Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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zfs 1/2014, Feststellungen ... / 1 Aus den Gründen:

" … Die gem. §§ 333, 335 Abs. 1 StPO statthafte Revision ist zulässig und auch begründet." Dabei ist nicht zu beanstanden, dass das AG seine Überzeugung, der Angekl. habe das fragliche Fahrzeug zur Tatzeit gelenkt, nachdem er zuvor so viel Alkohol zu sich genommen hatte, dass die ihm entnommen Blutprobe 2,93 Promille Alkohol enthielt, auf das schriftliche Gutachten der Staatl...mehr

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FF 1/2014, Siegfried Willutzki zum 80. Geburtstag

Siegfried Willutzki könnte mit Fug und Recht ein "Urgestein" des Familienrechts genannt werden, würde ihn die Bezeichnung nicht ein bisschen alt machen. Obschon jetzt 80 Jahre, wirkt er alles andere als das: Sein Schritt ist flott und dynamisch, er denkt schnell, formuliert präzise und verständlich – eine Kunst, die nicht jedem Juristen eigen ist – und befasst sich weiterhin...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / III. Änderung des RPflG (Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts)

Erweiterung des Aufgabenbereichs des Rechtspflegers bei der Bewilligung von Prozesskosten- hilfe Zukünftig soll der Rechtspfleger nicht nur bei der Aufklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gem. § 118 Abs. 2 ZPO oder beim Abschluss von Vergleichen gem. § 118 Abs. 2 S. 3 ZPO mitwirken, sondern auch umfassend an der Prüfung der persönliche...mehr

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zfs 1/2014, Feststellungen ... / Leitsatz

1. Die ohne richterliche Anordnung gewonnene Blutprobe unterliegt keinem Beweisverwertungsverbot, wenn die Entscheidung des Polizeibeamten nicht willkürlich erfolgte (hier: Unsicherheit, ob ein Richter nach einer bestimmten Wartezeit wirklich erreichbar sein würde). 2. Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei hoher Blutalkoholkon...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 1. Art und Ausmaß der Bemühungen

Welcher Art und welchen Ausmaßes müssen die Bemühungen um eine Arbeitsstelle sein und in welchem Ausmaß muss dies dargelegt werden? Einigkeit besteht schon immer darin, dass die bloße Meldung bei der Agentur für Arbeit in keiner Konstellation genügen kann.[36] Im Übrigen hat der BGH hierzu in der oben zitierten Entscheidung vom 27.11.1985[37] betont: Zitat "Die Anforderungen, ...mehr

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FoVo 1/2014, Sofortige Abna... / 1 I. Der Fall

Sachpfändung und (sofortige) Abnahme der Vermögensauskunft beantragt Die Gläubigerin hatte durch ihre Prozessbevollmächtigten beim Gerichtsvollzieher die Pfändung und für den Fall, dass die Pfändung nicht zu einer sofortigen Befriedigung führe oder der Schuldner die Durchsuchung verweigere, die sofortige Abnahme der Vermögensauskunft sowie für den Fall eines Widerspruchs die ...mehr

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AGS 11/2013, Entscheidung o... / 1 Sachverhalt

Für ein Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder war der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden und ihr Anwalt beigeordnet worden. Mit Beschluss des FamG wurde gem. § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt, dass zwischen den Elte...mehr

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zfs 1/2014, Neuere Rechtspr... / E. Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung muss auch die Gewähr dafür bieten, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen jederzeit gerecht wird. Das VG Oldenburg[17] hatte den Fall zu entscheiden, dass die Bewerberin um eine solche Fahrerlaubnis u.a. in Bezug auf eigene Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten unter Betreuung stand ...mehr

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AGS 9/2014, Just. Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von RiFG Michael Just. Nomos-Verlag. Baden-Baden 2014. 347 S. 38,00 EUR.

