Rz. 560

Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs

 

Muster 22.40: Antrag auf Regelung des Umgangs

An das

Amtsgericht _________________________

– Familiengericht –

Antrag auf Regelung des Umgangs

In der Kindschaftssache

betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________

Weitere Beteiligte

der _________________________, wohnhaft _________________________

– Kindesvater und Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

die _________________________, wohnhaft _________________________

– Kindesmutter und Antragsgegnerin –

wegen: Regelung des Umgangs

bestellen wir uns aufgrund der uns erteilten und als Anlage beigefügten Vollmacht des Antragstellers zu dessen Verfahrensbevollmächtigten und kündigen folgenden Antrag an:

Das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind _________________________, geboren am _________________________, wird wie folgt geregelt:

 
 
1. Der Antragsteller darf das Kind an jedem Wochenende einer ungeraden Kalenderwoche in der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr zu sich nehmen.
 
2. Der Antragsteller darf das Kind während der Hälfte aller Schulferien in _________________________ [Bundesland] zu sich nehmen. In ungeraden Kalenderjahren gilt dies für die 1. Hälfte der Schulferien, in geraden Kalenderjahren für die 2. Hälfte der Schulferien.
 
3. Der Antragsteller darf das Kind an jedem Mittwoch nach Schulschluss bis 18:00 Uhr zu sich nehmen.

Begründung:

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin leben seit dem _________________________ getrennt voneinander. Aus der Ehe ist das Kind _________________________, geboren am _________________________, hervorgegangen. Das Kind lebt im Einverständnis des Antragstellers bei der Antragsgegnerin.

Dem Antragsteller ist ein regelmäßiger Kontakt zu seinem Kind sehr wichtig. Hierbei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gekommen. Deshalb hat der Antragsteller sich auch schon an das Jugendamt gewandt, um dort Beratung und Unterstützung zu erhalten. Es hat ein gemeinsames Gespräch mit der Antragsgegnerin, Herrn _________________________ vom Jugendamt und dem Antragsteller stattgefunden. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde versucht, eine Umgangsregelung zu finden. Hierauf wollte die Antragsgegnerin sich nicht einlassen, obwohl sie von Herrn _________________________ eindringlich darauf hingewiesen wurde, dass der Umgang des Kindes _________________________ mit dem Antragsteller für das Wohl des Kindes von Wichtigkeit ist.

Die Antragsgegnerin beharrt darauf, dass der Antragsteller das Kind nur in der vormaligen Ehewohnung besuchen darf. Dies ist dem Antragsteller nicht zumutbar.

Die Beziehung zwischen dem Antragsteller und dem Kind _________________________ ist gut. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Antragsteller viel um das Kind gekümmert, mit ihm auch Ausflüge über mehrere Tage hinweg allein unternommen.

Gründe, dem Antragsteller das Umgangsrecht mit dem Kind _________________________ zu verweigern, sind nicht gegeben. Vielmehr wird es dem Kindeswohl dienen, wenn es regelmäßig Kontakt zu seinem Vater hat, ohne dass dieser in der vormaligen Ehewohnung in Anwesenheit der Kindesmutter stattfindet.

Die beantragte Regelung orientiert sich ebenfalls am Kindeswohl. Der Antragsteller ist willens und in der Lage, in den beantragten Zeiträumen die Betreuung des Kindes sicherzustellen.

Eine Abschrift dieses Schriftsatzes für das Jugendamt ist beigefügt.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Verfahrenswert: 3.000 EUR, § 45 Abs. 1 FamGKG

Anwaltsgebühren: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV

Gerichtskosten: 0,5-Verfahrensgebühr, Nr. 1310 KVFamGKG

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