Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (7) Nachversicherung

Rz. 1488 § 8 SGB VI – Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting (1) 1Versichert sind auch Personen, 2Nachversicherte stehen den Personen gleich, die versicherungspflichtig sind. (2) 1Nachversichert werden ...mehr

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Zerb 12/2014, Die Übertragu... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig. Der Senat versteht die von den Beteiligten zu 1) bis 6) eingelegte Beschwerde in der Weise, dass diese mit der Beschwerde in erster Linie den von der Beteiligten zu 1) erstinstanzlich gestellten Erbscheinsantrag vom 31.7.2013 auf der Grundlage gesetzlicher Erbfolge weiterverfolgen wollen. Insoweit sind alle Beteiligten auc...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Gebüh... / 1 Sachverhalt

Gegen die Beschwerdeführerin waren zugunsten der beklagten Behörde Kosten in Höhe von 20,00 EUR festgesetzt worden. Hiergegen hatte die Beschwerdeführerin Erinnerung erhoben, die vom Richter zurückgewiesen wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde ausgeführt, dass ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung nicht gegeben sei. Ungeachtet dessen hat die Beschwerdeführerin "Nich...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / G. Gerichtliches Verfahren

Rz. 67 Zitat A good lawyer knows the law, a great lawyer knows the judge.[72] I. Prozesskosten Rz. 68 Nach § 91 I 2 ZPO umfasst die Kostenerstattung auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis. Auch einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an ein...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 29 Eine gesamtschuldnerische Haftung des Anwaltes mit dem fehlerhaft erkennenden Richter entfällt wegen des Spruchrichterprivileges; § 839 II BGB beschränkt die Richterverantwortlichkeit vor allem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB).[30]mehr

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§ 14 Verjährung / 1. Einrede

Rz. 20 Der Verjährungseinwand ist eine Einrede (vgl. auch § 10 III 1 Hs. 2 GKG a.F., § 5 III 1 Hs. 2 GKG, § 15 IV 2 ZSEG a.F.,[12] § 2 III 4 JVEG). Die Geltendmachung der Verjährung ist eine geschäftsähnliche Handlung des sachlichen Rechts und setzt die Bekundung des Schuldnerwillens voraus, die Leistung endgültig zu verweigern und dies mit dem Ablauf der Verjährungsfrist zu...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / D. Beamte

Rz. 1839 Zu den Arbeitnehmern im weiteren Sinne zählen neben den Angestellten und Arbeitern auch die mit einer – einem Arbeitslohn faktisch gleichstehenden – "Aufwandsentschädigung" alimentierten Beamten und diesen vergleichbare Personen (wie Richter, Soldaten). Für diese Personen gilt das EFZG nicht, vielmehr ist auf das jeweilige Beamtenrecht des Bundes und der Länder abzu...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / IV. Ablehnung wegen unsachlicher Kritik des Sachverständigen

Rz. 46 Auch unsachliche Kritik des Sachverständigen kann die Besorgnis der Befangenheit begründen. Zitat "Gemäß § 406 I 1 ZPO kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Ein Richter kann gemäß § 412 I und II ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Miss...mehr

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Vorwort

Der Gesetzgeber sah sich in den letzten Jahren, sowohl durch politische Engpässe, wirtschaftliche Opportunitäten, alterungsspezifische Vorgaben, Wahlversprechen geprägt, aber auch von persönlichkeitsbezogenen (personenbezogenen) Projekten und Zielen gejagt, bemüßigt, das juristische Feld in weiten Bereichen neu zu bestellen. Die Ernte ist zwar bis heute nicht eingefahren, di...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Beamte

Rz. 1840 Zu den "Beamten" (und den ihnen gleichstehenden Berufen) gehören Beamte (§ 48 BRRG a.F.), Richter und Staatsanwälte (§ 12 DRiG), Soldaten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, nicht jedoch Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Rz. 1841 Die Länder waren bis zur Änderung des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform aufgrund der Rahmenkompetenz des Bund...mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Allgemeines

