Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.2 Arbeitsverträge

Rn 43 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 bestehen auch Dienstverträge und insbesondere Arbeitsverträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[92] Der Insolvenzverwalter kann auch hier die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. Der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verfahren

Rn 14 Nach § 3 Nr. 2 e) RPflG ist für die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung der Rechtspfleger zuständig, es sei denn, der Richter hat sich das Insolvenzverfahren ganz oder teilweise gemäß § 18 Abs. 2 RPflG vorbehalten oder es handelt sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG [12] um ein Insolvenzplanverfahren. Rn 15 Gegen Entscheidungen bei der Abstimmung über die Eigenverwa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Neben dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern kann auch der Insolvenzschuldner einer zur Tabelle angemeldeten Forderung widersprechen. Zwar hindert sein Widerspruch – anders als der Widerspruch des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgläubigers – nach § 178 Abs. 1 Satz 2 nicht die Feststellung zur Tabelle.[1] Ein Widerspruch des Schuldners schließt nach § 20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Eröffnung des vereinfachten Verfahrens

Rn 3 Die §§ 311 bis 314 enthalten keine konkreten Bestimmungen über das fortgesetzte bzw. wieder aufgenommene Eröffnungsverfahren für natürliche Personen, die die Verfahrensfähigkeit eines Verbrauchers gemäß § 304 erfüllen. § 312 enthält nur Bestimmungen, die die Insolvenzeröffnung und das eröffnete Verfahren vereinfachen sollen. Rn 4 Das Insolvenzgericht prüft aufgrund der i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Wichtiger Grund

Rn 3 Schon nach bisherigem Konkursrecht war anerkannt, dass auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung die Entlassung des Konkursverwalters einen wichtigen Grund voraussetzt.[7] Dieses schon bisher in VerglO und GesO enthaltene Tatbestandsmerkmal wurde nunmehr auch ausdrücklich in die InsO aufgenommen. Dagegen hat der Gesetzgeber keine Legaldefinition geliefert oder in Bet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Restschuldbefreiung (Abs. 3)

Rn 15 Abs. 3 a. F. befasste sich mit der Situation, dass der Schuldner gemeinsam mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen zulässigen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt hatte und durch gerichtliche Anordnung von der Verwertung ganz oder teilweise abgesehen wurde, der Schuldner aber nach Fristablauf und Nachfrist nicht bezahlt hatte. Rn ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses (§ 200 Abs. 2)

Rn 8 § 200 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die öffentliche Bekanntmachung sowie deren Mindestanforderungen. Danach müssen der Aufhebungsbeschluss sowie der Aufhebungsgrund veröffentlicht werden. Dabei genügt die Angabe "nach Vollzug der Schlussverteilung" (Abs. 1).[8] In der Bekanntmachung sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Schuldner, seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Rechtslage bei Nichtvorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels

Rn 30 § 184 setzt voraus, dass der Schuldner der angemeldeten Forderung widerspricht. Ein Widerspruch in diesem Sinne liegt nach Auffassung des BGH auch dann vor, wenn der Schuldner nur der rechtlichen Einordnung einer als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldeten Forderung widerspricht.[51] Der sich anschließende Feststellungsrechtss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufsicht des Insolvenzgerichts

Rn 4 Trotz stärkerer Ausrichtung der InsO auf die Gläubigergesamtheit unterliegt der Verwalter hinsichtlich der Erfüllung seiner Amtspflichten einer Überwachung durch das Insolvenzgericht. Inhaltlich ist diese Aufsicht wie nach bisherigem Recht[2] grundsätzlich auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Die Zweckmäßigkeit des Verwalterhandelns ist also nicht Gegenstand de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsmittel (Abs. 3)

Rn 14 Kommt das Insolvenzgericht nach Prüfung der nach Abs. 1 von den Beteiligten vorgelegten Anträge zu dem Ergebnis, dass die dafür jeweils erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, lehnt es den Einberufungsantrag im Beschlusswege ab. Dieser Beschluss ist dem Antragsteller zuzustellen und mit einer Begründung zu versehen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, weshalb d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Verfahrensvorschriften (§ 36 Abs. 4)

Rn 23 Abs. 4 regelt Verfahrensfragen, soweit der Pfändungsschutz im Streit steht, auf den Abs. 1 Satz 2 verweist (Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen, gleichgestellten Einkünften und Altersrenten). Obwohl es sich um ordentliche Pfändungsschutzvorschriften der Einzelzwangsvollstreckung handelt, ist das Insolvenzgericht im Insolvenzverfahren zuständig, da ihm alle relevanten ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Überblick über das bisherige Recht

Rn 11 Nach altem Recht (§ 146 Abs. 1 a.F.) betrug die Verjährungsfrist zwei Jahre (zum Übergangsrecht siehe oben Rn. 2). Nach § 200 BGB war Fristbeginn der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs und damit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, d.h. der im Eröffnungsbeschluss angegebenen Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt darf nicht abweichend vom Zeitpunkt der Unterzeichnung gewähl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsbehelfe gegen die Beschwerde-/Erinnerungsentscheidung

Rn 28 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 7 die Rechtsbeschwerde statthaft.[32] Als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist nach § 574 Abs. 2 ZPO erforderlich, dass entweder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1) oder die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheid...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufgaben des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rn 36 Mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses und der Treuhänderbestellung erlischt die Befugnis des Schuldners, sein Vermögen, soweit es zur Masse gehört, zu verwalten und darüber zu verfügen. Vom Schuldner kann weder erwartet werden, dass er sein Vermögen in der gebotenen Weise verwaltet und in dieser Weise hierüber verfügt, noch dass er sein Vermögen zur gleichmäßig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Einsichtsrecht der Beteiligten

Rn 5 Beim Insolvenzgericht einzureichen und dort niederzulegen (nicht aber auch öffentlich bekannt zu machen) sind lediglich das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die aus beiden Verzeichnissen entwickelte Vermögensübersicht. Weitere Unterlagen, insbesondere die vom Verwalter in Besitz genommenen Rechnungslegungen, Buchführungs- und sonstigen Gesc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schriftliches Verfahren (§ 5 Abs. 2)

Rn 28 Die bislang nur für vereinfachte Insolvenzverfahren bestehende Möglichkeit der Anordnung, das Insolvenzverfahren insgesamt oder Teile hiervon schriftlich durchzuführen, besteht aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens allgemein und auch für Regelinsolvenzverfahren. § 312 Abs. 2 a. F. wurde gemäß Art. 103c Abs. 1 EGInsO [27] in § 5 Abs. 2 verlagert...mehr

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AGS 10/2014, SGG. Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz. Begründet von Dr. Jens Meyer-Ladewig, Bearbeitet von Richter am LSG Wolfgang Keller und Richter am BSG Dr. Stephan Leitherer, 11. Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 1586 S. 89,00 EUR.

Sozialgerichtliche Verfahren nehmen immer mehr zu, wie die steigenden Eingangszahlen belegen. Seit Inkrafttreten des RVG – und insbesondere seit den Änderungen des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes – hat sich auch für den Anwalt die vergütungsrechtliche Situation deutlich verbessert, auch wenn die Bearbeitung auch von Sozialsachen nach wie vor häufig nicht lukrativ...mehr

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AGS 10/2014, RVG effizient. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. u. Regierungsdirektor a.D. Heinrich Hellstab und Rechtsanwalt Michael Richter. 2. Aufl. 2014. ZAP-Verlag, Bonn. In Zusammenarbeit mit Reno, Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notarangestellten e.V. XXIV, 1214 S. 85,00 EUR

Das Werk ist als Nachschlagewerk für den im Kosten- und Gebührenrecht tätigen Anwalt und Büromitarbeiter gedacht, gleichzeitig aber auch zur Fortbildung geeignet. Das Praxishandbuch führt sicher durch die komplexe Materie des Kostenrechts. Alle relevanten Gebühren und kostenrechtlichen Rechtsgebiete werden behandelt. Darüber hinaus wird das notwendige Hintergrundwissen vermi...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / e) Mit- und Hinwirken des Einvernehmens durch den Verfahrensbeistand und den Sachverständigen

