Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen

Rz. 1647 Die Weisungen des Arbeitgebers müssen die kollektivrechtlichen Vorgaben bindender Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, etwa zu Fragen von Umfang, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, sowie die tarifliche Vergütungs- und Eingruppierungssystematik beachten. So darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur seiner Vergütungsgruppe entsprechende Tätigkeiten zuweisen, da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Entfernung von Inhalten der Personalakte durch den Arbeitgeber

Rz. 1140 Um dem Grundsatz der Wahrheit der Personalakte gerecht zu werden, kann der Arbeitgeber jederzeit Teile der Personalakte, die entweder nach seiner erneuten Beurteilung zu Unrecht aufgenommen worden sind oder mittlerweile überholt oder unwahr geworden sind, eigeninitiativ beseitigen. Ihn trifft keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer über eine solche Bereinigung der Per...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Geschützte Werke

Rz. 1439 Welche Werke nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt werden können, wird in § 2 Abs. 1 UrhG beispielhaft aufgelistet. Für das Arbeitnehmerurheberrecht sind vor allem bedeutsam die Sprachwerke, die bildenden Werke, die Lichtbildwerke sowie die Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, da diese häufig auch im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses ents...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Kollektivrechtliche Aspekte

Rz. 321 Eine Regelung über das Verhältnis zu Tarifverträgen ist § 4a EFZG nicht zu entnehmen. Enthält ein vor Inkrafttreten des Gesetzes (1996) geschlossener Tarifvertrag eine andere Kürzungsobergrenze, so gilt nach dem Grundsatz des Tarifvorrangs diese Obergrenze, unabhängig davon, ob sie günstiger oder ungünstiger ist.[839] § 4a EFZG ist insoweit verfassungskonform zu redu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

Rz. 860 Zugangsprobleme stellen sich im Arbeitsrecht in vielfältiger Weise, besonders aber im Zusammenhang mit einer Kündigungserklärung des Arbeitgebers. Als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Kündigung erst mit ihrem Zugang bei dem Erklärungsempfänger wirksam. Auch der Zeitpunkt des Zugangs ist von erheblicher Bedeutung, nicht nur für den Lauf der Künd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schuldrechtliches Abtretungsverbot

Rz. 229 Formulierungsbeispiel: Zustimmungserfordernis und Kostentragung bei Verfügungen über Vergü­tungsansprüche (1) Ansprüche auf Lohn/Gehalt sowie auf sonstige Vergütungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers abgetreten oder verpfändet werden. Eine ohne vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene Abtretung oder Verpfändung ist ein Arbeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Keine Bemessung des Mankos durch Verrechnung

Rz. 1073 Die Mankovereinbarung darf keine Anreize setzen, Dritte zu benachteiligen. Eine Klausel, die die Verrechnung eines festgestellten Mankos mit anderweitig erzielten Überschüssen zulassen würde, wäre deshalb gem. § 138 BGB nichtig.[2414]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 792 Muster 1a.44: Dienstreisen Muster 1a.44: Dienstreisen (1) Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich zur Durchführung von Dienstreisen auf Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Besondere Belange des Arbeitnehmers, die der Durchführung einer solchen Dienstreise entgegenstehen, hat dieser dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. (2) Bei Dienstreisen gelten die Zeiten der An- un...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 232 Einer der wichtigsten Aspekte bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages für einen Teilzeitarbeitnehmer ist das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeit in § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es se...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Muster: Lossagung durch den Arbeitgeber bei außerordentlicher Kündigung

Rz. 899 Muster 1b.41: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Muster 1b.41: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig sagen wir uns von dem mit Ihnen im Arbeitsvertrag vom _________________________ vereinbarten nachvertraglic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1730 Nach § 273 BGB hat der Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern, bis sein Gläubiger die ihm obliegende und fällige Leistung erbracht hat, sog. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht.[3968] Im Arbeitsverhältnis können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dieses sog. Zurückbehaltungsrecht nutzen, um den anderen Vertragsteil zur Erfüllu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvarianten

Rz. 1263 Klausel 1 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Falle einer durch den Arbeitgeber erfolgenden Freistellung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich sämtliche die Angelegenheiten des Arbeitgebers betreffenden Gegenstände und Unterlagen, insbesondere Schlüssel, Bücher, Modelle, Pläne, Aufzeich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung nach billigem Ermessen

Rz. 810 Bei der Anwendung jeder der vereinbarten Klausel im Einzelfall ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Ausübung des Direktionsrechtes nach § 315 Abs. 1 BGB unter Beachtung billigen Ermessens zu erfolgen hat. Selbst dann, wenn die vereinbarte Vertragsklausel nach Durchführung der AGB-Kontrolle rechtswirksam ist, muss auch die Entscheidung im Einzelfall billigem Erm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (8) Rückgabe von betrieblichen Dokumenten

Rz. 1541 Auch die klassische Regelung zur Rückgabe von Dokumenten dient letztlich dem Geheimnisschutz. Eine vertragliche Regelung ist aufgrund der Rechtsprechung, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich betrieblicher Gegenstände ohnehin nur Besitzdiener ist und ohne Zurückbehaltungsrecht jederzeit zur Herausgabe verpflichtet, zwar streng genommen nicht erforderlich, zur Klarstell...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Anspruchsübergang bei Schädigung durch Dritte

Rz. 847 Muster 1a.49: Entgeltfortzahlung, Anspruchsübergang Muster 1a.49: Entgeltfortzahlung, Anspruchsübergangmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Regelung der zu erstattenden Kosten

Rz. 1427 Bei der Übernahme von Umzugskosten stehen die Transportkosten des Hausrats im Vordergrund. Eine diesbezügliche Regelung sollte entsprechend der vorstehenden Musterformulierung sicherstellen, dass sich der Arbeitnehmer um ein möglichst preisgünstiges Speditionsangebot bemüht. Ebenso sollte eindeutig geregelt sein, ob sich die Kostenerstattung auf den reinen Transport...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1459 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3275] treffen die Mitgliedstaaten die erforde...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen

Rz. 758 Formulierungsbeispiel Der Verpflichtete wurde heute darüber belehrt, dass es den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Er/Sie wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) § 6 Beitragszahlung

Rz. 661 Ist der Arbeitgeber von der Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts befreit, weil das Arbeitsverhältnis ruht, dann ist er grundsätzlich auch nicht verpflichtet, zusätzliche Entgeltleistungen zu erbringen.[1486]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Festlegung

Rz. 994 Der Aufnahme einer Klausel über den korrekten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall kann die Regelung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitnehmer und Selbstständige

Rz. 771 Der Gesetzgeber hatte lange Jahre den Begriff des "Arbeitnehmers" nicht definiert.[1428] Nach dem Verständnis von Rechtsprechung und Literatur war Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.[1429] Diese Grundsätze finden sic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 716 Incentiveveranstaltungen weisen im Gegensatz zu dienstlich veranlassten Reisen und Veranstaltungen einen ausschließlich freizeitorientierten Charakter auf, wobei als Reiseziele oftmals besonders ansprechende Ziele gewählt werden. In diesem Zusammenhang stellt die Ankündigung des Arbeitgebers, bei der Reise "gehe alles auf Firmenkosten", eine Nettolohnvereinbarung dar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 858 Gesetzliche oder vertragliche Fiktionsregelungen dienen der Fingierung von Tatsachen oder Rechtswirkungen, bisweilen auch beider Aspekte. Die Fiktion von Tatsachen oder Rechtsfolgen findet sich in zahlreichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. So fingiert bspw. § 7 KSchG die Rechtswirksamkeit einer nicht rechtzeitig gerichtlich angegriffenen Kündigung, § 8 Abs. 5 S. 2 ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nutzungsarten des Arbeitgebers

Rz. 1446 Gemäß § 31 Abs. 5 UrhG bestimmt sich nach dem von den beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten sich die Einräumung eines Nutzungsrechts erstreckt. Hierbei wird urheberfreundlich – und daher arbeitgeberfeindlich – insoweit verfahren, als der Grundsatz gilt, dass der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Gehaltsanpassungsklauseln

Rz. 907 Muster 1a.55: Gehaltsanpassungsklauseln Muster 1a.55: Gehaltsanpassungsklauseln Gehaltsüberprüfung Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das vereinbarte Arbeitsentgelt jährlich daraufhin zu überprüfen, ob eine Gehaltsanpassung vorgenommen wird. Gehaltsanpassung Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das vereinbarte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers jährlich auf seine Angemessenh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Bezahlter Sonderurlaub

Rz. 1328 Muster 1a.76: Bezahlter Sonderurlaub Muster 1a.76: Bezahlter Sonderurlaub (1) Dem Arbeitnehmer wird in der Zeit von _________________________ bis zum _________________________ bezahlter Sonderurlaub gewährt (Zweck: _________________________). (2) Während des Sonderurlaubes ist der Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsverpflichtung freigestellt. Der Arbeitgeber i...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Zeitpunkt der Vereinbarung ("Wann")

Rz. 1276 Eine Rückzahlungsvereinbarung kann sowohl vor als auch nach Beginn der Maßnahme getroffen werden. Bei Vereinbarung vor Beginn der Maßnahme mag es in besonders gelagerten Ausnahmefällen erforderlich sein, dem Arbeitnehmer eine Rücktrittsfrist einzuräumen, innerhalb derer er ohne Kosten von der Ausbildungsmaßnahme Abstand nehmen kann.[2766] Denkbar ist dies bei langfr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragsgegenstand

Rz. 488 Um Missverständnisse über die Rechtsnatur der Vertragsbeziehung zu vermeiden, sollte der Vertrag als "Durchführungsvertrag für ein Studium" und der Vertragspartner des Unternehmens als "Studierender" bezeichnet werden. Dagegen sollten Parteibezeichnungen wie "Auszubildender" oder "Ausbildender" nicht verwendet und insbesondere nicht von einer Ausbildung gesprochen we...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Einschränkung der gesetzlichen Wartezeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1025 Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Kündigung wegen Verletzung von Arbeitnehmerpflichten Der Arbeitgeber ist zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, wenn die Kasse des Arbeitnehmers einen Fehlbetrag von mehr als _________________________ EUR aufweist. Variante Das Arbeitsverhäl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Verbot der Abwerbung für einen späteren Arbeitgeber des Arbeitnehmers (fremdnütziges Verbot)

Rz. 249 Beinhaltet die Klausel demgegenüber das Verbot, zugunsten eines neuen Arbeitgebers ehemalige Kollegen abzuwerben, ist dies kein Anwendungsfall des § 75f HGB. Denn der ausscheidende Arbeitnehmer tritt seinem früheren Arbeitgeber nicht als selbstständig handelnder Prinzipal/Arbeitgeber entgegen. Zwar wird eine analoge Anwendung des § 75f HGB zumindest für den Fall erwo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung

Rz. 1603 Im Gegensatz zur Vertragsstrafe fehlt Schadenspauschalierungen (vgl. hierzu Rdn 1294 ff.) die Erfüllungssicherungsfunktion, d.h. die Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz soll dem Gläubiger allein den Schadensnachweis ersparen und den Schuldner nicht primär zur Erfüllung der Verbindlichkeit anhalten. Ein selbstständiges Strafversprechen liegt vor, wenn jema...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Verbote mit Erlaubnisvorbehalt/Zustimmungsfiktion

Rz. 1222 Regelungen, wonach der Arbeitnehmer vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen hat, sind zulässig, denn sie dienen nur dazu, dem Arbeitgeber rechtzeitig die Prüfung eines eventuellen Interessenkonflikts zu ermöglichen.[2640] Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen; diese Folg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 525 Arbeitgeber haben aus verschiedenen Gründen ein Interesse, den Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer ärztlich überprüfen zu lassen, sei es, um gesetzlichen Pflichten zu entsprechen, sei es, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten oder sei es um eine behauptete Arbeitsunfähigkeit überprüfbar zu machen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Arbeitnehmer aber vor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Bereitschaftsdienst

Rz. 630 Zwischen diesen beiden Formen liegt der Bereitschaftsdienst: Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Standort, in der Regel im Betrieb, aufhalten, ist jedoch nicht verpflichtet zu arbeiten und muss erst auf Aufforderung des Arbeitgebers tätig werden.[1428] Seinem Charakter nach ist der Bereitschaftsdienst nichts anderes als eine Aufenthaltsbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Umzugskostenerstattung

Rz. 1425 Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung Muster 1a.81: Umzugskostenerstattungmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auswirkungen auf Betriebszugehörigkeitszeiten

Rz. 1330 Da auch der unbezahlte Sonderurlaub die Betriebszugehörigkeitszeit nicht unterbricht, führt die Sonderurlaubesregelung z.B. bei der Bemessung der Länge der Kündigungsfrist im Rahmen des § 622 BGB nicht zu einer Verkürzung der maßgebenden Betriebszugehörigkeitszeit um die Dauer des Sonderurlaubes.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Verpflichtung zur Kenntnisnahme innerbetrieblicher Mitteilungen

Rz. 867 Auch Regelungen, die den Zugang von Mitteilungen des Arbeitgebers, die am Schwarzen Brett oder im Intranet veröffentlicht werden, fingieren sollen, unterliegen dem Klauselverbot des § 308 Nr. 6 BGB. Insbesondere stellen weder das Intranet noch das Schwarze Brett Einrichtungen dar, die i.S.d. Zugangsrechtsprechung als "Machtbereich" des Arbeitnehmers zu qualifizieren ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Noch unbekannte Nutzungsarten

Rz. 1448 Wenn ein Arbeitgeber auch zukünftige noch unbekannte Nutzungsarten in die arbeitsvertragliche Regelung einbeziehen möchte, muss er die neue Regelung des § 31a UrhG berücksichtigen. Die Regelung des § 31a UrhG über die Rechteeinräumung für unbekannte Nutzungsarten, die ergänzt wird durch § 32c UrhG für die Vergütung der später bekannten Nutzungsarten, sind auch im Ra...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Festlegung von Ausübungszeiträumen

