Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 9/2014, NomosKommentar BGB – Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Gesamt-Hrsg.)Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling (Band-Hrsg.)Band 4, 3. Auflage 2014, 3.194 Seiten, 198 EUR, Nomos Verlag Mit der nunmehr 3. Auflage des Bandes "Familienrecht" knüpft der Nomos-Kommentar zum BGB an eine Erfolgsgeschichte an, die ihn bereits seit der 1. Auflage begleitet. Zu danken ist dies zum einen seinem Konzept, das Praxisbezug u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Formell ordnungsmäßige Buchführung

Rz. 8 Entsprechen die Buchführung und sonstige Aufzeichnungen den formellen Vorschriften der §§ 140ff. AO, besteht nach § 158 AO die Vermutung, dass die Buchführung und Aufzeichnungen auch sachlich richtig sind. Die Verweisung auf §§ 140ff. AO erfasst über § 140 AO auch Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen als der AO, und zwar sowohl nach steuerrech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Nebenberufliche Tätigkeit: Wann gilt der Übungsleiterfreibetrag?

Kommentar Wer im Nebenberuf ausbildet, erzieht, pflegt oder betreut, kann für seine Einnahmen einen Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR pro Jahr abziehen. Die OFD Frankfurt am Main hat nun im Detail erklärt, welche Einzeltätigkeiten unter die Steuerbefreiung fallen bzw. welches nebenberufliche Engagement steuerlich nicht begünstigt wird. Für Einnahmen aus der nebenberufliche...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Sonnensegel und Sichtschutzmatten

Leitsatz Die Montage eines Sonnensegels auf einer Dachterrasse stellt wegen der damit verbundenen optischen Veränderung des Erscheinungsbilds des Gebäudes einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar. Entsprechendes gilt für an der Außenseite eines Terrassengeländers befestigte licht- und sichtundurchlässige Sichtschutzmatten Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG Das Probl...mehr

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zfs 08/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: AKB Referentinnen: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Erfurt; Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 20. September 2014, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitgli...mehr

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zerb 8/2014, Die Wirksamkei... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1 beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses im Sinne des § 2368 BGB (vgl. dazu Gierl in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Auflage <2014>, § 2368 Rn 11) vorliegen. 1. Nach § 2368 Abs. 1 Satz 1 BG...mehr

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Schadensersatz: Gemeinschaftsbezogene Forderung

Leitsatz Schadensersatzansprüche in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum sind eine gemeinschaftsbezogene Forderung. Sie können daher nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden Normenkette Art. 3 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG; § 5 Abs. 2 WEG Das Problem K und B sind jeweils Wohnungseigentümer. Jeder ist Sondereigentümer einer "Garagenz...mehr

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WEG-Konto: Treuhandkonto zulässig?

Leitsatz Es entspricht regelmäßig allein ordnungsmäßiger Verwaltung, die Konten auf den Namen des Verbands führen zu lassen; offene Treuhandkonten sind unzulässig. Lehnt der Verband eine entsprechende Kontenumstellung ab, kann eine gerichtliche Beschlussersetzung erfolgen. Normenkette § 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten über die Wirksamkei...mehr

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Verwalter: Zurechnung seines Wissens

Leitsatz Den Wohnungseigentümern kann das Wissen des Verwalters bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anspr...mehr

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FF 7+8/2014, Paralleljustiz, Familiengerichte und Sicherheit in Gerichtsgebäuden

Interview mit Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, Bayerischer Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Schnitzler/FF: Sie haben sich im April 2014 in der FAZ zu einem Thema geäußert, das im vorigen Jahr schon Gegenstand einer Podiumsdiskussion mit Ihrer Vorgängerin Frau Dr. Merk war: Paralleljustiz und sogenannte Friedensrichter. Welche Erkenntnisse haben Sie über i...mehr

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FF 7+8/2014, Befangenheitsa... / 2 Anmerkung:

Der Kläger hatte im Berufungsverfahren den Vorsitzenden und den Berichterstatter des Senats zu Beginn der mündlichen Verhandlung wegen Befangenheit abgelehnt, da ihm in einem mit der Terminsladung ergangenen Hinweis u.a. mitgeteilt worden war, er habe "mit seinem undurchschaubaren Verhalten ein Chaos angerichtet". In einem danach noch vor dem Verhandlungstermin eingereichten...mehr

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FF 7+8/2014, Befangenheitsa... / Leitsatz

Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen. BGH, Beschl. v. 16.1.2014 – XII ZB 377/12 (OLG Hamm, LG Bielefeld)mehr

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zfs 7/2014, Konkrete Beziff... / 3 Anmerkung:

Wenn mehrere erstattungspflichtige Streitgenossen nicht als Gesamtschuldner für die Kosten haften (siehe § 100 Abs. 4 ZPO), muss im Kostenfestsetzungsbeschluss angegeben werden, welcher Streitgenosse an wen welchen Betrag zu erstatten hat. Dies wird in der Praxis nicht immer beachtet. Der erstattungsberechtigten Partei kann es nur recht sein, wenn im Kostenfestsetzungsbeschlu...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / cc) Unterhaltsverzicht

Entgegen der h.M. ist auch der Unterhaltsverzicht den Abänderungsgründen zuzuordnen.[26] Nach der Rechtsprechung des BGH[27] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen kommt es für die Angemessenheitskontrolle nach § 242 BGB darauf an, ob und inwieweit es einem Ehegatten verwehrt ist, sich auf ihn begünstigende Regelungen zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunk...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / IV. Abwesenheitsverfahren

Das KG Berlin[68] hatte den Klassiker zu entscheiden, dass zum Nachteil des Betroffenen nur Beweismittel verwertet werden dürfen, die entweder im Bußgeldbescheid aufgeführt, ihm mit der Ladung mitgeteilt oder vor der Verhandlung bekannt gemacht worden sind. Ggf. muss der Richter die Verhandlung unterbrechen oder aussetzen und den Betroffenen und dessen Verteidiger entspreche...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / dd) Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Die gleiche Aufgabe wie in den genannten Fällen hat der Richter auch zu lösen, wenn der allgemeine unbestimmte Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB in einem bestimmten Fall zu konkretisieren ist. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. In der Sache ist es nicht möglich, die Prüfung auf die Frage der Vollstreckbarkeit des Unterhaltstitels z...mehr

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AGS 7/2014, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Insbesondere ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers als beigeordneter Rechtsanwalt beschwerdebefugt. Dies folgt aus § 48 Abs. 1 RVG, wonach sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen bestimmt, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. Die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedin...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 6. Zusammenfassung

Zu § 767 ZPO gehören bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt alle Umstände, die das einheitliche Recht auf vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Unterhalt auf vergangenen oder gegenwärtigen Unterhalt beschränken. Es handelt sich um punktuelle Gründe, die den Anspruch gesetzlich für immer vermindern.[33] Für eine Prognose bleibt kein Raum. Dem Umstand kann berei...mehr

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zfs 7/2014, Krumm: Fahrverbot in Bußgeldsachen, Nomos Verlagsgesellschaft, 3. Aufl. 2014, 681 Seiten, 78 EUR, ISBN 978-3-8487-1055-3

Ein fulminantes Werk! Nach vierjährigem Abstand nun in 3. Auflage erschienen. 681 Seiten für ein einziges Thema – das Fahrverbot in Bußgeldsachen. Allerdings ein zentrales Thema des verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens und für die Mandantschaft in der Regel von größerer Bedeutung als die Geldbuße. Im Vergleich: Bußgeldrechtlich ist das Fahrverbot nur in wenigen Vorschriften ...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… I. Das BG stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Bekl. nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Kl. habe der Bekl. die mit der X getroffenen Vereinbarungen, insb. die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwiegen. Zudem habe sie mit d...mehr

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AGS 7/2014, Börstinghaus/Clar, Mietspiegel, Probleme der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln aus juristischer und statistischer Sicht. Von RiAG Dr. Ulf P. Börstinghaus und Dr. Michael Clar. 2. Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck München. XXX, 483 S. 69,00 EUR.

