Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Verfahrensrecht

1. a) Notwendigkeit eines Beschleunigungsrechtsbehelfs für verzögerte Verfahren betreffend das Familienleben gemäß Art. 8 EMRK sowie Anforderungen an die Zügigkeit und Effektivität der Vollstreckung von gerichtlichen Umgangsregelungen. b) Ein effektiver Rechtsbehelf gemäß Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK verlangt nicht nur eine nachträgliche Entschädigung, soweit sich die Dauer ei...mehr

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zfs 4/2015, "Der Adler fliegt allein … "

Wer dieses Zitat[1] vor Augen hat mit einem Bild, das einen Adler im Flug darstellt, der gehört zum "inner circle" der Homburger Tage. Der Betrachter war dann auch schon eingeladen bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt und seiner Frau Marliese, die Jahr für Jahr seit der Gründung dieser bekannten Fachtagung die Gäste, die es aus Lembach nach Homburg/Saar zurück geschafft haben,...mehr

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zfs 4/2015, Fürsorgepflicht... / 2 Aus den Gründen:

"1. Der nach § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 2 S. 1 StPO statthafte und im Weiteren zulässige Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist begründet. Die Beschwerdeanträge sind frist- und formgerecht gestellt worden. Da das Urteil in Abwesenheit des – auch nicht durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger (§ 73 Abs. 3 OWiG) vertretenen – Betr. ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.1 Bisheriges Rechtsverständnis der Finanzverwaltung

Rz. 6 Nach dem früheren Rechtsverständnis der Finanzverwaltung [1], der sich in den konkreten Einzelfällen die Beteiligten ausdrücklich oder konkludent angeschlossen haben, war auf die Einkünfte gewerblich geprägter Personengesellschaften der DBA-Artikel über die Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA) anzuwenden.[2] Rz. 7 Verfügte die Gesellschaft über eine inländische Betriebss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.3 Betriebsvermögen einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft

Rz. 52 Das Betriebsvermögen umfasst bei Personengesellschaften neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters, sodass für die Anwendung des § 50i EStG auch eine Übertragung oder Überführung in das Sonderbetriebsvermögen genügt.[1] Rz. 53 Der Gesetzeswortlaut verlangt im Tatbestand eine Übertragung oder Überführung in das Betriebsvermögen e...mehr

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Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG: Keine Steuerfreiheit freiwilliger Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit

Leitsatz 1. Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind keine Trinkgelder i.S.d. § 3 Nr. 51 EStG, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. 2. Die rechtliche Ausgestaltung des Notarberufs schließt es aus, freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretung als Trinkgelder i.S.d. § 3 Nr. 51 EStG anzusehen. Es lieg...mehr

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AGS 3/2015, Keine Terminsgebühr für Besprechung mit Richter

Leitsatz Eine Besprechung mit dem Richter außerhalb anberaumter Gerichtstermine lässt nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV keine Terminsgebühr entstehen. FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.12.2014 – 8 KO 2155/14 1 Sachverhalt Mit ihrer beim FG eingegangenen Klage ließ die Erinnerungsführerin durch ihren Prozessbevollmächtigten beantragen, die Erinnerungsgegnerin zu verpflichten, für die bei...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem Weg zum Unfallwagenhändler? – Wer verwertet den Unfallwagen?1 Für ihre Beiträge zur Diskussion der Thematik danke ich Herrn Präsidenten des Landgerichts Freymann und Herrn Richter am Landgericht Dr. Wern .

1 Üblicherweise rechnet der Geschädigte seinen Totalschaden heute nach dem Wiederbeschaffungsaufwand ab, beansprucht also (meist auf Gutachtenbasis) den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. In der Praxis stellt ihn dabei die Eigenverwertung des Unfallwagens nicht selten vor Probleme. Den im Gutachten ausgewiesenen Restwert wird der Geschädigte kaum einmal durch ...mehr

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AGS 3/2015, Keine Terminsge... / Leitsatz

Eine Besprechung mit dem Richter außerhalb anberaumter Gerichtstermine lässt nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV keine Terminsgebühr entstehen. FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.12.2014 – 8 KO 2155/14mehr

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AGS 3/2015, Keine Terminsge... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend und umfassend begründet; vielleicht ein bisschen lang für den allzu klaren Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens führt. Besprechungen mit dem Auftraggeber reichen zur ...mehr