Neben den bereits genannten Institutionen bei dem Hin- und Mitwirken auf Einvernehmen kommen in Kindschaftssachen nun zwei weitere Akteure hinzu, nämlich der Verfahrensbeistand und der Sachverständige: Nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, … am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrens...mehr

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zerb 10/2014, Grenzen der T... / Aus den Gründen

II. Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. (...) In der Sache ist die Beschwerde unbegründet, weil das Amtsgericht zutreffend den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen hat. Denn das vom Erblasser hinterlassene Testament enthält weder ausdrücklich eine Berufung der Beteiligten zu 1) als Alleine...mehr

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FF 10/2014 / Verfahrensrecht

Kommt es für das Erreichen der Beschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG auf ein Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers an, hat dieser sein besonderes Interesse, bestimmte Tatsachen geheim zu halten, und den durch die Auskunftserteilung drohenden Nachteil substanziiert darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen (BGH, Beschl. v. 30.7.201...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Die Anhörung des Kindes

Die Anhörung des Kindes ist geregelt in den Vorschriften der §§ 159 und 319 FamFG. Sie muss persönlich erfolgen, d.h. mündlich. Schriftliche[5] oder telefonische[6] Anhörungen sind unzulässig. Durch die Anhörung wird dem Kind die Möglichkeit eingeräumt, seine eigenen Belange im Verfahren einzubringen (Partizipation des Minderjährigen am gerichtlichen Verfahren).[7] Das Kind ...mehr

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zerb 9/2014, Einzelfragen d... / 10

Auf einen Blick Auslegungsfragen stellen sich täglich neu. Gewisse Schwerpunkte liegen in der Umdeutung unwirksamer Ehegattentestamente in Einzeltestamente, aber auch der Frage, wie gemeinschaftliche Testamente auszulegen sind, wenn die Ehegatten nicht nur gemeinsame Kinder haben. Auch bei auf den ersten Blick eindeutigen – ggf. notariell beurkundeten – letztwilligen Verfügu...mehr

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FF 10/2014, Der Güteversuch – eine Chance zur Konfliktlösung

Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 ist der Güterichter in allen geltenden Verfahrensordnungen mit Ausnahme der StPO etabliert worden. Die verschiedenen Ansätze für eine gerichtsinterne Mediation einschließlich der gerichtlichen Mediatoren wurden in die Tätigkeit als Güterichter überführt...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 3 Anmerkung:

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der (Nicht-)Anwendbarkeit der jüngeren Rspr. des EGMR zu § 329 StPO auf § 74 OWiG. Die Rspr. des EGMR ist in der obergerichtlichen Rspr. einhellig und dogmatisch sauber kritisiert und abgelehnt worden (vgl. zuletzt OLG München, Beschl. v. 17.1.2013 – 4 StRR (a) 18/12 – NStZ 2013, 358). Peglau (jurisPR-StrafR 5/2013 Anm. 3) weist z...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / d) Anhörung des Sachverständigen

Vor der Begutachtung ist dem Jugendlichen die Bestellung des Sachverständigen mittzuteilen.[45] Ihm muss auch vor seiner Untersuchung der Zweck und der Umfang des Gutachtens sowie die Person des Gutachters mitgeteilt werden.[46] Nur durch diese formlosen Mitteilungen kann er von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch machen.[47] Unterbleiben diese Mitteilungen, liegt eine Verletzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literatur Baumgärtel/Perlet, Die Hinzurechnungsbesteuerung, in Maßbaum/Meyer-Scharenberg/Perlet, Die deutsche Unternehmensbesteuerung im europäischen Binnenmarkt, 1994; Brenner, Bagatellgrenzen der §§...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / J. Übergangsrecht

Für alle ab Januar 2014 gestellten Anträge gilt das neue Recht. Gemäß § 40 EGZPO [120] sind dagegen für einen vor dem 1.1.2014 gestellten Antrag auf Verfahrenskostenhilfe – begrenzt auf den jeweiligen Rechtszug – weiterhin die §§ 114 bis 127 ZPO in der bis dahin geltenden Fassung maßgeblich. Auf den Zeitpunkt der Bewilligung kommt es nicht an. Damit sind in den laufenden Verfa...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / f) Einvernehmen und Kindeswohl

