Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / Leitsatz

1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). (Rn 3) 2. Im einstweiligen An...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Vollstreckung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.1.2019 – 13 WF 8/19 Der Sinn und Zweck der Klausel als Vollstreckungsvoraussetzung erfordert eine darauf bezogene Auslegung des § 86 Abs. 3 FamFG . Eine Klausel ist erforderlich, wenn das Familiengericht eine von ihm selbst erlassene Entscheidung vollstreckt, ihm die Akten bei Vollstreckungsbeginn aber wegen eines anhängigen Beschwerde- oder Recht...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / III. Reformbedarf

Da die Verzahnung der benannten Kinder betreffenden Verfahrensgegenstände gravierend zugenommen hat und das Verfahrensrecht ihre zeitgleiche Behandlung nicht sicherstellt, sollte nach Lösungen gesucht werden, die Eltern und Kindern Gewähr für eine sachgerechte verfahrensrechtliche Behandlung bieten. Gravierende Gründe, die gegen einen Verbund sprechen, finden sich nicht. Im G...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 1 Gruppe der Richter und Richterinnen

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 2. Dient der Umgang immer dem Kindeswohl?

Die empirische Befundlage entspricht nicht der Annahme des Gesetzgebers, wonach Umgangskontakte "immer" (in der Regel) dem Kindeswohl dienen. Erkennbar ist jedoch, dass Umgangskontakte dem Kindeswohl vor allem dann regelhaft dienen, wennmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Rz. 529 Am 19.5.2013 traten die §§ 1626a BGB, 155a FamFG bezüglich der elterlichen Sorge nicht miteinander Verheirateter in Kraft. Nach § 1626a Abs. 1 BGB steht den nicht verheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen, wenn sie einander heiraten oder soweit das Familiengericht ihnen die elterliche Sor...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / VII. Fazit

Der eingangs erwähnten Familiengerichtsstatistik ist bedauerlicherweise nicht zu entnehmen, wie hoch der Prozentsatz der einstweiligen Anordnungen im Umgangsrecht im Vergleich zu Hauptsacheverfahren im Umgangsrecht ist. Erfahrungsgemäß kann nur darauf hingewiesen werden, dass die Ausgestaltung der Umgangsregelung auch in den einstweiligen Anordnungen oft nachgesucht wird. Da...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammungsrecht betreffenden Verfahren. Nunmehr ist in § 151 FamFG ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Umgangsrecht

Rz. 534 Gem. § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Rz. 535 Dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen steht die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind gegenüber. Diese Verpflichtung des Elternteils ist allerdings nicht gegen den Willen des betr...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Umgang und Kindeswohldienlichkeit

Juristisch dient der Umgang des Kindes mit den Eltern nach deren Trennung und/oder Scheidung dem Kindeswohl. Das sehen Art 6. GG und §§ 1626 Abs. 3, 1684 BGB so vor. Das Kind ist Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG. Heilmann führt[4] hierzu zutreffend aus, dass der einfachgesetzliche Begriff des "Kindeswohls" sowohl eine Generalklausel als...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 561 Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Herausgabe eines Kindes gem. § 1632 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Bet...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Antrag auf Regelung des Umgangs

Rz. 560 Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Regelung des Umgangs In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligte der _______...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / IV. Übernachtungsumgang

Der Übernachtungsumgang ist grundsätzlich altersunabhängig. Das bloße Alter des Kindes ist für sich genommen kein geeignetes Kriterium, um die Frage nach Übernachtungskontakten zu beantworten.[28] Hieraus folgt, dass Übernachtungen grundsätzlich in jedem Alter möglich sind.[29] Mit Rücksicht hierauf hat das OLG Brandenburg[30] entschieden, dass auch bei kleinen Kindern (hier...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 31.10. 2018 – XII ZB 411/18 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, Fa...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 1. Beachtung der Grundrechte der am Verfahren Beteiligten

Im Abschnitt II wurde unter "Das Wohl des Kindes als Ausgangspunkt" bereits auf die verfassungsrechtliche Dimension hingewiesen, die auch das Verfahrensrecht und seine Handhabung in Kindschaftsverfahren beeinflusst. Das gerichtliche Verfahren muss daher in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 6. Die Auflösung des Scheidungsverbundes

Rz. 333 In § 140 FamFG sind die bislang an verschiedenen Stellen geregelten wesentlichen Möglichkeiten der Abtrennung einer Folgesache zusammengefasst und weitgehend einheitlich ausgestaltet. Rz. 334 Abs. 1 entspricht dem bisherigen § 623 Abs. 1 S. 2 ZPO. Das Gericht ist zur Abtrennung verpflichtet, wenn in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehega...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 558 Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am ______________...mehr

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ZErb 01/2019, Ermittlungspf... / Aus den Gründen

Die nach § 58 ff statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde gegen die Endentscheidung des Amtsgerichts, die einer Selbstabhilfe durch das Amtsgericht nicht zugänglich ist (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 68 Abs. 1 S 2 FamFG), hat vorläufig Erfolg dahin, dass die Sache aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen ist, § 69 Abs. 1 S 3 FamFG. Die Erbausschlagung ist genehmi...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Rz. 559 Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am __________________...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / c) Kindschaftssachen

Rz. 220 § 157 FamFG enthält Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Kindschaftssachen. § 157 Abs. 3 FamFG bestimmt etwa, dass das Gericht in den Verfahren nach §§ 1666 und 1666a BGB (gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und Vorrang öffentlicher Hilfen) unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen muss. Dafür gelten wiederum die allgemein...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / III. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

In Bezug auf das Umgangsrecht hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 23.3.2007[23] ausgeführt, dass "das Umgangsrecht … aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung folgt und daher von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden muss. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat demgemäß grundsätzlich den persönlic...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Muster: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB

Rz. 562 Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB Muster 22.42: Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Auskunft nach § 1686 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Beteiligt...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Alleinige elterliche Sorge

Rz. 521 Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Gericht die elterliche Sorge oder einen Teil derselben allein überträgt (§ 1671 Abs. 1 BGB). Rz. 522 Ein solcher Antrag ist unproblematisch, wenn er mit Zustimmung des anderen Elternteils erfolgt. In diesen Fällen muss das Ger...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Der Scheidungsverbund

Rz. 327 Das FamFG hält an dem Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen fest. Dieser Verbund dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und wirkt übereilten Scheidungsentschlüssen entgegen. Die vorgenommenen Modifikationen gegenüber dem alten Recht betreffen im Wesentlichen die Frage, in welchen Fällen Kindschaftssachen in den Verbund einbezogen werden sowi...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Nutzung während der Trennungszeit

Rz. 625 Gem. § 1361b BGB kann jeder Ehegatte die teilweise oder vollständige Zuweisung der Ehewohnung an sich verlangen. Ein solcher Antrag setzt nicht voraus, dass die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben; er ist bereits zulässig, wenn ein Ehegatte beabsichtigt, sich von dem anderen zu trennen. Rz. 626 Voraussetzung für die Zuweisung der Ehewohnung ist die Vermeidung...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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FF 12/2018, Paritätisches W... / 1 Gründe:

[1] I. Die Kindeseltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre am […] 2015 geborene Tochter A. Die Kindeseltern waren seit 2011 zusammen und haben am […] 2016 die Ehe miteinander geschlossen. Seit dem […] 2017 leben sie getrennt voneinander, nachdem die Kindesmutter ohne Absprache mit dem Kindesvater zusammen mit der gemeinsamen Tochter aus der gemeinsamen Ehew...mehr

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FF 12/2018, Wechselmodell als Regelfall?

Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018 (19. Wahlperiode, 20. Sitzung, Plenarprotokoll S. 1702–1711, Tagesordnungspunkte 15a u. 15b) a) Beratung des Antrages der FDP-Fraktion Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen (Drucksache 19/1175) b) Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke Wohl des Kindes in...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Soweit ersichtlich, handelt es sich bei dem Beschluss des KG vom 31.1.2017 – 13 WF 12/17 – um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen[1] eines Oberlandesgerichts zur Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG aufgrund des am 15.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Fa...mehr

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FF 12/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.4.2018 – 4 UF 240/17, FamRZ 2018, 1675 1. Zur Aufhebung des Sorgeentzugs bei (bereits erfolgter) Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie in den elterlichen Haushalt, nachdem die Verursachung eines im Elternhaushalt erlittenen Schütteltraumas nicht weiter aufgeklärt werden kann. 2. Eine gegenwärtige Gefährdung des Kindes liegt trotz ungekl...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten waren verheiratet, sie trennten sich im August 2009. Aus der Ehe sind die Kinder A. (geb. 2001), B. (geb. 2004) und C. (geb. 2008) hervorgegangen. Nachdem die Eltern sich am 10.11.2011 vor dem Amtsgericht Schöneberg – 87 F 68/11 u.a. – verständigt hatten, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder beim Vater ist, die Kinder sich aber 6 Tage in der geraden W...mehr

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FF 11/2018, Kindeswohlgefäh... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind Eheleute und leben seit Juli 2017 voneinander getrennt. Die Trennung vollzog sich zunächst innerhalb des vorher als Ehewohnung genutzten Hauses, zwischenzeitlich ist der Antragsgegner ausgezogen, nachdem das Amtsgericht – Familiengericht – Bad Hersfeld in einem von der Antragstellerin angestrengten Wohnungszuweisungsverfahren dieser das Haus für d...mehr

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FF 11/2018, Kindeswohlgefäh... / 2 Anmerkung

Das AG Bad Hersfeld hat in den beiden letzten Jahren wiederholt Entscheidungen getroffen, die – gestützt auf § 1666 BGB – in amtswegig eingeleiteten Verfahren ergingen. Im Zusammenhang mit der Nutzung moderner Medien durch ihre Kinder wurden den Eltern umfangreiche und bis ins Detail gehende Auflagen gemacht.[1] Die Verfahren zeichneten sich überwiegend dadurch aus, dass anl...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / bb) Zu LS 2 bis 4 (insbesondere Kindeswohl und Kindeswille)

Auch wenn aus dem Leitsatz 2 nicht ersichtlich, stellt der BGH nicht nur auf den erhöhten Abstimmungs- und Kooperationsbedarf der Elternteile ab (dazu sogleich), sondern auch auf die äußeren Rahmenbedingungen. So werden namentlich eine gewisse Nähe der elterlichen Haushalte und die Erreichbarkeit von Schule und Betreuungseinrichtungen genannt. Die Aufzählung ist nicht abschl...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / b) Leitsätze des BGH (Beschl. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15, FamRZ 2017, 532 ff.)

Zitat 1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielme...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Keine paritätische Betreuung als verfassungsrechtlich gebotener Regelfall

Im Jahr 2015 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Wechselmodell befasst:[5] Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes erfolgte die Trennung der Eltern. Das Kind lebt im Haushalt der Mutter, die die elterliche Sorge allein ausübt. Anträge des BF zur elterlichen Sorge blieben erfolglos. Der BF r...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 2. Die Meinung von Fachgerichten

Fachgerichte haben jedoch deutliche Bedenken gegen die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells geäußert.[7] Die Leitsätze des Thüringer Oberlandesgerichts lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Zitat 1. Der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils steht – de lege lata – das Fehlen einer Rechtsgrundlage entgegen....mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / C. Ausblick

Der Satz in der "Umgangsentscheidung" des Bundesgerichtshofs: Zitat "Bei der Festlegung eines bestimmten Betreuungsmodells handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen Ausübung der elterlichen Sorge" könnte andeuten, dass der BGH letztlich ein Wechselmodell sowohl als Umgangsregelung, aber auch als Sorgerechtsregelung als denkbar ansieht. Es bleibt abzuwarten, wann der BGH G...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der betroffenen minderjährigen K 1, geboren am XX.XX.2017. Der Kindesvater ist mutmaßlich Herr B, der die Vaterschaft allerdings bislang nicht anerkannt hat. Mit Herrn B hat die Kindesmutter zwei weitere Töchter, K 2, geboren am XX.XX.200X, und K 3, geboren am XX.XX.200Y. Auch für die beiden älteren Töchter hat die Beschwerdeführe...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.6.2018 – 1 UF 50/18, FamRZ 2018, 1319 m. Anm. Hammer 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der es einem sorgeberechtigten Elternteil untersagt wird, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen (sog. Ausreiseverbot), sowie das Bundespolizeipräsidium ersucht wird, durch geeignete Maßnahmen die Ausreise zu verhindern, bedarf aufgrund der...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / cc) Verfahrensrechtliches

Schließlich betont der BGH den Amtsaufklärungsgrundsatz (§ 26 FamFG) zur Klärung der Kindswohltauglichkeit des Wechselmodells. Hierzu muss allerdings entsprechender Vortrag der Beteiligten Anlass geben.[19] Unabdingbar ist jedenfalls die Kindesanhörung. Auch ein Kind unter 14 Jahren ist gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Will...mehr

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§ 32 Mediation / C. Die Prinzipien der Mediation

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§ 32 Mediation / II. Schweigepflicht

Rz. 21 Der Mediator, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Ein Verstoß des Mediators gegen diese Verpflichtung hat neben standesrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 203 Abs. 1 StGB. Gleiches gilt auch für den Notar, der als Mediator tätig wird, gemäß § 18 BNotO. Sowohl Rechtsanwälte als ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung

Rz. 224 Zum Zwecke der Klärung der leiblichen Abstammung ist durch das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" vom 26.3.2008, in Kraft getreten am 1.4.2008, durch Einführung des § 1598a BGB sowohl dem Vater als auch der Mutter und dem Kind ein Anspruch auf Einwilligung in ein genetisches Abstammungsgutachten und Duldung der Entnahme einer gee...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / VII. Die Verfahren nach §§ 1666, 1696 Abs. 2 BGB

Rz. 107 Das OLG Koblenz[124] hat die Möglichkeit einer Einigungsgebühr in den Fällen der §§ 1666, 1696 BGB abgelehnt. Man kann aber nicht generell sagen, dass in einem amtswegigen Verfahren wie § 1666 BGB eine Einigung nicht möglich ist, da es sich insoweit um eine gerichtliche Maßnahme bei Gefährdung des Kindeswohls handelt.[125] Sind die Eltern über das Vorliegen der Vorau...mehr

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FF 9/2018, Verfahrensbeista... / 1 Gründe:

[1] I. Die weiteren Beteiligten zu 1 und 2 streiten als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern über die Befugnis zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für die betroffenen Kinder in Sorge- und Umgangsverfahren. [2] Die Eltern schlossen 2004 die Ehe, die seit 2014 rechtskräftig geschieden ist. Aus der Ehe sind die im März 2004 und Februar 2007 geborenen betroffenen Kinder hervorgegan...mehr