Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Vorbemerkungen

Rz. 102 Im Rahmen der familiengerichtlichen Regelung des Umgangs ist der Kindeswille als Ausdruck seines Persönlichkeitsrechts mit den Rechte seiner beiden Elternteile abzuwägen (siehe im Einzelnen § 1 Rdn 304 ff.).[371] Dem Alter und Reifestand des Kindes kommt hierbei wesentliche Bedeutung zu.[372] Bei einem kleineren Kind stehen stärker objektive Kriterien im Blickpunkt, ...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB

Rz. 18 Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _____________________...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Auskunftsberechtigter und Auskunftspflichtiger

Rz. 195 Die Auskunftsansprüche nach §§ 1686,1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB bestehen unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren und ob eine gemeinsame elterliche Sorge besteht.[764] Rz. 196 Erstmals durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[765] wird nunmehr in § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch dem nur leiblichen Vate...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Beschwerdeschrift Hauptsache

Rz. 68 Muster 13.63: Beschwerdeschrift Hauptsache Muster 13.63: Beschwerdeschrift Hauptsache An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht Az _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt: _________________________ gegen den _________________________ – Antragsgegner/Vater –...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / D. Aufhebung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen (§ 1696 Abs. 2 BGB)

Rz. 30 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat der Gesetzgeber auch § 1696 BGB in seiner bisherigen Fassung modifiziert. Eine Maßnahme nach den §§ 1666–1667 BGB oder sonstige kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind nach § 1696 Abs. 2 BGB aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist (siehe dazu eingehen...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IX. Einstweilige Anordnung

Rz. 456 Zu den besonderen Anforderungen, die das Kindeswohl an die Gestaltung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt, siehe eingehend § 7.mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Konkretheitsgebot

Rz. 60 In der zu erlassenden familiengerichtlichen Entscheidung ist das Umgangsrecht entweder einheitlich und konkret zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen.[218] Aufgrund dieses Konkretheitsgebotes [219] (siehe im Einzelnen – auch mit Formulierungsbeispielen – § 6 Rdn 16 ff.) – das auch für den begleiteten Umgang,[220...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Einigung der Eltern

Rz. 256 Kann demgegenüber eine einvernehmliche Regelung gefunden werden, so wird dieses Ergebnis als gerichtlich gebilligter Vergleich (vgl. dazu Rdn 237 ff.) – also nach Prüfung, dass er dem Kindeswohl nicht widerspricht – zu gerichtlichem Protokoll genommen.[907] Dieser Vergleich tritt an die Stelle der bisherigen Umgangsregelung.mehr

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§ 13 Formularteil / d) Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gemäß § 1672 BGB (bis zur gesetzl. Neuregelung des § 1672 BGB)

Rz. 10 Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmächtigt...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Gemeinsame Sorge als Regelfall?

Rz. 33 Der vor Inkrafttreten des KindRG zum 1.7.1998 geltende Wortlaut des § 1671 Abs. 4 BGB a.F. sah zwingend vor, dass im Zuge der dauerhaften Trennung der Eltern einem von ihnen die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind allein zu übertragen war. Durch Entscheidung vom 3.11.1982 stellte das BVerfG klar, dass diese Regelung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG nicht vereinbar ist....mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 7. Gestaltung des Umgangsablaufs

Rz. 93 Es obliegt der Eigenentscheidung des Umgangsberechtigten, wie er den Zeitraum des Umgangskontaktes konkret gestalten möchte.[347] Allerdings hat er jede Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu unterlassen und auf die Kindesbelange Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen des Kindes. Ohne ausdrückliche Abstimmung mi...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Berechtigtes Interesse

Rz. 199 Voraussetzung für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein berechtigtes Interesse des umgangsberechtigten Elternteils.[777] Dieses ist regelmäßig dann zu bejahen, soweit dem betreffenden Elternteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um sich über die Entwicklung des Kindes – auch bei Dritten im Rahmen eines ihm zustehenden vollständigen oder teilwe...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / III. Interessengegensatz

Rz. 7 Wie schon § 50 FGG stellt auch § 158 FamFG in Bezug auf die Verfahrensbeistandsbestellung darauf ab, inwieweit diese zur Wahrung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Das Kindeswohl ist verfahrensrechtlich immer dann durch einen Verfahrensbeistand zu sichern, wenn zu befürchten ist, dass die Elterninteressen zu denen ihres Kindes in Konflikt geraten können.[17] Di...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Rechtsfolgen des – auch teilweisen – Entzugs der elterlichen Sorge

