Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 109 Der Umgang ist so genau und so unmissverständlich wie möglich zu regeln. Rz. 110 Ein Großteil der Zwangsvollstreckungsverfahren beruht auf unklaren, lückenhaften oder widersprüchlichen Unterhaltsvereinbarungen. Jedes Vollstreckungsverfahren stellt eine weitere Belastung für das Kind dar. Rz. 111 Es ist zu berücksichtigen, dass eine vertragliche Regelung, vor allem wenn...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 235 § 1671 Abs. 1 BGB entspricht in seiner nunmehrigen Fassung inhaltlich der Regelung in § 1671 Abs. 2 BGB a.F. Das Gericht hat dem Antrag eines Elternteils danach zu folgen, wenn Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist – dann gilt § 1671 Abs. 4 BGB ...mehr

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§ 13 Formularteil / 6. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB

Rz. 23 Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Leistungsberechtigte

Rz. 58 § 27 SGB VIII sieht eine Hilfe zur Erziehung [190] vor, wobei die Anzahl der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich steigend ist. Im Jahr 2013 wurde für rund 520.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 0,6 Prozent.[191] Begründet wird dur...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Gerichtlich gebilligte Vergleiche

Rz. 9 Vollstreckungsgrundlage sind ferner gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs. 2 FamG (siehe dazu § 2 Rdn 237). Bereits nach bisheriger Rechtslage konnten die Eltern im gerichtlichen Verfahren Vereinbarungen protokollieren lassen, die aber als solche nicht vollstreckungsfähig waren,[22] sondern zusätzlich der gerichtlichen Billigung...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Vernachlässigung des Kindes

Rz. 200 Diese Variante der Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die Eltern oder auch nur ein Elternteil in – nach der Neufassung des § 1666 Abs. 1 BGB nicht mehr notwendiger Weise schuldhaft – untätig bleiben, sie also die Maßnahmen unterlassen, die unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und ökonomischen Situation der Familie eine ungestörte und beständige Erziehun...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 2. Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund

Rz. 25 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es gemäß § 49 Abs. 1 FamFG eines Anordnungsanspruchs. Sie muss also nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt sein. Außerdem muss ein Anordnungsgrund vorliegen. Dies setzt ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Tätigwerden voraus, das ein Abwarten bis zur Entscheidungsreife in...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / b) Eingreifen der Heimatbehörden zum Schutz des Kindes, Art. 4 MSA

Rz. 53 Nach Art. 4 MSA können Behörden des Staates, dem der Minderjährige angehört, dort aber nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Minderjährigen treffen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Wohl des Kindes solche Maßnahmen erfordert.[129] Bei der Anwendung des Art. 4 Abs. 1 MSA ist Zurückhaltung geboten. Deutsche...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Voraussetzungen der Hilfe zur Erziehung

Rz. 62 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehungsleistung durch die Personensorgeberechtigten nicht gewährleistet wird und gerade[211] die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Mängel im schulischen oder sozialen Umfeld werden von § 27 SGB VIII nicht erfasst.[212] Obwohl der Begriff...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der einstweiligen Anordnung wurde durch das FamFG grundlegend verändert. Die ausdrücklich in § 49 FamFG geregelte einstweilige Anordnung ersetzt sowohl die zuvor im FGG nicht existente und lediglich auf Richterrecht beruhende vorläufige Anordnung [1] als auch die bis zum 31.8.2009 in den §§ 620 ff., 621g ZPO geregelte einstweilige Anordnung. Rz. 2 Der Eilrechts...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / (2) Beratungs- und Unterstützungsansprüche sonstiger Personen

Rz. 29 Neben Kindern und Jugendlichen sieht § 18 Abs. 3 S. 3 SGB VIII auch für sonstige Personen eine Beratung und Unterstützung zur Umsetzung von Umgangskontakten vor. Diese richten sich an den umgangsberechtigten Elternteil, an umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 BGB und § 1686a BGB (vgl. hierzu § 2 Rdn 113 ff.) sowie an Personen, die durch das geltend gemachte...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Allgemeines

Rz. 178 § 1666 BGB ist die einfachrechtliche Ausgestaltung des dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG dem Kind gegenüber obliegenden Wächteramts.[597] Zugleich konkretisiert diese Norm die durch Art. 8 EMRK geforderte staatliche Achtung des Familienlebens.[598] Der Staat darf allerdings in das nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Pflege und Erziehung der K...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 9. Verfahrensbeistand

Rz. 140 Die Pflicht, in Verfahren nach dem HKÜ einen Verfahrensbeistand [443] einzuschalten, ergibt sich weder aus § 158 FamFG (bisher § 50 FGG) noch aus dem HKÜ selbst. Geklärt ist, dass sich im Falle einer gegenläufigen Entführung aus Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 1 GG die Pflicht ergibt, das Kindeswohl verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass den Kindern ein Verfahre...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerechtsausübung durch Vollmacht; Ermächtigung

Rz. 20 Angesichts der Verrechtlichung aller Lebensbereiche besteht ein hohes praktisches Bedürfnis für die Rechtsinstitute der Vollmacht und der Ermächtigung als Mittel zur Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse. Dabei wird eine Vollmacht von einem Sorgerechtsinhaber an eine Person erteilt, die nicht sorgeberechtigt ist, während die Ermächtigung von einem sorgeberechtigten Elt...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Einleitung eines Hilfeplanverfahrens

Rz. 127 Um den mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Sorge- oder Erziehungsberechtigten ermitteln zu können – so er denn letztlich in Einklang mit dem Kindeswohl zu bringen ist – bedarf es einer entsprechenden Einbindung seinerseits in die weiteren Maßnahmen während der Inobhutnahme. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine unverzügliche Information des Personen- oder Erzi...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Beteiligtenstellung und Anhörung der Pflegeperson (§ 161 FamFG)

Rz. 447 Über den früheren § 50c FGG hinausgehend ermöglicht § 161 Abs. 1 FamFG die amtswegige Hinzuziehung der Pflegeperson als Beteiligte (siehe dazu auch Rdn 366) im Interesse des Kindes, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege (§ 1632 Abs. 4, siehe dazu § 4 Rdn 23 ff.) lebt. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegeperson vollumfänglich vom Verfahrensablauf in...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Angelegenheiten des täglichen Lebens

Rz. 334 Eine exakte Abgrenzung der Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zu denen des täglichen Lebens ist in verschiedenen Bereichen nicht möglich.[1242] Man kann sich jedoch an der Legaldefinition des § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB orientieren. Alltagsangelegenheiten sind danach Entscheidungen, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Kindesentw...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Widerstand des Kindes (PAS)

Rz. 181 Der Widerstand eines älteren Kindes kann den Ausschluss oder die Einschränkung des Umgangs – auch mit einem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind (siehe dazu § 4 Rdn 38 f.)[690] – rechtfertigen (zum Kindeswillen siehe Rdn 102 sowie § 1 Rdn 304),[691] soweit andernfalls der Kontakt gegen den Willen des Kindes zwangsweise durchgesetzt werden müsste.[692] Allerdin...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Antragsinhalt

Rz. 355 Ein Antrag auf Übertragung der Sorge muss nicht den förmlichen Anforderungen des § 253 ZPO genügen.[1281] Es reicht aus, dass erkennbar ist, wer als Antragsteller auftritt und welches Ziel er verfolgt. Nach § 23 Abs. 1 FamFG soll allerdings ein verfahrenseinleitender Antrag begründet werden, wobei die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel ebenso anzugeb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Mitwirkung des Jugendamts als Umgangsbegleiter

Rz. 70 Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt An das Verwaltungsgericht _________________________ _________________________ Az _________________________ In der Angelegenheit der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbev...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (3) Erziehungseignung

Rz. 273 Ein schlechterdings erziehungsungeeigneter Elternteil kann die elterliche Sorge nicht er­halten.[1042] Etwaige Defizite in der Erziehungseignung können jedoch durch sonstige, dem ­Kindeswohl dienliche Kriterien, wie etwa starke persönliche Bindungen, kompensiert werden. Es ­entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf bestm...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten

Rz. 208 Geht von Dritten eine Gefährdung für das Kindeswohl aus, so können auch unmittelbar gegenüber diesen Schutzmaßnahmen veranlasst werden (§ 1666 Abs. 4 BGB). In Betracht kommen Fälle, in denen der Dritte das Kind zu es gefährdenden Verhaltensweisen veranlasst, etwa zu Drogen- oder erheblichem Alkoholkonsum, Prostitution, kriminellen Handlungen. Auch Sexualkontakte des ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Ermittlung des Kindeswillens

Rz. 105 Lehnt das Kind den Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil ab, so ist das Gericht verpflichtet, die Gründe für diese Ablehnung zu ermitteln und sie im Rahmen der Entscheidung angemessen zu werten.[390] Die Interessen des Kindes, des umgangsberechtigten und des betreuenden Elternteils, die Ursachen der Umgangsablehnung sowie die Folgen einer Missachtung des Kindesw...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Voraussetzungen der Wohnungsdurchsuchung

Rz. 51 § 91 Abs. 1 FamFG entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 758a Abs. 1 ZPO und unterscheidet sich nur insoweit, als keine Regelung der örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit enthalten ist, wobei dies jedoch mit Blick auf § 88 Abs. 1 FamFG entbehrlich ist. Die Notwendigkeit zur Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses besteht im Falle mangelnder Einwilligung...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 130 Im Rahmen der Inobhutnahme muss das Jugendamt grundsätzlich versuchen, auf das Kind oder den Jugendlichen mit sozialpädagogischen Mitteln einzuwirken.[444] Allein unter den in § 42 Abs. 5 SGB VIII genannten engen Voraussetzungen kommen ausnahmsweise freiheitsentziehende Maßnahmen in Betracht,[445] da jeweils nicht der Aspekt der Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, s...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Besondere Eilbedürftigkeit

Rz. 135 Verfahren nach dem HKÜ sind besonders eilbedürftig. Sie sind auf größtmögliche Beschleunigung ausgerichtet.[402] Das ergibt sich zum einen aus Art. 11 HKÜ, wonach die Gerichte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages eine Entscheidung treffen sollen, zum anderen aus der Natur des Rückführungsverfahrens. Hinzu kommt, dass die nach dem HKÜ zu treffende Sach...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Rz. 8 Gegen die im ersten Rechtszug[22] ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in den Verfahren nach dem FamFG findet einheitlich die Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG statt (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 68). Das FamFG hat damit die vormalige systematische Zuordnung der ZPO übernommen, wonach Hauptsacheentscheidungen in Familiensachen mit der (befrist...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie von erheblicher Bedeutung

Rz. 66 Nach § 9 Abs. 1 LPartG hat der Lebenspartner des allein sorgeberechtigten Elternteils in Abstimmung mit diesem die Möglichkeit, in Angelegenheiten des täglichen Lebens des im jeweiligen Haushalt lebenden Kindes mit zu entscheiden.[249] Konkret bedeutet dies, dass die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (siehe dazu eingehend Rdn 116) alle...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 25 Muster 13.24: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gemäß § 1684 Abs. 4 BGB Muster 13.24: Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts gemäß § 1684 Abs. 4 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragsteller/Vater– Verfahrensbevollmächtigter: ___...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdeentscheidung

Rz. 45 Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss. Grundsätzlich hat es in der Sache selbst zu entscheiden (§ 69 Abs. 1 S. 1 FamFG). Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht ist nur statthaft, wenn (§ 69 Abs. 1 S. 2 und 3 FamFG)mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag

Rz. 38 Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

Rz. 9 Unabhängig davon, ob ein Antragsverfahren oder ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren in Rede steht, muss das Gericht jeweils die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung prüfen, wobei auch insoweit nach § 76 Abs. 1 FamFG der § 114 Abs. 1 ZPO und die hierzu bislang entwickelte Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden können. Rz. 10 Di...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Jede Beschränkung oder sogar der gänzliche Ausschluss des Umgangsrechts stellt einen sehr intensiven Eingriff in das gemäß Art. 6 Abs. 2 GG garantierte Elternrecht des umgangsberechtigten Elternteils dar. Zugleich werden verfassungsrechtlich geschützte Positionen des Kindes sowie des betreuenden Elternteils berührt. Die wechselseitigen Interessen der jeweiligen Grund...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Sexueller Missbrauch und pädophile Neigungen

Rz. 166 Allein die Gefahr oder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs [632] ist nicht geeignet, einen völligen Ausschluss des Umgangs zu rechtfertigen.[633] Abzuwägen ist der bestehende Tatverdacht gegen etwaige seelische Belastungen des Kindes durch den Abbruch bzw. die Fortsetzung der bisherigen Begegnungen.[634] "Sexualisierte" Verhaltensweisen von Kindern können allerding...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Regelungsinhalt

Rz. 64 Aus dem Gesetzestext selbst ist nicht zu entnehmen, in welcher Zeit, an welchem Ort und mit welcher Dauer und Häufigkeit Umgangskontakte durchzuführen sind, wobei das Ziel des Umgangsrechts jeder Schematisierung entgegensteht.[231] Aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt vielmehr, dass in jedem Einzelfall alle Umstände, die das Eltern-Kind-Verhältnis berühren, in die Erwägungen ei...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Übernachtungen

Rz. 75 Im Streitfall hat das Gericht auch die Übernachtungen zu regeln,[281] da die Eltern gerade in vermeintlich kleinen Streitpunkten einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung haben. Die Übernachtungen eines Kindes beim nicht betreuenden Elternteil haben bei der Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehung zu diesem Elternteil erhebliche Bedeutung.[282] Hinsichtl...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

Rz. 196 Anders als noch § 1666 Abs. 1 BGB a.F. sieht § 1666 Abs. 1 n.F. die Tatbestandsalternativen missbräuchliche Sorgerechtsausübung, Vernachlässigung des Kindes und unverschuldetes Versagen der Eltern nicht mehr vor. Diese Fallgruppen elterlichen Erziehungsversagens wollte der Gesetzgeber[675] nicht mehr im Normtext verschriftet sehen, um Defizite beim Kinderschutz zu be...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (a) Religiöse Kindererziehung

Rz. 276 Die Religionszugehörigkeit eines Elternteils kann geeignet sein, seine Erziehungseignung zu beeinträchtigen. Hier kommen in erster Linie die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas [1052] oder der Scientology-Organisation in Betracht.[1053] Eine Religions- oder Sektenzugehörigkeit als solche kann allerdings die Erziehungsfähigkeit dem Grunde nach nic...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Unverschuldetes Versagen der Eltern

Rz. 202 Auch bei einem unverschuldeten Versagen [720] der Eltern greift die Schutznorm des § 1666 BGB ein, was durch die Neufassung von § 1666 BGB noch klarer herausgestellt wurde. Typische Beispielsfälle – die Grenzen zur Vernachlässigung können teilweise fließend sein – sind etwa:mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (2) Betreuung durch einen Elternteil

Rz. 269 Bei der näheren Prüfung des Förderungsgrundsatzes sind die jeweiligen Betreuungsmöglichkeiten der Eltern zu betrachten, wobei alle Einzelfallumstände sowie die geschützten Rechtspositionen der Eltern zu werten sind. Insoweit wird angenommen, dass ein psychologischer Erfahrungssatz dafür besteht, dass es dem Kindeswohl förderlicher ist, eine persönliche Betreuung durc...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / II. Abänderung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Rz. 81 Ist eine ausländische Entscheidung anerkennungsfähig, kann sie im Inland wegen veränderter Umstände abgeändert werden. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB vorliegen.[219] Es müssen daher triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe vorliegen, die erst nach der Entscheidung entstanden sein dürfen.[220] Dies gilt grundsätzlich auch z...mehr

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§ 13 Formularteil / f) Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB

Rz. 12 Muster 13.11: Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB Muster 13.11: Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragste...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Kein Antragserfordernis

Rz. 215 Für die Einleitung eines Umgangsrechtsverfahrens bedarf es nach dem klaren Wortlaut von § 1684 Abs. 3, 4 BGB keines Antrags, sodass das Familiengericht von Amts wegen sowohl ein Hauptsache- als auch ein EA-Verfahren einleiten kann,[814] wenngleich dies praktisch eher selten vorkommen mag. Dies gilt nicht nur für das Umgangsrecht nach § 1684 Abs. 1 BGB, sondern auch f...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens (§ 52 FamFG)

Rz. 36 Bedingt durch die fehlende Akzessorietät des Eilverfahrens zum Hauptsacheverfahren ist es nicht zwingend erforderlich, dass in jedem Fall eine erneute Überprüfung der Eilentscheidung in einem Hauptsacheverfahren erfolgt. Rz. 37 Ist die einstweilige Anordnung von Amts wegen erlassen worden, hat das Gericht eigenständig zu prüfen, ob es von Amts wegen ein Hauptsacheverfa...mehr