KfW-Unterstützung für Start-ups und kleine Mittelständler

Die KfW wurde vom BMF und vom BMWi damit beauftragt, das 2 Mrd. EUR-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30.6.2021 zu verlängern.

Dies hat das BMF in einer Pressemitteilung v. 4.12.2020 bekannt gegeben. Bislang konnten Mittel aus dem Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31.12.2020 zugesagt werden. Dank der Verlängerung sollen junge Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.

Das Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern im Umfang von 2 Mrd. EUR steht seit Mitte Mai 2020 zur Verfügung und basiert auf zwei Säulen:

Säule 1: Beteiligung an Start-ups

Mit der Säule 1 soll auf den bestehenden Kooperationen des Bundes mit KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgebaut werden, um privaten Wagniskapitalfonds die Mittel aus dem Maßnahmenpaket zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung zu stellen ("Corona Matching Fazilität"). Zudem können Wagniskapitalfonds wie "High-Tech Gründerfonds" (HTGF) oder "coparion" Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen; auch über das Finanzierungsprogramm ERP-Startfonds werden Mittel vergeben.

Säule 2: Kein Zugang zu Säule 1

Die Säule 2 steht Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds zu Säule 1 haben: Hier werden die Mittel aus dem 2 Mrd. EUR-Maßnahmenpaket über Landesförderinstitute – entweder direkt oder über weitere Intermediäre wie z.B. Family Offices, Business Angels, oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder – an Unternehmen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Mio. EUR beträgt.

Die Mittelbereitstellung im Risiko des Bundes an die Landesförderinstitute erfolgt über haftungsfreigestellte Globaldarlehen durch die KfW. Der öffentliche Anteil an der jeweiligen Finanzierung kann gemäß "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen betragen.

Bisher bewilligtes Volumen

In Säule 1 wurden laut der Pressemitteilung bislang Anträge von Wagniskapital-Fondsmanagern mit einem Volumen von rd. 860 Mio. EUR bewilligt. Die Fonds wollen damit rd. 350 Start-ups finanzieren.

Umsetzung der Säule 2

Zur Umsetzung der Säule 2 hat die KfW bislang Globaldarlehensverträge in einem Gesamtvolumen von rund 556 Mio. Euro mit den Förderinstitutionen aus folgenden Ländern geschlossen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Finanzierungen in Mecklenburg-Vorpommern werden über die Landesförderinstitution in Thüringen abgewickelt. Die Vertragsunterzeichnungen mit den Landesförderinstituten in Hessen und im Saarland sollen in Kürze erfolgen. Einige der Landesförderinstitute planen im Zuge der Laufzeitverlängerung wegen der guten Nachfrage auch die Aufstockung ihrer Globaldarlehen mit der KfW.

BMF
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