Rz. 4 Grundlegend verändert wurde der Aufbau der ARB 2012. Aufgebaut wurden die neuen ARB zunächst anhand der Dezimaleinteilung. Dies ist in Versicherungsbedingungen nichts Neues. Unter anderem kennt man dieses System schon lange Zeit im Bereich der Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) und in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Eingeführt wurde zudem die...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Die gesetzliche Regelung

Rz. 157 Das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" wurde von der Bundesregierung als Entwurf eingebracht und am 14.4.2011 im Bundestag in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.[102] Bisher wurde Mediation in verschiedenen Formen weitgehend ungeregelt betrieben, nämlich ...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / 2. Das Steuerrecht als Maßstab?

Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung, wie die einer jeden anderen juristischen Person auch, steuerpflichtig (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige oder mildtätige Stiftungen sind im Gegensatz dazu nach den einschlägigen Steuergesetzen beinahe vollständig von den betreffenden Steuern befreit. Die Steuerbefreiung setzt allerding...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / II. Nachweisanforderungen

Rz. 71 Zitat Manche bestreiten alles, nur nicht ihren Lebensunterhalt.[73] (Ignaz Walter) Der Richter muss im Rahmen des Beibringungsgrundsatzes überhaupt alles tun, um eine in der Sache richtige Entscheidung herbeizuführen; die Parteien wünschen und brauchen eine schnelle Entscheidung, aber mehr noch eine richtige Entscheidung. Eine überstürzte Entscheidung verletzt § 139 ZPO...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / I. Die Stiftung

Die (rechtsfähige) Stiftung des Privatrechts ist als eine Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände grundsätzlich auf Dauer angelegt. Eine Stiftung hat keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern nur Begünstigte (Destinatäre).[2] Aktuell gibt es über 20.000 selbstständige (= rechtsfähige) Stiftungen in Deutschland, die ganz überwiegend (etwa 95 %) gemeinnützig sind und da...mehr

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AGS 08/09/2015, Von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Reg.-Dir. a. D. Heinrich Hellstab, Fachhochschullehrer Josef Dörndorfer und Rechtsanwältin Ingeborg Asperger. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer). Köln 2015, XXVII. 509 S., 148,00 EUR Mit der 22. Auflage sind die vormaligen Mitautoren Friedrich Lappe und Wolfgang Madert ausgeschieden. Für sie ist Frau Rechtsanwältin Ingeborg Asperger als neue Bearbeiterin hinzugekommen. D...mehr

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§ 12 Das Sachverständigengu... / A. Auswahl des Sachverständigen

Rz. 1 Gemäß § 73 Abs. 2 StPO sollen grundsätzlich öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt werden. Wird der Sachverständige bereits im Ermittlungsverfahren bestellt, so muss die Staatsanwaltschaft Nr. 70 I RiStBV beachten. Danach ist dem Verteidiger Gelegenheit zu geben, vor der Auswahl eines Sachverständigen Stellung zu nehmen, es sei denn, dass es sich um einen häuf...mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin war bei der Beklagten zu einem Bruttomonatseinkommen von 430,00 EUR beschäftigt. Mit beim ArbG am 3.1.2014 eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin Kündigungsschutzklage verbunden mit weiteren Anträgen erhoben. Mit gesondertem Schriftsatz v. 3.1.2014 beantragte die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, der Klägerin Prozesskostenhilfe zu gewähren unter ihrer Bei...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Keine Pflichtversicherung

Rz. 1451 Keine Pflichtbeiträge i.S.d. SGB VI werden abgeführt für:mehr

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zfs 1/2015, zfs, 1/2015 / Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n.F. zum sog. Tattagsprinzip (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 2.9.2014 – 10 S 1302/04)

Nach einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg v. 2.9.2014 (Az.: 10 S 1302/04) ist das Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG in der ab 1.5.2014 geltenden Fassung zum sog. Tattagsprinzip ungeklärt. Nach dieser Vorschrift sind Punkte für Verkehrsverstöße, die nach dem Recht des neuen Fahreignungsregisters nicht mehr mit Punkten bewertet werden, am 1.5....mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / 3. Substantiierung

