Rz. 18

Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

 

Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: _________________________

In der Familiensache

Der _________________________

– Antragstellerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegner/Vater –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

betreffend das minderjährige Kind _________________________

bestellen wir uns für die Antragstellerin und beantragen, das Umgangsrecht der Antragstellerin mit der minderjährigen Tochter _________________________ geb. am _________________________, familiengerichtlich so zu regeln, wie es dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.

Die Antragstellerin schlägt folgende Regelung vor:

Die Antragstellerin ist berechtigt und verpflichtet, das gemeinsame Kind _________________________

1. alle 14 Tage in der Zeit von _________________________ (Wochentag/Uhrzeit der Abholung) bis _________________________ (Wochentag/Uhrzeit des Zurückbringens) zu sich zu nehmen. Das erste Besuchswochenende ist _________________________.

2. in der _________________________ Hälfte der Sommerferien _________________________ Wochen, in den Oster-/Herbstferien, jeweils im Wechsel mit dem Antragsgegner, zu sich zu nehmen und mit ihm zu verreisen; in den Osterferien _________________________ besucht _________________________ die Antragstellerin.

3. Ostern, Pfingsten und Weihnachten jeweils am zweiten Feiertag in der Zeit von _________________________ bis _________________________ zu sich zu nehmen.

4. Die Antragstellerin holt das Kind zu Beginn jedes Umgangs pünktlich beim Antragsgegner ab und bringt es zum Ende eines jeden Umgangs dorthin pünktlich zurück.

(5. Das Verfahren zur Regelung der Umgangskontakte gemäß § 137 Abs. 3 FamFG in den Scheidungsverbund einzubeziehen.)

Gründe:

Die Eltern haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit dem _________________________ von­­einander getrennt. Ein Ehescheidungsverfahren ist bislang nicht anhängig.

Alt.:

Die Eltern haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Derzeit ist zwischen ihnen beim erkennenden Gericht unter dem Az _________________________ das Scheidungsverfahren anhängig.

Alt.:

Die Eltern sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten.

Aus der Ehe der Eltern ist die am _________________________ geborene gemeinsame minderjährige Tochter _________________________ hervorgegangen. Anlässlich der Trennung haben sie Einvernehmen darüber erzielt, dass die gemeinsame Tochter im Haushalt des Antragsgegners verbleiben soll.

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Umgangsrechts konnte demgegenüber keine Einigung erzielt werden. Die Vorstellungen des Antragsgegners sind insoweit völlig unzureichend. Sie werden dem Kindeswohl und den berechtigten Interessen der Antragstellerin nicht gerecht.

Für die beantragte Regelung sprechen folgende Gesichtspunkte: _________________________.

Beweis: _________________________

Die Ermittlungen des Jugendamts und die richterliche Anhörung des Kindes werden ergeben, dass die vorgeschlagene Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Sie ist ­erforderlich, um die gewachsenen Bindungen des Kindes an die Antragstellerin aufrechtzuerhalten.

Eine außergerichtliche Einigung der Eltern ist gescheitert, so dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

Beweis: Vorlage der Korrespondenz

Rechtsanwältin

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