Rz. 11

Muster 13.10: Abweisungsantrag des anderen Elternteils

 

Muster 13.10: Abweisungsantrag des anderen Elternteils

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: _________________________

In der Familiensache

_________________________ ./. _________________________

 
Rechtsanwalt: _________________________ Rechtsanwalt: _________________________

wird namens der Antragsgegnerin beantragt,

den Antrag des Antragstellers auf Übertragung des Alleinsorgerechts vom _________________________ abzuweisen.

Gründe:

Der Antrag des Antragstellers auf Übertragung des Alleinsorgerechts ist abzuweisen, da die Beibehaltung der alleinigen elterlichen Sorge der Antragsgegnerin dem Kindeswohl am besten entspricht bzw. alternativ auch eine gemeinsame elterliche Sorge in Betracht kommt.

Die Antragsgegnerin und das Kind _________________________ haben eine sehr enge Beziehung zueinander, schon deswegen, weil _________________________ seit der Trennung seiner Eltern allein im Haushalt der Antragsgegnerin lebte und diese für das Kind die wesentliche Bezugsperson geworden ist.

Die Antragsgegnerin ist sehr am Wohlergehen des Kindes interessiert. Sie hat die medizinische Behandlung des Kindes im Wesentlichen begleitet. Sie war und ist die zentrale Ansprechpartnerin der behandelnden Ärzte. Von ihr wurden in der Vergangenheit regelmäßig die Elternabende wahrgenommen. In schulischen Angelegenheiten des Kindes hat die Antragsgegnerin die notwendigen Besprechungen mit den jeweiligen Lehrkräften wahrgenommen, die zudem auch nach erneuten Tests der Antragsgegnerin bestätigt haben, dass eine deutliche Verbesserung der schulischen Leistungen des Kindes eingetreten ist, die durchaus auch einen Schulwechsel zulässt.

Es bestehen zwar Spannungen zwischen den Eltern. Diese sind aber nicht so erheblich, dass eine gemeinsame Verständigung bezüglich des Kindes ausgeschlossen wäre. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Das Vorbringen des Antragstellers in dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts greift nicht durch. Die zwischen den Eltern bestehenden Streitigkeiten betreffen die Partnerschaftsebene. Das Kind wird durch die Unstimmigkeiten nicht belastet.

Beweis: _________________________

Es liegen keine Gründe vor, die dafür sprechen, das Sorgerecht im Interesse des Kindes auf den Antragsteller zu übertragen. Eine Kooperation bezüglich der Erziehung und Betreuung der Kinder ist bisher erfolgt und wird auch künftig im Interesse des Kindes erfolgen. Die Eltern sind durchaus in der Lage, in allen Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, Einvernehmen zu erzielen.

Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Es muss daher zumindest die künftige gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge angeordnet werden.

Rechtsanwalt

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge