Während einer laufenden – oder besser noch vor – dieser Maßnahme sollte mit dem zuständigen Richter oder dem Mitarbeiter der Verwaltungsbehörde gesprochen werden, um diesen für das Thema zu sensibilisieren und zu bitten, mit weiteren verfahrensfördernden Maßnahmen bis zum Abschluss der Maßnahme zu warten. Schnelles Handeln ist gefragt, um die Maßnahme auch schnell zum Abschluss zu bringen.

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