Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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AGS 1/2018, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der amtsgerichtlichen Zulassung der Beschwerde zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Eine Einigungsgebühr steht der Antragstellerin nicht zu. Die Einigungsgebühr entsteht nach der amtlichen Anm. zu Nrn. 1003, 1000 Abs. 1 S. 1 1. Hs. VV "für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 376 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlagen, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 377 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / cc) Einwilligung der Mutter

Rz. 118 Dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ist stattzugeben, wenn die Mutter zustimmt, es sei denn, die Übertragung widerspricht dem Wohl des Kindes oder das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB. Rz. 119 Die Zustimmung der Mutter ist nicht formbedürftig.[111] Deshalb kann die Erklärung be...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / aa) Vor der Geburt des Kindes

Rz. 55 Bereits vor der Geburt des Kindes kann eine Sorgeerklärung abgegeben werden. Zwar ist grundsätzlich gemäß § 1626b Abs. 1 BGB eine Erklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung unwirksam. Aber gemäß § 1626b Abs. 2 BGB ist eine Erklärung vor der Geburt möglich. Sie erlangt erst mit der Geburt des Kindes Wirksamkeit.[52] Rechtsbedingung für das Wirksamwerden ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OVG Münster, Beschl. v. 22.2.2017 – 12 E 780/16, FamRZ 2017, 1935 Bei der Prüfung, ob ein geeigneter Fall für eine Begleitung des Umgangs durch das Jugendamt i.S.d. § 18 Abs. 3 S. 4 SGBVIII vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass dem Um gangsrecht zwischen Eltern und ihrem Kind ein hoher Rang zukommt. Angesichts dessen reichen bloße Unannehmlichkeiten für das Kind nicht aus, u...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 205 Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – gegen Frau _________________________, wohnhaft ___...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / V. Gesetzesänderung 2013

Rz. 15 Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war schließlich Anstoß für die bislang jüngste Gesetzesänderung im Jahre 2013. Ein Vater rügte vor dem EuGM die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber den Müttern und die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber Vätern ehelich geborener Kinde...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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FF 12/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BVerfG vom 13.7.2017 stützt sich in ihrer Begründung auf eine ständige Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 GG. Die Feststellung, dass die räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht darstellt, der nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen darf, enthält ebenso wenig grundlegend...mehr

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AGS 12/2017, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, da das AG die Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat, § 33 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG. Mangels Zustellung der angefochtenen Entscheidung ist die Beschwerde insbesondere auch fristgerecht erhoben. Gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 RVG ist das Beschwerdegericht an die Zulassung gebunden ungeachtet der Frage, ob das AG ...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / III. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Die politische Diskussion um eine Neuregelung nahm, auch befördert durch die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des OLG Bamberg sowie die erhebliche Zunahme von registrierten ausländischen Minderjährigenehen, im Laufe der ersten Jahreshälfte 2016 an Fahrt auf. So wurde die Problematik am Rande der Justizministerkonferenz im Juni 2016 erörtert. In mehreren Landtagen w...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / Einleitung

Am 22.7.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen[1] in Kraft getreten. Am Zustandekommen und der Ausgestaltung des Gesetzes hat es viel – zum Teil berechtigte – Kritik gegeben. Als für das Gesetzesvorhaben zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag möchte ich im Folgenden die Hintergründe des Zustandekommens näher beleuchten. Dabei lie...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. "Das Wechselmodell anzuordnen, wenn es dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht"

Dies sieht auch der XII. Zivilsenat so, der mit seinem Beschluss keineswegs den ersten Schritt zu einer Etablierung des Wechselmodells als Standardmodell unternommen hat. So kritikwürdig die Entscheidung auf der einen Seite sein mag, so begrüßenswert deutlich erteilt sie einer solchen Tendenz eine Absage, denn gleich im ersten Leitsatz ist nach dem Ausspruch der Zulässigkeit...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Verteilungsgerechtigkeit statt Kindeswohl?

Wie dem auch sei: Nunmehr können Familiengerichte Umgangsregelungen mit dem Inhalt eines paritätischen Wechselmodells anordnen und es stellt sich die Frage nach den Entscheidungsmaßstäben. Vorgelagert ist freilich die Frage, ob der XII. Zivilsenat des BGH mit dieser Entscheidung den Weg zur Etablierung des Wechselmodells als Standardmodell einschlagen möchte. Diese Frage, der...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 2. Wille des Kindes

Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung vom 29.11.2012[76] fest, dass der aufgrund seiner eigenen Meinung geäußerte Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs erhebliches Gewicht haben. Mit der Kundgabe seines Willens macht das Kind von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch.[77] Dadurch wird einerseits das Kind in seiner Individualit...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / Leitsatz

a) Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, so richtet sich insoweit der Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes vorrangig gegen den Inhaber der Gesundheitssorge (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 14.12.2016 – XII ZB 345/16, FamRZ 2017, 378). b) Eine Auskunftserteilung kann dem Kindeswohl widersprechen, wenn zu befürchten ist, das...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 2. Sexueller Missbrauch

Bei sexuellen Missbrauchsfällen ist danach zu unterscheiden, ob der sexuelle Missbrauch nachgewiesen ist oder ob hierzu lediglich ein Verdacht besteht. Ein nachgewiesener Missbrauch durch den nicht betreuenden Elternteil rechtfertigt regelmäßig den Ausschluss des Umgangsrechts.[24] Denn er stellt eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls dar. So hat das OLG Hamm[25] zutreff...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / I. Aufbau des Gesetzes