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AGS 3/2015, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer beim FG eingegangenen Klage ließ die Erinnerungsführerin durch ihren Prozessbevollmächtigten beantragen, die Erinnerungsgegnerin zu verpflichten, für die beiden Kinder Kindergeld zu gewähren. Daraufhin hob die Erinnerungsgegnerin die Einspruchsentscheidung auf. Der Prozessbevollmächtigte der Erinnerungsführerin vertrat die Auffassung, eine Erledigung des Rechtsstreit...mehr

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AGS 3/2015, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr ist nicht zu erstatten. Nach Nr. 3202 VV kann im Verfahren vor dem FG eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 entstehen. Gem. der durch Art. 8 Abs. 2 Nr. 26 lit. b) des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (BGBl I, S. 2586, 2694) mit Wirkung zum 1.8.2013 neu gefassten Vorbem. 3 Abs. 3 VV, die als allgemeine Vorschrift a...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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FF 3/2015, Handbuch der Justiz 2014/2015

Deutscher Richterbund (Hrsg.)32. Auflage 2014, 811 Seiten, 74,99 EUR, Verlag C.F. Müller Das bewährte Handbuch der Justiz ist inzwischen in der 32. Auflage erschienen. Alle zwei Jahre wird das Werk vom Deutschen Richterbund in aktualisierter Fassung herausgegeben. Es ist unerlässlich für diejenigen, die sich mit Gerichten zu befassen haben; dies betrifft nicht nur die Justiza...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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zfs 3/2015, DAV Verkehrsanwaltstag

Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist es, ihre Mitglieder durch hochwertige Fortbildungsveranstaltungen in die Lage zu versetzen, die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten. Diesem Ziel dient vor allem der sog. Wanderzirkus. Ausgewählte, regelmäßig hochklassige Referenten reisen mit ihrem Vortrag an alle insgesamt 17 Standorte, die von den...mehr

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zerb 3/2015, Erneute Verfas... / 2. Argumentation des BVerfG im Einzelnen und Reaktionsmöglichkeiten des Gesetzgebers

Dem Gesetzgeber bleibt nun – erneut – die Möglichkeit, einen verfassungsgemäßen Zustand durch eine umfassende Nachbesserung oder grundsätzliche Neukonzeption der Gesamtverschonungsregelung herbeizuführen. Zu einer Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer – wie immer wieder und insbesondere nach der Abschaffung der Steuer in Österreich einigenorts gefordert[6] – wird es ...mehr

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FF 3/2015, Tabellen zur Fes... / 3. Brutto-/Nettolohntabelle – Jahr 2015

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft, bei unentschuldigtem Fernbleiben mit der Weiterleitung an das AG zur Erwirkung eines Haftbefehls und der nachfolgenden Verhaftung. Zudem teilte die Gläubigerin mit, mit einer Ratenzahlungsvereinbarung im Falle der glaubhaften Darlegung der m...mehr

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AGS 3/2015, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann. Zivilprozessordnung. 73. Aufl. 2015. Kommentar zur Zivilprozessordnung mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen. Begründet von Dr. Adolf Baumbach, fortgeführt zunächst von Prof. Dr. Wolfgang Lauterbach, sodann von Dr. Jan Albers und Dr. Peter Hartmann, nunmehr alleine verfasst von Dr. Peter Hartmann. 73. völlig neubearb. Aufl.. Verlag C.H. Beck, München 2015. XXII, 3401 S. 165,00 EUR

Pünktlich zum neuen Jahr ist die 73. Auflage des ZPO-Klassikers erschienen. Neben der Kommentierung der ZPO-Vorschriften findet sich vor allem auch eine ausführliche Kommentierung des FamFG. Dies ermöglicht gerade in Familienstreit- und Ehesachen, für die neben dem FamFG auch weiterhin die ZPO gilt (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG), ein schnelles Auffinden der einschlägigen verfahre...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / 1 Gründe:

[1] A. I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG) abgelehnt wurde. [2] 1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die...mehr

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FF 3/2015, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

Die Übergangsvorschriften des Reformgesetzes zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs bereiten nach wie vor Probleme. Der BGH trägt mit der vorliegenden Entscheidung zur Klärung bei, und offensichtlich aufgrund einer Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen werden die Voraussetzungen nach der Übergangsvorschrift des § 51 VersAusglG fast schon lehrbuchartig dargestellt. Zum V...mehr

