Kodex nachjustiert: So geht nachhaltigere Wohnungswirtschaft
Um das Thema Nachhaltigkeit und die Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die erstmals im Jahr 2014 vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.
"Eine nachhaltige, auf Langfristigkeit ausgelegte Unternehmensführung gehört zur DNA der Wohnungswirtschaft", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko bei der Unterzeichnung der neuen Ergänzung in Berlin. Mit der Novelle der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie werde der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert und das Thema Nachhaltigkeit von der Freiwilligkeit zur gesetzlichen Verpflichtung aufgewertet – damit gewinnt "die Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter an Bedeutung", so der GdW-Chef.
Nach der CSR-Richtlinie sollen bis zum 31.12.2022 weiterhin verpflichtende, einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorliegen.
"Wo 'green' drauf steht, soll auch 'green' drin sein"
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll soll den Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement erleichtern. "Im Zuge der kommenden Berichtspflichten wird die Nachfrage verschiedener Stakeholder nach validen Nachhaltigkeitsinformationen deutlich ansteigen", so der RNE-Vorsitzende Dr. Werner Schnappauf.
"Die EU-Taxonomie liefert einheitliche Definitionen dafür, was nachhaltiges Investieren und Wirtschaften ist. So soll auch das Greenwashing verhindert werden. Wo 'green' drauf steht, soll auch 'green' drin sein", ergänzte Christoph Beck, Vorstand der Degewo AG und Vorsitzender des Fachausschusses Rechnungslegung & Finanzierung beim GdW. Würden bestimmte Kriterien in einem Unternehmen (noch) nicht erfasst oder erfüllt, bestehe die Möglichkeit einer Erklärung darüber, warum das so ist oder ob sich ein Berichtswesen aktuell in der Planung befindet.
CSR-Richtlinie: Welche Unternehmen sind betroffen?
Die DNK-Ergänzung soll den wohnungswirtschaftlichen Unternehmen konkrete Vorschläge und Beispiele für relevante Themen und Vorgehensweisen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Möglichkeit bieten, das eigene Engagement rund um die Themen Ökologie und Soziales sichtbar zu machen, wie Samir Sidgi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH und des Arbeitskreises Betriebswirtschaft der AGW, versicherte.
Nach der CSR-Richtlinie sind Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen – mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro in der Bilanz – von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Für diese Unternehmen gilt, dass Ort der Berichterstattung zwingend der Lagebericht und eine prüferische Durchsicht verpflichtend ist.
Im Ergebnis heißt das, dass alle großen Wohnungsunternehmen von der Regelung erfasst sind. Aber auch kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand unterliegen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weiteren Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung, wenn die landesrechtlichen Vorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge verlangen, dass diese wie große Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex: 20 Kriterien und ausgewählte Leistungsindikatoren
Wohnungswirtschaftliche branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
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