Mit dem Mandanten ist ganz früh im Verfahren zu besprechen, ob er Kosten und Aufwand einer Nachschulungsmaßnahme auf sich nehmen würde. Nur dann wird genügend Zeit verbleiben für die Schulungsmaßnahme selbst und die zu leistende Überzeugungsarbeit bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltungsbehörden bzw. dem zuständigen Richter.

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