Das Einvernehmen steht "nicht stets per se für elterliche Kooperation und nachhaltige Regelung und dient auch nicht stets dem Kindeswohl."[123] Deshalb weist Dettenborn [124] eindringlich darauf hin, dass "der Anteil an Zwang für diese Streitparteien ins Verhältnis gesetzt werden muss zu den Belastungen und Zumutungen für die betroffenen Kinder in einem Trennungs- und Umgangs...mehr

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zfs 10/2014, Homburger Tage 2014 – Der (Schloss-)Berg ruft noch immer!

Wie hat Herr Kollege Funk sein Editorial zu den Homburger Tagen 2013 in zfs 9/13 im vergangenen Jahr so schön begonnen: "33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken". Na dann: Auf ein Neues! So finden die Homburger Tage vom 17.–19.10.2014 also wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg statt. Die Veranstaltung wird am Freitag mit dem trad...mehr

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FF 10/2014, Anwaltszwang in... / 1 Gründe:

I. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wendet sich die nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin mit der Beschwerde. Sie macht geltend, aufseiten beider Ehegatten hätten Anrechte in der privaten Altersversorgung best...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Herbeiführung des Einvernehmens durch das Gericht

Das Hinwirken auf Einvernehmen richtet sich zunächst an das Gericht. Es hat nach § 156 Abs. 1 S. 1 FamFG in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, wenn dies dem Wohl des Kindes ni...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / VI. Fazit

Ob die Beibehaltung des außergerichtlichen Einigungsversuches "sinnvoll" ist oder nicht, darf diskutiert werden.[62] Nach Ansicht des Unterzeichners ist der außergerichtliche Einigungsversuch nicht erfolgversprechend und gehört abgeschafft. Anstelle einer Ultima Ratio[63] wie ursprünglich angedacht hat sich das gerichtliche Verfahren als Regelfall herausgestellt.[64] Die auß...mehr

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zfs 10/2014, Unfall zwische... / 2 Aus den Gründen

" … Im Ergebnis zu Recht hat das LG die Klage mangels Nachweises eines für die Haftung des Bekl. nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 229 StGB notwendigen Verschuldens abgewiesen." Von der Berufung nicht angegriffen wird die Annahme des LG, dass eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Bekl. aus § 7 StVO im Hinblick auf § 8 Nr. 1 StVO ausscheidet. Daher trägt auch ...mehr

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FF 10/2014, Rainer Glockner zum Gedenken

Rainer Glockner ist am 16.7.2014 im Alter von 87 Jahren verstorben. Sein Name ist untrennbar mit dem Versorgungsausgleich verbunden. Er hat ihn gelebt wie kein anderer. Der Weg dorthin war nicht immer einfach. Mit 15 Jahren wurde Rainer Glockner als Luftwaffenhelfer in Ludwigshafen eingezogen. Nach seiner Zeit beim Reichsarbeitsdienst und der Wehrmacht folgte das Mathematiks...mehr

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Bestellung: Wann liegt eine Majorisierung vor?

Leitsatz Eine rechtsmissbräuchliche Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer liegt dann vor, wenn neben der Ausübung des Mehrheitsstimmrechts weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen. Ein solcher Verstoß kann schon anzun...mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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FF 9/2014, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2014

20. bis 22. November 2014 in Marburg Nebengebiete im Fokus Programm Donnerstag, 20. November 2014mehr

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zfs 9/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: Autokauf und Leasing Referent: Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH a. D., Lemberg Ort: Neubrandenburg / Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 10. Oktober 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– Euro Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– Euro Mitglieder Anwaltver...mehr

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FF 9/2014, Die Umgangspfleg... / III. Umgangsbegleitung

Umgangsbegleitung ist grundsätzlich Aufgabe des Jugendamts nach § 18 Abs. 3 SGB VIII. Danach haben sowohl die Eltern wie das Kind ein Recht auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs. Unterstützung bedeutet im Bedarfsfalle auch Umgangsbegleitung. In den meisten Kommunen wird die Verpflichtung aus § 18 SGB VIII zur Umgangsbegleitung anerkannt. Dies ist jedoch...mehr

