Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 100 Matrixklauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen müssen einer Angemessenheits- und Transparenzkontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB genügen. Insoweit lassen sich die zu Versetzungsklauseln herausgearbeiteten Grundsätze übertragen. Darüber hinaus sollte in der Matrixklausel aus Transparenzgründen klargestellt werden, dass das disziplinarische Weisungsrecht beim ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / e) Ausnahme: Ausscheiden im Rentenalter

Rz. 219 Darüber hinaus verliert der Arbeitgeber sein grundsätzlich bestehendes Interesse an der Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oftmals dann, wenn der Mitarbeiter mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. In derartigen Konstellationen eines (einvernehmlichen) Ausscheidens – die meisten Arbeitsverträge sehen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 150 Der Arbeitnehmer kommt im Rahmen seiner weisungsgebundenen Tätigkeit für den Arbeitgeber naturgemäß mit einer Vielzahl von Gegenständen und Unterlagen in Berührung die zivilrechtlich im Eigentum des Arbeitgebers stehen oder diesem zumindest rechtlich und wirtschaftlich zuzuordnen sind, weil der Arbeitgeber sie z.B. geleast oder gemietet hat und ihre Überlassung einen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 116 Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen Anwendung. Die vertraglichen Regelungen gehen diesen grundsätzlich vor, soweit sie für den Arbeitnehmer günstiger sind (Günstigkeitsprinzip). Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass g...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Allgemeine Pflicht zu Verschwiegenheit und Geheimnisschutz (Abs. 1)

Rz. 161 Dies betrifft zunächst eine allgemeine Pflicht zu Verschwiegenheit bzw. Geheimnisschutz. Auch wenn derartige Abreden bereits zum Standardrepertoire in vielen Altverträgen gehört haben, hatten sie hier zumeist noch vor allem deklaratorischen Charakter, denn es ist allgemein anerkannt, dass derartige Pflichten bereits zum Nebenpflichtenkatalog nach § 241 Abs. 2 BGB zäh...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 59 Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Vorbehalts, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, eine zunächst unbefristet zugesagte Leistung nachträglich zu ändern oder auch ihre Weitergewährung vollständig zu beenden[112] in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig. Bereits lange vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2002 war ein solcher Vorbehal...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Kontrollmaßstab der vorrangigen Individualabrede

Rz. 77 Die Kollisionsregelung des § 305b BGB wirft die Frage auf, ob auch eine vorrangige Individualabrede einer inhaltlichen Kontrolle unterliegt und welche Maßstäbe insoweit anzulegen sind. Soweit es sich um eine i.S.v. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB im Einzelnen ausgehandelte Individualabrede handelt, unterliegt diese schon deshalb keiner Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 40 Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen bei einem Betriebs(teil-)übergang die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer grds. kraft Gesetzes mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Betriebserwerber tritt also in die Arbeitgeberstellung ein, ohne dass es dazu eines formalen Akts (bspw. der Unterzeichnung neuer Arbeitsvertr...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 175 Was den sachlichen Anwendungsbereich von Nebentätigkeitsklauseln angeht, dürfte es aus rechtlicher Sicht unbedenklich sein, die bloße Anzeigepflicht auf jede Nebentätigkeit, d.h. sowohl auf entgeltliche, aber auch auf unentgeltliche Nebentätigkeiten zu erstrecken. Die bloße Informationspflicht dürfte in aller Regel noch keinen derart intensiven Eingriff in die Berufs...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Weitgehend zwingende Geltung des ArbnErfG

Rz. 227 Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu beachten, dass die Regelungen des ArbnErfG weitgehend zwingend sind und arbeitsvertraglich jedenfalls im Vorhinein nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abbedungen werden können. In § 22 ArbnErfG ist ausdrücklich geregelt, dass die Vorschriften des ArbnErfG zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abbedungen werden können. Möglich...mehr

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Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 311 Muster 3.52: Schriftform Muster 3.52: Schriftform Die Parteien sind sich darüber einig, dass Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags schriftlich niederzulegen sind. Rz. 312 Alternativ zur unter Rdn 300 vorgeschlagenen Klausel stellt das vorstehende Muster eine deklaratorische Schriftformklausel dar, die sowohl in einem individuell ausgehandelten Arbeitsvertrag als a...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen

Rz. 13 Auch Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen können der AGB-Kontrolle nach § 305 ff. BGB unterfallen, soweit in ihnen Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten sind. Allerdings werden arbeitnehmerähnliche Personen nach überwiegender Auffassung weder als "Verbraucher" i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB eingestuft[23] noch kommt bei ihnen (schon mangels Vorliegens eines "Arbei...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / IX. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 NachwG – Anordnung von Überstunden

