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Coronavirus






Weimar - Innenstadt bei Nacht
Weimar - Innenstadt bei Nacht
War die 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO nichtig?

AG Weimar zu Corona-Kontaktbeschränkungen mit der Stellungnahme des BayVGH

Das Amtsgericht sprach einen Betroffenen frei, der im April 2020 mit  mindestens sieben weiteren Personen aus insgesamt sieben Haushalten in einem Hinterhof einen Geburtstag feierte. Laut Thüringer Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wäre nur ein Gast aus einem anderen Haushalt erlaubt gewesen, diese Verordnung sei aber formell und materiell verfassungswidrig. Der BayVGH widerspricht.

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Coronavirus
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Betriebsrat, Gesundheitsschutz und Corona

Mitbestimmung in der Pandemie, Folgen von Corona-Verstößen durch Arbeitgeber-/ Arbeitnehmer

Die Schutzmaßnahmen, die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel geregelt wurden, sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Da Gesundheitsschutz mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist, hat der Betriebsrat  bei betrieblichen Regelung, die die Rahmenvorschriften der Coronaschutzverordnung betreffen, ein Mitbestimmungsrecht.





























PM 01 2021
PM 01 2021
PERSONALquarterly Ausgabe 1/2021

Future Work: Zwischen Büro und Homeoffice

Die empirische Forschung zur Arbeitsortgestaltung zeigt: Die autonome Gestaltung des Arbeitsorts hat nachweisbar positive Effekte auf Arbeitszufriedenheit, Produktivität und Arbeitgeberattraktivität. Es geht darum, den richtigen Mix aus Virtualität und Präsenz vor Ort zu finden, und um eine unternehmens- und aufgabenspezifische Ausgestaltung der Arbeits- und Bürowelten. Unter dem Begriff „Future Work“ wurden diese Entwicklungen in den letzten Jahren bereits diskutiert und es gilt nun, die beiden Diskussionsstränge, Homeoffice und Future Work, zu verknüpfen und dabei auch hybride Formen wie zum Beispiel Co-Working-Spaces mitzudenken.