Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 9/2018, Keine Verletzung... / 3 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 22.3.2018 hat das BVerfG – unter Rückgriff auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage sowie die hierauf aufbauende gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung – die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung verneint. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG und stützt diese Einschätzung auf die Erwä...mehr

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FF 9/2018, Verfahrensbeista... / Leitsatz

a) Im Kindschaftsverfahren erfordert das Kindeswohl eine eigenständige Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind nicht, wenn vom Familiengericht bereits ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist und dieser aufgrund der ihm zustehenden Befugnisse in der Lage ist, die Rechte und Interessen des Kindes geltend zu machen (Fortführung von Senatsbeschl. BGHZ 191, 48 = FamRZ 20...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Abstammung

EGMR, Fröhlich/Deutschland (Beschwerde-Nr. 16112/15) Die Entscheidungen der deutschen Gerichte, die für die Gewährung von Kontakt- bzw. Auskunftsrechten erforderliche Feststellung der biologischen Vaterschaft entspreche nicht dem besten Interesse des Kindes, verstoßen nicht gegen Art. 8 EMRK , wenn die Gerichte in ihren Entscheidungen sorgsam die Integration des Kindes in sein...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18, FamRZ 2018, 1084 m. Anm. Socha S. 1087 Ergeben sich aus den bisherigen, durch die beteiligen Fachkräfte bestätigten Erkenntnissen der Fachgerichte hinreichende Anhaltspunkte für gravierende Formen der körperlichen, emotionalen, kognitiven und erzieherischen Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern und sind bereits erhebliche, t...mehr

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FF 9/2018, Das Gesetz zur E... / 1

Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern vom 17.7.2017[1] ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Die Vorschrift des § 1631b BGB, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 4.7.2008[2] nur über insgesamt drei Sätze ve...mehr

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 1 Aus den Gründen:

[43] Da dem Antragsgegner nach Abzug des vorrangigen Unterhalts für den Sohn A weniger als der angemessene Selbstbehalt verbleibt (1.601 EUR – 387 EUR = 1.214 EUR), kann er zum Unterhalt der volljährigen Tochter keinen Beitrag leisten. [44] Demgegenüber verfügt die Antragstellerin mit einem Nettoeinkommen von 1.939 EUR nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen von 209 EUR über ...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. [2] 1.a) Der Beschwerdeführer ist Vater einer erwachsenen Tochter und zweier minderjähriger Kinder, eines im Jahr 2004 geborenen Sohnes und einer im Jahr 2007 geborenen Tocht...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / I. Vorschläge für sprachliche Veränderungen

Auch wenn die Experten als "Arbeitskreis Abstammungsrecht" ihren Bericht erstellt haben, möchten sie doch das "Abstammungsrecht" durch den Begriff "rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" ersetzt sehen.[7] Der Begriff "Abstammung" rufe zu Unrecht die Assoziation hervor, es gehe ausschließlich um Personen, die genetisch miteinander verwandt seien. Die genetische Abstammung sei aber...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 2 Anmerkung

Das BVerfG nutzt die Begründung des Beschlusses, mit der es die Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die vorläufige Herausnahme seiner seit langem von ihm getrenntlebenden halbwüchsigen Kinder aus dem Haushalt der Mutter nicht zur Entscheidung annimmt, um die Anforderungen an eine Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren zu erläutern und nach seinem stattgebenden Kammerbesc...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für seine beiden 15- beziehungsweise 17-jährigen Söhne. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Söhne, die seit der Trennung ihrer Eltern im September 2014 bei der Mutter leben und jeglichen Kontakt mit ihrem Vater strikt ablehnen. Zwischen den E...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2018 – 4 UF 134/17, FamRZ 2018, 689 1. Eltern können das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge bevollmächtigen, wodurch sich Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB erübrigen können. 2. Durch eine Vollmachtserteilung an das Jugendamt werden die Eltern als Inhaber der rechtlichen Sorge für ihr Kind nicht au...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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FF 6/2018, Familienpsychologische Gutachten – Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen

Joseph Salzgeber 6. Auflage 2015, 613 Seiten, 75 EUR, C.H. Beck Verlag Das bereits in der 6. Auflage erschienene Handbuch und Standardwerk "Familienpsychologische Gutachten – Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen" von Joseph Salzgeber behandelt auf mehr als 600 Seiten umfassend alle Themen. Der Autor ist langjähriger Praktiker und Dozent sowie in verschiedenen Kom...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / I. Disziplinübergreifende Kenntnisse unterschiedlicher Fachsprachen