In der mietrechtlichen Praxis haben Mietspiegel in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie sind die Grundlage zur Durchsetzung von Mieterhöhungen und schaffen Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Ferner dienen sie der Beurteilung von Neuvertragsmieten und sind die Grundlage für Kommunen und Sozialgerichte bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen de...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / I. Die Aufgabe

Mit dem Vollstreckungsgegenantrag nach § 767 Abs. 1 ZPO können auf die Klage des Schuldners Einwendungen geltend gemacht werden, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen. Damit sind nach h.M. rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen gemeint, wie die Erfüllung oder die Stundung. Die Einwendungen müssen nach dem Zeitpunkt entstanden sein, in...mehr

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zfs 7/2014, Rotlichtverstoß... / 1 Aus den Gründen:

"Das angefochtene Urteil ist aufgrund lückenhafter, die Verurteilung nicht tragender Feststellungen auf die erhobene Sachrüge hin aufzuheben. Unter Beschränkung auf die wesentlichen Punkte hat die StA bei dem Schleswig-Holsteinischen OLG hierzu in ihrer an den Senat gerichteten Antragsschrift u.a. ausgeführt:" “Die Urteilsgründe erweisen sich als lückenhaft. Das angefochtene ...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / I. Ablauf des Verfahrens und der Hauptverhandlung

Das AG Frankfurt (Oder)[8] entschied, dass bei fehlender Anhörung des Betroffenen vor der gerichtlichen Beauftragung eines Sachverständigen eine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht vorliegt, die gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG zur Niederschlagung der Kosten führt. Zwar existiert kein allgemeiner Grundsatz, dass kostenverursachende Verfahrensmaßnahmen erst dann erfolgen dür...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / III. Urteil

Das KG Berlin[33] betont die Notwendigkeit des Vorliegens eines vollständigen schriftlichen Urteils als Prüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht. Dies setzt voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist, ansonsten liegt nur ein Entwurf vor. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerh...mehr

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zfs 7/2014, Erstreckung einer Fahrtenbuchanordnung auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur einmaliger Verkehrsstraftat; Verkehrsunfallflucht

StVZO § 31a; StGB § 142 Leitsatz Die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters kommt im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung und ausreichenden Sachverhaltsaufklärung auch dann in Betracht, wenn nur eine gewichtige Verkehrsstraftat vorliegt, aber aufgrund des Verhaltens des Halters und seiner Nutzungsgepflogenheiten auch mit anderen Fahrzeugen ...mehr

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / Sachverhalt

Der Urkundsbeamte der Geschäftstelle des LG Berlin hatte mit Beschl. v. 11.2.2014 den Antrag der Beschwerdeführerin auf Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren i.H.v. 320,50 EUR zurückgewiesen, da sie die von ihr unterschriebene Erklärung über bereits erhaltene Zahlungen per Telefax und nicht im Original vorgelegt hatte. Ihre Erinnerung hat das LG Berlin (Einzelrichter) z...mehr

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zfs 7/2014, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das Landratsamt B. hat dem ASt. mit Bescheid v. 12.2.2014 in Anwendung von § 3 Abs. 1 S. 1 StVG, § 46 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 S. 1 FeV die Fahrerlaubnis entzogen, weil er einer Anordnung v. 12.11.2013 zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht Folge geleistet hat, welches die Frage klären sollte, ob zu erwarten ist, dass der ASt. auc...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / E. § 72 OWiG: Entscheidung im Beschlussweg

Das Beschlussverfahren war erstaunlich häufig Gegenstand von Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Das OLG Hamm[39] bekräftigte, dass ein bereits vor dem Hinweis nach § 72 Abs. 1 OWiG ausdrücklich oder schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung nicht dadurch gegenstandslos wird, dass der Betroffene auf den späteren Hinweis schweigt oder die...mehr

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Abrechnung: Anspruch auf Abrechnung

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter keinen Anspruch auf Abrechnung eines Wirtschaftsjahrs. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 3 WEG Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagt gegen Verwalter V auf Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2009. Die Entscheidung Ohne Erfolg! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne keine Abrechnung ...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / 1. Die Regelung ist Fremdkörper im Anspruchssystem

Rz. 36 § 1361a Abs. 2, Abs. 3 BGB hätte mit der Aufhebung der materiell-rechtlichen Vorschriften der HausratsVO und der Einfügung der §§ 1568a, 1568b BGB durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts vom 14.5.2009,[88] wie die vormaligen Vorschriften der HausratsVO, in einen Anspruch im Sinne von § 194 BGB umgestaltet werden müssen. Die Gesetz...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / I. Allgemeines

Rz. 16 § 1361a BGB erfasst die Verfahren über den Herausgabeanspruch des Alleineigentümers gemäß § 1361a Abs. 1 S. 1 BGB, den Überlassungsanspruch benötigter Haushaltsgegenstände des Nichteigentümers gemäß § 1361a Abs. 1 S. 2 BGB, das Zuweisungsverfahren nach § 1361a Abs. 2 BGB bei Bruchteils (§ 1008 BGB) und Gesamthandseigentum (§ 1416 BGB) beider Ehegatten und das Verfahre...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / I. Neue gesetzliche Begriffe

Rz. 2 Die Aufhebung der materiell-rechtlichen Vorschriften der Hausratsverordnung und die Einfügung von §§ 1568a, 1568b BGB durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleich- und Vormundschaftsrechts[1] hat zu grundlegenden Änderungen geführt. Eine familiengerichtliche Zuweisung der Ehewohnung gibt es danach nicht mehr. Schon § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB (ebenso § 14 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / II. Das Verhältnis der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 7 Die Frage des Verhältnisses der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (häufig auch als "streitige Gerichtsbarkeit oder Zivilgerichtsbarkeit" bezeichnet[3]) ist nach wie vor nicht völlig geklärt, wird jedoch zutreffend nunmehr überwiegend als spezieller Fall der Verfahrenszuständigkeit gesehen.[4] Die Aufgabenverteilung zwischen den für Familiensachen z...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / I. Einordnung

Rz. 13 Die Einordnung der Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie der Gewaltschutzsachen als der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallende Familiensachen oder "reine FamFG-Familiensachen"[11] ist sachlich zutreffend. Deshalb ist grundsätzlich der Allgemeine Teil des FamFG sowohl in Ehewohnungs- und Haushaltssachen als auch in Gewaltschutzsachen anzuwenden, die Sondervorschri...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / c) Rechtsfolgen

Rz. 196 § 1568a Abs. 5 S. 3 BGB gewährt einen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung, wenn lediglich über die Höhe der Miete keine Einigung erzielt wurde. Der Antrag liegt in dem die konkrete Höhe der Miete benennenden Antrag (§ 203 Abs. 1 FamFG). Die Annahmeerklärung des Ehegatten gilt mit Rechtskraft des dem Anspruch stattgebenden Beschlusses (§§ 45, 209 Abs. 2 S. 1 Fa...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / 4 Rechtsfolge: Verteilung nach Billigkeit

Rz. 40 Haushaltsgegenstände, die im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehen, kann keiner von ihnen herausverlangen, sie sind vielmehr vom Familienrichter zwischen den Ehegatten nach den Grundsätzen der Billigkeit zu verteilen. Ein fortdauernder Mitbesitz scheidet wegen des Getrenntlebens aus. Im Gegensatz zu dem Anspruch nach § 1361a Abs. 1 S. 2 BGB spielt die Eigentumsl...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / (b) Gefährdung des Kindeswohls

Rz. 57 Der unbestimmte Rechtsbegriff des Kindeswohls hat verschiedene Funktionen.[169] Er ist als Entscheidungsmaßstab für das richterliche Handeln[170] nur schwer zu konkretisieren.[171] Das Gesetz nennt in § 1666 Abs. 1 Hs. 1 BGB als Elemente des Kindeswohls das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes; hierdurch wird deutlich, dass es um den umfassenden Schutz ...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / (c) Spezielle Voraussetzungen nach § 203 Abs. 2 S. 2 FamFG

Rz. 29 § 203 Abs. 2 S. 2 FamFG fordert für den Antrag nach § 1568b Abs. 1 BGB eine Aufstellung sämtlicher Haushaltsgegenstände sowie deren genaue Bezeichnung. Die Anforderungen betreffen nicht den Antrag als solchen, sondern die Begründung des Antrags.[38] Zweck der überflüssigen Vorschrift ist es, die Klärung des genauen Bestands an Haushaltsgegenständen in die vorgerichtli...mehr

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AGS 6/2014, Freyschmidt/Krumm. Verteidigung in Straßenverkehrssachen. Praxis der Strafverteidigung. Begründet von Dr. Elmar Müller; fortgeführt von Rechtsanwalt FAStR Uwe Freyschmidt und Richter am AG Carsten Krumm. 10. neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. F. Müller 2013. XXIII. 505 S. 49,00 EUR.