Rz. 99 Mr. Justice Biles, ein humorvoller englischer Richter, soll einmal den etwas verworrenen Vortrag eines Anwalts unterbrochen haben mit dem Vorschlag: "Versuchen Sie doch, die Tatsachen systematisch vorzutragen. Am besten chronologisch. Wenn Sie das nicht können, vielleicht alphabetisch."[112] Rz. 100 Zwar kommen einem Geschädigten, der Verdienstausfall einfordert, die D...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung der ... / 1 Sachverhalt

Die in Düsseldorf ansässigen Beklagten hatten mit ihrer Prozessvertretung in einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf und dem nachfolgenden Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf einen Anwalt aus N., das außerhalb der jeweiligen Gerichtsbezirke liegt, beauftragt. Nachdem die Reisekosten bei der Kostenausgleichung nicht angemeldet und damit nicht berücksichtigt worden waren, ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Keine Arbeitnehmer (im engeren Sinne)

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§ 11 Das Sachverständigengu... / V. Stellung des Ablehnungsantrages

Rz. 48 Der Ablehnungsantrag muss regelmäßig vor der Vernehmung, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses über die Ernennung des Sachverständigen ausgebracht werden (§ 406 Abs. 2 ZPO). Danach kann eine Ablehnung nur noch erfolgen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Ablehnungsgrund vorher nicht geltend gemacht werden konnte. Rz. 49 Er...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Familienangehörige

Rz. 1929 Die beamtenrechtlichen Leistungsansprüche (Gehaltsfortzahlung, Hinterbliebenenversorgung, Beihilfe) betreffen nicht nur die beamtete Person (auch Richter, Staatsanwälte und Soldaten) selbst, sondern auch deren beihilfe- oder versorgungsberechtigte Familienangehörige (u.U. auch dann, wenn diese aus eigenem Recht Ansprüche gegen eine gesetzliche Kranken- oder Pflegeve...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGS 1/2015, Just, Kostenverfahren in der Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von RiFG Michael Just. 1. Aufl. 2014. Nomos Verlag. 347 S. 38,00 EUR.

In dem vorliegenden Werk befasst sich der Autor mit den gesamten Kostenverfahren der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Behandelt wird zunächst die Kostengrundentscheidung sowie ihre Auswirkungen für die Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte wie z.B. Beigeladene. Im Anschluss daran werden die einzelnen kostenrechtlichen Verfahren erläutert, insbesondere das Verfahr...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / III. Rechtsbehelfe

Hat der Kostenbeamte entgegen § 122 Abs. 2 ZPO einen Kostenvorschuss angefordert, so kann dagegen Erinnerung (§ 66 GKG, § 57 FamGKG, § 81 GNotKG) eingelegt werden. Hat das Gericht (Richter, Rechtspfleger) seine Tätigkeit von der Kostenzahlung abhängig gemacht und stützt sich die Abhängigmachung ausschließlich auf einer Regelung des GKG, so ist Beschwerde nach § 67 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / A. Einführung

Rz. 1 Ein Sachverständigengutachten wird regelmäßig aufgrund eines Beweisantrages einer Partei eingeholt. Beweisanträge können nur ausnahmsweise zurückgewiesen werden. Nach § 286 ZPO ist der Richter grundsätzlich zur Erschöpfung der Beweismittel verpflichtet. [1] Das unberechtigte Übergehen eines Beweisantrages stellt sich als Versagung rechtlichen Gehörs dar.[2] Grundsätzlich...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. Nicht-beamtete Beschäftigte

Rz. 1848 Die Vorschriften des BeamtVG gelten nicht entsprechend für Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende) im öffentlichen Dienst. Nicht-beamtete Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ihre Gehaltszahlung nach dem BAT bzw. den tariflichen Nachfolgeregelungen des TVÖD.[1182] Rz. 1849 Soweit öffentlich Bedienstete Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellte) sind...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / II. Verwertung im Wege des Urkundenbeweises

