Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft zu feiern, aber auch, um Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren.

James Bond lässt grüßen

"Im Angesicht des Finanzamts", "Streite an einem anderen Tag" oder "Liebesgrüße von der Krankenkasse" – die Anleihen bei James-Bond-Filmtiteln versprachen spannende Referate und Fachdiskussionen. Wie immer informierten fachlich ausgewiesene Referenten aus der Richter- und Anwaltschaft, aber auch aus dem Justizministerium über wichtige Themen. Es ging um steuerschädliche Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Krankenversicherungsschutz nach Scheidung, aber auch um die Gestaltung von Honorarvereinbarungen. Eines hatten alle Workshops und Vorträge gemeinsam – sie drehten sich rund ums Geld.

"Die Leistungsfähigkeit stirbt nie" – Helmut Borth aus Heilbronn, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D., erläuterte anhand von allen möglichen Fallkonstellationen, wie die Unterhaltszahlungen zu bemessen sind, wenn es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt. Welche Maßstäbe sind beim Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehegattin im Verhältnis zum Anspruch der neuen Partnerin anzulegen? Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr zahlen kann, weil er zum Beispiel krank wurde und nicht arbeiten kann? Wie wird die Leistungsfähigkeit geprüft? Bedarf, Leistungsfähigkeit und Rangfragen schaffen ein Konglomerat, das nur schwer zu durchschauen ist. Die vielen verschiedenen Berechnungsmethoden machen die Sache auch nicht einfacher. Borth gelang es jedoch, Licht ins Dunkel zu bringen.

"In Verwirkender Mission" war Rechtsanwalt Klaus Schnitzler aus Euskirchen unterwegs. Er referierte über grobe Unbilligkeit im Familienrecht und widmete sich drei wichtigen Kernbereichen, dem nachehelichen Unterhalt, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich. Die Billigkeitsregeln sollen, das stellte er gleich zu Beginn seines Vortrags klar, allzu starre gesetzliche Regelungen auflösen und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Einzelfallgerechtigkeit Rechnung tragen. Anhand von BGH- und OLG-Rechtsprechung erläuterte er die unterschiedlichen Konstellationen, die dazu führen können, dass ein Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Frau dem Mann verschweigt, dass ein Kind, das während der Ehe geboren wurde, möglicherweise von einem anderen Mann abstammt. Darin sieht der BGH ein "offensichtlich schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten". Beim Zugewinnausgleich sind die Billigkeitsregeln noch strenger und enger auszulegen als beim nachehelichen Unterhalt. "Die ausgleichsberechtigte Ehefrau hat in den letzten Jahren einer langen Ehe vor der Trennung mit mehreren Männern die Ehe gebrochen und dadurch die Ehe zerstört." Oder: "Keine Ausgleichspflicht der Ehefrau, weil der Ehemann während der Ehe mehrere Frauen vergewaltigte und deswegen inhaftiert war." Das sind nur zwei Beispiele von einer langen Liste, die Schnitzler für die Annahme einer groben Unbilligkeit anführte. Beim Versorgungsausgleich schließlich gelten ähnlich strenge Maßstäbe.

Auch wenn die einzelnen Vorträge und Workshops nicht immer so spannend und mitreißend waren wie ein James-Bond-Film, so waren sie doch inhaltsschwer und vor allem für die anwaltliche Praxis sehr hilfreich. Das Programm fand in diesem Jahr besonders große Zustimmung unter den Familienanwältinnen und -anwälten. "Ein Fortbildungsprogramm, das den Namen wirklich verdient. Ich fühle mich rundum informiert und für den Alltag in der Kanzlei und im Gericht bestens gewappnet", so eine Anwältin aus Norddeutschland. Für sie ist die Herbsttagung der Familienanwälte seit Jahren ein Muss. Und damit steht sie nicht alleine da.

Parallel zu den Fachvorträgen gab es diesmal ein ganz besonderes Angebot: Dr. med. Sabine Schonert-Hirz aus Brühl brachte den angestrengt arbeitenden Anwältinnen und Anwälten das "Stressmanagement" nahe, eine Übung, aus der viele begeistert praktischen Nutzen zogen.

Blick zurück auf 20 Jahre

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, begrüßte die Gründungsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Dr. Ingrid Groß aus Augsburg und Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, beide inzwischen Ehrenmitglieder. Sie hatten sich 1993 zusammengetan, um im DAV eine stärkere Lobby für Familienrechtler und das Familienrecht zu schaffen. Sie wollten die Position der Familienanwälte stärken und zur Qualitätssicherung die Einführung des Fachanwalts Familienrecht erreichen, so steht es im Gründungsprotokoll. Zusammen mit dem Gesetzgebungsausschuss arbeitete der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft den Anforderungskata...

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