Die Verteidigung in Straßenverkehrssachen – sei es in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren – spielt in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. Auch der Allgemeinanwalt wird häufig mit solchen Mandaten beauftragt. Gerade der Anwalt, der nicht alltäglich und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig ist, benötigt ein praxisgerechtes Handbuch, das ihm schnellen Zugriff auf die L...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Aus den Gründen

Das entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die damit zulässige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / C. Englisches Recht

Im Recht von England und Wales sowie im nordirischen Recht werden der immaterielle Schaden als damages for non-pecuniary loss or general damages erstattet. Dabei handelt es sich nicht um ein reines Schmerzensgeld, sondern der Anspruch umfasst sowohl den Ausgleich für erlittene Schmerzen (compensation for pain and suffering) als auch den Ausgleich für den Verlust von Annehmli...mehr

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zfs 6/2014, Noch Unterschri... / 3 Anmerkung:

Diese Entscheidung dürfte manchem Richter Kopfzerbrechen bereiten und manchem Verteidiger wenigstens ein paar Monate Spielraum durch eine Rechtsbeschwerde verschaffen. Denn die "Abnutzung" einer täglich vielfach geleisteten Unterschrift dürfte allgemein bekannt sein. Die bisherige Rspr. des BGH, die u.a. zur Unterschrift eines Rechtsanwalts oder der eines Urkundsbeamten ergi...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / D. Österreichisches Recht

Der Ausgleich des immateriellen Schadens (in Österreich Schmerzengeld genannt) ist in § 1325 ABGB geregelt, der lautet: "Wer jemanden an seinem Körper verletzt, … bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld." Wie das deutsche Recht enthält auch das österreichische Recht keine Legaldefinition des Schmerzengeldes.[21] Der von der Re...mehr

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AGS 6/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt Festsetzung der Kosten einer weiteren Prozessbevollmächtigten, die ihn in zwei Terminen zur Beweisaufnahme vor dem LAG wegen der Vernehmung seiner eigentlichen Prozessbevollmächtigten als Zeugin vertreten hat. Die Parteien haben über eine außerordentliche Kündigung wegen einer angeblichen Äußerung des Klägers in einem zwischen den Parteien geführten Vorproz...mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / I. Besprechung mit Mandanten

Mit dem Mandanten ist ganz früh im Verfahren zu besprechen, ob er Kosten und Aufwand einer Nachschulungsmaßnahme auf sich nehmen würde. Nur dann wird genügend Zeit verbleiben für die Schulungsmaßnahme selbst und die zu leistende Überzeugungsarbeit bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltungsbehörden bzw. dem zuständigen Richter.mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / III. Schnelles Handeln/Kontakt

Während einer laufenden – oder besser noch vor – dieser Maßnahme sollte mit dem zuständigen Richter oder dem Mitarbeiter der Verwaltungsbehörde gesprochen werden, um diesen für das Thema zu sensibilisieren und zu bitten, mit weiteren verfahrensfördernden Maßnahmen bis zum Abschluss der Maßnahme zu warten. Schnelles Handeln ist gefragt, um die Maßnahme auch schnell zum Abschl...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Streitwerttabelle

Fritz Finke8. Aufl. 2014, 81 Seiten, kartoniert (Ringbindung), 29 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1260-2 Bei der Streitwerttabelle von Fritz Finke – bis Januar 2011 Vorsitzender Richter des 13. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. das mit ihm geführte Interview von Klaus Schnitzler in FF 2011, 340), langjähriges Beiratsmitglied der FF und trotz (Un-)R...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." [5] 1. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Kosten des Unterbevollmächtigten stellten sich als Aufwand zweckentsprechender Rechtsverfolgung der Kl. i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO dar. Einer Partei sei es grds. gestattet, einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz zu beauftragen...mehr