Rz. 22 Sofern vereinbart, ist die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen anzugeben (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 NachwG). Auch diese Nachweispflicht ist neu, wobei sich diese Angaben typischerweise bereits im Arbeitsvertrag finden.[58] Formulierungsvorschlag Sie sind verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu den gesetzlichen Höchstarbeitszeite...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verdeckte Mitunternehmer

Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko können auch zivilrechtliche Nicht-Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung begründen. Zumeist werden schuldrechtliche Austauschverträge zur Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen in ein Gesellschaftsverhältnis umqualifiziert. Die Identifikati...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 121 Grundsätzlich könnte man es sich sehr einfach machen. Einer vertraglichen Regelung des Urlaubs bedarf es aufgrund der schon im Bundesurlaubsgesetz vorgesehenen Regelungen nicht zwingend. Allerdings gewähren zum einen die meisten Arbeitgeber mehr Urlaub als gesetzlich gefordert, etwa um für Arbeitnehmer attraktiv zu sein. Zum anderen dürfte ein Vertrag ohne Urlaubsreg...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Einzelne Nutzungsarten, Änderungen und Übertragungen

Rz. 261 Zu beachten ist weiter das in § 39 UrhG normierte Änderungsverbot. Danach sind Änderungen eines Werkes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Arbeitgeber kann sich jedoch von dem Arbeitnehmer weitreichende Befugnisse zur Änderung des Werkes einräumen lassen, die bis zur Grenze der Entstellung ausgeübt werden können.[332] Rz. 262 Mit Blick auf das V...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Lage und Dauer der Arbeitszeit

Rz. 28 Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit sind im Grundsatz Hauptleistungsabrede und unterliegen infolgedessen keiner Angemessenheitskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Aus Sicht der gleichwohl gebotenen Transparenzkontrolle sind Regelungen über eine starre, zum Beispiel wöchentliche Arbeitszeit unkritisch. Probleme ergeben sich erst dann, wenn die Dauer der regelmäßigen Arb...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / IX. Umgehungsverbot des § 306a BGB

Rz. 177 Nach § 306a BGB finden die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB auch dann Anwendung, wenn der Versuch unternommen wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen. Die Norm hat – soweit ersichtlich – in der bisherigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keine nennenswerte Rolle gespielt. Ihr Anwendungsbereich ist gerade im Bereich des Arbeitsrechts als gering einzuschä...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Form: Eigene Überschrift und Fettdruck (§ 305c BGB)?

Rz. 186 Was die Form angeht, ist es zunächst empfehlenswert, eine Vertragsstrafenregelung im Rahmen eines Arbeitsvertrags durch Fettdruck hervorzuheben. Die Instanzrechtsprechung geht zwar in Teilen davon aus, dass für den Fall, dass der Vertragstext ein einheitliches Schriftbild und keinerlei Hervorhebungen enthält, auch eine Vertragsstrafenregelung nicht als überraschend i...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Inhalt von Arbeitsverhältnissen

Rz. 95 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, geht das Arbeitsverhältnis mit allen individualrechtlichen Rechten und Pflichten auf das Joint Venture über. Das betrifft nicht nur den Inhalt des Arbeitsvertrages, sondern insb. auch Ansprüche, die durch betriebliche Übung oder Gesamtzusage des einbringenden Partners begründet wurden. Gem. § 613a Abs....mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 10 Das vorstehende Muster ist als Zusatzvereinbarung zum eigentlichen Arbeitsvertrag konstruiert. Damit ist die Zusatzvereinbarung im Zusammenspiel mit den üblichen und vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 1 NachwG gebotenen Inhalten eines Standardarbeitsvertrags zu sehen. Insoweit wird vorausgesetzt, dass der Standardarbeitsvertrag etwa Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 206 Aufgrund der genannten Erwägungen erscheinen ebenfalls weitere von der Mustervertragsklausel grundlegend abweichende Regelungskonzepte wenig zweckdienlich. Gleichwohl bleibt vor allem abzuwägen, ob eine Aufnahme von Wettbewerbsverboten sowie eine zusätzliche Verbindung mit einer Vertragsstrafenregelung zweckmäßig ist oder dies ein negatives "Recruiting-Argument" bild...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 316 Die Regelung von Ausschlussfristen in formularmäßig vorformulierten Arbeitsverträgen ist in den vergangenen Jahren immer anspruchsvoller und tückenreicher geworden, da die Rechtsprechung die Anforderungen an eine rechtswirksame Gestaltung in verschiedener Hinsicht erhöht hat. Hinzuweisen ist zunächst darauf, dass gerade eine Ausschlussklausel aufgrund ihrer im Einzel...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 25 Das vorstehende Muster ist – wie schon die Vereinbarung zum Home-Office – als Zusatzvereinbarung zum eigentlichen Arbeitsvertrag konstruiert. Damit ist die Zusatzvereinbarung im Zusammenspiel mit den üblichen und vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 1 NachwG gebotenen Inhalten eines Standardarbeitsvertrags zu sehen. Insoweit wird vorausgesetzt, dass der Standardarbeitsver...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / II. Einheitliche Verwendung von Begrifflichkeiten

