Rz. 20

Muster 13.19: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

 

Muster 13.19: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: _________________________

In der Familiensache

Der _________________________

– Antragsteller/Vater–

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegnerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

betreffend das minderjährige Kind _________________________

bestellen wir uns für den Antragsteller und beantragen, das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem minderjährigen Kind _________________________ geb. am _________________________ familiengerichtlich so zu regeln, wie es dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.

Der Antragsteller schlägt folgende Regelung vor:

Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, das Kind _________________________

1. an jedem zweiten Wochenende eines Monats in der Zeit von _________________________ (Wochentag/Uhrzeit der Abholung) bis _________________________ (Wochentag/Uhrzeit des Zurückbringens) zu sich zu nehmen. Das erste Besuchswochenende ist _________________________.

2. in den Sommerferien für die Dauer von 2 Wochen zu sich zu nehmen und mit ihm zu verreisen;

3. Der Antragsteller holt das Kind zu Beginn jedes Umgangs pünktlich bei der Antragsgegnerin ab und bringt es zum Ende eines jeden Umgangs dorthin pünktlich zurück.

Gründe:

Der Antragsteller ist der leibliche Vater des am _________________________ geborenen Kindes. In der maßgeblichen Empfängniszeit hat er der Antragsgegnerin beigewohnt.

Beweis: eidesstattliche Versicherung des Antragstellers in der Anlage

Zu diesem Zeitpunkt war die Antragsgegnerin noch verheiratet, wobei sie ihre Ehe auch nach Beendigung der Beziehung mit dem Antragsteller – ein Jahr nach der Geburt des Kindes – fortgeführt hat, so dass der Ehemann der Antragsgegnerin rechtlicher Vater des Kindes ist.

Der Antragsteller hat die Antragsgegnerin während der bestehenden Beziehung selbstverständlich zu sämtlichen Arztbesuchen begleitet und sich intensiv um eine für sie positive Schwangerschaft bemüht. Wiederholt hat er der Antragsgegnerin angeboten, die Vaterschaft – nach Durchführung der Vaterschaftsanfechtung durch sie oder ihren Ehemann – anzuerkennen. Auch nach Ende der Beziehung hat er sich für diesen Fall zur Zahlung eines festen monatlichen Unterhaltsbetrages bereit erklärt. Diese Angebote wurden allerdings von der Antragsgegnerin ebenso kategorisch abgelehnt wie die wiederholten Wünsche des Antragstellers, das Kind sehen zu können.

Die Antragsgegnerin hat sich vielmehr gegenüber dem Antragsteller jegliche weitere Kontaktaufnahme verbeten und darauf verwiesen, dass sie keine Einmischung seinerseits in ihre Familie wünsche.

Der Antragsteller seinerseits geht davon aus, dass der Umgang zwischen ihm und dem Kind dem Kindeswohl dient und er als leiblicher Vater das Kind bei seiner künftigen Entwicklung positiv fördern kann und will.

Beweis: _________________________ Bei der Ausgestaltung der Umgangskontakte ist der Antragsteller selbstverständlich bereit, auf die Belange der Antragsgegnerin und deren Familie, insbesondere jedoch auf jene des Kindes Rücksicht zu nehmen.

Rechtsanwältin

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