Bumiller/Harders /Schwamb

Verlag C.H. Beck, 11. Aufl. 2015, 95,– EUR

ISBN 978-3-406-66572-1

Der Beck`sche Kurzkommentar zum FamFG hat in den letzten Auflagen erheblich an Umfang zugelegt. So wurde eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. Als wichtigste aus einem Strauß unterschiedlicher Materien sind zu nennen: das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Therapieunterbringungsgesetz, das Gesetz über das Zentrale Testamentsregister, das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und die Europäische Erbrechtsverordnung. Aber auch einige Vorschriften des FamFG selbst wurden angepasst: So bestimmt § 39 S. 2 FamFG nunmehr, dass keine Belehrung über die Möglichkeit der Sprungrevision mehr nötig ist. Die Zuständigkeit für die Teilungssachen, §§ 363 ff FamFG, wurde auf die Notare übertragen. All diese Änderungen wurden in der aktuellen Auflage berücksichtigt.

Darüber hinaus wurde für die Kommentierung der Familiensachen ein neuer (zusätzlicher) Autor "mit ins Boot genommen". Werner Schwamb, Vorsitzender Richter eines Familiensenats beim OLG Frankfurt, hat die Ausführungen zum 2. Buch wesentlich erweitert und auch zu einer qualitativen Steigerung beigetragen. Man merkt der Kommentierung nun an, dass hier ein "Familienrechtspraktiker" am Werke ist. Positiv ist auch zu werten, dass für Verfahren mit Auslandsbezug der Text der Brüssel IIa Verordnung und des IntFamRVG im Anhang abgedruckt wurden.

Gelungen ist auch die Darstellung der Nachlasssachen im 4. Buch. Vor § 343 FamFG findet sich eine gute Zuständigkeitsübersicht, die auch schon Hinweise auf die EU-Erbrechtsverordnung gibt. Allein die häufigen Bezugnahmen auf das bis 2009 geltende FGG könnten angesichts des weitgehenden Abschlusses der Altverfahren reduziert werden. Sehr ausführlich und kompetent wird die Eröffnung letztwilliger Verfügungen in § 348 FamFG kommentiert. Auch zur Testamentsvollstreckung findet sich eine übersichtliche Darstellung in § 355 FamFG. Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass die §§ 352 ff FamFG durch die Änderungen im Zusammenhang mit dem IntErbRVG seit 17.8.2015 teilweise überholt sind. Dafür kann aber dem Autor kein Vorwurf gemacht werden, da das Werk auf dem Gesetzesstand Dezember 2014 basiert.

Was den Allgemeinen Teil anbelangt, wurde der Aktualität insoweit Rechnung getragen, dass viele neue Entscheidungen und Literatur eingearbeitet worden sind. Aber auch in den §§ 1-110 FamFG finden sich vielfach Hinweise auf das FGG. Hier wäre es für die nächste Auflage wünschenswert, dass "Ballast abgeworfen wird". § 26 FamFG, der als zentrale Vorschrift den Amtsermittlungsgrundsatz postuliert, wird ebenso etwas zu knapp dargestellt, wie die Verfahrensregeln der §§ 28 und 29 FamFG. Gelungen sind hingegen wieder die Ausführungen zur Beweisaufnahme in § 30 FamFG. Zum Vergleich findet sich bei § 36 FamFG der lapidare Hinweis, dass dieser keinen Vollstreckungstitel darstelle. Hier wäre eine Differenzierung geboten gewesen.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Der Kurzkommentar wächst sich langsam zu einem "mittleren Kommentar" aus. So hat sich auch die Seitenzahl seit der 9. Aufl. 2009 von 1190 auf 1455 erhöht. Dadurch erklärt sich auch der relativ stolze Preis von 95,– EUR. Nur zum Vergleich: Wer tiefer in die Materie des FamFG einsteigen will, erhält für 145,– EUR den Keidel, der ein erhebliches Mehr an Umfang zu bieten hat. Gleichwohl besticht der Bumiller/Harders/Schwamb durch seine Handlichkeit und ist für den "ersten Einstieg" ein probates Werkzeug für jeden Familien- und Erbrechtler.

Autor: Prof. Dr. Ludwig Kroiß

Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident des Landgerichts Traunstein

ZErb 10/2015, S. 327 - 328

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