Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.2 Haftung

Rz. 603 Für Verbindlichkeiten, die aufgrund ordnungsgemäßer Vertretung begründet wurden, haftet die Stiftung mit ihrem Vermögen. Rz. 604 Für Schäden, die ein Stiftungsorgan, Organmitglied oder besonderer Vertreter ("Haftungsvertreter"[925]) in Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben verursacht, haftet die Stiftung nach §§ 86, 31 BGB.[926] Zur Gruppe der Haftungsvertreter kön...mehr

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II Die Stiftung im Zivilrec... / 1.3 Praktische Bedeutung

Rz. 41 Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gab es Ende 2012 in Deutschland 19.551 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts.[33] Davon wurden über zwei Drittel in den Jahren seit 1990 gegründet. Die Mehrheit der Stiftungen verfügt über ein Vermögen von weniger als einer halben Mio. EUR. Nur bei wenigen liegt das Vermögen über 25 Mio. EUR. Einer sehr k...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Unterhaltsverzicht im Ehevertrag

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[65] seine Rechtsprechung[66] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch evident einseiti...mehr

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FF 04/2013, Ausschluss der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 1 ist das eheliche Kind der Beteiligten zu 2 und 3. Deren Ehe wurde am 5.1.2012 durch das Amtsgericht Lingen rechtskräftig geschieden (23 F 110/12). Das Sorgerecht für das Kind üben die Eltern weiterhin gemeinsam aus. [2] In dem Verfahren … des AG Lingen begehrt der Beteiligte zu 2 die Feststellung, dass er nicht der Vater des Kindes M … L … ist. Sein...mehr

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FF 04/2013, Unzulässiger Le... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Bremen kann nur teilweise zugestimmt werden. Zunächst übersieht die Entscheidung, dass die von den Eheleuten geschlossene Vereinbarung zur Abfindung des dem schuldrechtlichen Ausgleichs zugewiesenen Wertes unwirksam ist. Das OLG stellt in den Gründen fest, dass die Eheleute sich hinsichtlich des dem späteren schuldrechtlichen Ausgleichs zugewiesenen B...mehr

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VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1 Berichtspflichten, Informations- und Prüfungsrechte

Rz. 637 Die Landesstiftungsgesetze sehen jährliche Berichtspflichten vor, die – in unterschiedlichen Formulierungen – zumeist aus einer Jahresrechnung, einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke bestehen.[978] Rz. 638 Die Stiftungen sind gehalten, Veränderungen ihrer Organe der Stiftungsaufsicht anzuzeigen. Dabei prüfen die Aufsichtsbehö...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 3.2.1 Begriff der Familienstiftung i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG

Rz. 573 Eine Familienstiftung setzt voraus, dass die Stiftung "wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland" errichtet ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Das Steuerklassenprivileg findet – vorbehaltlich europarechtlicher Bedenken[870] – daher keine Anwendung, wenn die Familienstiftung ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland hat. Rz. 574 Unter...mehr

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VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3 Rechtsstellung der Destinatäre

Rz. 609 Welche rechtliche Stellung Destinatäre (Begünstigte) der Stiftung haben, ergibt sich aus der Satzung. Ohne besondere Anordnung ist davon auszugehen, dass Destinatäre der Stiftung als Dritte gegenüberstehen, die keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Stiftung und keine rechtlichen Ansprüche gegen sie haben.[935] Regelmäßig bringt der Stifter dies durch eine ausdrückl...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.7.4 Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 463 Grundsätzlich müssen die Voraussetzungen der Steuervergünstigung bei einer Körperschaft entweder bei Entstehung der Steuer (z. B. Schenkung- oder Erbschaftsteuer) oder bei zeitraumbezogenen Steuern (z. B. Körperschaft- oder Gewerbesteuer) im jeweiligen Zeitraum vorliegen. Rz. 464 Hinsichtlich der formellen Satzungsmäßigkeit gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzung...mehr

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FF 04/2013, § 68 Abs. 3 Sat... / IV. Von der obligatorischen mündlichen Verhandlung zu § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG

Zum 1.1.2002 wurde § 522 ZPO eingeführt[15]: Möglichkeit der Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung bei Fehlen folgender Umstände: Erfolgsaussicht, grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildungserfordernis, Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Rechtsmittel: keines. Gleichzeitig: Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde a...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 3.2.2 Begriff des "entferntest Berechtigten"

