Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Grundsatz und Ausnahmen

Rz. 35 Sind die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht miteinander verheiratet,[106] so steht nach § 1626a Abs. 3 BGB grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge der Mutter zu. Diese kann sich zum Nachweis ihrer Alleinsorgeberechtigung vom – nach § 87c Abs. 6 S. 1 SGB VIII zuständigen – Jugendamt nach § 58a Abs. 2 SGB VIII ein Negativattest ausstellen lassen,[107] das ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 239 Dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge ist ferner dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den antragstellenden Elternteil die dem Kindeswohl am ehesten gerecht werdende Entscheidung ist (dazu Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 5 ff.). Rz. 240 Freilich bedeutet die Übertragung der Alleinsorge auf einen El...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

1. Ein zentrales Ziel des KindRG vom 16.12.1997[1] war die Verbesserung der Rechte der Kinder sowie die Förderung des Kindeswohls auf bestmögliche Art und Weise.[2] Dieser Zielsetzung stand der zum damaligen Zeitpunkt noch geltende Wortlaut des § 1696 BGB entgegen. Danach konnten Vormundschafts- und Familiengerichte ihre Anordnungen zur elterlichen Sorge jederzeit ändern, we...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Schutzmaßnahmen nach § 1666 BGB

Rz. 184 § 1666 Abs. 1 BGB normiert als Generalklausel die Eingriffstatbestände, bei deren Vorliegen Sorgerechtsmaßnahmen zu Lasten des Sorgeberechtigten getroffen werden können. Diese Generalklausel schützt sowohl die persönlichen Belange des Kindes als auch seine Vermögensinteressen.[619] Sie dient als einheitliche Ermächtigungsgrundlage für gerichtliche Eingriffe. Daher mu...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Kindeswohlgefährdung

Rz. 113 Die Rückführung braucht ferner nicht angeordnet zu werden, wenn sie mit einer schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder (siehe dazu auch Rdn 120) es sonst in eine unzumutbare Lage bringt, Art. 13 Abs. 1 Buchst. b HKÜ.[321] Beweisbelastet ist insoweit der das Kind zurückhaltende Elternteil.[322] Diese Vorschrift ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (b) Auswanderung des betreuenden Elternteils

Rz. 279 Insbesondere bei gemischtnationalen Ehen wird im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern von einem Elternteil häufig vorgetragen, dass ein plötzlicher Wegzug des anderen Elternteils in dessen Heimatland drohe. Hier muss beachtet werden, dass eine abstrakte Gefahr als solche nicht ausreicht, um gerichtliche Maßnahmen zu veranlassen.[1062] Erforderlich ist vielmehr, d...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / II. Verbleibensanordnung nach § 1682 BGB

Rz. 44 Hat das Kind längere Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten – der nicht Elternteil des Kindes ist – zusammengelebt, so stellen sich Probleme, wenn der Elternteil stirbt oder für tot erklärt wird, ihm das Sorgerecht entzogen wird, er tatsächlich verhindert ist oder seine Sorge ruht. In diesen Fällen wächst die tatsächliche Betreuung des Kindes...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Allgemeines

Rz. 113 Parallel zu dem Umgangskontakt eines Elternteils regelt § 1685 BGB die Umgangskontakte anderer Personen.[413] Das Recht auf Umgang wird außerhalb des Eltern-Kind-Verhältnisses auf eine eigene Rechtsgrundlage gestellt, wobei diese Norm erst mit dem KindRG zum 1.7.1998 geschaffen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt waren etwa Umgangskontakte der Großeltern nur über § 1666 B...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 4. Einschränkung des Auskunftsrechts

Rz. 210 Die Geltendmachung dieses Anspruches muss nicht dem Kindeswohl dienen, sondern darf ihm lediglich nicht widersprechen.[804] Das Kindeswohl ist daher nicht Maßstab des Auskunftsrechts, sondern lediglich seine Grenze.[805] Deshalb ist der Auskunftsanspruch nur in Ausnahmefällen einzuschränken. Folglich darf die Auskunft nur verweigert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter

Rz. 35 Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Regelung des Umgangsrechts der _________________________ – Antragstellerin/Großmutter – Verfahrensbevollmächtigter: ____...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / I. Ziele des HKÜ

Rz. 84 Im Rahmen des HKÜ ist es nicht Aufgabe des Familiengerichts, die Frage zu prüfen, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist (siehe Art. 16, 19 HKÜ). Dies wird leider in der Praxis – auch von Jugendämtern – gelegentlich verkannt. Es geht vielmehr nur um die Frage, ob der antragstellende Elternteil berechtigt ist, auf Grundlage des HKÜ die Rückführung des Kind...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / I. Wegnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie (§ 1632 Abs. 4 BGB)

Rz. 23 Die Pflegefamilie (zu Begriff und Abgrenzung siehe Rdn 29) unterfällt – bei Vorliegen eines länger andauernden Pflegeverhältnisses – dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG [63] und dem des Art. 8 EMRK.[64] Steht daher die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie in Rede, so muss bereits im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf das Kind ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Elternteil

Rz. 259 Gelangt das Gericht im Rahmen seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht, so muss es auf der zweiten Stufe prüfen, ob die Alleinsorge gerade auf den antragstellenden Elternteil zu übertragen ist. In diese Prüfung kann das Gericht – vorbehaltlich § 1671 Abs. 4 i.V.m. §§ 1666 ff. BGB [974] – nur eintreten...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Alleinsorge eines Elternteils

Rz. 173 Stand die elterliche Sorge dem verstorbenen Elternteil allein zu – gleichgültig ob nach § 1626a Abs. 3 BGB oder aufgrund von § 1671 BGB, so ist dem anderen Elternteil nach § 1680 Abs. 2 BGB die Sorge zu übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.[588] Bei der durchzuführenden Kindeswohlprüfung gelten die zu § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB entwickelten Kriterien....mehr

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§ 13 Formularteil / c) Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils

Rz. 9 Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)

Rz. 41 Zur Vermeidung der Fremdunterbringung eines Kindes (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) in Notsituationen sieht § 20 SGB VIII die Unterstützungspflicht des Jugendamts vor, wenn der überwiegend betreuende Elternteil – auch Stief- und Pflegeelternteil[152] – aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen die bisherige Betreuung und Versorgung nicht mehr sicherstelle...mehr

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§ 13 Formularteil / g) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 13 Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / dd) Modalitäten der Sorgeerklärung

Rz. 52 Die Sorgeerklärung ist gemäß § 1626b Abs. 1 BGB bedingungsfeindlich, da im Fall einer erklärten Bedingung der hierdurch eintretende Schwebezustand mit dem Kindeswohl unvereinbar wäre. Auch Zeitbestimmungen, etwa ab wann und bis wann die Erklärung gelten soll, sind unzulässig, da sie dem Kindeswohl zuwider liefen. Überlagert werden die Sorgeerklärungen durch gerichtlich...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / I. Zweck des Abänderungsverfahrens

Rz. 16 § 1696 Abs. 1 BGB will die Anpassung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung an zwischenzeitlich eingetretene oder bekannt gewordene Änderungen ermöglichen, wenn diese aus Kindeswohlgründen erforderlich ist.[57] Daher genügt für eine Abänderung keinesfalls die bloße Berufung darauf, dass die Ausgangsentscheidung falsch gewesen sei.[58] Indem der Gesetzgeber für die Ab...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Vorbemerkungen

Rz. 53 Bedarf es einer familiengerichtlichen Regelung zum Umgangsrecht, da sich die Eltern hierüber außergerichtlich nicht verständigen konnten, so hat das Gericht in seine Entscheidung sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Kindeswohl und die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger einzubeziehen; wobei oberster Maßstab jeder zu treff...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Längere Zeit

Rz. 161 Diesen Begriff definiert § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB nicht näher. Allerdings ist auch dieses Zeitmaß auf das Kindeswohl zu beziehen und vom Alter und Zeitempfinden des Kindes abhängig zu machen.[605] So kann etwa bei ablehnender Haltung eines neunjährigen Kindes ein Zeitraum von einem Jahr in Betracht kommen. Ein unbefristeter Zustand, dem vorzubeugen ist, entsteht in der...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Rz. 126 Zum 13.7.2013 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in Kraft getreten.[465] Dem leiblichen Vater wird in der neu eingefügten Vorschrift des § 1686a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Umgangskontakte mit dem von ihm gezeugten Kind eröffnet.[466] Während rechtliche Elternteile nach § 1684 BGB nicht nur zum Umgang berechtigt, sondern a...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 3. Sonderproblem: Abänderungsmaßstab des Beschwerdegerichts bei vollzogenen erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungen

Rz. 53 Nicht wenige Obergerichte gehen – in Anlehnung an entsprechend vom BVerfG formulierte Maßstäbe – in Fällen vollzogener erstinstanzlicher einstweiliger Anordnungen[129] über das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon aus, dass die Abwägung, ob eine Abänderung der einstweiligen Anordnung noch vor der Hauptsacheentscheidung angezeigt sei, nicht an einer Sanktion des Fehlverha...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Übertragung von Entscheidungsbefugnissen durch das Familiengericht

Rz. 116 Nach § 1628 BGB kann einem Elternteil zu einer einzelnen Angelegenheit das Alleinvertretungsrecht übertragen werden. Voraussetzung ist neben dem diesbezüglichen Antrag eines Elternteils, dass zwischen den Eltern über eine einzelne Angelegenheit kein Einvernehmen erreicht werden kann und es sich hierbei um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind hand...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Umgangsvereinbarungen der Eltern

Rz. 29 Die Notwendigkeit für eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts besteht erst, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine wirksame Vereinbarung hierüber zu treffen.[84] Verfügt mindestens ein Elternteil über das Sorgerecht, so können die Eltern zur Ausgestaltung des Umgangsrechts eine einvernehmliche Regelung treffen.[85] Auch wenn das Umgangsrecht nicht zur allei...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Vorrang- und Beschleunigungsgebot

Rz. 392 Von Verfassungs wegen haben die Verfahrensbeteiligten einen Anspruch auf Verfahrensförderung durch das Gericht und Klärung strittiger Fragen in angemessener Zeit.[1384] Erfasst hiervon sind nicht nur Eilverfahren,[1385] sondern auch Hauptsacheverfahren.[1386] Dieser Grundsatz ist Teil des in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3 GG verbrieften Anspruchs auf effektiven Recht...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Wechselmodell

Rz. 326 Bei diesem Modell[1201] erfolgt die Betreuung des Kindes abwechselnd und für ungefähr gleich lange zeitliche Phasen[1202] im Haushalt jeweils eines Elternteils, der in dieser Zeit für die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich ist. Das wesentliche Problem dieses Modells besteht darin, dem Kind ausreichende Zeiträume zu eröffnen, damit es zu jedem Elternteil eine fe...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Anlass der Inobhutnahme

Rz. 112 Praktische Bedeutung[320] erlangt die Inobhutnahme vor allem in Fällenmehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 75 Während sich in anderen Vertragssachen die anwaltliche Beratungstätigkeit weitgehend auf die Prüfung von Rechtstatsachen erstreckt, die in irgendeiner Form rechenbar sind (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich), steht beim Sorgerecht materiell das Kindeswohl im Mittelpunkt. Hier ist der Anwalt auf die Angaben der Mandantschaft angewiesen, wobei durchaus k...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / VIII. Umgangsrechtsvereinbarungen der Eltern

Rz. 237 Unter Geltung des FGG wurde eine zu gerichtlichem Protokoll geschlossene Vereinbarung der Eltern[849] zum Umgang nicht als Verfügung im Sinn des § 33 Abs. 1 FGG angesehen.[850] Sie musste daher familiengerichtlich gesondert gebilligt werden,[851] – sogenannte Erhebung zum Be­­schluss –, um als Vollstreckungstitel zu gelten. Nach nunmehr geltender Gesetzeslage sind ­E...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / f) Sonstige Gründe

Rz. 175 Auch einem in längerer Strafhaft befindlichen umgangsberechtigten Elternteil kann der Umgangskontakt nicht versagt werden. Ein begleiteter Umgang in der JVA muss durch den Staat organisatorisch ermöglicht werden.[671] Eine Erweiterung der Besuchszeit darf insbesondere nicht mit Berufung auf die geringen Interaktionsmöglichkeiten eines noch sehr kleinen Kindes versagt...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / D. Aufhebung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen (§ 1696 Abs. 2 BGB)

Rz. 30 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat der Gesetzgeber auch § 1696 BGB in seiner bisherigen Fassung modifiziert. Eine Maßnahme nach den §§ 1666–1667 BGB oder sonstige kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind nach § 1696 Abs. 2 BGB aufzuheben, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist (siehe dazu eingehen...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Namensänderung

a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht neben allgemeinen Kindeswohlbelangen auch die Erfolgsaussicht eines entsprechenden Antrags zu prüfen. b) Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namen...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB

Rz. 15 Muster 13.14: Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB Muster 13.14: Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf e...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Konkretheitsgebot

Rz. 60 In der zu erlassenden familiengerichtlichen Entscheidung ist das Umgangsrecht entweder einheitlich und konkret zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen.[218] Aufgrund dieses Konkretheitsgebotes [219] (siehe im Einzelnen – auch mit Formulierungsbeispielen – § 6 Rdn 16 ff.) – das auch für den begleiteten Umgang,[220...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Gemeinsame Sorge als Regelfall?

Rz. 33 Der vor Inkrafttreten des KindRG zum 1.7.1998 geltende Wortlaut des § 1671 Abs. 4 BGB a.F. sah zwingend vor, dass im Zuge der dauerhaften Trennung der Eltern einem von ihnen die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind allein zu übertragen war. Durch Entscheidung vom 3.11.1982 stellte das BVerfG klar, dass diese Regelung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG nicht vereinbar ist....mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 7. Gestaltung des Umgangsablaufs

Rz. 93 Es obliegt der Eigenentscheidung des Umgangsberechtigten, wie er den Zeitraum des Umgangskontaktes konkret gestalten möchte.[347] Allerdings hat er jede Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu unterlassen und auf die Kindesbelange Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen des Kindes. Ohne ausdrückliche Abstimmung mi...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Großeltern und Geschwister

Rz. 116 § 1685 Abs. 1 BGB erfasst – nur – Großeltern [429] und Geschwister. Bei diesen wurde auf die in § 1685 Abs. 2 BGB für ein Umgangsrecht vorausgesetzte sozial-familiäre Beziehung verzichtet, weil davon ausgegangen wurde, dass Großeltern und Geschwister dem Kind regelmäßig nahestehen, jedenfalls aber der Aufbau einer zwischenmenschlichen Beziehung zwischen diesen und dem...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (3) Ausprägungen des Kontinuitätsgrundsatzes

Rz. 267 In Präzisierung des Kontinuitätsgrundsatzes gilt es für das Kind als positiv, wenn ihm nach der Trennung seiner Eltern vertraute Bezugspersonen ebenso erhalten bleiben wie seine gewohnte Umgebung. Hierzu gehören etwa die bisherige Wohnung, der Kindergarten oder die Schule, der Freundeskreis, bisher frequentierte Vereine u.Ä.[1010] Es ist im jeweiligen Einzelfall zu p...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB

Rz. 18 Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _____________________...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Auskunftsberechtigter und Auskunftspflichtiger

Rz. 195 Die Auskunftsansprüche nach §§ 1686,1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB bestehen unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren und ob eine gemeinsame elterliche Sorge besteht.[764] Rz. 196 Erstmals durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[765] wird nunmehr in § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch dem nur leiblichen Vate...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Vorbemerkungen

Rz. 102 Im Rahmen der familiengerichtlichen Regelung des Umgangs ist der Kindeswille als Ausdruck seines Persönlichkeitsrechts mit den Rechte seiner beiden Elternteile abzuwägen (siehe im Einzelnen § 1 Rdn 304 ff.).[371] Dem Alter und Reifestand des Kindes kommt hierbei wesentliche Bedeutung zu.[372] Bei einem kleineren Kind stehen stärker objektive Kriterien im Blickpunkt, ...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Beschwerdeschrift Hauptsache

Rz. 68 Muster 13.63: Beschwerdeschrift Hauptsache Muster 13.63: Beschwerdeschrift Hauptsache An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht Az _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt: _________________________ gegen den _________________________ – Antragsgegner/Vater –...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IX. Einstweilige Anordnung

Rz. 456 Zu den besonderen Anforderungen, die das Kindeswohl an die Gestaltung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt, siehe eingehend § 7.mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Einigung der Eltern

Rz. 256 Kann demgegenüber eine einvernehmliche Regelung gefunden werden, so wird dieses Ergebnis als gerichtlich gebilligter Vergleich (vgl. dazu Rdn 237 ff.) – also nach Prüfung, dass er dem Kindeswohl nicht widerspricht – zu gerichtlichem Protokoll genommen.[907] Dieser Vergleich tritt an die Stelle der bisherigen Umgangsregelung.mehr

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§ 13 Formularteil / d) Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gemäß § 1672 BGB (bis zur gesetzl. Neuregelung des § 1672 BGB)

Rz. 10 Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmächtigt...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Berechtigtes Interesse

Rz. 199 Voraussetzung für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein berechtigtes Interesse des umgangsberechtigten Elternteils.[777] Dieses ist regelmäßig dann zu bejahen, soweit dem betreffenden Elternteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um sich über die Entwicklung des Kindes – auch bei Dritten im Rahmen eines ihm zustehenden vollständigen oder teilwe...mehr