Zunächst sollten Familienrichterinnen und Familienrichter die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Jugendhilfe kennen, um geeignete Güterabwägungen bei anstehenden Entscheidungen zu Fremdunterbringungen etc. zu treffen. Eine fachliche, auch interdisziplinäre Aus-, Fort- und Weiterbildung ist teilweise dringend notwendig, weil Halbwissen und unterschiedliche Konnotationen vo...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / I. Skandalöse Kinderschutzfälle werfen grundsätzliche Fragen auf

Immer wieder erschüttern schlimme Einzelfälle von schwerem sexuellen Missbrauch die Öffentlichkeit, wie jüngst im südbadischen Staufen, Breisgau-Hochschwarzwald.[1] Ein neun Jahre alter Junge wurde von seiner leiblichen Mutter und ihrem Partner, einem verurteilten Sexualstraftäter, vergewaltigt und weiteren Männern zur sexuellen Ausbeutung angeboten. Die Empörung ist groß – ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Wiederheirat

Erstaunlicherweise wendet der BGH im Rahmen des § 1615l BGB aus dem Recht des Geschiedenenunterhalts sogar die Vorschrift des § 1586 Abs. 1 BGB an: So wie die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie einen anderen heiratet, so auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes, für die das im Gesetz an sich nicht vorgesehen ist.[24] Das ist nicht leicht zu begr...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Der Unterhaltstatbestand

Eine Angleichung des Betreuungsunterhalts nichtehelicher an denjenigen geschiedener Eltern betrifft den Unterhaltstatbestand selbst. Wie gesagt, werden beim Anspruch aus § 1570 BGB nicht nur "kindbezogene" (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB), sondern zudem "elternbezogene" Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB) für eine Verlängerung der Unterhaltsdauer anerkannt, während in § 1615l Abs....mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / A. Ausgangslage

RichterInnen, die am Familiengericht tätig sind, haben – nicht nur, aber vor allem anderen in Kindschaftssachen – eine besonders hohe Verantwortung. Denn sie entscheiden über das Lebensschicksal von Kindern und nehmen hierdurch zugleich sehr maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens von Eltern und ihren Kindern. Dies ist zum einen dann geboten, wenn Eltern ...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / 1 Gründe:

I. Der Kindesvater begehrt Umgang mit dem am … 2009 geborenen Kind X. X. stammt aus einer schon vor ihrer Geburt beendeten nichtehelichen Beziehung der jeweils 1980 geborenen Kindeseltern. Sie lebt mit einem dreijährigen Halbbruder und der Großmutter mütterlicherseits im Haushalt der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Den Vater ihres Halbbruders, der in einer eigenen Wohn...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / Leitsatz

1. Ist der Ausschluss des persönlichen Umgangs eines Elternteils (hier: psychisch kranker und in seinem Sozialverhalten auffälliger Kindesvater, der aufgrund seiner emotionalen und kognitiven Beeinträchtigungen und mangels Krankheitseinsicht nicht in der Lage ist, sein Verhalten zu ändern) mit seinem Kind (hier: den persönlichen Kontakt ablehnende achtjährige Tochter ohne Bi...mehr

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FF 4/2018, Paritätisches Um... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags, ein paritätisches Wechselmodell zu begründen. [2] 1. Der Beschwerdeführer und die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens haben ein gemeinsames, im Jahre 2009 geborenes Kind. Sie waren nicht verheiratet, sind aber aufgrund einer Sorgeerklärung Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge. Seit der Tre...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Weltanschauung

Rz. 358 Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[317] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[318]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[319] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[320]mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Internationales

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.3.2017 – 2 UF 106/16 Von der Vollstreckung eines die Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ anordnenden Beschlusses ist abzusehen, wenn diese mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgebenden Umstände zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eingetreten sind (Anschl. an...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / cc) Ableitung von unrichtigen Fragestellungen

Grundsätzlich ist es als zulässig zu erachten, dass der Sachverständige aus juristischen Fragestellungen des Beweisbeschlusses wissenschaftlich beantwortbare Fragen des eigenen Fachgebietes ableitet.[75] Ob diese Ableitung aber juristisch korrekt ist, ist vom Familiengericht zu prüfen.[76] Insbesondere aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Prüfungsmaßstäbe im Kindschaftsrec...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen befasst sich in seiner Entscheidung vom 12.10.2017 mit der Vorschrift § 155c FamFG, die durch das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG[1] in das FamFG neu eingefügt worden ist. Anlass hierzu bestand vor allem deshalb, weil der...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Der Beweisbeschluss und die Formulierung der Beweisfragen

Im Zusammenhang mit der Qualitätsdiskussion über familienpsychologische Sachverständigengutachten stellt sich zu Recht die Frage, welche Verantwortung die Familiengerichte für eine sachgerechte familienpsychologische Begutachtung trifft. Das Familiengericht hat auch und gerade in Kindschaftsverfahren nicht nur die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung, sondern auch d...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / II. Erforderlichkeit der Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

In welchen Fällen die Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Amtsaufklärung i.S.d. § 26 FamFG erforderlich ist, lässt sich abstrakt nur schwer beantworten. Die Entscheidung, ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts.[5] Einen Grundsatz dahingehend, dass in bestimmten ...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Kindeswohl

Rz. 94 Das Gericht hat seine Entscheidung immer zum Wohle des Kindes zu treffen. Es darf also die elterliche Sorge nur auf beide Eltern gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Wenn der Elternteil, dem der Antrag zugestellt worden ist, innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Stellungnahme abgibt und sich auch aus der Anhörung des Kindes oder sonst ersichtli...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die vorstehende Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 Abs. 1 BGB seit Einführung der Norm durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997[1], in Kraft seit dem 1.7.1998, darstellt. Es hat also gut 19 Jahre gedauert, bis der BGH eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit § 1685 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / dd) Streitige Entscheidung

Rz. 121 Dem Antrag ist stattzugeben, wenn eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht, § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB. Während nach altem Recht Voraussetzung für eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater eine Kindeswohlgefährdung bei Fortbestand der alleinig...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 177 Voraussetzung für einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB ist neben dem Getrenntleben beziehungsweise der Absicht, sich zu trennen, das Vorliegen einer unbilligen Härte, die insbesondere dann gegeben sein kann, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Ob im konkreten Fall jeweils eine unbillige Härte vorliegt, ist immer ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 196 Neben dem Getrenntleben ist für diesen Anspruch weitere Voraussetzung, dass die Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder haben. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 BGB. Aus § 1626a BGB, der für den Fall, dass die Eltern nicht miteinander v...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Muster

Rz. 126 Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge An das Familiengericht _________________________ Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge des Herrn _________________________ – Beteiligter zu 1) und Antragsteller – gegen Frau _________________________ – Beteiligte zu 2) und...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 3. Übertragung durch das Familiengericht

Rz. 80 Das Gesetz sieht als dritte Möglichkeit der Entstehung der gemeinsamen elterlichen Sorge die durch Regelung des Familiengerichts vor. Nach § 1626a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 BGB überträgt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam. Das geschieht nur, wenn die Übertragung dem Kinde...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / IV. Kindschaftsreformgesetz 1998

Rz. 12 21 Jahre nach Erlass des Nichtehelichengesetzes war das Bundesverfassungsgericht mit folgendem Fall befasst: Mutter und Vater eines Kindes lebten vor und nach der Geburt des Kindes zusammen, betreuten und erzogen das Kind gemeinsam. Nach der Geburt des Kindes beantragte die Mutter, die elterliche Sorge auf sie zu übertragen, die Amtspflegschaft also aufzuheben, zugleic...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kinderschutzklausel

Rz. 445 Da grundsätzlich davon auszugehen sein sollte, dass gemeinsame Kinder eines Ehepaares ein Interesse am Bestand einer sozial intakten Familie haben, kann die sogenannte Kinderschutzklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Das Interesse des Kindes muss sich auf das äußere Band der Ehe, also das Verheiratetsein der Eltern, beziehen.[3...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / II. Entstehen der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 47 Allein die Elternschaft hat noch nicht zur Folge, dass auch die elterliche Sorge für das Kind besteht. Rz. 48 Gemäß § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Dieser Wortlaut erscheint eindeutig. Er stellt nur auf die Elternschaft ab und lässt automatisch hierdurch die elterliche Sorge bei beiden Eltern entstehen...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Alleinige elterliche Sorge der Mutter

Rz. 116 Die alleinige elterliche Sorge der Mutter muss auf § 1626 Abs. 3 BGB beruhen, darf also nicht aus anderen Gründen gegeben sein.[107] Liegt also beispielsweise eine gerichtliche Entscheidung vor, die die elterliche Sorge in welcher Weise auch immer bereits regelt, ist der Vater gehalten, ein Abänderungsverfahren zu betreiben, möchte er diese Regelung ändern.[108] Die ...mehr