Das Kostenrecht in verwaltungs- und steuerrechtlichen Angelegenheiten kommt in den gängigen Lehrbüchern und Kommentaren regelmäßig zu kurz, erst recht das zugehörige Verfahrensrecht. Es war daher Zeit, einmal eine zusammenfassende Darstellung zu diesen zum Teil recht komplizierten Verfahren herauszugeben. Das Buch richtet sich an alle Beteiligten, die mit solchen Kostenverfa...mehr

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zerb 11/2013, Steuerliche P... / IV. Rechtsfolgen der Selbstanzeige

Bei Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige wird das zunächst nach Eingang der Selbstanzeige von den Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Steuerstrafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Mit der durch die Selbstanzeige erzielten Straffreiheit treten aber gleichzeitig auch nachteilige Folgen ein: Die Festsetzungsfrist verlängert sich bei einer Steuerhinterziehung von vi...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / 1. Im Bewilligungsverfahren

Gegen den zurückweisenden Beschluss ist nur die Erinnerung nach § 6 Abs. 2 BerHG (ab 1.1.2014: § 7 BerHG) statthaft. Da der Anwalt selbst kein eigenes Antragsrecht auf Beratungshilfe hat[24] und daher antragsberechtigt nur der Rechtsuchende selbst bzw. dessen gesetzlicher Vertreter,[25] nicht jedoch der Verfahrensbevollmächtigte ist, ist die Erinnerung eines Verfahrensbevoll...mehr

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zerb 11/2013, Zur Rücknahme... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 17.6.2013 bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde ist allerdings gemäß §§ 58 Abs. 1, 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG, form- und fristgerecht eingelegt worden. Auch bestehen keine Bedenken gegen die wirksame Bevollmächtigung der ...mehr

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zerb 11/2013, Berechtigtes ... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Grundbuchrichters richtet (vgl. § 12 c Abs. 4 Satz 2 GBO), hat in der Sache keinen Erfolg. Allerdings hat der Senat sich zur funktionellen Zuständigkeitsfrage der nun nahezu unbestrittenen Ansicht angeschlossen, dass über d...mehr

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zfs 1/2014, Feststellungen ... / 2 Anmerkung:

Auf engem Raum hat das OLG Schleswig in überzeugender Weise zwei Dauerbrenner des Themas Alkohol im Straßenverkehr aufbereitet. Zuerst eine kurze Rekapitulation zu § 81a StPO und dem leidigen Thema der Blutentnahme ohne richterliche Genehmigung: Notwendig ist die Anordnung natürlich nur bei fehlender Einwilligung (OLG Bamberg, NJW 2009, 2146). Diese erlässt der zuständige Am...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist als Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG zulässig und begründet. Die Herstellung der vorliegend streitgegenständlichen Kopien für den Angeklagten war zu seiner Unterrichtung notwendig i.S.d. Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. c) VV und weist einen Umfang von über 100 Seiten auf. Die Herstellung und Übergabe der streitgegenständlichen Kopien war notwendig im Sinne der vo...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn 7 u. Senatsbeschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 55/08, VersR 2011, 1028) und das auf das Prozesskosten...mehr

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FF 12/2013, Zur Eröffnung des 20. Deutschen Familiengerichtstags

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie alle herzlich willkommen! Nach einer Fülle von Reformen, die zu einer erheblichen Unruhe in der Praxis geführt haben, war es zunächst einmal erforderlich, sich einer vernünftigen – Maß haltenden – praktischen Umsetzung zuzuwenden. Wie gehen wir mit den Reformen um, wie lösen wir die sich daraus ergebende...mehr

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FF 1/2014, Entschädigung be... / 2 Anmerkung

Seit dem 3.12.2011 gilt das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, abgekürzt ÜGRG. In der Entscheidung des OLG Braunschweig wird, soweit ich sehe, in einem veröffentlichten Berufungsurteil – wenn auch nur zu einem geringen Teil und Klageabweisung im Übrigen – erstmals nach diesem neuen Gesetz eine Entschädigun...mehr

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FF 12/2013, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, Vater der am 7.6.1996 geborenen, im Haushalt der Mutter lebenden Jugendlichen D.S., wendet sich gegen die Entscheidung des Familiengerichts, durch die er verpflichtet wurde, an seine minderjährige Tochter zu Händen der Mutter über den von ihm anerkannten Unterhalt von 80 EUR/Monat hinaus einen monatlichen Unterhalt in Höhe von insgesamt 120 EUR zu zahle...mehr

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AGS 12/2013, Umfang der Prü... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, insbesondere gem. § 127 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 ZPO i.V.m. § 113 FamFG statthaft. Der Senat folgt der in der Rspr. überwiegend vertretenen Auffassung, dass gegen die Entscheidung der Einstellung der Ratenzahlungen wegen Kostendeckung nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO die sofortige Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 127 Ab...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Am 15.7.2011 verurteilte das AG den damaligen Angeklagten, dem der Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer fristgerecht ein unbezeichnetes Rechtsmittel ein, das er mit Schriftsatz vom 26.9.2011 als Revision bezeichnete und auch begründete, wobei er beant...mehr

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AGS 11/2013, Praxishandbuch Erbrecht. Systematische Erläuterungen zur effizienten Bearbeitung von Erbrechtsfällen mit Beratungsteil, Formularen und Mustern unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Probleme. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Regen und Ziesel, Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Köln. 96. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung, Dezember 2012, Deubner-Verlag. Preis Gesamtwerk (vier Ordner – ca. 4.900 S.) 211,86 EUR

Das Praxishandbuch Erbrecht behandelt alle denkbaren erbrechtlichen Themen aus der zivil- und steuerrechtlichen Perspektive. Es handelt sich um ein umfassendes Informationswerkzeug, das insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen zuverlässig unterstützt. Das Loseblattwerk beinhaltet vier Ordner und ist wie folgt aufgebaut: Zunächs...mehr

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AGS 12/2013, Beiordnung im ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde statthaft (§ 76 Abs. 2 FamFG, § 567 Abs. 1 ZPO, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO; im Einzelnen Demharter, GBO, 28. Aufl. § 1 Rn 44; § 71 Rn 56). Über das Rechtsmittel zu entscheiden hat nach § 76 Abs. 2 FamFG, § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter des Senats. Die sofortige Beschwerde ist form- und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 2 S. 1, § 127 Ab...mehr

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zfs 12/2013, Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg.): Verwaltungsrecht. VwVfG – VwGO – Nebengesetze. Handkommentar, 3. Aufl. 2013, Nomos Verlag, 3.313 Seiten, 98 EUR, ISBN 978-3-8329-6525-9

Das in der bekannten Reihe der Handkommentare des Nomos-Verlags erscheinende Werk stellt mit der Kommentierung der Verwaltungsgerichtsordnung, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Grundpfeiler des Verwaltungsrechts kompakt in einem Band dar. Anknüpfend an die vor drei Jahren erschienene erfolgreic...mehr

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FF 1/2014, Der Versorgungsausgleich

Hartmut Wick3. Auflage 2013, 598 Seiten, 84 EUR, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12035-2 Nachdem die 2. Auflage 2007 noch zum alten Recht des Ausgleichs erschienen war, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein neues Ausgleichssystem installiert mit der Konsequenz, dass eine dritte Auflage des geschätzten Werkes nicht mehr eine Nachbearbeitung und Verbesserung sein konnte, vi...mehr

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AGS 9/2014, Keine Wertfests... / Leitsatz

Eine Wertfestsetzung kommt im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters nicht in Betracht. Der auf Antrag festzusetzende Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit beläuft sich auf den vollen Wert der Hauptsache. LG Dortmund, Beschl. v. 7.7.2014 – 11 T 34/14mehr

