Rz. 157

Das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" wurde von der Bundesregierung als Entwurf eingebracht und am 14.4.2011 im Bundestag in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.[102] Bisher wurde Mediation in verschiedenen Formen weitgehend ungeregelt betrieben, nämlich die unabhängig von einem Gerichtsverfahren durchgeführte Mediation (außergerichtliche Mediation). Auch wurde außerhalb des Gerichts Mediation angewandt (gerichtsnahe Mediation) sowie auch während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter durchgeführt (gerichtsinterne Mediation). Für die gerichtsinterne Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Richtlinie 2008/52EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen[103] muss bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden.[104]

[102] BT-Drucks 17/5335, BT-Drucks 17/5496.
[103] ABl L 136 vom 24.5.2008.
[104] Bei Abschluss der Manuskriptbearbeitung war das parlamentarische Verfahren zum Mediationsgesetz noch nicht abgeschlossen.

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