Rz. 217 Wird einem Elternteil die Sorge ganz oder teilweise[810] entzogen, so übt sie bei zuvor bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge der andere Elternteil künftig allein aus (§ 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BGB). Rz. 218 Stand die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu – sei es aus § 1626a Abs. 3 oder aus § 1671 BGB– und wird ihm die elterliche Sorge entzogen, so geht d...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 28 Muster 13.27: Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts Muster 13.27: Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Durchführung des unmittelbaren Zwangs

Rz. 47 Anders als das Ordnungsgeld und die Ordnungshaft ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht zuvor anzukündigen.[161] Die Vollstreckung obliegt dem zuständigen Gerichtsvollzieher, der sich der Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane bedienen kann (§ 213 Nr. 2 GVGA). Zugleich hat aber das Gericht die Möglichkeit, gemäß § 88 Abs. 2 FamFG anzuordnen, dass der Ger...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Voraussetzungen

Rz. 191 Ein Eingriff in die Personensorge ist geboten, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes objektiv nachhaltig[643] gefährdet ist[644] und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[645] Oberster Maßstab für eine Maßnahme nach § 1666 BGB ist das Kindeswohl. Grundlage hierfür ist die normative Vorgabe in § 1697a BGB. Eine s...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Begriff und Umfang

Rz. 384 Ziel des Amtsermittlungsgrundsatzes ist einerseits die Sachaufklärung, andererseits aber auch die bestmögliche Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG.[1352] Das Gericht ist von sich aus berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Tatsachen zu ermitteln, um eine Entscheidung treffen zu können, die dem Kindeswohl gerecht wird.[1353] Bestandteil des Amtse...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 1 Die elterliche Sorge / J. Die Erörterung der Kindeswohlgefährdung nach § 157 FamFG

Rz. 457 Nach § 157 FamFG hat das Familiengericht in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB die Eltern nicht nur nach § 160 Abs. 1 FamFG persönlich anzuhören, sondern soll mit ihnen auch die Kindeswohlgefährdung erörtern.[1655] Bei der Erörterung nach § 157 Abs. 1 FamFG handelt es sich um einen eigenen Verfahrensabschnitt. Mit Blick auf das übergeordnete ...mehr

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§ 13 Formularteil / IV. Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts

Rz. 58 Muster 13.53: Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts Muster 13.53: Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache ______________________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Antragserfordernis

Rz. 344 Zur Regelung der elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB [1259] bedarf es des ausdrücklichen Antrages eines oder beider Elternteile. Den Eltern obliegt somit gemäß § 1671 Abs. 1 BGB die alleinige Entscheidungskompetenz, ob sie auch weiterhin die Sorge gemeinsam ausüben wollen.[1260] Auch § 1671 Abs. 2 BGB setzt einen Antrag des Vaters voraus. Von Amts we...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 5. Kommerzialisierung der Scheidung, Koppelungsgeschäfte

Rz. 19 Verträge des Inhalts, ein Umgangsrecht nicht auszuüben, sind zwar für sich gesehen möglich, wenn sie dem Kindeswohl dienen, aber sittenwidrig, wenn dies mit einem Unterhaltsverzicht "erkauft" wird.[16] Das gilt auch – und erst recht – für die elterliche Sorge. Eine selbst unbefristete Zusage, das Umgangsrecht nicht auszuüben, ist nicht von vornherein unwirksam. Auch s...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / III. Sonderfall: Das Deutsch-Iranische Niederlassungsabkommen

Rz. 66 Das Deutsch-Iranische Niederlassungsabkommen (siehe Rdn 3)[161] enthält ebenfalls eine Ausnahme vom Gleichlaufgrundsatz: Haben alle Beteiligten die iranische Staatsangehörigkeit, ist – vorbehaltlich des stets zu beachtenden ordre public-Vorbehalts,[162] insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl[163] – das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen anzuwenden.[164] Ist d...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Anforderungen an den sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 16 In § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB wird das Recht des Kindes statuiert, in den seine Entwicklung betreffenden Fragen altersgemäß beteiligt zu werden. Dies gilt auch hinsichtlich des Umgangsrechts. Von einem Elternteil, der sein Sorgerecht verantwortungsvoll wahrnimmt, wird erwartet, dass er die Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht nur zulässt, sondern di...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / dd) Der Kindeswille

Rz. 304 Weil das Kind selbst Grundrechtsträger[1150] mit einem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ist,[1151] ist der Kindeswille in der Gesamtwürdigung als wichtiger Faktor zu beachten und zwar unabhängig vom Kindesalter. Mit zunehmendem Alter[1152] basiert der Wille auf der sich verstärkenden Selbstbestimmung bis hin zur Selbstständigkeit.[1153] Die Willensäuß...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / C. Änderungsvoraussetzungen

Rz. 14 § 1696 Abs. 1 S. 1 BGB regelt als Grundsatz die Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche, wenn dies aus triftigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.[56] Rz. 15 Die Generalnorm des Abs. 1 S. 1 kommt aber nicht zur Anwendung, wennmehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Mutwilligkeit

Rz. 13 Durch § 114 Abs. 2 ZPO n.F. ist der Begriff der Mutwilligkeit legal definiert. Danach ist eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig, wenn ein Beteiligter, der keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder -verteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. W...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Zustimmung eines Elternteils

Rz. 312 Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge in ihrer Gesamtheit oder in Teilbereichen auf den Vater kommt nach § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB in Betracht bei Zustimmung der bislang allein sorgeberechtigten Mutter. Es bedarf daher ebenso wie bei § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB zweier übereinstimmender Erklärungen der Eltern (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 R...mehr

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§ 13 Formularteil / e) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 11 Muster 13.10: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.10: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / a) Das betroffene Kind

Rz. 76 Das Kind ist häufig verängstigt, auch durch das Verhalten seiner Obhutsperson. Der Abbruch eines Vollstreckungsversuchs ist gerade für das Kind ein Pyrrhussieg und für dieses besonders belastend; denn es hat den nächsten Versuch zu erwarten; daher wird meist ein Ende mit Schrecken dem Schrecken ohne Ende vorzuziehen sein. Ansonsten "lernt" das – größere – Kind zudem, ...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / II. Alter des Kindes

Rz. 6 Für die Frage der Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist das Alter des Kindes im Ausgangspunkt unerheblich. Bestimmender Maßstab ist allein das Kindeswohl, d.h. die Frage, inwieweit es der Bestellung zur Wahrung der Kindesinteressen bedarf. Solange das Kind ohne Verfahrensbeistand auf den Vortrag der Eltern und die Ermittlungen des Jugendamts und des Gerichts angewi...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Übertragung der Alleinsorge auf den Vater

Rz. 318 Spiegelbildlich zu den Voraussetzungen des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB bedarf es auch bei der beantragten Alleinsorge des Vaters einer zusätzlichen Prüfung, ob unter Abwägung aller Einzelfallumstände gerade diese Sorgerechtsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Es sind daher die für § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze der doppelten Kindeswoh...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nach § 1632 Abs. 4 BGB nur dann beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens auf Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – XII ZB 328/15). Eine Herausgabeanordnung ist keine bloße Vollstreckungsmaßna...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Eingriffsschwellen des § 1684 Abs. 4 BGB

Rz. 156 Einfachrechtlicher Entscheidungsmaßstab für eine Umgangseinschränkung oder einen Umgangsausschluss ist stets allein § 1684 Abs. 4 BGB; § 1666 BGB und § 1696 Abs. 1 BGB finden insoweit keine Anwendung.[589] Um eine Beschränkung des Umgangsrechts vornehmen zu können, enthält § 1684 Abs. 4 BGB zwei Eingriffsschwellen:mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / E. Regelungsgrundsätze

Rz. 35 Die Gründe, die für die Erstregelung gemäß § 1671 BGB oder auch nach § 1684 Abs. 1 und 3 BGB Geltung besaßen, haben auch für die Abänderungsentscheidung Bedeutung.[120] Eine Änderung der äußeren Lebensumstände ist allerdings nicht erforderlich. Vielmehr ist jeder Umstand von Gewicht, der die für die Erstregelung unverzichtbaren Voraussetzungen infrage stellt.[121] Rz....mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Zielrichtung

