Die Verordnung v. 27.7.2105 tritt am 1.10.2015 in Kraft (BGBl I S. 1412). Hintergrund ist das mit Inkrafttreten der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) am 1.1.2013 eröffnete Vollstreckungsportal, mit dem gem. § 882h Abs. 1 S. 2 ZPO der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage eingesehen werden kann. Die Änderungsverordnung sieht die Änderung bestimmter Suchkriterien vor, um den Schutz nicht eingetragener Personen vor Verwechslungen zu erhöhen und die Validität der Suchergebnisse zu verbessern. Zudem sollen Unklarheiten bei der Gebührenerhebung behoben werden.

Quelle: BR-Drucks 491/14; www.bundesrat.de

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 9/2015, S. 482

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge