Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / I. Aufbau des Gesetzes

Den Vorschriften des § 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB ist zu entnehmen, dass sie sich in den beiden Sätzen hinsichtlich der Zeit des Ausschlusses des Umgangsrechts unterscheiden. Bei § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB geht es um einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer. Diese Zeitbegrenzung fehlt der Norm des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB. Sie regelt im Umkehrschluss zu § 1684 Abs. 4 S. 2 ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 7. Sonstige Gründe

Ist der Umgangsberechtigte HIV-infiziert, so rechtfertigt diese Tatsache allein keinen Ausschluss des Umgangsrechts. Denn eine Infizierung ist bei einem normalen sozialen Kontakt nicht möglich.[62] Befindet sich der Umgangsberechtigte in Strafhaft, so rechtfertigt das grundsätzlich auch keinen Ausschluss des Umgangsrechts.[63] Für die Frage, ob ein Ausschluss des Umgangsrecht...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

KG, Beschl. v. 13.4.2017 – 16 UF 8/17, FamRZ 2017, 1409 Bei hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das paritätische Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl. OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2016 – 25 UF 109/16, FamRZ 2017, 1514 m. Anm. Menne Ein begleiteter Umgang des Kindes mit seinem Vater in Polen kann gemäß § 1684 Abs. 3 BGB angeordnet werden, nachdem eine Entschei...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Möglichkeiten einer korrigierenden Anwendung des § 1687 BGB

§ 1687 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB geben dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufgrund der gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens; das sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Ent wicklung des Kindes haben. Wird ein Wechselmodel...mehr

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FF 11/2017, Handbuch Begleiteter Umgang – Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte

Klinkhammer/Prinz (Hrsg.)3. Aufl. 2016, 469 Seiten, 42 EUR, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-8462-0648-5 Bei dem "Handbuch Begleiteter Umgang" handelt es sich um ein interdisziplinäres Werk von Psychologen, (Heil-) Pädagogen, Juristen und Erziehern. Sie haben sich dem Thema des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB verschrieben, wonach das Familiengericht insbesondere anordnen kann, ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 3. Verfeindung der Eltern

Die Verfeindung der Eltern und die daraus resultierende ablehnende Haltung des sorgeberechtigten Elternteils allein rechtfertigen grundsätzlich nicht den Ausschluss des Umgangsrechts.[31] Nach dem geltenden Recht steht es dem die Sorge allein ausübenden Elternteil nicht zu, lediglich durch die Formulierung einer hartnäckigen Ablehnung aller Umgangskontakte den nicht sorgeber...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / IV. Schlussbetrachtung

Der Umgangsausschluss als schwerster Eingriff in das Umgangsrecht kommt nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Hierbei sind allein die Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB zu prüfen. In der Praxis haben sich Fallkonstellationen herausgebildet, die teilweise oben näher dargelegt worden sind. Splitt [88] hat weitere Gründe, die für einen Umgangsausschluss s...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / III. Kindeswohldienlichkeit des Wechselmodells: Die Kriterien des BGH

Damit stellt sich die Frage: Wann ist das Wechselmodell nach Kindeswohlgesichtspunkten die beste Lösung? Auf welche Argumente kommt es im Rahmen dieses neuen gerichtlichen Entscheidungsspielraums (Rn 33) an? Hierzu macht der Senat, bezogen auf den vorliegenden Einzelfall, wichtige Ausführungen. Weitere Erwägungen müssen hinzukommen. Der Senat führt zutreffend aus, dass über ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 13.7.2017 – 1 BvR 1202/17, NZFam 2017, 795 a) Weil bereits der vorläufige Entzug der gesamten Personensorge einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern darstellt, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen. Soll das Sorgerecht vorläufig entzogen werden, sin...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthaft. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Umgang) nicht anfechtbar ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 1138). Sie ist auch im Übrigen zul...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / a) Kindeswohlschwelle und Feststellungslast

Der Umgang mit dem Kind ist nur zu regeln, wenn er "dem Kindeswohl dient." Damit handelt es sich um eine sog. positive Kindeswohlschwelle,[34] die sich aktuell noch in §§ 1686a Abs. 1 Nr. 1, 1685 Abs. 1 BGB und 1741 Abs. 1 S. 1 BGB findet und sich bis vor Kurzem noch in §§ 1678 Abs. 2 BGB a.F., 1680 Abs. 2 S. 2 BGB a.F., 1672 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. fand. Dies hat im Rahmen der...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / II. Das Umgangsrecht der Großeltern nach den Vorstellungen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein könnte".[6] Von einem genuinen Recht der Großeltern auf Um...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2016 – 2 UF 49/16, FamRZ 2017, 1140 Das von der Untersuchungshaftanstalt Hamburg entwickelte Konzept zur Gestaltung des Umgangs inhaftierter Väter mit ihren Kindern im Rahmen einer Vater-Kind-Gruppe ermöglicht grundsätzlich einen mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringenden Umgang.mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / b) Die Kindeswohldienlichkeit des Großelternumgangs im Spannungsfeld zu den Elternrechten

Die gerichtliche Durchsetzung eines Umgangsrechts auf Initiative eines Großelternteils ist meistens deshalb erforderlich, weil ein Umgangskontakt von den bzw. dem betreuenden und sorgeberechtigen Elternteil(en) ablehnt wird. Dies wirft das Problem des Verhältnisses des elterlichen Sorgerechts zum Umgangsrecht der Großeltern auf. Denn die Wahl des Umgangs mit Dritten ist zunä...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / 4. Prozessuales

Auch das Verfahren über die Regelung eines Großelternumgangs ist – jedenfalls in der prozessualen Theorie – ein Amtsverfahren. Die Einleitung des Verfahrens ist daher ebenso wenig von einem Antrag abhängig, wie die Beendigung des Verfahrens durch eine Prozesshandlung der Beteiligten möglich ist.[90] Eine Antragsrücknahme beendet das Verfahren also nicht eo ipso.[91] Da den B...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / d) Beschränkungen des Umgangs

Auch der Großelternumgang unterliegt den Beschränkungsmöglichkeiten der §§ 1685 Abs. 3 S. 1, 1684 Abs. 4 S. 3 BGB. Es kommen also ebenfalls ein Umgangsausschluss im Falle einer Kindeswohlgefährdung wie auch ein begleiteter Umgang in Betracht, wobei im letzteren Fall ein freiwilliger Umgangsbegleiter notfalls vom Großelternteil angeboten werden sollte.[85] Andererseits trifft...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / 2. Die Privilegierung des Umgangsrechts nach § 1685 Abs. 1 BGB gegenüber § 1685 Abs. 2 BGB und die Inferiorität gegenüber dem Umgangsrecht der Elternteile nach § 1684 Abs. 1 BGB

Für das Umgangsrecht nach beiden Absätzen des § 1685 BGB müssen Bindungen des Kindes zu dem Umgangsberechtigten bestehen. Nur dann dient der Umgang dem Wohl des Kindes, vgl. schon § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB. Für ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB muss aber zusätzlich eine tatsächliche Verantwortungsübernahme für das Kind durch den Berechtigten vorliegen oder vorgelegen habe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 3 BKGG a. F.[1] § 3 BKGG n. F. wurde inhaltlich entsprechend gefasst. Da nach §§ 62, 63 EStG für dasselbe Kind regelmäßig mehrere Berechtigte anspruchsberechtigt sind (Anspruchskonkurrenz), das Kindergeld aber nur einmal einem Berechtigten gezahlt wird (Einmalgewährung, Aufteilungsverbot; § 64 Abs. 1 EStG), ist eine Regelung über die Rangfolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.1 Aufnahme in den Haushalt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Erfüllen für ein Kind mehrere Anspruchsberechtigte die Berücksichtigungsvoraussetzungen, wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil ohne das Kind in Deutschland und der andere Elternteil mit dem Kind im EU-Ausland lebt.[1] Diese Regelung ist sachgerecht; verfassungsrechtliche Bedenke...mehr

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FF 07/08/2017, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag

Am 10.7.2017 feiert Michael Coester seinen 75. Geburtstag. Der in Hannover geborene Jubilar studierte nach Abitur und Wehrdienst an der Universität Freiburg, wo er nach den beiden Staatsexamina 1973 mit der Dissertation zum Thema "Vorrangprinzip des Tarifvertrags" zum Dr. jur. promovierte. Nach einjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt war er Wissenschaftlicher Assistent an der...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / III. Die Position des BVerfG

Ging man lange Zeit davon aus, dass auch im Familienrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt und daher insbesondere ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs uneingeschränkt zulässig ist, so änderte sich dies mit einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2001, wonach Grundrechte aufgrund ihrer Ausstrahlung ins Privatrecht auch für Eheverträge gelten. Es verstoße gegen die ...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) Kindeswohl

In der früheren Rechtsprechung wurde das Altersphasenmodell als ohne Weiteres kindgerecht angesehen. Es wurde vom BGH – schon in Kenntnis der Reformbestrebungen – noch 2006 ausdrücklich bestätigt, und zwar unter Hinweis auf die erforderliche verstärkte Beaufsichtigung und Fürsorge des Kindes noch in den ersten beiden Schuljahren.[163] Nach der neuen Gesetzeslage (siehe oben ...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / 1 Gründe:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge für seine 2005 geborene Tochter auf die Mutter. [2] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. [3] Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig (unten 1) und offenbar unbeg...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / b) Stellungnahme

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist zu begrüßen. Dadurch wird nach innen und nach außen ein wichtiges Signal gesetzt, nämlich dass unabhängig vom Ort der Eheschließung und von den Staatsangehörigkeiten der Verlobten Ehen im deutschen Rechtskreis nur von Volljährigen wirksam eingegangen werden können. Der Gesetzesentwurf bedeutet zugleich zwar – auch für deutsche Staa...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / Leitsatz

1. Die Verfassungsbeschwerde ist ohne Vorlage oder Wiedergabe der von den Fachgerichten in Bezug genommenen entscheidungsrelevanten Unterlagen (Anhörungsprotokolle, Stellungnahme des Verfahrensbeistandes) unzulässig. 2. Ist die fachgerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (Übertragung der Gesundheitssorge auf die Kindesmutter) nachvollziehbar begründet und ergeben sich, sowei...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 1. Recht des Kindes auf statusmäßige Zuordnung zum biologischen Elternteil

Nach den deutschen Abstammungsregelungen des BGB soll die Eltern-Kind-Zuordnung grundsätzlich entsprechend der biologischen Verbindung erfolgen. Dies zeigt sich insbesondere an § 1592 Nr. 3 BGB. Das einfache Recht lässt aber Ausnahmen zu. Diese ergeben sich zum einen daraus, dass die genetische Elternschaft nicht offensichtlich ist und daher für die rechtliche Zuordnung Verm...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / b) Basiszeit und Verlängerungsmöglichkeit

In der Basiszeit von der Geburt des Kindes bis zu seinem 3. Geburtstag kann sich der betreuende Elternteil für eine eigene Betreuung entscheiden, selbst wenn eine Versorgung durch Dritte möglich wäre. Dies korrespondiert mit dem Anspruch des Kindes auf einen Kindergartenplatz.[123] Ab Beginn des 4. Lebensjahres besteht eine Verlängerungsmöglichkeit, soweit und solange dies de...mehr

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FF 5/2017, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH vom 5.10.2016 stellt die erste höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar. Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[1] geschaffen worden. Neben einem weiteren Verfahren zu dieser Thematik hatte der Antragsteller und Beschwerdeführer die Einführung des § 1686a B...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Eine Verbleibensanordnung kann zugunsten der Großeltern nicht stattfinden, wenn diese lediglich einen erweiterten Umgang mit den Kindern hatten, die Kinder aber nicht länger im Haushalt der Großeltern gelebt haben. b) Trotz einer engen Beziehung der betroffenen Kinder zu den Großeltern ist nicht davon auszugehen, dass gemeinsame kurze Urlaube während der Schulferien, Kurz...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme des DeutschenFamiliengerichtstages zumWechselmodell

Zu: BGH, Beschluss vom 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (FF 2017, 152 m. Anm. Keuter) I. Der BGH befasst sich mit der Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein paritätisches Wechselmodell auch ohne entsprechenden Konsens beider Elternteile gerichtlich angeordnet werden kann. Dabei wird allein eine umgangsrechtliche Begründbarkeit einer solchen Anordnung geprüft (und – im Gegensat...mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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FF 5/2017, Umgang des Kinde... / Leitsatz

1. Allein der Umstand, dass sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigern, einen Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, genügt nicht, um den entsprechenden Antrag gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB zurückzuweisen. 2. Ist einziger Grund für das Scheitern des Umgangs die ablehnende Haltung der rechtlichen Eltern und die damit einhergehende Befürchtung, dass dies...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 2 Anmerkung

Ist die Entscheidung des BGH der erste Schritt auf dem Weg zum Wechselmodell als Regelfall? Liest man die Überschriften diverser Presseerzeugnisse, könnte man diesen Eindruck gewinnen: "Getrennte Eltern haben gleichen Anspruch auf Zeit mit dem Kind",[1] "BGH stärkt vor allem die Rechte von Vätern",[2] "BGH stärkt Rechte von Eltern",[3] so und ähnlich lauteten die Titel der v...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / Leitsatz

1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr da...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten Nr. 1) bis 3) ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Sie führt zu einer Herabsetzung des Verfahrenswerts. 1. Die Beschwerdeführer gehen zutreffend davon aus, dass sich der Verfahrenswert nur nach ihrem Anteil am Wohnungseigentum richtet. Zwar hat der Senat für die vorliegende Konstellation mehrfach ent...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 2. Kleinkinder bis zum vierten Lebensjahr

Das AG Eschwege[32] hat bei einem gerade zweijährigen Kind einen Besuch des Vaters bei seinem Kind von drei Stunden im 14-tägigem Abstand innerhalb der Wohnung der Mutter für ausreichend erachtet, wobei das Gericht allerdings in Aussicht gestellt hat, bei fortschreitendem Alter und Entwicklungsstand des Kindes den Umgang zeitlich auszudehnen. Auch das AG Saarbrücken[33] sieht...mehr

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FF 3/2017, Kindeswohlgefähr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft das Verhältnis von Kindeswohlgefährdungen und staatlichen Maßnahmen zu deren Abwehr. Dabei zeigen die Ausführungen des BGH, dass die abstrakte Abgrenzung dieses Verhältnisses weniger Schwierigkeiten bereitet als die Anwendung der hierbei festgestellten Grundsätze auf den konkret zu beurteilenden Sachverhalt. 1. Vor der Beantwortung der von der Rechts...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 3

Schlüsselworte: Umgang, Kindeswohl, Alter und Entwicklungsstand des Kindes, Beziehungen und Bindungen des Kindesmehr

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FF 3/2017, Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung desFamiliengerichts

BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (OLG Nürnberg, Beschl. v. 8.12.2015 – 11 UF 1257/15; AG Schwabach – Beschl. v. 10.9.2015 – 1 F 280/15) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sog. par...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 8. Die Berücksichtigung des Alters des Kindes bei Umgangsverweigerung

Ab welchem Alter der erklärte Kindeswille insbesondere bei einer Umgangsverweigerung mitbestimmend ist, hängt vom Woher (betrifft den Bedürfnishintergrund), dem Wohin (betrifft die Zielorientierung, einen bestimmten Zustand zu erreichen oder beizubehalten), Alter, Entwicklungsstand, von der Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Kindes und auch vom Konfliktniveau der Elte...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / II. Verfahrens- und materiell-rechtliche Grundsätze

Mit § 1684 Abs. 1 BGB (s. ebenso § 18 SGB VIII [11]) hat das KindRG das durch die Verfassung nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte, subjektive Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern und deren Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind ausdrücklich im Familienrecht geregelt. Aus der Sicherstellung des Grundrechtsschutzes durch die Gestaltung des Verfahrens folgt, dass die Familie...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ergehen kann, siehe BVerfG v. 6.10.2015 – 1 BvR 1571/15, BVerfGE 140, 211 (218 f). b) Der im fachgerichtlichen Sorgerechtsverfahren bestellte Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes ist dazu befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und eine Verletzu...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / I. Einleitung

Insgesamt waren 2014 rund 134.800 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, knapp 1 % weniger als im Vorjahr. 56.400 Umgangsverfahren waren anhängig, meist in Folge eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens,[2] obwohl Umgangsregelungen beispielsweise auch nach einer Unterbringung des Kindes wegen einer Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666a BGB) oder nac...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / dd) Auswirkungen auf das Kindeswohl

Maßgeblich für die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die Frage, wie sich das Verhalten der Kindeseltern auf das Kindeswohl auswirkt. [82] Ist nicht erkennbar, dass die Kinder vom Streit der Eltern über Sorgerechtsfragen negativ berührt sind, rechtfertigen solche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten als solche nicht die Auflösung der gemeinsamen elterliche...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / ee) Verhältnismäßigkeit und Sorgerechtsvollmacht geschaffen

Kommt das Familiengericht im Ergebnis seiner Prüfung dazu, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge grundsätzlich gegeben sind, muss dieses Ergebnis noch anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft werden.[94] Denn obwohl im Rahmen des § 1671 BGB der grundrechtliche Schutz ein herabgesetzter ist, steht das Mitsorgerecht trotzdem ...mehr

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FF 2/2017, Übertragung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Mutter) und 2 (im Folgenden: Vater) sind die nichtehelichen Eltern des 2007 geborenen betroffenen Kindes. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Das Kind hat nach der Geburt mit Zustimmung der Mutter den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen erhalten. [2] Die Mutter will dem Kind nach Trennung der Eltern nunmehr ihren Nachnamen erteilen...mehr