Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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zfs 08/2013, Verteidigung i... / I. Zulassungsrechtsbeschwerde, § 80 OWiG

Wenn der Betroffene die Entscheidung des Amtsrichters anficht, so ist eine Rechtsbeschwerde bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße unter 250 EUR (Abs. 1) – ohne Fahrverbot – zulassungsbedürftig, § 80 OWiG. Sie wird zugelassen, wenn die Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Der Zulassungsgrund ist gegeben, wenn s...mehr

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zfs 08/2013, Unterschiedlic... / F. Gründe der Ungleichbehandlung

Im Vergleich zu zahlreichen Entscheidungen, die es für HWS-Distorsionen nach Verkehrsunfällen gibt, sind die Entscheidungen, die einen Geschlechtsbezug haben, seltener. Statistisch sind die oben gewonnenen Ergebnisse möglicherweise deshalb nicht aussagekräftig. Dennoch lässt sich eine Tendenz nicht verleugnen,[53] so dass die Frage gestellt werden muss, wo die Gründe für die...mehr

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ZErb 08/2013, Unternehmensnachfolgetag zentUma e.V. an der Universität Mannheim 2013

Das Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V., kurz, zentUma, blickt nunmehr auf neun erfolgreiche und spannende Unternehmensnachfolgetagungen zurück. Am 26. April 2013 lud zentUma zum 9. Unternehmensnachfolgetag in den Fuchs-Petrolub-Festsaal des Mannheimer Schlosses. Die Auswahl der Redner und der Gäste aus Wirtschaft, wirtschafts- und rechtswissen...mehr

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ZErb 08/2013, Finanzierung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Anfechtung der Auszahlung der Testamentsvollstreckervergütung?

Auch für das Nachlassinsolvenzverfahren nach den §§ 315 ff InsO gilt, dass die Eröffnung des Verfahrens gem. § 26 Abs. 1 S. 1 InsO mangels Masse abzulehnen ist, wenn das Vermögen des Schuldners, d. h. im Falle des Nachlassinsolvenzverfahrens der Nachlass, voraussichtlich nicht zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. In diesem Kontext steht der Beschluss des AG Göttingen ...mehr

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FoVo 08+09/2013, Pfändung der Ansprüche nach dem JVEG ist nach der Erhöhung durch das 2. KostRMoG noch interessanter

Schuldner als ­Sachverständiger, Dolmetscher oder Zeuge Nach §§ 829, 828 ZPO ist der Gläubiger berechtigt alle Geldforderungen des Schuldners zu finden. Erlangt der Gläubiger Kenntnis davon, dass der Schuldner als Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren herangezogen werden soll, so kann er auch die dem Schuldner zustehende Vergütu...mehr

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zfs 08/2013, Entziehung ein... / 1 Aus den Gründen:

" … nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dürfte die Entziehungsverfügung voraussichtlich rechtswidrig sein. Danach überwiegt das Interesse des ASt., von der sofortigen Vollziehung der Verfügung vorläufig verschont zu bleiben." Der Senat teilt allerdings nicht die Auffassung des VG, dass der Fahrerlaubnisb...mehr

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Investitionsabsicht für den Investitionsabzugsbetrag

Leitsatz Ein erst zum Ausgleich von Mehrsteuern aus einer Betriebsprüfung beantragter Investitionsabzugsbetrag ist mangels Investitionsabsicht im Abzugsjahr nicht zu gewähren. Sachverhalt Ein Taxiunternehmer hatte im November 2011 kurz vor Abschluss einer Betriebsprüfung für das Jahr 2008 noch einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG nachträglich geltend gemacht. ...mehr

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Zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht

Leitsatz Das FG Köln hatte sich mit der Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall der Zusammenveranlagung zu befassen. Sachverhalt Ein niederländischer Staatsangehöriger lebt mit seiner Frau, die ebenfalls niederländische Staatsangehörige ist und kein Einkommen hat, in den Niederlanden. Er erzielte Einkünfte von über 80.000 EUR aus nicht...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 7.9.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- un...mehr

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ZErb 7/2013, Governance in Familienunternehmen

Tagungsbericht "Governance in Familienunternehmen" – unter diesem Titel nahm eine Veranstaltung des Alumni-Vereins Private Wealth Management e.V.[3], der aus dem Masterstudiengang "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[4] hervorgegangen ist, sowie des Bucerius Alumni e.V.[5] am 14. Juni 2013 die Führungsstrukturen von Familienunternehmen in den Blick. Zum Auftakt der ...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / I. Probleme des neuen Versorgungsausgleichs

Der neue Versorgungsausgleich hat seine Bewährungsprobe in den mehr als drei Jahren nach seinem Inkrafttreten bestanden. Auch wenn die Teilung jedes einzelnen Anrechts statt der bisherigen Gesamtbilanz gerechter und für die Beteiligten transparenter erscheint, ist die Rechtsanwendung nicht einfacher geworden. Für Rechtsanwälte und Richter belastend ist insbesondere die Fülle...mehr

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FF 07/2013, / Vormundschaft und Pflegschaft

Ein Vormund ist im Sinne des § 1909 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bereits dann an der Besorgung einer Angelegenheit des Mündels verhindert, wenn er aufgrund fehlender Geschäftsgewandtheit oder mangelnder Sachkunde kein geeigneter Sachwalter seines Mündels ist. Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Ergänzungspfleger für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in...mehr

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FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich nicht möglich, soweit das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Kompensation des Nachteils durch Vermögensübertragungen während der Ehe und/oder anlässlich der Scheidung.[45] Immer dann, wenn kein ehebedingter Nachteil vorliegt und die zeitlich unbegrenzte Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnis...mehr

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AGS 07/2013, Fehlende Koste... / 1 Aus den Gründen

Die Gegenvorstellung gibt zu einer Änderung des Beschlusses keine Veranlassung. Eine Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO setzt eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten voraus. Eine falsche Willensbildung des Gerichts kann dagegen nicht mit Hilfe dieser Bestimmung korrigiert werden. Die Abweichung muss zudem "offenbar" sein, d.h. sie mu...mehr

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FF 07/2013, Professor Diederichsen 80 Jahre alt

(vlnr) RA Klaus Schnitzler und Professor Uwe Diederichsen auf der Beiratssitzung der FF in Berlin im Januar 2013. Unser Beiratsmitglied Prof. em. Dr. Uwe Diederichsen, Universität Göttingen, ist im Juli 80 Jahre alt geworden. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, insbesondere die Herausgeber, Beirat, Anwaltverlag und Redaktion, gratulieren Herrn Prof...mehr

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FF 07/2013, Familien- und Erbrecht auf dem Anwaltstag

Empfang der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht auf dem DAT 2013 in München Das Programm hatte es in sich. Familiäre Solidarität im Unterhalts- und Erbrecht, Erwerbsobliegenheit, Europäische Verordnungen und Ausgleichs-(Un-)Gerechtigkeiten im neuen Versorgungsausgleich – die Themen im Familienrecht sind komplex und vielfältig. Dr. Rainer Frank, emeritierter Profes...mehr

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FF 07/2013, Schuldrechtlich... / 2 Anmerkung

Im Scheidungsverbund wurde die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich nach der Rechtslage bis zum 1.9.2009 durchgeführt. Ohne nähere Begründung hatte das FamG ergänzend auf einen späteren schuldrechtlichen Ausgleich verwiesen. Einzelheiten hierzu sind aus dem Sachverhalt der OLG-Entscheidung nicht zu entnehmen. Die Zustellung des Scheidungsantrages erfolgte am 20.8.2008...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Gerichtsinterne Mediation

Der durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu gefasste § 278 Abs. 5 ZPO sieht nunmehr vor, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen kann, der alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann....mehr

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FF 07/2013, Internationales Scheidungsrecht – einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich3. Auflage 2012, 127 Seiten, FamRZ-Buch 10, 39 EUR, Gieseking Verlag, ISBN 978-3-7694-1096-9 "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr." Was Dieter Henrich im Vorwort der zweiten Auflage des hier vorzustellende...mehr

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FF 07/2013, / Verfahrensrecht

Zur Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung (hier: Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils und der Eintragung der Eigentumsübertragung) BGH, Beschl. v. 8.5.2013 – XII ZB 198/12, FamFR 2013, 326 [Schürmann]. Wie die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch die Feststellung, die Verfahrenspflegschaft erfordere anwaltsspezifis...mehr

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ZFS 6/2013, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Rechtsbeschwerde war zunächst gem. § 80 Abs. 1 OWiG zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen. Es gilt, die Anforderungen für die Erhebung der Rüge bei Versagung der Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung von Messgeräten zu präzisieren. Der Einzelrichter hat sodann gem. § 80a Abs. 3 OWiG die Sache auf d...mehr

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FF 07/2013, Geschäftsbericht 2011/2012

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2012 in Bremen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 26. November 2011 in Darmstadt bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.902 Mitg...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Zuständigkeit

Rz. 100 Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Landgericht. Für die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anordnung (bzw. den Beitritt) oder gegen die Ablehnung einer solchen Anordnung erhebt das Landgericht gemäß Nr. 2240 KVGKG eine Festgebühr von 100 EUR. Rz. 101 Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) zulässig, wenn diese vom Landger...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Zuständigkeit

Rz. 40 Der Antrag richtet sich an das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist (§ 1 ZVG), bei "Zentralisierung" (§ 1 Abs. 2 ZVG) an das Zentralgericht. Sonderfälle: § 2 ZVG. Rz. 41 Der Antrag (§§ 15, 16, 146 Abs. 1 ZVG) ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form (§ 130a ZPO) einzureichen. Es besteht kein Anwalts...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Mögliche Rechtsbehelfe

Rz. 98 Der Gläubiger hat gegen die Ablehnung seines Antrags auf Zwangsverwaltung die sofortige Beschwerde mit Abhilfemöglichkeit (§§ 793, 572 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG). Wurde der Antrag nur wegen zu vollstreckender Kosten abgewiesen, ist § 567 Abs. 2 ZPO zusammen mit § 11 Abs. 2 RPflG zu beachten, also:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Die Entscheidung des Gerichts

Rz. 930 Die früher obligatorische Anhörung des Gläubigers und des Schuldners ist nicht mehr ausdrücklich vorgeschrieben, dürfte jedoch regelmäßig geboten sein. Wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sollten Schuldner und Insolvenzverwalter gehört werden. Rz. 931 Vergütung und Auslagen sind grundsätzlich nach Betrag (getrennt) und unter Ausweis...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwaltung, Vorwort zur 1. Auflage

Immobiliarvollstreckung gilt allgemein als schwierig. Dies trifft besonders auf den Bereich der Zwangsverwaltung zu, da das ZVG insoweit nur sehr lückenhafte Regelungen trifft und die nachträglichen Änderungen nur neue Probleme geschaffen haben, statt bisherige zu lösen. Deshalb ist nahezu jede Aussage auf diesem Gebiet irgendwann und irgendwo bestritten worden. Auch in letz...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 75 Liegen alle Voraussetzungen für die Anordnung vor und sind evtl. Mängel beseitigt, ordnet das Gericht durch Beschluss die Zwangsverwaltung an (§§ 146, 15 ZVG). Neben den üblichen Angaben, alsomehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Weisungen

Rz. 534 Das Gericht kann dem Verwalter Anweisungen erteilen. In Betracht kommen zunächst allgemeine Anweisungen, die regelmäßig nur bei der ersten Bestellung eines Verwalters erforderlich werden. Rz. 535 Besondere Anweisungen für den Einzelfall werden nur ergehen, wenn sie erforderlich sind. Die Beteiligten (§ 9 ZVG) können dem Verwalter keine Anweisungen geben, wohl aber sol...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Schuldner übergibt den Besitz nicht freiwillig

Rz. 559 Übergibt der Schuldner den Besitz nicht freiwillig, so ist der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Zustellungsvermerk zusammen mit der Ermächtigung (§ 150 Abs. 2 ZVG) Vollstreckungstitel gegen den Schuldner,[28] mit welchem (ohne Klausel[29] und erneute Zustellung) im Auftrag des Verwalters ein Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 885 Abs. 1 ZPO ...mehr

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FF 6/2013, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg.)1. Auflage 2012, 1518 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Der von Grandel und Stockmann herausgegebene Kommentar enthält eine alphabetische Gesamtdarstellung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts, und zwar abgeleitet nach Stichworten. Ein derart umfangreiches Stichwortverzeichnis gibt es auf dem Markt bisher noch nicht, insofern betreten die Autoren...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Entscheidung

Der BGH unterzieht, wie es ständiger Rechtsprechung nach der grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[3] entspricht, den streitigen Ehevertrag einer zweistufigen Inhaltskontrolle. Zunächst wird im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle überprüft, ob der Ehevertrag bereits zum Zeitpunkt seines Abschlusses zu einer derart einseitigen Lastenverteilung führt, dass er wegen Verstoßes...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr

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ZFS 6/2013, Anspruch auf Er... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Das angefochtene Urt. ist rechtsfehlerhaft, soweit das BG annimmt, die Bekl. habe der Kl. für die Ausfallzeit über den bereits gezahlten Betrag hinaus keine weitere Entschädigung zu leisten. [10] 1. Ohne Erfolg bleibt die Rüge der Revision, die Einzelrichterin habe nicht als gesetzlicher Richter entschieden, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung habe, so dass eine Rü...mehr

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ZFS 6/2013, Neuere Rechtspr... / B. Fahrtenbuch

Nach § 31a StVZO kann die zuständige Behörde gegenüber einem Fahrzeughalter für einen oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Der Verstoß gegen die Verkehrsvorschrift muss in tatsächlicher Hi...mehr

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FF 6/2013, Herabsetzungsver... / 1 Gründe:

Die sofortige Beschwerde, mit der der Kindesvater einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Herabsetzung des für seinen minderjährigen Sohn zu zahlenden Unterhalts begehrt, ist zulässig; sie ist aber nur zu einem geringen Teil begründet. Die sofortige Beschwerde ist unbegründet, soweit der Kindesvater eine Abänderung des Unterhaltstitels mit Wi...mehr

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AGS 6/2013, Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Begründet von Johannes Bärmann. 12., neu bearbeitete Auflage 2013. Verlag C. H. Beck. XLVII, 1730 S. 139,00 EUR.

Ich persönlich habe die Neuauflage des "Bärmann" herbeigesehnt! Nicht etwa, weil die 11. Auflage des Werks seit ihrem Erscheinen vor etwa zweieinhalb Jahren nichts taugt oder sonst irgendwie fehlerhaft gewesen wäre. Nein, der "neue" Bärmann war einfach fällig wegen der Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, die seit der umfassenden WEG-Reform aus 2007 inzwischen hinzugekommen...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / I. Einleitung

Es ist sicher Zufall, dass die Verfasserin dieses Beitrags in der letzten Zeit mehrfach als Berichterstatterin für Verfahren zuständig war, die einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zum Gegenstand hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser in der Praxis nicht immer einfach handhabbar ist, weshalb seine Voraussetzungen nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden so...mehr

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ZFS 6/2013, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

"Der Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das von ihm in erster Instanz verfolgte Anfechtungsbegehren gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis mit Verfügung des Landratsamts H. v. 24.11.2010. Die Beschwerde ist zulässig und begründet." Nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO ist einer Partei, die nach ihren persönlichen ...mehr

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Gestaltungsentscheidung des Gerichts bei Streit über Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen

Leitsatz Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz (hier: Hausschwamm mit sonstigen holzzerstörenden Pilzen) muss grundsätzlich DIN-gerecht erfolgen Gestaltungsentscheidung des Gerichts nach § 21 Abs. 8 WEG bedarf neuerlicher sachverständlicher Klärung und hat für den entscheidungsumsetzenden Verwalter klar festzulegen, welche konkreten Maßnahmen er zu veranlassen hat Nor...mehr

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Unklare Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Leitsatz Geschädigte Kapitalanleger dürfen hoffen. Rechtsschutzversicherer können Leistungen nicht verweigern, wenn sie unklare Ausschlussklauseln wie die Effekten- oder die Prospekthaftungsklausel verwenden und sich auf dieses berufen. Sachverhalt Ca. 21 Mio. Rechtsschutzversicherungsverträge gibt es derzeit in Deutschland. Die Motivation der Versicherten dürfte sich mit den...mehr

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Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung durch Richter

Leitsatz Nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter ist im WEG-Verfahren für die Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zuständig Normenkette §§ 21 Abs. 4; 43 Nr. 1 WEG; §§ 37 Abs. 2 BGB, 122 Abs. 3 AktG, 45 Abs. 3 GenG Das Problem Ein Wohnungseigentümer möchte vom Amtsgericht ermächtigt werden, eine Versammlung der Eigentümer einz...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / III. Auswahl des Sachverständigen

Die Auswahl des Sachverständigen bestimmt das Gericht. Anders als im strafrechtlichen Bereich, wird die Auswahl des Sachverständigen im Familienrecht gelegentlich wenig stringent gehandhabt. Nicht selten werden fachlich wenig einschlägige Psychologen oder gar weitere psychosoziale Berufsgruppen von Richtern beauftragt, Gutachten für Gerichte zu erstellen, wenn fachkundige psy...mehr

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ZErb 5/2013, Bestandsaufnah... / D.47. Berliner Steuergespräch

Das 47. Berliner Steuergespräch zum Thema "Mobile Unternehmen – Steuerliche Standortentscheidungen" findet am 17. Juni 2013 um 17.30 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt (www.berlinersteuergespraeche.de). Autor: Dr. Andreas Richter LL.M. und Berthold Welling[2]mehr

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ZErb 5/2013, Bestandsaufnah... / 1

Vor vier Jahren hat der Bundestag die Erbschaftsteuerreform beschlossen. In der Praxis wirft das neue Recht zahlreiche Fragen auf. Daneben äußerte der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 27.9.2012 bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Das Gericht hält es für bedenklich, dass es nach den derzeitigen Verschonungsregeln möglich sei, unternehmerisches Vermögen unabhängig v...mehr

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FF 5/2013, Einer zahlt und eine betreut? Kindesunterhaltsrecht im Wandel

Scheiwe/Wersig (Hrsg.), Schriften zum Familien- und Erbrecht, Bd. 3, 1. Aufl. 2010, 291 S., 59 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-5392-8 Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Ott/Schürmann/Werding (Hrsg.), 1. Aufl. 2012, 298 S., 69 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7425-1 Bei den beiden hier vorzustellenden Werken handelt es sich um zwei (Sammel-) Bände, die s...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / Einführung

Derzeit steht der Sachverständige vermehrt in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, so bei psychiatrischen Gutachten wie im Fall Mollath, aber häufig auch bei familienpsychologischen Entscheidungen. Es wird dabei von Gutachtern, "die die Familie zerstören", "von unqualifizierten Gutachtern, die die Szene bestimmen", und von Sachverständigen, welche in enger Allianz mit dem ...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / VII. Schlussfolgerung

Die Qualifikation des Sachverständen und die Qualität der Gutachten geben immer wieder Anlass zu Kritik am sachverständigen Vorgehen. Gemeinsame Tagungen und Referate von Sachverständigen bei Richtern, Anwälten und Eltern könnten helfen, Missverständnisse auszuräumen und Erwartungen der Berufsgruppen und Betroffenen an die jeweils andere Berufsgruppe zu diskutieren und damit...mehr

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ZFS 5/2013, Bestimmung der ... / 3 Anmerkung:

Die recht optimistische Annahme der mitgeteilten Entscheidung, dass die angeführten Methoden zur Bestimmung der Höhe des merkantilen Minderwertes wissenschaftlichen Anforderungen genügten, setzt sich berechtigten Einwänden aus. Die Methode Ruhkopf/Sahm, die der BGH noch in einer weit zurückliegenden Entscheidung (NJW 1980, 281, 282) als brauchbare Methode bezeichnet hatte, b...mehr