Rz. 33 Wird einem bestehenden Vollstreckungstitel, der auf die Herausgabe eines Kindes oder die Umsetzung einer Umgangsregelung gerichtet ist, zuwider gehandelt, so kann das Familiengericht die Nichtbefolgung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes ahnden. Im Gegensatz zur bislang geltenden Gesetzeslage bedarf es keiner zwischengeschalteten Androhung mehr. Anstelle der Androh...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Verfahrenskostenhilfe

a) Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren ist bereits dann gegeben, wenn das Familiengericht aufgrund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, ggfs. eine Regelung treffen muss und sich nic...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 44 Zu dem wichtigen Spezialproblem des Art. 23 Brüssel IIa-Verordnung, der häufig einer Anerkennung entgegensteht, siehe § 11 Rdn 72 ff. Muster 13.42: Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung Muster 13.42: Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: __...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1686a BGB

Rz. 20 Muster 13.19: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.19: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragsteller/Vater– Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________...mehr

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§ 13 Formularteil / 5. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1684 BGB

Rz. 22 Muster 13.21: Abweisungsantrag Muster 13.21: Abweisungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht des...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Anhörungspflicht

Rz. 63 Im Vollstreckungsverfahren ist der Verpflichtete vor Festsetzung von Ordnungsmitteln zu hören, § 92 Abs. 1 FamFG. Weitergehende Anhörungspflichten regelt das Gesetz – obwohl es sich auch beim Vollstreckungsverfahren nach §§ 89 ff. FamFG um eine Kindschaftssache handelt[185] – nicht ausdrücklich; insbesondere geben weder der Wortlaut dieser Vorschrift noch die Systemat...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Autonomes Recht, §§ 108–110 FamFG

Rz. 79 Das Gesetz geht in §§ 108 f. FamFG [214] – früher: § 16a FGG – von der grundsätzlichen Anerkennungsfähigkeit und – dies vorausgesetzt (§ 110 FamFG) – Vollstreckbarerklärungsfähigkeit ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus. Eine ausländische Entscheidung soll im Inland dieselbe Wirkung haben wie im Entscheidungsstaat.[215] Dabei ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Zweck des Umgangsrechts

Rz. 6 Durch das Umgangsrecht soll der nicht betreuende Elternteil die Möglichkeit erhalten, sich fortlaufend durch Begegnungen und gegenseitige Aussprache von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.[13] Auf diesem Weg werden gleichzeitig die verwandtschaftlichen und emotionalen Bindungen aufrechter...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 53 Muster 13.48: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Muster 13.48: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In d...mehr

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§ 13 Formularteil / 4. Zustimmung zum Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

Rz. 21 Muster 13.20: Zustimmung zum Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.20: Zustimmung zum Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Beschwerdeberechtigung

Rz. 19 § 59 FamFG knüpft bei der Frage der Beschwerdeberechtigung inhaltlich an § 20 Abs. 1 FGG an. Nach altem wie neuem Recht steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht durch die gerichtliche Maßnahme beeinträchtigt ist.[50] Allein daraus, dass ein Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat, folgt noch kein subjektives Recht, aus dem sich eine Be...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / j) Der Rechtsanwalt

Rz. 85 Unabhängig davon, ob der Anwalt den berechtigten oder verpflichteten Elternteil vertritt, sollte er sich in jeder Verfahrenssituation vor Augen führen, dass er zwar die Interessen seines Mandanten oder seiner Mandantin zu vertreten hat, er aber gleichermaßen Organ der Rechtspflege ist und ihm damit eine Mitverantwortlichkeit für das Kindeswohl zukommt, das oberster Ma...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Personenkreis

Rz. 114 Das Umgangsrecht ist auf Bezugspersonen begrenzt, die in der Regel dem Kind besonders nahe stehen.[420] Hierdurch soll eine übermäßige Ausweitung von Umgangsstreitigkeiten, aber auch eine Überforderung des Kindes mit den Begehrlichkeiten zahlreicher Umgangsberechtigter und ein damit einhergehender "Umgangstourismus" verhindert werden. Zudem wäre die übermäßige Auswei...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Verhältnismäßigkeit

Rz. 257 Muss nach der vorangegangenen Prüfung die gemeinsame elterliche Sorge aufgehoben werden, so haben sich die Gerichte allerdings nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit einer Teilentscheidung – als milderes Mittel – bezüglich derjenigen Angelegenheiten der elterlichen Sorge zu begnügen, für die ein Mindestmaß an Übereinstimmung nicht festgestellt werden ka...mehr