Den Vorschriften des § 1684 Abs. 4 S. 1 und 2 BGB ist zu entnehmen, dass sie sich in den beiden Sätzen hinsichtlich der Zeit des Ausschlusses des Umgangsrechts unterscheiden. Bei § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB geht es um einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer. Diese Zeitbegrenzung fehlt der Norm des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB. Sie regelt im Umkehrschluss zu § 1684 Abs. 4 S. 2 ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 7. Sonstige Gründe

Ist der Umgangsberechtigte HIV-infiziert, so rechtfertigt diese Tatsache allein keinen Ausschluss des Umgangsrechts. Denn eine Infizierung ist bei einem normalen sozialen Kontakt nicht möglich.[62] Befindet sich der Umgangsberechtigte in Strafhaft, so rechtfertigt das grundsätzlich auch keinen Ausschluss des Umgangsrechts.[63] Für die Frage, ob ein Ausschluss des Umgangsrecht...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

KG, Beschl. v. 13.4.2017 – 16 UF 8/17, FamRZ 2017, 1409 Bei hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das paritätische Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl. OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2016 – 25 UF 109/16, FamRZ 2017, 1514 m. Anm. Menne Ein begleiteter Umgang des Kindes mit seinem Vater in Polen kann gemäß § 1684 Abs. 3 BGB angeordnet werden, nachdem eine Entschei...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 1. Möglichkeiten einer korrigierenden Anwendung des § 1687 BGB

§ 1687 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB geben dem Elternteil, bei dem sich das Kind aufgrund der gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens; das sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Ent wicklung des Kindes haben. Wird ein Wechselmodel...mehr

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FF 11/2017, Handbuch Begleiteter Umgang – Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte

Klinkhammer/Prinz (Hrsg.)3. Aufl. 2016, 469 Seiten, 42 EUR, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-8462-0648-5 Bei dem "Handbuch Begleiteter Umgang" handelt es sich um ein interdisziplinäres Werk von Psychologen, (Heil-) Pädagogen, Juristen und Erziehern. Sie haben sich dem Thema des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB verschrieben, wonach das Familiengericht insbesondere anordnen kann, ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 3. Verfeindung der Eltern

Die Verfeindung der Eltern und die daraus resultierende ablehnende Haltung des sorgeberechtigten Elternteils allein rechtfertigen grundsätzlich nicht den Ausschluss des Umgangsrechts.[31] Nach dem geltenden Recht steht es dem die Sorge allein ausübenden Elternteil nicht zu, lediglich durch die Formulierung einer hartnäckigen Ablehnung aller Umgangskontakte den nicht sorgeber...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / IV. Schlussbetrachtung

Der Umgangsausschluss als schwerster Eingriff in das Umgangsrecht kommt nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Hierbei sind allein die Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB zu prüfen. In der Praxis haben sich Fallkonstellationen herausgebildet, die teilweise oben näher dargelegt worden sind. Splitt [88] hat weitere Gründe, die für einen Umgangsausschluss s...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / III. Kindeswohldienlichkeit des Wechselmodells: Die Kriterien des BGH

Damit stellt sich die Frage: Wann ist das Wechselmodell nach Kindeswohlgesichtspunkten die beste Lösung? Auf welche Argumente kommt es im Rahmen dieses neuen gerichtlichen Entscheidungsspielraums (Rn 33) an? Hierzu macht der Senat, bezogen auf den vorliegenden Einzelfall, wichtige Ausführungen. Weitere Erwägungen müssen hinzukommen. Der Senat führt zutreffend aus, dass über ...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 13.7.2017 – 1 BvR 1202/17, NZFam 2017, 795 a) Weil bereits der vorläufige Entzug der gesamten Personensorge einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern darstellt, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen. Soll das Sorgerecht vorläufig entzogen werden, sin...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthaft. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Umgang) nicht anfechtbar ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 1138). Sie ist auch im Übrigen zul...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. Einigungsgebühr aus Wert des Sorgerechts?

Rz. 237 Es war in den vergangenen Jahren oft strittig, ob bei einer Einigung über das Sorgerecht eine Einigungsgebühr entstehen kann, wobei die h.M. den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht hat.[166] Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber 2004 in § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV über Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Teilnahme an Beratungsgesprächen

Rz. 569 Nach § 156 Abs. 1 FamFG soll das Gericht in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Rz. 570 Das Gericht weist auf Möglichkeiten de...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / e) Umgangsverfahren ohne Einbeziehung des Jugendamtes

Rz. 108 Nach Ansicht des OLG Nürnberg ist die Einleitung eines Umgangsverfahrens mutwillig, wenn sich die Beteiligten in einem vorangegangenen Umgangsverfahren auf die Durchführung einer Mediation geeinigt haben, diese Mediation aber erst begonnen hat und keine Gründe vorgetragen werden, die eine kurzfristige gerichtliche Regelung nahelegen.[134] Rz. 109 Wird in einem Umgangs...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / g) Der gerichtlich gebilligte Vergleich nach § 156 FamFG

Rz. 225 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat (2) 1Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). 2Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspri...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Rücknahme des Scheidungsantrags, § 141 FamFG

Rz. 612 Sofern ein Scheidungsantrag zurückgenommen wird, erstrecken sich die Wirkungen der Rücknahme auch auf die Folgesachen, § 141 S. 1 FamFG. Die Erstreckung erfolgt jedoch nicht für Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder Pfleger betreffen, sowi...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 23 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 24 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 48 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 553 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet aber nicht, dass nicht in einer Folgesache eine eigene Verhandlung erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens etc.). Rz. 554 Wird eine Scheidun...mehr

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§ 6 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 64 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 39 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG (1) 1Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) 2Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. 3...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 33 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[31] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr