Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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zerb 11/2015, Zur Frage der... / 5

Auf einen Blick Vermächtnisansprüche verjähren gem. §§ 195, 199 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für Grundstücksvermächtnisse. Auf diese ist § 196 BGB mit seiner 10-jährigen Verjährung nicht anwendbar; der Wortlaut der Vorschrift erweist sich heute nach dem Gesetzeszweck als zu weit. § 196 BGB ist auch in Fällen der Überleitung nach dem SchuldrechtsmodernisierungsG (2002) un...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 2. Rechtfertigung aufgrund von Art. 6 Abs. 2 GG (Familie)?

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über ihre Betätigung. Im Gegensatz zu Art. 4 GG ist das Recht aus Art. 6 GG durch Gesetz beschränkbar. Das Kindesschutzrecht des BGB (§§ 1666, 1666a BGB) repräsentiert – wie ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / VI. Fazit

Die Ausführungen haben gezeigt, dass sich dieses Thema im Dreiecksverhältnis der Eltern, der Kinder und des Staates bewegt. Im Zentrum stehen die positive Religionsfreiheit der Eltern gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und ihr elterliches Erziehungsrecht nach Art 6 Abs. 2 GG sowie die negative[105] Glaubensfreiheit des Kindes gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, seine Menschenwürde nach ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Bedeutung der Vorschrift und Kritik

Rz. 111 [Autor/Stand] Bedeutungsverlust. Im Lauf der Zeit verliert einerseits die Norm – nicht zuletzt wegen der zunehmenden Anzahl der DBA zwischen Deutschland und ausländischen Staaten – an Bedeutung in der Praxis.[2] Einkommensteuern in Staaten, mit denen noch keine DBA abgeschlossen sind, sind in Anlage 6 zu den Einkommensteuer-Richtlinien enthalten. Andererseits nimmt j...mehr

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FF 11/2015, Sofortige Besch... / 2 Anmerkung

In der Praxis des Familienverfahrens bereitet die Frage, ob bzw. welches Rechtsmittel gegen eine Zwischenentscheidung des Gerichts statthaft ist, immer wieder Probleme. Dabei wirkt gerade die in den Ehe- und Familienstreitsachen normierte Verweisung in die Zivilprozessordnung nicht immer geglückt. Mit der vorliegenden Entscheidung dehnt der BGH den Anwendungsbereich der sofo...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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FF 11/2015, Begleiteter Umgang / 1 Anmerkung

Der im Leitsatz wiedergegebene wesentliche Inhalt des Nichtannahmebeschlusses ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn das Gesetz in § 1684 Abs. S. 3 BGB den begleiteten Umgang ausdrücklich von der Bereitschaft des Dritten, der hierbei mitwirken soll, abhängig macht, so kann der Umgang bei Fehlen einer solchen Bereitschaft nicht angeordnet werden. Dass dem Gericht di...mehr

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AGS 11/2015, Keine fiktive ... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Das Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 einschließlich der damit erfolgten Änderung der Nr. 3106 VV hat an der grundsätzlichen Bedeutung nichts geänder...mehr

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zfs 11/2015, Fahrerlaubnise... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… Die zulässige Berufung, über die der Senat mit Zustimmung der Beteiligten nach § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann, hat Erfolg. Der Bescheid v. 13.2.2015 ist rechtmäßig und verletzt den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Die Klage ist daher abzuweisen." [17] Auf den vorliegenden Fall findet § 4 StVG in der ab 5.12.2014 anwe...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung des BGH betrifft den Bezug von Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII und seine Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht einerseits, den Elternunterhalt bei mehreren haftenden Kindern andererseits. Bedürftigkeit des Elternteils Ein Elternteil muss sich auf seinen Bedarf sämtliche erzielten und zumutbar erzielbaren Einkünfte anrechnen lass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 18. Identität des Besteuerungszeitraums (Satz 5)

Rz. 208 [Autor/Stand] Funktion des § 34 c Abs. 1 Satz 5. Aus den genannten (vgl. Anm. 175) Gründen musste der Gesetzgeber definieren, was unter der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden deutschen Einkommensteuer zu verstehen ist. Dazu hat er sich der mathematischen Formel (vgl. Anm. 179, 183) bedient. Der Höchstbetrag drückt in der Art einer Fiktion die deutsche Einko...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Verfahrensrecht und materielles Recht bei der Abänderung nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Oft wird die Formulierung gebraucht, dass die Abänderbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs und einer vollstreckbaren Urkunde, d.h. nichtrechtskraftfähiger Titel, sich allein nach dem materiellen Recht richte. Dies ist ungenau; denn ein nichtrechtskraftfähiger Titel ist nicht lediglich ein Rechtsgeschäft, das dem materiellen Recht mit dem Grundsatz der Privatautonomie unterl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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AGS 11/2015, Grobe Rechtswi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss der Vorinstanz fehlerhaft ist. Die Beschwerdefrist beträgt nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen (nicht: ein Monat) und die Einlegung der Besc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 15. Höchstbetragsberechnung im Einzelnen