Rz. 578 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Ermittlung des "entferntest Berechtigten" nicht allein auf die derzeit Berechtigten (sprich die lebenden Familienmitglieder), sondern auf alle potenziell Berechtigten künftiger Generationen abzustellen.[880] Diese Auffassung vermag nicht zu überzeugen. Zum einen führt sie angesichts der Unvorhersehbarkeit der Familienentwickl...mehr

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AGS 4/2013, Gebühren im sel... / 1 Aus den Gründen

Rechtsanwalt B. hatte beantragt, für seine im selbstständigen Verfallsverfahren nach § 29a Abs. 4 OWiG als gewählter Vertreter der Verfallbeteiligten entfaltete Tätigkeit eine Pauschgebühr nach § 42 Abs. 1 RVG festzustellen, und diesen Antrag wie folgt präzisiert: Als Pauschgebühr für das gesamte Verfahren beantrage ich die Festsetzung von 2.500,00 EUR. Hilfsweise hierzu bean...mehr

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ZErb 4/2013, Anfechtung der... / Aus den Gründen

Der Senat hat eine Entscheidung über das Rechtsmittel des Beteiligten zu 1) abzulehnen, da hierfür nicht das Oberlandesgericht, sondern das Landgericht zuständig ist (§§ 72 Abs. 1 S. 2, 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG). Bei dem angefochtenen Beschluss handelt es sich um eine Entscheidung, die das Amtsgericht entsprechend § 13 Abs. 7 FamFG als Betreuungsgericht getroffen hat. Die Anf...mehr

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IV Gründung der Stiftung – ... / 1.5.3 Testamentsvollstreckung

Rz. 214 Bei der Stiftungsgründung von Todes wegen empfiehlt sich generell die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, auch dann, wenn auf den ersten Blick keine komplizierten Probleme zu erwarten sind. Der Testamentsvollstrecker hat vor allem die Aufgabe, nach dem Tod des Stifters die Anerkennung als rechtsfähig bei der Stiftungsbehörde zu beantragen und etwa erforderliche...mehr

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VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.1 Vertretung

Rz. 591 Nach §§ 86, 26 Abs. 1 Satz 2 BGB vertritt der Vorstand die Stiftung im Rechtsverkehr. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Rz. 592 Die Vertretungsmacht des Vorstands kann in mehr als einer Hinsicht beschränkt sein. Rz. 593 Einige Landesgesetze sehen Einschränkungen der Vertretungsmacht vor, indem sie bei einzelnen Rechtsgeschäften die Mitwirkung der Stift...mehr

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VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.1 Geschäftsführung

Rz. 612 Die laufenden Geschäfte der rechtsfähigen Stiftung werden nach der gesetzlichen Regelung vom Vorstand geführt. Er handelt als Organ für die Stiftung. Sein Entscheidungsspielraum ist dabei durch die Satzung begrenzt: Seine Aufgabe ist es, den Stifterwillen auszuführen. Es handelt sich um keine autonome Willensbildung wie etwa bei den Mitgliedern eines Vereins, sondern...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.5 Reichweite des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung

Rz. 730 Auch wenn das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung als wesentlicher Grundsatz des Gemeinnützigkeitsrechts in seiner Reichweite klar definiert zu sein scheint, besteht mitunter die Gefahr einer Anwendung, die Umstrukturierungen von gemeinnützigen Einrichtungen behindert. Zu begrüßen ist daher, dass die Finanzverwaltung kürzlich ihre Auffassung zum Gebot der zeitnahen ...mehr

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VIII Beendigung und Auflösu... / 1.3.1 Voraussetzungen

Rz. 986 Liegen die Voraussetzungen eines Insolvenzgrundes im Sinne der §§ 17, 19 InsO vor (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), so ist der Vorstand gemäß §§ 86 Satz 1, 42 Abs. 2 Satz 1 BGB verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.[1539] § 42 Abs. 2 BGB geht insofern § 15a InsO als lex specialis vor.[1540] Im Fall der drohenden Zahlungsunfähigke...mehr

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IX Beendigung und Auflösung... / 3.1 Auflösung

Rz. 1027 Die vollständige Auflösung der Familienstiftung gilt als Schenkung unter Lebenden und ist als solche steuerpflichtig (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG).[1582] Eine Besonderheit der Besteuerung bei Aufhebung einer Familienstiftung ist ähnlich wie bei der Errichtung der Stiftung wiederum das Eingreifen einer Steuerklassenprivilegierung. Für die Bestimmung der Steuerklasse des ...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 3.1.5 Besonderheiten bei der Bewertung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 561 Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 haben sich neben der am gemeinen Wert orientierten Bewertung aller Nachlassgüter insbesondere die Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften von über 25 % geändert (§§ 13a, 13b ErbStG). Zur Inanspruchnahme der B...mehr

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FF 04/2013, § 68 Abs. 3 Sat... / III. Zwischenergebnis

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zfs 04/2013, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; THC-Messergebnis; Messung nach den Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie; Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren

StVG § 3 Abs. 1 S. 1 § 24a Abs. 2; FeV § 11 Abs. 7 § 46 Abs. 1 § 46 Abs. 3, Anlage 4 Nr. 9.2.2 Leitsatz 1. Die Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums setzt nicht mehr als zwei selbstständige Konsumvorgänge voraus (Fortführung der Senatsrechtsprechung). 2. Das Messergebnis bei der Ermittlung der THC-Konzentration im Blutserum ist ohne Abzüge für etwaige Messungenauigkeiten verw...mehr

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AGS 4/2013, Beschwer einer ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach dessen Auffassung übersteigt der Wert der mit der Berufung geltend gemachten Beschwer nicht gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO den Betrag von 600,00 EUR. Entscheidend sei der Aufwand an Zeit und Kosten, der durch das nochmalige Überprüfen der erteilten Auskunft a...mehr

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Bankenhaftung mangels Warnung bei Falschberatung durch Dritte

Leitsatz Der BGH hat die Haftung einer Bank bei fehlerhafter Anlagenberatung bejaht, wenn nicht die Bank, sondern ein selbstständiges Beratungsunternehmen falsch berät: Die Nebenpflicht aus Kontoführung kann zur Warnung verpflichten. Sachverhalt Die spätere Klägerin hatte im Januar 2005 ein Tagesgeldkonto bei der DAB-Bank AG eröffnet. Die jährliche Verzinsung lag mit 4,5 % de...mehr

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Anerkannte Regeln der Technik gehören beim Werkvertrag zur ordnungsgemäßen Beschaffenheit

Leitsatz Der Unternehmer hat bei der Ausführung eines Werks die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Tut er dies nicht, so liegt i.d.R. ein Mangel vor, unabhängig davon, ob eine Gebrauchsbeeinträchtigung des Werks festzustellen ist. Sachverhalt Die Klägerin beauftragte den Beklagten mit der Lieferung und dem Einbau einer Massivholztreppe in ihrem Einfamilienh...mehr

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zfs 03/2013, Darlegungs- un... / III. Die Beweiserleichterung des § 252 S. 2 BGB

§ 252 S. 2 BGB enthält ebenfalls eine Hilfestellung für den Geschädigten. Danach gilt als entgangen der Gewinn, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Darin liegt nach heutigem Verständnis eine Beweisregel, eine Beweiserleichterung...mehr

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zfs 03/2013, Verbot der "Üb... / 3 Anmerkung:

Auf dem hürdenreichen Weg zur Anwendung von Verspätungsrecht nach § 296 Abs. 1 ZPO stellt die dem Anwender eine Wertung abverlangende Voraussetzung der aufgrund der Verspätung von wirksam gesetzten Fristen vorliegende Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits besondere Schwierigkeiten. Dass grds. der sog. absolute Verzögerungsbegriff anzuwenden ist, wonach eine Verzögerun...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 3. Die Einzelfallbetrachtung in der Praxis

Es sind kritische Stimmen zu vernehmen – mit unterschiedlicher Intensität. Maurer hat darauf hingewiesen, dass die reine Einzelfallbeurteilung keineswegs im Regierungsentwurf so stringent formuliert worden ist, wie dies jetzt vom BGH vertreten wird[61] und Reinken [62] schließt seine Ausführungen zum Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten mit der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. ( … ) II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 1. Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Parteien den Zugewinnausgleich im vorliegenden Fall wirksam ausgeschlossen haben. a) Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (grundlegend Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 604 ff.), darf d...mehr

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AGS 3/2013, Die Antragstell... / 3. Die schriftliche (nachträgliche) Antragstellung über das Anwaltsbüro

Diese Form der Antragstellung ist dann vorgeschrieben, wenn der Ratsuchende den Rechtsanwalt unmittelbar aufgesucht hat und Beratungshilfe geleistet wurde.[29] Der Antrag ist dann aber über das bereits tätig gewordene Anwaltsbüro schriftlich unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordruckes zu stellen,[30] wenn die unmittelbare Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes "im Wege der...mehr

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ZErb 3/2013, Bindungswirkun... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat im Ergebnis zu Recht die für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1. beantragten Erbscheins notwendigen Tatsachen für festgestellt erachtet. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes O vom 8.2.1977 (UR-Nr. 210/1977 Notar Dr. X in F) a...mehr

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ZErb 3/2013, Bedürfnis für ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Dem steht hier § 59 Abs. 2 FamFG nicht entgegen. Denn hinsichtlich der Beteiligten zu 2) bis 8) gilt der Grundsatz, dass bei einer Mehrheit von Antragsberechtigten die Beschwerdebefugnis aus verfahrensökonomischen Gründen auch auf diejenigen erstreckt wird, die den verfahrenseinleitenden Antrag zwar nicht gestellt haben, aber zum Zeitpunkt der Be...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 1 Gründe:

I. Die beiden Beschwerdeführerinnen, jeweils Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wenden sich mit ihren Rechtsmitteln gegen den Beschluss des Familiengerichts, mit dem dieses auf Antrag der früheren Ehefrau den im Scheidungsverfahren (Amtsgericht Charlottenburg – 158 F 9791/90) zu ihren Gunsten geregelten Versorgungsausgleich abänderte, weil der Ehezeitanteil aus der ...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 3 Anmerkung

Gegen die anlässlich der Scheidung ergangene Entscheidung zum Versorgungsausgleich (nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage) hat das FamG auf Antrag nach § 51 VersAusglG den Ausgleich neu geregelt. Zwischenzeitlich ist der Ehemann verstorben und das FamG hat in der Neuregelung auch § 31 VersAusglG angewandt. Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vertritt mit...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsauslegung

Dr. Claus-Henrik Horn/Dr. Ludwig Kroiß C.H.BECK 2012, 398 Seiten, 75,– EUR Wer ein Buch mit dem Titel "Testamentsauslegung" erwirbt, hat klare Erwartungen an den Inhalt. Um es vorweg zu nehmen: sie werden lückenlos erfüllt. Tatsächlich geht das im Frühjahr 2012 erschienene Werk von Horn und Kroiß allerdings deutlich über den gewählten Titel hinaus und widmet sich ergänzend der...mehr

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ZErb 3/2013, Unzulässige Mi... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den nach den §§ 352, 354 FamFG ergangenen Feststellungsbeschluss des Amtsgerichts ist zulässig. Der Beteiligte zu 2) ist beschwerdebefugt (§ 59 Abs. 1 FamFG), weil er für sich in Anspruch nimmt, gesetzlicher Miterbe der Erblasserin geworden zu sein. Als gesetzlicher Miterbe wäre er durch die Erteilung des angekündigten Testamentsvol...mehr

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zfs 03/2013, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2013, Deutscher Anwaltverlag, 31. Aufl. 2013, 760 Seiten, broschiert, mit CD-ROM und Online-Zugang, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1242-8

Ich wiederhole mich: Es wird kaum ohne gehen – dafür aber etwas leichter. Der Verlag ist der Suche nicht mehr nach dem gezahlten Schadensbetrag, sondern – nun in Abkehr von der 30. Auflage – nach der alphabetisch sortierten Verletzungsart nachgegangen. Ein vollständiger Umbau des Werkes führt damit zu einer nutzerfreundlichen Anwendung. Erneut haben Richter am BGH Wolfgang We...mehr

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AGS 3/2013, Keine nachträgl... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet. Zu Recht hat das FamG die Beiordnung einer weiteren Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, sei es als Unterbevollmächtigte, sei es als Verkehrsanwältin abgelehnt. Mit Beschl. des FamG ist die jetzige Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin als auswärtige Anwältin uneingeschränkt beigeordnet worden. Z...mehr

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zfs 03/2013, Darlegungs- un... / II. Prognose eines (Mindest-)Erwerbseinkommens

Die Feststellung, ob der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis überhaupt Erwerbseinkommen erzielt hätte, ist in einer Reihe von Fällen schon nicht unproblematisch. Im Ausgangsfall dürfte sie nicht wirklich Zweifel aufwerfen, da weder in der Person des Geschädigten noch in seiner Familie Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ohne die verletzungsbedingte Behinderung keine...mehr

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zfs 03/2013, Darlegungs- un... / IV. Erfolgsprognose

Ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Geschädigte eine bestimmte Ausbildung begonnen oder einen bestimmten Beruf ergriffen hätte, stellt sich die Frage nach dem zu erwartenden Erfolg, also danach, ob und wie die Ausbildung beendet worden und wie überhaupt die anschließende berufliche Entwicklung verlaufen wäre. Kann ohne weiteres angenommen werden, die Geschädigte hätte i...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 2 Anmerkung

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage der Bindung der Beteiligten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses an die Beurteilung der Höhe des vom Unterhaltsgläubiger erzielten bzw. erzielbaren Erwerbseinkommens im Rahmen einer von ihnen vereinbarten Änderung der ursprünglichen Vergleichsgrundlage. Der BGH ist der Auffassung, dass hierfür nichts anderes gelten kann als für ...mehr

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zfs 03/2013, Darlegungs- un... / C. Darlegungs- und Beweiserleichterungen im Einzelnen

Nehmen wir an, das Kind einer Rechtsanwältin und eines teilzeitbeschäftigten Kindergärtners hat bei der Geburt eine Schädigung erlitten, die zu einer Schwerstbehinderung ohne Aussicht auf Eingliederung in das Erwerbsleben führt. Im Erwachsenenalter macht es Ersatz von Verdienstausfall geltend. Dazu wird vorgetragen, das Kind hätte nach Vorstellung der Eltern ohne die Schädig...mehr

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ZErb 3/2013, Nachweis der g... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 4) bis 8) im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG folgt daraus, dass sie ein gesetzliches Erbrecht mit einer höheren Quote als in dem angefochtenen Beschluss berücksichtigt für sich in Anspruch nehmen. In der Sache hat das Rechtsmittel vorläufigen Erfo...mehr

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zfs 03/2013, Darlegungs- un... / I. Gleitende Absenkung der Darlegungs- und Beweislast bei "frühen" Schädigungen

Der Maßstab, der nach § 287 ZPO an die Substantiierung des Geschädigten und die Überzeugung des Gerichts angelegt wird, ist in das Ermessen des Richters gestellt. Dadurch erhalten der Geschädigte und das erkennende Gericht eine – wenn auch nicht grenzenlose[37] – Flexibilität, die eine vernünftige Handhabung solcher Erwerbsschäden überhaupt erst ermöglicht. In der gerichtlic...mehr

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Keine Schadensersatzpflicht der Ehefrau

Leitsatz Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen einer hieraus entstandenen möglichen Kuckucksvaterschaft begründen einen Schadensersatzanspruch des Ehemanns. Sachverhalt Ein Ehepaar ließ sich 2 Jahre nach der Geburt eines Sohns 1968 scheiden. Im Scheidungstermin offenbarte die Frau dann vor Gericht, dass Sie während der Ehe fremdgegangen is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 13.3 Verfahrenseinstellung bei Auslandstaten

Rz. 298 Neben der Anrechnung der ausländischen Strafvollstreckung (Rz. 297) ergibt sich nach § 153c StPO außerdem die Möglichkeit, von der weiteren Strafverfolgung abzusehen. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vor §§ 385–408 AO Rz. 8, 9) entscheidet über dessen Einstellung[1] die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO, wenn sie die Ermittlungen na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.3.4.2.3 Verletzung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK

Rz. 237 Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK [1] garantiert jedem Beschuldigten die gerichtliche Entscheidung über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage innerhalb einer angemessenen Frist. Art. 6 MRK verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die Gerichtsorganisation so einzurichten, dass eine Verletzung unterbleibt. Die Verletzung dieses Rechts führt nicht...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / D.46. Berliner Steuergespräch

Das 46. Berliner Steuergespräch zum Thema "Elektronisches Steuerverfahren" findet am 18. Februar 2013 um 17.30 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt (www.berlinersteuergespraeche.de). Autor: von Dr. Andreas Richter LL.M. und Berthold Welling[2]mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / IV. Sonstige Fälle

Das AG Eckernförde[38] hat, allerdings in einer Strafsache, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bejaht, dies aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage und wegen "der nicht abschließend geklärten Anforderungen an eine solche Form der Beweisgewinnung".[39] Ich halte dies für keine zu generalisierende Entscheid...mehr

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zfs 02/2013, Pflichtverteid... / C. Fazit

Trotz einiger lebhafter rechtlicher Debatten, die für einige Zeit die Beiordnung eines Verteidigers begründet haben, hat sich kein wirklicher Standardfall für die Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO im Bußgeldverfahren etablieren können. Es kommt stets auf den Einzelfall an und auch erst nach Ausschöpfung aller prozessualen Möglichkeiten und Hilfsmittel wird man zur Beiordnung...mehr