Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging.

Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, folgten die Grußworte der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Börger, und der Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages, Vors. Richterin am OLG München, Dr. Götz. Den Startschuss für den familienrechtlichen Marathon gab mit gewohnt launigen Ermunterungen Prof. Willutzki, Ehrenvorsitzender des Familienrechtstages, der auch im Verlauf des Tages immer wieder dafür sorgte, dass die Teilnehmer nicht schwächelten.

Richter am BGH Dr. Klinkhammer begann mit einem Exkurs ins Abstammungsrecht anhand der Rechtsprechung des BGH, des EGMR und des BVerfG. Es gelang ihm, die Zuhörer für die Wichtigkeit des Themas bei der Bearbeitung des familienrechtlichen Mandats zu sensibilisieren, auch wenn der lockere Vortragsstil den Eindruck aufkommen ließ, so locker gehe es weiter. Diesen Eindruck korrigierte Fachanwalt für Familienrecht Schnitzler anschließend jedoch schnell durch einen kompakten und praxisnahen Vortrag zum Begriff der Ehedauer im Familienrecht, indem er die Bedeutung des Begriffs in den einzelnen Bereichen detailliert und auch übergreifend darlegte. Zu dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Problemkreis des Volljährigenunterhalts referierte dann Vors. Richterin am OLG München, Dr. Götz, sparte allerdings auch nicht mit Kritik an bestehender Gesetzeslage und derzeitiger Rechtsprechung.

Nach der Mittagspause schloss sich ein überaus wichtiges, aber häufig in der Alltagspraxis vernachlässigtes Thema: Sicherungsmöglichkeiten bei Unterhalt und Zugewinnausgleich, vorgetragen von Vorsitzendem Richter am OLG Celle Büte, mit wichtigen Tipps für den anwaltlichen Arbeitsalltag in der Abwicklung derartiger Verfahren.

Assessorin und Leitende Justitiarin Bräuer folgte mit ihrem sehr deutlichen Vortrag zu Haftungsfallen im Familienrecht. Erfreulicherweise überließ sie die Zuhörer nicht der Verzweiflung, sondern gab zugleich auch klare Hinweise zur Vermeidung.

Anschließend machte Richter am Amtsgericht Oberhausen Dr. Viefhues die Teilnehmer mit der Reform der Verfahrenskostenhilfe vertraut. Er stellte auch die Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit in der Anwaltskanzlei dar. Allerdings gelang es ihm trotz des von Prof. Willutzki angekündigten und auch eingetretenen Angriffs auf die Lachmuskeln nicht, den "schwer verdaulichen Brocken" der Neuordnung schmackhaft zu machen. So blieben zahlreiche Fragen, die die Neuordnung aufgeworfen hat, unangenehm offen. Aktuelle Highlights aus dem Güterrecht behandelten Frau Prof. Dr. Koch und Fachanwalt für Familienrecht Klein in einem fachlichen Duett: Frau Prof. Dr. Koch zeigte an einigen wichtigen Entscheidungen zum Güterrecht die Entwicklung der Rechtsprechung auf, Fachanwalt für Familienrecht Klein stellte den Praxisbezug durch Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast im güterrechtlichen Verfahren her.

Den Abschluss des ersten Tages bildete wie jedes Jahr das Versorgungsausgleichs-Special von Richterin am Familiengericht Bergmann mit kulturellen Hinweisen und wichtigen Fragen zum aktuellen Versorgungsausgleich, die ebenso fundiert wie kurzweilig vorgetragen wurden.

Der folgende Tag, moderiert von der ehemaligen Vorsitzenden des Familiensenats des BGH Dr. Hahne, wurde eingeleitet von Richter am BGH Schilling mit einer Auswahl der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu den Bereichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Verfahrensrecht.

Vors. Richter am OLG Düsseldorf, Dr. Soyka, hatte nicht nur die Ankündigung einer neuen Düsseldorfer Tabelle zum 1.7.2014 mitgebracht, sondern auch das schwierige Thema der Abänderung im Unterhaltsrecht bezogen auf die anwaltliche Mandatsbearbeitung.

Der anschließende souveräne Galopp durch das Gebührenrecht in Familiensachen mit Fachanwältin für Familienrecht und Notarin Kindermann schien die Zuhörer angesichts der spröden Materie etwas zu überfordern und es bleiben Zweifel, ob es jedem der Zuhörer gelungen ist, außer dem Vorsatz, jetzt doch auch mehr an den Gebührenrechnungen zu tun, nachhaltig mehr mitzunehmen.

Den Abschluss der Tagung bildete der alljährliche Jahresrückblick auf die wichtigsten Tendenzen angesichts neuester Rechtsprechung durch Vors. Richter am OLG Hamm Reinken.

Die Vielfalt der Themen und die Vielzahl der Referenten haben zwar von den Teilnehmern höchste Konzentration und großes Engagement verlangt: Nach diesem Marathon steht jedoch fest, dass jeder der Teilnehmer einen deutlichen Fortschritt hin zur eigenen familienrechtlichen Fitness gemacht hat (es blieb ihm auch nichts anderes übrig!).

Dieses Training wird die Teilnehmer dann auch befähigen, demnächst diesen Marathon, wenn es denn angeboten wird, 15 Stunden zu übers...

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