1. Eine Wertfestsetzung kommt im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters nicht in Betracht.
  2. Der auf Antrag festzusetzende Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit beläuft sich auf den vollen Wert der Hauptsache.

LG Dortmund, Beschl. v. 7.7.2014 – 11 T 34/14

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge