Siegfried Willutzki könnte mit Fug und Recht ein "Urgestein" des Familienrechts genannt werden, würde ihn die Bezeichnung nicht ein bisschen alt machen. Obschon jetzt 80 Jahre, wirkt er alles andere als das: Sein Schritt ist flott und dynamisch, er denkt schnell, formuliert präzise und verständlich – eine Kunst, die nicht jedem Juristen eigen ist – und befasst sich weiterhin umfassend mit alten wie neuen Problemen des Familienrechts. Von Ruhestand ist insoweit nicht viel zu bemerken.

Siegfried Willutzki ist in dieser Zeitschrift bereits zu seinem 70. Geburtstag ausführlich gewürdigt und seine Vita im Detail dargestellt worden (FF 2004, 17). Sie soll deshalb nicht wiederholt, sondern die Stationen seines Lebens nur kurz in Erinnerung gerufen werden: Nach dem Jurastudium trat er in den Justizdienst ein und war Richter beim LG Köln und am AG Brühl, dessen Direktor er 1973 wurde und bis zu seiner Pensionierung blieb. 1977 gehörte er zu den Familienrichtern der ersten Stunde und war auch ein maßgebliches Gründungsmitglied des Deutschen Familiengerichtstags, wobei die Geburt des Vereins, wenn man seinen eigenen Schilderungen folgt, durchaus von dem einen oder anderen Glas Wein, getrunken auf der Richterakademie in Trier bei einer Fortbildung für die "neuen" Familienrichter, unterstützt worden sein mag. In diesem Fall hat das Getränk, wenn es auch nicht zu den klassischen Mitteln der Geburtshilfe rechnet, zum vollen Erfolg geführt, denn schon im Jahr 1978 fand die erste Tagung des Deutschen Familiengerichtstags in Brühl statt. Von 1985 bis 2001 war Siegfried Willutzki der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, seit 2001 ist er Ehrenvorsitzender.

Die Verbindung zur Anwaltschaft war ihm stets ein großes Anliegen und ebenso die Fortbildung von Anwälten, aber auch von Richtern, wobei gerade seine Richterkollegen ihm dabei manchmal nicht ausreichend engagiert erschienen. Er sparte dann zu Recht auch nicht mit deutlicher Kritik an dieser Fortbildungsunwilligkeit. Nicht zuletzt lag ihm die Ausbildung des juristischen Nachwuchses am Herzen, die zu Tätigkeiten als Honorarprofessor an der TU Chemnitz und als Lehrbeauftragter an der Uni Bielefeld führte. Daneben kennt man ihn aus zahlreichen Veröffentlichungen und Herausgebertätigkeiten. Wenn Siegfried Willutzki es für richtig hält, übt er pointiert scharfe Kritik an Missständen, wenn er es für erfolgreicher hält, beschreitet er den Weg eines eher leisen, aber effektiveren Versuchs der Veränderung.

Was die unmittelbare Zusammenarbeit mit ihm immer wieder zum Vergnügen macht, ist – neben seinem profunden Wissen, das eine Zeitspanne von vielen Jahrzehnten umfasst – sein Humor. So verband er nach zahlreichen Mails zur letzten internen Abstimmung über die Thesen des Vorstands zum 20. Deutschen Familiengerichtstag nochmalige sprachliche Verbesserungsvorschläge mit der ganz sachlich formulierten Annahme, dass er mit seinen neuerlichen Vorschlägen seinem bekannten Ruf als "Korinthenkacker" gerecht geworden sein dürfte, nicht ohne den ergänzenden Hinweis darauf, dass sich dieser Begriff im Duden findet, daher also salonfähig sei. Trotz Termindrucks konnte so bei keinem Adressaten ein Schmunzeln ausbleiben. Dass die von ihm vorgeschlagenen Änderungen im Übrigen tatsächlich deutliche Verbesserungen waren, versteht sich von selbst.

Siegfried Willutzki hat das Familienrecht geprägt, mitgestaltet und zu dessen Weiterentwicklung beigetragen. Wir wünschen ihm noch viele gesunde Jahre, in denen er dem Familienrecht und dem Familiengerichtstag erhalten bleibt. Herzlichen Glückwunsch, lieber Siegfried!

Autor: Isabell Götz, Gerd Brudermüller

Isabell Götz, Gerd Brudermüller

FF 1/2014, S. 21 - 22

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