Rz. 183 [Autor/Stand] Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes. Die ausländische Steuer ist nur in der Höhe anzurechnen, wie deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte aus dem betreffenden Staat entfällt. Hierzu muss die anteilige deutsche Steuer ermittelt werden. Bis einschließlich 2014 wurden die aus dem jeweiligen Staat stammenden ausländischen Einkünfte ins Ve...mehr

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zfs 11/2015, Der Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen

Hinweis "Hiermit zeige ich die Vertretung des Betroffenen an. Unter Verweis auf die im Anhang befindliche und von mir unterzeichnete schriftliche Vertretungsvollmacht beantrage ich, den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Der Betroffene gesteht ein, das Tatfahrzeug zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt geführt zu haben. Darüber hinaus nimmt d...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

Zu den Fallgruppen des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht vgl. Janecek, zfs 2015, 244. 1. Die Entscheidung macht die Grenzen der Heranziehung des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht deutlich. Die häufig vorkommende Unfallkonstellation der Kollision eines linksabbiegenden Kfz mit einem sich rückwärts in Geradeausfahrt befindlichen Fahrzeug wird unter Prüfung der Mitverantwortun...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / 2. Privatrechtliche Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 261 Abs. 2 FamFG

Rz. 231 Erfasst und damit Güterrechtssachen sind folgende Verfahren:mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) Ausnahmen vom Anwaltszwang gemäß § 114 Abs. 4 FamFG

Rz. 123 § 114 Abs. 4 FamFG führt die Fälle auf, in denen abweichend vom Grundsatz des § 114 Abs. 1 FamFG in Ehesachen und Folgesachen, den gleichgestellten Lebenspartnerschaftssachen sowie in selbstständigen Familienstreitsachen kein Rechtsanwaltszwang besteht. Bedeutung für Familienstreitsachen haben im hiesigen Zusammenhang allein § 114 Abs. 4 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 6 Fa...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) Die Entscheidung über die Zurückweisung

Rz. 148 Nach ganz überwiegender Ansicht[190] ist das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Verspätung und der Verzögerung nicht zu einer Zurückweisung verpflichtet. Es stehe vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es die Angriffs- und Verteidigungsmittel zurückweise oder nicht ("können"). Rz. 149 Dabei besteht über die Ermessenskriterien keine Einigkeit, ...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Streitige Ausgleichsforderung

Rz. 673 Ist die Ausgleichsforderung streitig, kann der Antrag auf Stundung nur im Verfahren über die Ausgleichsforderung gestellt werden, § 1382 Abs. 5 BGB. Dies hat zur Folge, dass der Stundungsantrag als Hilfsantrag zu stellen ist.[937] Dies gilt sowohl im Scheidungsverbund als auch im isolierten Zugewinnausgleichsverfahren. Dabei handelt es sich um eine Familienstreitsach...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (5) Vollstreckungserinnerung entsprechend § 766 ZPO

Rz. 40 Die in der Praxis besonders bedeutsame Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO ist keine Familiensache. Zur Entscheidung über die Erinnerung ist nämlich gemäß § 766 ZPO ausschließlich (§ 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht zuständig.[55] Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckung stattgefunden hat oder stattfinden soll, § 764 Abs. 2 ZPO. Es entscheidet...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Voraussetzungen der Anwaltshaftung

Rz. 46 Während ein Richter nach § 839 Abs. 2 BGB nur bei vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, also bei Rechtsbeugung (§ 339 StGB) haftet, dient als Rechtsgrundlage der Haftung des Rechtsanwalts die positive Vertragsverletzung, die seit der Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 in § 280 Abs. 1 BGB als Grundtatbestand für Leistungsstörungen normiert wurde. Danach muss d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / III. Privatrechtliche Streitigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 49 Sämtliche Verfahren nach §§ 261 Abs. 2, 266 Abs. 2, 210 FamFG zählen zu den privatrechtlichen Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es gilt also der allgemeine Teil des FamFG, die Sondervorschriften des § 113 FamFG gelten nicht. Diese Einordnung ist sachlich zutreffend. Rz. 50 Privatrechtliche Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörten schon bisher ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / 1. Die Grundlage der Entscheidung über die Verfahrenszuständigkeit der Familiengerichte

Rz. 8 Praxistipp Die Prüfung der Verfahrenszuständigkeit des angerufenen Familiengerichts ist Aufgabe des erkennenden Gerichts.[5] Freilich ist der Rechtsanwalt gehalten, den Antrag an das für das Verfahren zuständige Gericht zu stellen. Rz. 9 Ob ein Verfahren eine Familiensache im Sinne der §§ 23a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GVG, 111 FamFG ist, richtet sich nach dem Verfahrensgegensta...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundlagen

Rz. 106 § 114 FamFG regelt den Anwaltszwang in Familiensachen. Die allgemeine Bestimmung des § 10 Abs. 1 FamFG, nach der die Beteiligten das Verfahren grundsätzlich selbst betreiben können, gilt gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG in Familienstreitsachen nicht. § 114 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass sich die Ehegatten in Ehesachen und Scheidungsfolgesachen – das heißt dann, wenn Güterr...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / III. Das Verhältnis der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 41 Die Frage des Verhältnisses der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten[56] (häufig auch als "streitige Gerichtsbarkeit oder Zivilgerichtsbarkeit" bezeichnet[57]) ist nach wie vor nicht völlig geklärt, wird jedoch zutreffend nunmehr überwiegend als spezieller Fall der Verfahrenszuständigkeit gesehen.[58] Die Aufgabenverteilung zwischen den für Familiens...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Allgemein

Rz. 632 Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einrede, die vom Schuldner geltend zu machen ist;[897] selbst wenn der Schuldner konkret den Sachverhalt darlegt, aus dem sich die Voraussetzungen der groben Unbilligkeit ergeben, darf das Gericht den Ausgleichsanspruch nicht nach § 1381 Abs. 1 BGB ausschließen, wenn sich der Schuldner nicht ausdrücklich darauf beruft. Auch ...mehr

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FF 10/2015, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2015

26. bis 28. November 2015 in Weimar Programm Donnerstag, 26. November 2015mehr

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AGS 10/2015, Anwaltshaftung. Handbuch zur Anwaltshaftung unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Von Dr. Gero Fischer, Gerhard Vill, Detlef Fischer, Axel Rinkler und Bertin Chab. 4. Aufl. 2015. ZAP-Verlag, Bonn. XXV, 961 S., 139,00 EUR Mit der 4. Auflage ist der frühere Richter am BGH, Dr. Horst Zugehör, der das Handbuch begründet und bis zur 3. Auflage in wichtigen Teilen mit bearbeitet hat, ausgeschieden. Die verbliebenen fünf Autoren haben nunmehr die Bearbeitung unte...mehr

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zfs 10/2105, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Deutscher Anwaltverlag, 8. Auflage 2015, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1383-8

Schon nach kurzen zwei Jahren, in denen wie immer reichlich neue Rechtsprechung im Verkehrsrecht, aber auch das neue Fahreignungsregister zu verarbeiten waren, ist das Handbuch von Gebhardt zur Verteidigung in Verkehrssachen neu aufgelegt worden. Auf inzwischen mehr als 900 Seiten inklusive Verzeichnissen kann sich der Rechtsanwender in den entsprechenden Bereichen des Straf...mehr

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FF 10/2015, Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen

Gabriele Ey Entscheidungen zum Unterhalt, zum Zugewinn und zum Versorgungsausgleich setzen häufig längere Berechnungen voraus. Diese können mithilfe von Computerberechnungsprogrammen, die aus der Praxis von Familienanwälten und Familienrichtern nicht mehr hinweg zu denken sind, zuverlässig durchgeführt werden. Sie ermöglichen über das reine Rechenwerk hinaus die Berücksichtig...mehr

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Zerb 10/2015, Verjährungspr... / 5

Auf einen Blick Im Rahmen eines Erbfalls kann aus verschiedensten Gründen auch nachträglich noch Unsicherheit etwa über die Erbenstellung, die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung oder die Wirksamkeit einer Erbausschlagung bestehen. Diese Unsicherheiten haben potenzielle Auswirkungen auf die Verjährung. Anders als dies nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die ...mehr

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zfs 10/2015 / Finanzieller Ausgleich bei Flugannullierungen wegen unerwarteter technischer Probleme (EuGH, Urt. v. 17.9.2015 – C 257/14)

Der EuGH hat mit Urt. v. 17.9.2015 entschieden, dass Luftfahrunternehmen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme Betreuungs- und Ausgleichsleistungen erbringen müssen. Die Verpflichtung bestehe nur dann nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich a...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / I. Auftakt – frühe Rechtsprechung

Dass es im Leben des Menschen zwei Phasen gibt, in denen er auf die Unterstützung seiner Mitmenschen angewiesen ist – nämlich die frühe Kindheit und das hohe Alter – ist eine Binsenweisheit. Gleichwohl war der Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis lange Zeit bedeutungslos. Der Münchener Kommentar – ein mehrbändiger Großkommentar – widmete ihm in der dritten Auflage (19...mehr

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Zerb 10/2015, FamFG – Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit

Bumiller/Harders /Schwamb Verlag C.H. Beck, 11. Aufl. 2015, 95,– EUR ISBN 978-3-406-66572-1 Der Beck`sche Kurzkommentar zum FamFG hat in den letzten Auflagen erheblich an Umfang zugelegt. So wurde eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. Als wichtigste aus einem Strauß unterschiedlicher Materien sind zu nennen: das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

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AGS 10/2015, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das AG Stralsund war gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als zuständiges Gericht zu bestimmen. Der Verweisungsbeschluss des AG Hannover ist für das AG Stralsund nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend. Zwar ist – mindestens – die rechtliche Argumentation des AG Hannover in seinem Verweisungsbeschluss nicht richtig. Unabhängig davon, ob nicht von Rechts wegen eine örtliche Zuständigkeit de...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / II. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Zitat "Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet." Auf diese seit 1900 unverändert geltende Vorschrift des § 1601 BGB stützt sich der Elternunterhalt. Nachdem die Probleme einer alternden Gesellschaft seit dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, haben sich die Rahmenbedingungen an viel...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / V. Ausblick

Verwandte handeln in der Regel solidarisch. Für die weit überwiegende Mehrzahl ist die intergenerationelle Unterstützung eine Selbstverständlichkeit. Hier wird die vom Unterhaltsrecht geradezu inflationär geforderte familiäre Solidarität in vielfältiger Form gelebt. Dies vollzieht sich durch persönliche und finanzielle Zuwendungen – dabei regelmäßig bedürftigkeitsgerecht und...mehr

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zfs 10/2015, Parallelvollst... / 3 Anmerkung:

Entgegen der scheinbar klaren Subsumtion durch das AG Saarbrücken gibt es gerade keine klare gesetzliche Regelung zur Parallelvollstreckung von Fahrverboten, vgl. § 25 Abs. 2a S. 2 StVG, so dass im Zweifel eine gerichtliche Klärung über § 103 OWiG erfolgen muss. Es gibt dabei insgesamt vier Konstellationen: (1) mehrere privilegierte Fahrverbote; (2) mehrere sofortige Fahrver...mehr

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Sog. Vorbezug für Wohneigentum einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse für einen sog. Grenzgänger

Leitsatz 1. Der sog. Vorbezug für Wohneigentum einer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse eines Schweizer Kantons, der an einen sog. Grenzgänger ausbezahlt wird, ist weder nach § 3 Nr. 3 EStG 2002 (i.d.F. vor dessen Änderung durch das JStG 2007) noch nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2002 (i.d.F. des AltEinkG) steuerbefreit (Anschluss an BFH-Urteile vom 23.10.2013, X R...mehr

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zfs 9/2015, Homburger Tage 2015

Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht. In den ve...mehr

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zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

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FF 9/2015, Weimar lockt

Jochem Schausten – und zwar nicht nur mit Goethe, Schiller und dem Bauhaus, sondern uns Familienrechtler vom 26. bis 28.11.2015 auch mit der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Die beginnt am Donnerstagmittag mit einem ganz aktuellen Thema, nämlich der Frage nach der "Ehe für alle?". Prof. Dr. Nina Dethloff und Jens Scherpe von der University of Cambridge werden uns den ...mehr

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Zerb 09/2015, Sind die Kost... / 5

Auf einen Blick Dem Totenfürsorgeberechtigten steht gegen den Erben ein unmittelbar aus § 1968 BGB folgender Anspruch auf Erstattung der von ihm übernommenen Beerdigungskosten zu, soweit diese als angemessen anzusehen sind. An einem eventuellen Nachlassinsolvenzverfahren nimmt der Totenfürsorgeberechtigte mit diesem Anspruch gem. § 324 Abs. 1 Nr. 2 InsO als bevorrechtigt zu ...mehr

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zfs 9/2015, zfs 9/2015 / Verordnung zur Änderung der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung

Die Verordnung v. 27.7.2105 tritt am 1.10.2015 in Kraft (BGBl I S. 1412). Hintergrund ist das mit Inkrafttreten der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) am 1.1.2013 eröffnete Vollstreckungsportal, mit dem gem. § 882h Abs. 1 S. 2 ZPO der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage eingesehen werden kann. Die Änderungsverord...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / I. Rechtsschutz für das Rechtsbeschwerdeverfahren

Da im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht in den weit überwiegenden Fällen eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss der Rechtsanwalt im Vorfeld für die Mandantschaft abklären, ob auch für die 2. Instanz Kostendeckung besteht. Nach Abschnitt 2 ARB 2012/2008/2000 sowie den ARB 75 umfasst der Rechtsschutz die Verteidigung wegen sämtlicher Ordnungswidrigkeiten. In der Praxis wi...mehr