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AGS 9/2014, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Immer wieder – selbst bis hin zum BGH – finden sich "Streitwertfestsetzungen" in einfachen Beschwerdeverfahren. Dies ist unzutreffend. In einfachen Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben, sondern Festgebühren (z.B. wie hier nach Nr. 1812 GKG-KostVerz: 60,00 EUR). Eine Streitwertfestsetzung ist nach § 63 GKG ab...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 2 StPO einen Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung stellte ein Zeuge den Antrag, den Angeklagten im Wege des Adhäsionsverfahrens zu einem Schmerzensgeld zu verurteilen. Daraufhin schlossen beide einen in der Hauptverhandlung protokollierten Vergleich zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden ...mehr

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AGS 1/2014, Anwaltsbeiordnu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Der BGH[1] hat für die Beiordnung in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit folgende Leitsätze aufgestellt: "Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und R...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 1 Sachverhalt

Dem Ursprungsverfahren liegt ein vom Verurteilten begangener Diebstahl diverser Gegenstände zugrunde. Ein Antrag des Anwalts auf Beiordnung als Pflichtverteidiger wurde zunächst zurückgewiesen. Später wurden zum Ursprungsverfahren zwei weitere Verfahren hinzu verbunden, in denen der Verteidiger ebenfalls bereits tätig war. Hiernach ordnete das AG den bisherigen Verteidiger nac...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG in der Besetzung mit drei Richtern, da auch die angefochtene Entscheidung des LG nicht durch den Einzelrichter, sondern die Kammer ergangen ist. 2. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft. Das OLG ist an die – hier auch zu Recht erfolgte – Zulassung der...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG, 122 Abs. 1 GVG), ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 3, Abs. 6 S. 1 und 4 RVG) und hat auch in der Sache Erfolg. Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546, 547 ZPO inhaltlich beschränkte Prüfung ...mehr

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AGS 12/2013, "RVG ist nicht genug!"

Diese Worte gestalteten die Einladung zu einem Workshop anlässlich der Herbsttagung der ARGE Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, dessen Gegenstand Vergütungsvereinbarungen gewesen sind. Sie beschreiben leider treffend die wirtschaftliche Ausgangssituation der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, denen das RVG manchmal nicht einmal mehr ermöglicht, kostendeckend ...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung: Allgemeine Anforderungen

Leitsatz Eine Abrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten. Sie besteht zwingend aus 2 Teilen: Die Gesamtabrechnung listet die gesamten Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres auf, während sich aus der Einzelabrechnung für jeden Wohnungseigentümer d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 103 Am Urteil beteiligte Richter

Rz. 1 Die Grundsätze der mündlichen Verhandlung[1] und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme[2] können nur effektiv werden, wenn allein die an der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme beteiligten Richter das Urteil fällen. Das sicherzustellen ist der Zweck von § 103 FGO [3]. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sind allein die daran beteiligt gewesenen Richter de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Unterschriften

Rz. 6 Die vollständig abgefasste Entscheidung ist von den Berufsrichtern, die an der Entscheidung mitgewirkt haben[1], zu unterschreiben[2]. Die Richter, die das Urteil i. S. d. § 103 FGO gefällt haben, müssen nicht identisch mit denen sein, die das Urteil verkündet haben[3]. Die ehrenamtlichen Richter können, müssen aber nicht, unterschreiben[4]. Die Unterschriften sind am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rubrum (§ 105 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO)

Rz. 9 Im Rubrum (auch Entscheidungskopf genannt) sind die am Verfahren Beteiligten (§ 57 FGO), ihre Vertreter sowie das entscheidende Gericht mit Senat und Richtern detailliert aufzuführen[1]. Maßgebender Zeitpunkt ist der der letzten mündlichen Verhandlung[2] bzw. bei schriftlichem Verfahren der der letzten Beratung. Auf den Zeitpunkt der Urteilsfällung ist m. E. hierbei ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verkündung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlung liegt es im freien Ermessen des Gerichts, ob die Entscheidung verkündet[1] oder zugestellt werden soll[2]. Die Worte "i. d. R." in § 104 Abs. 1 FGO beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Verkündung[3]. Ein entsprechender Beschluss ist am Schluss jeder mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden[4] zu verkünden. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das nach Beratung und Abstimmung gefällte Urteil [1] wird durch Verkündung oder Zustellung gem. § 104 FGO erlassen. Erst danach ist das Urteil wirksam. Solange es noch nicht i. S. v. § 104 FGO verkündet oder zugestellt ist, stellt das Urteil ein noch abänderbares "Internum" des Gerichts dar[2]. Vor Erlass des Urteils kann es durch die an der mündlichen Verhandlung betei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 106 Gerichtsbescheide

Rz. 1 § 106 FGO ergänzt § 90a FGO [1]. Ein Gerichtsbescheid ergeht stets ohne mündliche Verhandlung[2]. Sinngemäß anwendbar ist daher von der Vorschrift des § 104 FGO nur § 104 Abs. 3 FGO. Hinsichtlich der sinngemäßen Anwendung von § 105 FGO ist zu berücksichtigen, dass beim Erlass eines Gerichtsbescheids die ehrenamtlichen Richter nicht mitwirken[3]. Die Regelung des § 105 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO)

Rz. 26 Jeder Entscheidung des FG (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss, auch Berichtigungsbeschluss gem. § 107 FGO [1]) ist eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen [2]. Da die Rechtsmittelbelehrung von den beteiligten Richtern mit zu unterschreiben ist, ist es zweckmäßig, sie nicht am Ende der Entscheidung nachzuheften, sondern zwischen Tenor und Tatbestand einzufügen[3]. Die Bel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Abfassung (§ 105 Abs. 4 FGO)

Rz. 28 § 105 Abs. 4 FGO gilt für Urteile, die verkündet werden, als auch sinngemäß für zuzustellende Urteile, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat[1]. Grundsätzlich ist das vollständig abgefasste Urteil vor Ablauf von zwei Wochen der Geschäftsstelle zu übermitteln[2]. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, genügt es zunächst, die von den Richtern unterschrie...mehr

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Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die Dauer eines Gerichtsverfahrens ist nur dann "unangemessen" i.S.d. § 198 GVG, wenn eine deutliche Überschreitung der äußersten Grenze des Angemessenen feststellbar ist. 2. Die gem. § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG im Vordergrund stehende Einzelfallbetrachtung schließt es aus, konkrete Fristen für die Gesamtdauer eines Verfahrens zu bezeichnen, bei deren Überschreitung d...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / II. Fristsetzung

§ 163 Abs. 1 FamFG verlangt, dem Sachverständigen eine Frist zu setzen, innerhalb der er sein Gutachten zu erstellen hat. Von dieser Fristsetzung sollte nur ausnahmsweise in begründeten Fällen abgewichen werden. Sollte der Sachverständige eine gesetzte Frist nicht einhalten können, muss er das Gericht darüber informieren. Bereits bei der Beauftragung des Sachverständigen soll...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / A. "Absprachen" und § 24 StPO

Fall 1 Vorsitzender AG NR (in öffentlicher mündlicher Verhandlung): "Wenn wir sagen, was hinten rauskommt, dann kommt das raus. Eine Absprache wird nicht protokolliert." (kurze Pause und Diskussion) "Ich nehme keine Absprache auf. Aber wenn Sie den Vorschlag annehmen, dann entscheide ich auch so. Ich will kein Rechtsmittel. Sie wisse,n was ich meine … ." Fall 2 Vorsitzender AG...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / C. Verhalten nach der Ablehnung – § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO

Was passiert nun nach der Ablehnung? Der Richter müsste eine schriftliche dienstliche Erklärung zu dem gerügten Sachvortrag abgeben, hierbei müsste er zunächst – auch unter Berücksichtigung einer etwaigen eigenen Strafbarkeit – einen Lebenssachverhalt darstellen können, der mit der StPO in Einklang zu bringen wäre. Da dies vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung der Ab...mehr