Rz. 270 Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung der Optionsrechte zusätzlich dadurch beschränkt werden, dass die Ausübung auf bestimmte Zeitfenster (Ausübungszeiträume) begrenzt wird (§ 2 Abs. 3 des Aktienoptionsplans). Dies verhindert, dass Bezugsberechtigte unter Verstoß gegen die insiderrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Art. 14 MMVO (Marktmissbrauchsverordnu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bestätigung der rechtlichen Aufklärung

Rz. 682 Aufklärungsklauseln finden sich häufig in Aufhebungsverträgen; mit ihnen soll bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses aufgeklärt worden ist. Vergleichbar sind Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, Gelegenheit zur eigenen Unterrichtung oder zur Inanspruchnahme einer Bedenkzeit gehabt zu haben. Auch dies...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Unbezahlter Sonderurlaub

Rz. 1327 Muster 1a.75: Unbezahlter Sonderurlaub Muster 1a.75: Unbezahlter Sonderurlaub (1) Dem Arbeitnehmer wird in der Zeit von _________________________ bis zum _________________________ unbezahlter Sonderurlaub gewährt (Zweck: _________________________). (2) Während des Sonderurlaubes ruht das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis. Infolgedessen entfallen sämtl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Anschlussverbot

Rz. 144 § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält das sog. Anschlussverbot.[357] Die sachgrundlose Befristung ist dem Wortlaut nach nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Lange wurde dem ein "lebenslängliches" Anschlussverbot entnommen.[358] Im Jahr 2011 entschied das BAG dann, dass das Anschlussv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Beweislastvereinbarungen bei Gewährung von Mankogeld

Rz. 1081 Beweislastvereinbarungen in der vorstehenden Form sind jedoch dann als zulässig anzusehen, wenn gleichzeitig ein Mankogeld vereinbart und die Haftung auf die Höhe des Mankogeldes beschränkt ist; da in diesem Rahmen sogar die verschuldensunabhängige Einstandspflicht des Arbeitnehmers für einen Fehlbestand vereinbart werden könnte, ist nicht einzusehen, der den Arbeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Zuständigkeitsregelung im Unternehmen

Rz. 1550 Erfolgreiche Erstellung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes für Betriebsgeheimnisse setzt im Regelfall voraus, dass klare Regelungen der Verantwortlichkeit bestehen und ein kompetenter Ansprechpartner, dem die erforderlichen Befugnisse eingeräumt werden, benannt wird. Hierbei ist es wichtig zu sehen, dass die Erstellung und Umsetzung des Schutzkonzepts eine echte Qu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Erleichterung des Verjährungseintritts

Rz. 1480 Die Erleichterung der Verjährung wird insbesondere durch die Verkürzung der Verjährungsfristen erreicht. Dabei ist eine unangemessene Benachteiligung nicht erst dann anzunehmen, wenn dem Vertragspartner die Anspruchsverfolgung weitgehend unmöglich gemacht wird, sondern bereits dann, wenn sie die Prüfung der Sach- und Rechtslage unangemessen behindert.[3328] Sehr kur...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (a) Grundsätzliches

Rz. 1554 Zu den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, die im Einzelfall ergriffen werden können, gehören die folgenden:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 664 Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt in § 1a BetrAVG sowie hinsichtlich der Unverfallbarkeit in § 1b Abs. 5 BetrAVG. Daraus ergibt sich das Recht des Arbeitnehmers in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung fortbesteht, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen (Ziffer 7), die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Zusammenfassung

Rz. 323 Anwesenheitsprämien und deren Kürzung wegen Fehlzeiten können grundsätzlich rechtswirksam gestaltet werden. Der Gestaltung bedarf es schon deshalb, weil keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Prämienkürzungen existiert. Beschränkungen der Gestaltungsfreiheit ergeben sich im Falle krankheitsbedingter Fehlzeiten durch § 4a EFZG im Hinblick auf die Kürzungsobergre...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Bezugsgröße des Prämienlohns

Rz. 706 Als Bezugsgröße des Prämienlohns kann jeder Umstand herangezogen werden, der von dem Arbeitnehmer beeinflusst werden kann. Typische Bezugsgrößen sind dabei wie auch bei der Akkordvergütung die Arbeitsmenge (Mengenprämie) und die für deren Bewältigung aufgewandte Zeit; auch die Qualität der Arbeitsleistung (Qualitätsprämie), die Optimierung der Arbeitsabläufe und Masc...mehr