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zfs 3/2015, Zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

Hinweis Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Würdigung von Zeugenaussagen der objektive Wahrheitsgehalt zu ermitteln und auch entsprechend vom Tatgericht zu begründen ist. Anders als früher (BGH Z 53, 245) wo die "persönliche Gewissheit" des Gerichts zur Überzeugungsbildung ausreichte, verlangt die Rechtsprechung eine auf objektiven Grundlagen beruhende hohe Wahrscheinl...mehr

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zfs 3/2015, Rechtliches Geh... / 2 Aus den Gründen:

" … Auch in Kostensachen muss die Nichtabhilfeentscheidung erkennen lassen, dass der Richter das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt hat (st. Senats-Rspr., vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2000 – 14 W 458/00 in JurBüro 2002, 200–201). Nach § 4 Abs. 4 JVEG hat das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, der Beschwerde abzuhelfen, wenn sie f...mehr

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AGS 3/2015, Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess. Von Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens. Verlag Dr. Otto Schmidt. Köln, 2015. LXXXIX, 1275 S. 179,00 EUR.

Der Verfasser legt eine umfassende und vollständige Darstellung des Beweisrechts im Zivilprozess vor. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Beweisaufnahme im eigentlichen Sinne, sondern setzt bereits früher an, nämlich bei der Informationsbeschaffung und den Mitwirkungspflichten der Parteien sowie Dritter bei der Sachverhaltsaufklärung. Auch Fragen der Darlegungs- und Bewei...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 4 Anmerkung

Geiz ist nicht geil … sondern dumm! Wer sich mit dem Recht der Vergütungsvereinbarung beschäftigt und oftmals herangezogen wird, derartige Vereinbarungen auf ihre Rechtswirksamkeit bzw. auf ihre Berechtigung zu überprüfen, höhere als die gesetzliche Vergütung einzufordern, wird immer wieder mit dem Phänomen konfrontiert, dass der relativ einfache und überschaubare Gesetzestex...mehr

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zerb 3/2015, BGB-Kommentar

§§ 2303-2345 BGB Staudinger Sellier – de Gruyter Neubearbeitung 2015, 684 Seiten, 319 EUR ISBN: 978-3-8059-1077-4 Der bei Anwälten, Richtern, Wissenschaftlern und Studierenden gleichsam höchst beliebt, – das muss man erst einmal schaffen – Staudinger zu Pflichtteil und Erbunwürdigkeit, ist nun als "Neubearbeitung 2015" erschienen. Nach Ausscheiden von Haas haben dessen Part Ban...mehr

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Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.4 Form

Rz. 16 Der Gerichtsvergleich muss vor dem Gericht, dem Vorsitzenden, dem beauftragten oder ersuchten Richter geschlossen werden. Eine ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist nicht Voraussetzung, da es insoweit nur auf die Beurkundungstätigkeit des Gerichts ankommt. Rz. 17 Nach § 101 Abs. 1 ist der Vergleich zur Niederschrift zu erklären. Für die Niederschrift gelten über § ...mehr

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Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.2 Voraussetzungen

Rz. 5 Damit ein gerichtlicher Vergleich als solcher wirksam ist, muss er vor dem Gericht, bei dem die Sache rechtshängig ist, zwischen den richtigen Beteiligten unter Beachtung der Regelungen des Prozessrechts sowie des einschlägigen materiellen Rechts zustande kommen. Die Unwirksamkeit des Vergleichs kann sich daher insbesondere aus der Nichtigkeit oder wirksamen Anfechtung...mehr

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AGkompakt 2/2015, Beschwerd... / IV. Festsetzung der PKH-Vergütung

Festsetzung folgt den Vorschriften des RVG Die Festsetzung der PKH-Vergütung folgt nicht den Vorschriften des SGG, sondern den Vorschriften des RVG (§ 55 ff. RVG). Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung Hier ist gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten immer (unabhängig vom Wert des Beschwerdegegenstands) die unbefristete Erinnerung gegeben (§ 56 RVG). Durch § 1 Abs. 3 RVG ist...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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AGkompakt 2/2015, Beschwerd... / V. Kostenansatzverfahren

