also auch, wenn gar keine oder weniger als zwei Kinder begünstigt sind.[1482] Berechnungstechnisch ist zunächst der doppelte Kinderfreibetrag in Höhe vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Gründung der Stiftung – ... / 1.2.3 Stiftungsvermögen

Rz. 150 Zum Vermögen der Stiftung gehören alle vermögenswerten Güter, die sie bei der Gründung oder später erhält oder erwirbt. Hinweis Empfehlung: Es sollte dem Stifter sehr deutlich gemacht werden, dass er mit der Errichtung der Stiftung das Eigentum an den gestifteten Vermögensgegenständen endgültig verliert. Einige sprechen hier von der "Stiftungsreife", die der Stifter er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 1 Sachverhalt

Die im Gerichtsbezirk ansässige Klägerin hatte vor dem ArbG Bonn Klage erhoben. Ihr wurde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer in Remscheid niedergelassenen Anwältin bewilligt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Prozessbevollmächtigte nur zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet werde. Die Sache wurde sodann vom ArbG Bonn auf s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.4.1 Abgrenzungsfragen

Rz. 784 Die Abgrenzung von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und ideeller Tätigkeit einerseits bzw. Vermögensverwaltung andererseits ist mitunter schwierig. Insbesondere für den Bereich des Sponsoring, der Beteiligung an steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften sowie der Betriebsaufspaltung haben Rechtsprechung und Verwaltung jedoch Grundsätze en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Die Stiftung im Steuerr... / 1.1 Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 87 Gemeinnützige Stiftungen[92] sind ein unverzichtbarer Teil aktiver Bürgergesellschaften. Ihre Bedeutung für die Lösung gesellschaftlicher Probleme ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird voraussichtlich auch in Zukunft immer weiter zunehmen. Immer deutlicher wird, dass der Staat allein nicht in der Lage ist, die materiellen und ideellen Grundlagen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 704 Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen. Es besteht also eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen der tatsächlichen Geschäftsführung und den Satzungszwecken. Vers...mehr