Rz. 34 Auch Gutachten, die beispielsweise im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, oder Privatgutachten, können durch das erkennende Gericht im Rahmen des Urkundenbeweises verwertet werden. Es kommt oft vor, dass eine Partei mit einer derartigen Verwertung nicht einverstanden ist. Wird dann lediglich erklärt, man widerspreche der Verwertung dieser Gutachten, so ist dieser Wi...mehr

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§ 5 Selbstständige / (5) Urlaubsentgelt (= bezahlte Freizeit)

Rz. 291 Verursacht der Schädiger die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten, ist er zum Ersatz des auf den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit anteilig entfallendes Teiles des Anspruches auf bezahlte Freizeit (Urlaubsentgelt[240]) verpflichtet. Dieser Anspruch geht gemäß § 6 I EFZG auf den Arbeitgeber über, soweit dieser dem Geschädigten für die Zeit seiner unfallbedingten Arbeitsu...mehr

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zfs 1/2015, zfs, 1/2015 / Bekanntmachung zu § 115 (PKHB 2015)

Am 1.1.2015 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2015 – PKHB 2015) vom 9.12.2014 in Kraft getreten (BGBl I S. 2007). Sie führt die Beträge auf, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind. Für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt der nach § 11...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / b) Prognose

Rz. 79 Der Geschädigte muss so weit wie möglich konkrete Anhaltspunkte für die Erwerbsprognose dartun. Im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität kommen dem Geschädigten die Beweiserleichterungen der § 252 S. 2 BGB, § 287 ZPO zu Gute. Rz. 80 Nach § 252 S. 2 BGB kommt es darauf an, welcher Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, im B...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Reisekosten – Mehrkosten bei Ortsverschiedenheit

Rz. 70 Reisekosten fallen in der Regel unter die Leistungsbegrenzung des § 5 Abs. 1a ARB 2010. Somit sind Reisekosten sowie Abwesenheitsgeld grundsätzlich nicht erfasst von der zu übernehmenden gesetzlichen Vergütung.[55] Etwas anderes gilt jedoch für die Wahrnehmung bestimmter auswärtiger Termine durch das Gericht. Die gesetzliche Vergütung für die Wahrnehmung eines auswärt...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 2 Anmerkung

Eventuell gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, d.h. subjektive Wertungen eines erkennenden – zwingend der Objektivität verpflichteten – Gerichts dürfen nie entscheidungsleitend sein. In einem Beschluss, der sich mit der zurzeit umstrittenen Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den erklärten Willen eines Elternteils a...mehr

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§ 12 Das Sachverständigengu... / H. Darstellung des Gutachtens im Urteil

Rz. 27 Das Gericht darf sich den Ausführungen des Sachverständigen nicht einfach anschließen. Unzureichend ist es insbesondere, wenn zur Begründung schlicht auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen verwiesen wird. Vielmehr müssen im Urteil die wesentliche Befundtatsachen sowie die dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und die das Gutachten trag...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Sie verkennt das Verhältnis des Kostenfestsetzungsverfahrens zum Kostenansatzverfahren. Darüber, welche Gerichtskosten erhoben und angesetzt werden, entscheidet zunächst einmal der Kostenbeamte im Verfahren nach den §§ 19 ff. GKG. Gegen seine Entscheidung ist die Erinnerung gegeben, über die der Richter entscheidet (§ 66 Abs. 1 GKG). Dagegen...mehr

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zfs 1/2015, Gerichtskostenh... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat über das Familienrecht hinaus allgemeine Bedeutung, weil dieselbe Problematik praktisch in jedem gerichtlichen Verfahren vorkommen kann, in dem dem Übernahmeschuldner Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Die hier einschlägig gewesene Regelung des § 26 Abs. 4 FamGKG ist ebenso wie die fast wörtlich identische Bestimmung des § 31 Abs. ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis – Gesetze

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§ 19 Der Disziplinar- und S... / B. Der Versicherungsumfang des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes

Rz. 17 Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, für die Verteidigung in Disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren, ist als eigene Leistungsart erstmalig in die ARB 94 eingeführt und von den ARB 2000, 2008 und 2010 übernommen worden. In den ARB 75 war die Verteidigung in disziplinar- und standesrechtliche Verfahren im Straf-Rechtsschutz enthalten. Inhaltlich hat sich in...mehr

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AGS 08/09/2015, Terminsgebü... / 1 Sachverhalt

Der Angeklagte, dem der Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, legte gegen das Urteil des AG Berufung ein. Das LG beraumte daraufhin Termin zur Berufungsverhandlung an. Am Terminstag nahm der Beschwerdeführer die Berufung im Anschluss an ein Rechtsgespräch und nach Rücksprache mit dem Angeklagten in dessen Auftrag noch vor Aufruf der Sache zurück. In ...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / II. Das schriftliche Sachverständigengutachten

Rz. 13 In der Regel werden in Zivilverfahren die Sachverständigengutachten schriftlich erstattet. Rz. 14 Das Gericht hat von sich aus das Gutachten kritisch zu prüfen. Das Gericht muss insbesondere prüfen, ob eine vollständige Verwertung der vom Gericht vorgegebenen Anknüpfungs- oder Befundtatsachen erfolgte, ob die dem Gutachten zugrunde liegenden juristischen Vorstellungen ...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / 3. Flexibilität der Stiftungsgestaltung?

Der damalige Stifterwille bei Errichtung der Stiftung ist (beinahe) der Maßstab aller Dinge im Stiftungsrecht. Die Stiftungsaufsichtsbehörde[42] ist der "Garant des Stifterwillens". Sie ist aber auf die reine Rechtsaufsicht beschränkt. Das umfasst "nur" die Überwachung der Einhaltung von Gesetz und Stiftungssatzung, in der der Stifterwille manifestiert ist. Die Stiftungsorga...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, sodass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und Frau Rechtsanwältin N. aus B. beizuordnen war. 2.1. Das AG hat die Versagung der beantragten Verfahrenskostenhilfe auf § 114 Abs. 2 ZPO in der seit 1.1.2014 geltenden Fassung gestützt, da die Rechtsverteidigung aus Sicht des AG mutwillig sei. (a) Die Beantragung von V...mehr

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Zerb 12/2014, Beauftragung ... / Anmerkung

Das Landgericht Freiburg hat die beklagte Stadt auf Grundlage des Lauterkeitsrechts zu weitgehenden Unterlassungen sowie zur Auskunft über den Umfang der Begehung der untersagten Handlungsweise verurteilt und die Ersatzpflicht der Beklagten für alle dem Kläger entstandenen oder noch entstehenden Schäden festgestellt. Die weitergehende Klage, insbesondere soweit diese mit dem...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / a) Sinnhaftigkeit

Rz. 58 Hinweis Ergänzend siehe die Ausführungen in Kapitel 8 (vgl. § 8 Rn 99 ff.). Rz. 59 Nicht nur die familienrechtlichen Leitlinien im Unterhaltsrecht sind ein gutes Beispiel für die tabellarisch begleitete Anspruchsbewältigung. "Gib dem Richter eine Tabelle und er stellt das Denken ein." Diese nur auf den ersten Blick despektierliche Aussage bedeutet auf den zweiten Blick...mehr

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zfs 1/2015, Vom Ausstellerm... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg." Die Feststellung, dass die dem Kl. am 27.8.2009 erteilte polnische Fahrerlaubnis der Klasse B in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit besitzt, kann zwar nicht – wie in der Ordnungsverfügung angenommen – auf § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV gestützt werden. Diese Vorschrift ist nach der Rspr. des EuGH auch u...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 4. Versteuerung von Renten

Rz. 52 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Rz. 53 Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 I 1 Nr. 2 EStG),[49] jedoch durch einem Versorgungsfreibetrag (§ 19 II EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[50] Änderungen...mehr