Erinnerung gegen Kostenansatz Im Verfahren über den Kostenansatz ist nach § 66 Abs. 1 GKG zunächst einmal die unbefristete Erinnerung gegeben, der der Urkundsbeamte abhelfen kann. Soweit er nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter zur abschließenden Entscheidung vor. Beschwerde möglich Gegen die Entscheidung des Richters wiederum ist die Beschwerde gegeben, wenn der Wert de...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / III. Rechtsmittel

Hinsichtlich der Frage des Rechtsmittels liegen neuere Entscheidungen vor, die mithin jedoch nicht alle plausibel erscheinen. Im Bewilligungsverfahren ist gegen den zurückweisenden Beschluss nur die (kostenfreie) unbefristete Erinnerung statthaft.[44] Die Erinnerung ist seit Januar 2014 nun in § 7 BerHG geregelt. Die allgemeinen Vorschriften des FamFG, die grundsätzlich über...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beschwerd... / 1 Sachverhalt

Mit Kostenfestsetzungsbeschluss setzte der Urkundsbeamte des SG die von den jetzigen Beschwerdeführern zu erstattenden außergerichtlichen Kosten für das Widerspruchsverfahren und das Verfahren in erster Instanz auf jeweils 20,00 EUR fest. Dagegen haben die Beschwerdeführer Erinnerung eingelegt und diese mit der Mangelhaftigkeit des Rechtsschutzsystems in der Bundesrepublik De...mehr

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zfs 2/2015, Die Höhe der Ge... / VI. Annex: Ausführungen im Urteil

Im Rahmen der Zumessung der Rechtsfolge muss sich das Gericht mit den Umständen des Einzelfalls befassen und darf nicht nur auf die Ziffer des BKat verweisen. Die so getroffenen Feststellungen müssen dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung ermöglichen, u.a. der richtigen Ermessensausübung bei der Bemessung der Bußgeldhöhe. Insbesondere muss das Gericht e...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / V. Schluss

Will man das Kindeswohl auch in den Fällen einer Wiederheirat bestmöglich absichern, wäre eine Nachjustierung des Betreuungsunterhalts in Form einer – geringfügigen – Änderung der §§ 1586, 1586a BGB zu erwägen. Ein Bedarf, diesen beim Kindesunterhalt zu verorten, besteht deswegen allerdings nicht. Dieser Beitrag ist zunächst erschienen in: Familie – Recht – Ethik: Festschrift...mehr

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FF 2/2015, Um halb 5 ist hier Schluss …

Klaus Weil Nein, ich möchte Sie diesmal nicht mit den profanen Herausforderungen des Versorgungsausgleichsrechts konfrontieren. Obwohl der BGH derzeit interessante Fragen wie den nachehezeitlichen Werteverzehr bei kapitalgedeckten Versorgungen zu entscheiden hat. Soll dieser versicherungsmathematische Werteverzehr zulasten der Versichertengemeinschaft gehen? Oder doch eher zu...mehr

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FF 2/2015, Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen. Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG

Jan-Christopher van EymerenSchriften zum Familien- und Erbrecht Band 10, 1. Aufl. 2014, 500 Seiten, 129 EUR; Nomos/Stämpfli/C.H. Beck Verlag Das Thema der Unbilligkeit erscheint auf den ersten Blick ausgereizt, der familienrechtlichen Literatur fehlte aber bisher, wie es im Werbetext heißt, ein "ganzheitlicher Blick" auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts....mehr

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zfs 2/2015, Verneinte Ausgl... / 3 Anmerkung

Vgl. BGH zfs 2015, 16. 1. Die Entscheidung fasst die in der bisherigen Rspr. zur Ausgleichszahlung von dem BGH entwickelten Grundsätze zusammen. Der Ausgangspunkt von Art. 7 Abs. 1 der FluggastrechteVO scheint für den Fall der Verspätung eines Fluges im Regelfall einen Ausgleichsanspruch zu begründen, wobei auf die Ankunftsverspätung abzustellen ist (vgl. die Nachweise in Rn ...mehr

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zfs 2/2015, Entziehung Fahr... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde des ASt. ist gem. §§ 146, 147 VwGO zulässig, aber nicht begründet." Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der VGH nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, führen nicht dazu, dass die vom Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2. VwGO vorzunehmende Abwägung zugunsten des Interesses des ASt. ausfällt, vom Vollzug der Entzi...mehr

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zfs 2/2015, Fahrerlaubnisen... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde des ASt. ist zulässig (§§ 146, 147 VwGO), aber nicht begründet." Nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO ist der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse des VG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beschränkt. Danach prüft der VGH nur die in einer rechtzeitig eingegangenen Beschwerdebegründung dargelegten Gründe. Auf dieser Grundlage ha...mehr

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Gebrauch des Balkons: Rauchen

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer oder einem Mieter eines Wohnungseigentümers, der ihn durch Lärm, Gerüche, Ruß oder Tabakrauch wesentlich stört, grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2 WEG Das Problem Mieter K wohnt im 1. Stock eines Premnitzer Mehrfamilienhauses, Mieter B1 und B2 im Erdge...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / I. Absolute Ablehnungsgründe

Rz. 36 Nach § 406 Abs. 1 ZPO führen die Gründe, bei denen ein Richter kraft Gesetzes auszuschließen ist, auch bei einem Sachverständigen zwingend zu dessen Ablehnung. Anders als beim Richter stellt es jedoch keinen absoluten Ablehnungsgrund dar, dass der Sachverständige in dem Verfahren bereits in der Vorinstanz als Zeuge oder Sachverständiger vernommen wurde (§ 406 Abs. 1 S....mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 2. BBesG, BeamtVG

Rz. 1886 Beamte haben ein grundsätzlich dem abhängig Beschäftigten zwar vergleichbares, finanziell aber häufig deutlich besser ausgestaltetes, Sicherungssystem. Rz. 1887 Das BBesG gilt nach seiner Änderung[1203] zunächst nur für Bundesbeamte (§ 1 BBesG). Sofern das Länderrecht nichts Abweichendes regelt, gelten dort für Beamte und Richter der Länder, der Gemeinden, der Gemein...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / III. Arbeits-Rechtsschutz aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen

Rz. 37 Der Arbeits-Rechtsschutz bezieht sich auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wegen dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Rz. 38 Als Dienstverhältnis ist ein Rechtsverhältnis anzusehen, in dem man Dienstleistungen in abhängiger Stellung erbringt – auch in der öffentlich-rechtlichen Form. Dieser in den ARB 2...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / I. Abweichende Meinung des Gerichts

Rz. 25 Vielmehr muss das Gericht, wenn es einem Sachverständigengutachten nicht folgen will, seine abweichende Überzeugung begründen und dabei erkennen lassen, dass die Beurteilung nicht von einem Mangel an Sachkunde beeinflusst ist. Zitat "Sicherlich mußte und durfte das Berufungsgericht diese Beurteilung nicht unbesehen übernehmen. Gutachten von Sachverständigen unterliegen ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Vermögenswirksame Leistungen

Rz. 143 Vermögenswirksame Leistungen zur Vermögensbildung nach dem Vermögensbildungsgesetz sind als Teil der Vergütung dem Verletzten zu erstatten.[103] Rz. 144 Nach § 1 I 2 BesVNG[104] erhalten auch Beamte, Richter/Staatsanwälte, Soldaten (§ 1 I, III Nr. 2 BBesG) diese Leistung.mehr

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§ 12 Das Sachverständigengu... / B. Die Einweisung des Sachverständigen

Rz. 3 Gemäß § 78 StPO hat der Richter die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten. Das bedeutet, dass er die Aufgabe des Sachverständigen klar und eindeutig zu beschreiben hat.[2] Der Richter hat dem Sachverständigen die Anknüpfungstatsachen, von denen er in seinem Gutachten ausgehen soll, möglichst schon bei der Auftragserteilung mitzuteilen. Zitat "Das hat das Landgericht au...mehr

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§ 5 Selbstständige / IX. Sachverhaltsermittlung

Rz. 123 Um das Schadenersatzvolumen zu ermitteln, ist die Entwicklung des Umsatzes und Rohgewinnes vor dem Haftpflichtgeschehen (Unfall) mit der wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Unfall zu vergleichen. Auch Fremdkapitalkosten sind, da sie den Rohgewinn mindern, zu berücksichtigen.[100] Problematisch ist in der Schadenpraxis, die Unfallfolgen zu den unfallfremden Einflüss...mehr