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zfs 9/2014, Schadensberechn... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Entgegen der angefochtenen Entscheidung haben die Bekl., deren Haftung dem Grunde nach gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unstreitig ist, zur Schadensbehebung erforderliche Reparaturkosten von 1.765,15 EUR abzüglich eines Wertausgleichs von 200 EUR und hieraufgezahlter 200 EUR, entsprechend insgesamt 1.365,1...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 2 Anmerkung

Auf den ersten Blick mag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Ergebnis her zweifelhaft erscheinen. Während der Minderjährigkeit des Angenommenen ist die Möglichkeit der Aufhebung des Annahmeverhältnisses durch das Familiengericht aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes gemäß § 1763 BGB eröffnet. Dies soll aber nicht gelten, wenn der Angenommene zwischenzeitlic...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / VI. Kritische Bemerkung

Die Surrogatlehre erschien als die ideale Lösung, um nach der Differenztheorie zu § 1578 BGB mit dem Einkommen der früheren Hausfrau aus einer scheidungsbedingt aufgenommen Erwerbstätigkeit nicht allein den unterhaltspflichtigen Ehemann, wie nach der bis dahin herrschenden Anrechungstheorie, zu entlasten, sondern auch die geschiedene Ehefrau besserzustellen, indem ihr die Hä...mehr

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zfs 9/2014, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen:

"… Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Anordnung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht selbstständig angreifbar ist. Die Anordnung stellt lediglich eine Aufklärungsmaßnahme dar und ist damit kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern nur eine Vorbereitungshandlung i.S.d. § 44a S. 1 VwGO. Die Voraussetzungen für die Anordnung sind erst im Verwalt...mehr

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zfs 9/2014, Vorsatzfeststel... / 3 Anmerkung:

Eine Entscheidung, die es in sich hat! Der Beschluss des OLG Koblenz ist unbedingt lesenswert und stellt für den Verteidiger ein dringendes Alarmsignal dar. Denn in dieser Entscheidung wird die schon vor kurzem sichtbare und auch in der zfs (zfs 2013, 470) aufgezeigte härtere Linie bei Geschwindigkeitsverstößen konsequent weiterverfolgt. Zum einen wird davon ausgegangen, das...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des V... / 2 Anmerkung

Die lange Reihe der Entscheidungen des BGH zu Vereinbarungen nach den §§ 6–8 VersAusglG wird mit der Entscheidung vom 30.4.2014 fortgesetzt. Der BGH bestätigt die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Gegensatz zur alten Rechtslage eine hervorgehobene Stellung haben. Nach den Grundsät...mehr

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FF 9/2014, Bettina Limperg neue Präsidentin des BGH

Der Bundespräsident hat die bisherige Amtschefin des Justizministeriums Baden-Württemberg und Vertreterin des Justizministers, Bettina Limperg, mit Wirkung vom 1. Juli 2014 zur Präsidentin des Bundesgerichtshofs ernannt. Frau Limperg hat heute in Begleitung der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, ihr Amt in Karlsruh...mehr

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zfs 9/2014, Punktsystem ab ... / 1 Aus den Gründen:

" … Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe führen nicht dazu, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des ASt. gegen die kraft Gesetzes (§ 4 Abs. 7 S. 2 StVG a.F., § 4 Abs. 9 StVG in der ab dem 1.5.2014 geltenden Fassung) sofort vollziehbare Verfügung des AG v. 6.2.2014 anzuordnen ist. Auch bei einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 S. 1 1. Alt. VwGO hat das...mehr

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zfs 9/2014, Reichweite der ... / 3 Anmerkung:

Dass die Bekl. im Vorprozess, in dem ihr der Streit verkündet worden war, nicht dem Rechtsstreit beigetreten war, war dann eine verfehlte Entscheidung, wenn sie Chancen zur Ausräumung der gegen sie erhobenen Vorwürfe (ungesicherte Lagerung der Bauzäune in der Nähe eines Kindergartens) sah. Zu einem Beitritt war ihr zu raten, wenn sie sowohl befürchten musste, dass sie bei ei...mehr