Ein fulminantes Werk! Nach vierjährigem Abstand nun in 3. Auflage erschienen. 681 Seiten für ein einziges Thema – das Fahrverbot in Bußgeldsachen. Allerdings ein zentrales Thema des verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens und für die Mandantschaft in der Regel von größerer Bedeutung als die Geldbuße.

Im Vergleich: Bußgeldrechtlich ist das Fahrverbot nur in wenigen Vorschriften geregelt – § 25 StVG i.V.m. § 4 BKatV und über § 26 StVG in einigen Nummern des Bußgeldkataloges, insbesondere in den BKat-Tabellen zu Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen sowie in den Nummern 241 und 242 BKat, den Zuwiderhandlungen gegen § 24a StVG.

Insofern ist die Erwartungshaltung der Leserschaft zu Recht groß und die Benutzerinnen und Benutzer dürfen gespannt sein, was geboten wird. Nun – der Reihe nach:

Carsten Krumm, Richter am AG Lüdinghausen, gelingt es, das Thema in 34 Paragrafen fast erschöpfend abzuhandeln: von A wie Akteneinsicht bis W wie Wiederaufnahmeverfahren. Dabei werden aber bei den "Fahrverbotsfällen" nicht nur die Rechtsprobleme bei Verhängung eines Fahrverbots wie "Schonfrist", Umfang, Dauer, Berechnung der Fahrverbotsfrist, Anrechnungen und Vollstreckung, sondern auch auf der Tatbestandsseite instruktiv dargelegt.

So umfasst allein das Kapitel § 5 A. – Geschwindigkeitsverstöße – 168 Seiten, da zu den gängigsten Messverfahren umfassend der jeweils aktuelle Stand der Rechtsprechung und der technischen Besonderheiten dargestellt wird. Des Weiteren werden jeweils ausreichend und ergiebig die materiellen Voraussetzungen für Rotlicht- und Abstandsverstöße erläutert. Sehr hilfreich sind die Ausführungen zu in der Praxis eher seltener vorkommenden Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot als Rechtsfolge wie Wenden, Rückwärtsfahren, Geisterfahrten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Nr. 83.3 BKat), Überholverstöße (Nr. 17 bis 21 BKat), Verstöße gegen den Vorrang des Schienenverkehrs (Nr. 89b.2 und 244 BKat), wiederholtes Fahren mit gefährlichen Gütern auf gesperrten Straßen (Nr. 152.1 BKat) sowie Fahrzeugrennen (Nr. 248 BKat).

Besonders nützlich für die tägliche Praxis der Verteidigung in Bußgeldsachen sind die Hervorhebungen von Hinweisen, die zahlreichen Musterschriftsätze, mehrere Tabellen mit Rechtsprechungsübersichten und vor allem die Muster für Rechtsbeschwerden – immerhin werden insgesamt zwanzig (!) Rechtsbeschwerden ausgeführt.

In dem umfangreichen Fußnotenapparat mit aktuellen Rechtsprechungsnachweisen sind letztere ab 2010 nicht nur mit der Fundstelle, sondern auch mit Entscheidungsdatum und Aktenzeichen angegeben, so dass viele Entscheidungen "gegoogelt" werden können.

Einige Längen des Werks sind allein der Tatsache geschuldet, dass in § 28a auch schon die Grundzüge des neuen Fahrerlaubnisregisters (FAER) und des "Fahreignungs-Bewertungssystems" dargestellt werden.

Für eine Neuauflage wäre bereits jetzt wünschenswert, dass auch noch die Themen "Elektronische Akte", "Wirksamkeit und Zustellung der Bußgeldbescheide" sowie die "Kostenbeschwerde" erläutert und eventuell auch die jeweiligen Richtlinien der Bundesländer zu Geschwindigkeitsmessungen aufgenommen würden.

Krumm wird seinem eigenen Anspruch, formuliert im Vorwort – "so soll das Buch im besten Sinne "ein nützlicher" Ratgeber für alle mit dem Fahrverbot befassten Beteiligten sein" – vollauf gerecht, so dass nur ein Wort hinzuzufügen ist: Anschaffen!

Autor: Bernd Brüntrup

RA Bernd Brüntrup, FA für Strafrecht, Minden

zfs 7/2014, S. 376

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