Rz. 36 Es ist penibel darauf zu achten, dass Begriffe im Vertrag einheitlich verwendet werden. Es kann zu ungewollten und unangenehmen Auslegungsfragen führen, wenn unterschiedliche Begrifflichkeiten in den Vertrag eingeführt werden, obwohl eigentlich jeweils dasselbe gemeint ist. Gleichermaßen sorgt es für Verwirrung und Auslegungsschwierigkeiten, wenn derselbe Begriff im V...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Überlassung nur zur dienstlichen Nutzung

Rz. 82 Ist der Dienstwagen hingegen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen, so handelt es sich nicht um zu versteuernden Arbeitslohn. Ob eine Überlassung zu rein dienstlichen Zwecken gewollt ist, kann in der Praxis zweifelhaft sein. Fraglich wird dies bereits dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug z.B. nicht erst am Arbeitsplatz in Gebrauch nimmt und gegen Arbe...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / I. Reihenfolge der Regelungen

Rz. 44 Was die Reihenfolge der in den Arbeitsvertrag aufzunehmenden Regelungen angeht, ist es sehr sinnvoll und auch praxisüblich, mit der Regelung der Hauptleistungspflichten zu beginnen. Zu regeln sind damit zunächst insbesondere Inhalt (Funktion) und Umfang (Arbeitszeit) der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung gemeinsam mit solchen Regelungen, die – ggf. über...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Arbeitgeberin je nach Arbeitsanfall bis zu _________________________ Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Vergütung des Arbeitnehmers erhöht sich für die über...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / 1

Rz. 1 Im folgenden 5. Teil dieses Buchs werden – aufbauend auf den Erläuterungen und Klauselbesprechungen der vorangegangenen Abschnitte – einige Arbeitsvertragsmuster für typische Fallkonstellationen bereitgestellt, die in der Praxis als Ausgangspunkt für die Gestaltung eines konkret benötigten Vertrags dienen sollen. Neben einigen in deutscher Sprache gefassten Vorlagen wi...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Erheblichkeit der Benachteiligung

Rz. 126 Eine (unangemessene) Benachteiligung soll nach h.M. überdies nur dann vorliegen, wenn eine Benachteiligung von erheblichem Gewicht gegeben ist.[261] Das Meinungsbild zur Frage, in welchem Tatbestandsmerkmal des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB diese Frage zu verorten ist, ist wiederum nicht einheitlich: Es wird sowohl vertreten, dass die Erheblichkeitsschwelle schon bei der Fra...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Drucktechnische Hervorhebungen

Rz. 48 Erwähnt sei bereits hier, dass es gerade vor dem Hintergrund einer AGB-Kontrolle nötig sein kann, bestimmte Regelungen im Arbeitsvertrag – etwa durch Nutzung des Fettdrucks oder durch Unterstreichung – drucktechnisch hervorzuheben. Gemäß § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / Zusammenfassung

Begriff Im Arbeitsrecht wird als Entgelt die Vergütung (Lohn oder Gehalt) des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Im Lohnsteuerrecht wird anstelle des Begriffs "Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet. Im Sozialversicherungsrecht spricht man stets von Arbeitsentgelt. Im Umsat...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 49 Vom Arbeitgeber vorformulierte Widerrufsvorbehalte sind am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB zu messen. Innerhalb des für Bandbreitenregelungen entwickelten Rahmens[77] dürften auf die Dauer der Arbeitszeit bezogene Widerrufsvorbehalte einer Angemessenheitskontrolle standhalten.[78] Das gilt auch für eine Kombination von Widerrufsvorbehalt und Bandbreitenregelung, wobei da...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Freistellung

Rz. 282 Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, ist dies unter Berücksichtigung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres möglich. Es bedarf regelmäßig eines sachlichen Grunds, der allerdings für den Fall des Ausspruchs einer Kündigung – unabhängig von welcher Partei – in der Regel gegeben sein wird. Dennoch ist eine Abwägung der Interess...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 68 Hinweis Zusammengefasst sollte der Vertragsgestalter folgendes beherzigen, um den Vorwurf einer Überrumpelung des Vertragspartners und damit die Rechtsfolge des § 305c Abs. 1 BGB zu vermeiden:mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Tätigkeitsbezeichnung/Versetzungsklausel

Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG ist eine "kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" in die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen aufzunehmen. Damit gehören Angaben zum Arbeitsinhalt zum Standard eines Arbeitsvertrags. Es wird geregelt, für welche Tätigkeit der Arbeitnehmer eingestellt wird und welche Tätigkei...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / IV. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG – Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit

Rz. 14 Bereits nach der alten Fassung des NachwG war dem Arbeitnehmer eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung seiner Tätigkeit auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG). Nicht ausreichend ist hierfür die bloße Nennung des Titels, unter welchem der Arbeitnehmer eingestellt wird[29] (z.B. als "Bauingenieur"). Vielmehr müssen die wesentlichen Tätigkeitsmerkmale zumind...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Besonderheiten für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Rz. 41 Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB findet durch den Betriebsübergang eine Transformation von Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auf die Ebene des Einzelarbeitsverhältnisses statt mit einer gleichzeitigen einjährigen Veränderungssperre zum Nachteil des Arbeitnehmers. Kollektivvertragliche Regelungen verlieren also ihre Rechtsnatur als Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 21 Muster 3.4: Arbeitszeit Muster 3.4: Arbeitszeit (1) Die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Alternativ: Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den für den Betrieb geltenden tariflichen und betrieblichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Sie beträgt zurzeit _________________________. (2) Der Arbeitnehmer wird...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Voraussetzungen

Rz. 162 Nach Auffassung des BGH bestehen folgende Voraussetzungen für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft:mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Verträge mit Auszubildenden und Praktikanten

Rz. 12 Auch wenn ein Ausbildungsverhältnis grds. nicht als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist,[20] finden gemäß § 10 Abs. 2 BBiG auf den Berufsausbildungsvertrag die für Arbeitsverträge geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze Anwendung, soweit sich aus seinem Wesen und seinem Zweck nichts anderes ergibt. Auch das Ausbildungsverhältnis unterliegt damit der "arbeitsre...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Erfindungsmeldung

Rz. 233 Zentrale Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist die Pflicht zur Meldung seiner Erfindung. Dies gilt sowohl für eine Diensterfindung als auch für eine freie Erfindung. Die Musterklausel erfasst beide Fallkonstellationen. Rz. 234 Eine Diensterfindung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldepflicht gehört –...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 1. Schriftformerfordernis

Rz. 28 Hinsichtlich des Schriftformerfordernisses dürfte ein entsprechender Hinweis, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, in der Regel bereits im Arbeitsvertrag enthalten sein. Da aber unklar ist, ob der bloße Hinweis auf dieses formelle Erfordernis ausreicht, oder ob darüber hinaus zusätzliche Angaben zu machen sind, bietet es sich an, (zumindest in einem separa...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. § 306 Abs. 1 BGB als Spezialregelung zu § 139 BGB

Rz. 157 Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen würde die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen eines Arbeitsvertrags jedenfalls dann die Nichtigkeit des gesamten Vertrags nach sich ziehen, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch ohne die nichtige Klausel abgeschlossen hätten (vgl. § 139 BGB). Da eine Gesamtnichtigkeit des Vertrags allerdings wegen d...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / VIII. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 NachwG – Arbeit auf Abruf

Rz. 21 Neu aufgenommen wurde weiterhin auch eine Nachweispflicht bezüglich einer ggf. vereinbarten Arbeit auf Abruf gem. § 12 TzBfG. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a NachwG ist hier über die Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, zu informieren. Darüber hinaus muss der Nachweis Angaben zur Zahl der mindestens z...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 358 Muster 3.61: Mediation Muster 3.61: Mediation (1) Die Parteien vereinbaren bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Streitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag und bei Streitigkeiten wegen der Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbindlich, ein innerbetriebliches Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institut für C...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / X. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG – Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

Rz. 23 Unverändert geblieben ist die Pflicht, den Arbeitnehmer über die Dauer seines jährlichen Erholungsurlaubs zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG). Unproblematisch ist dies bei Vollzeitmitarbeitern. Zu beachten ist allerdings, dass der Urlaubsanspruch auch für Teilzeitmitarbeiter konkret anzugeben ist. Ändert sich die Arbeitszeit und geht damit eine Veränderung ...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / I. Abgrenzung zum "freien" Dienstvertrag

Rz. 4 In der Situation des "freien" Dienstvertrags verpflichtet sich der Dienstnehmer ebenso wie der Arbeitnehmer zur Erbringung vertraglich näher definierter Leistungen gegen Zahlung einer Vergütung (§ 611 BGB). Gerade unter dem Aspekt einer möglichen Scheinselbstständigkeit stellt sich daher praktisch nicht selten die Frage der Abgrenzung zwischen Arbeits- und freiem Diens...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 4. Vorrang der gelebten Praxis

Rz. 15 Die obenstehenden Ausführungen verdeutlichen bereits, dass es eine klare Linie zwischen "freier" Erbringung von Dienstleistungen einerseits und weisungsgebundener, fremdbestimmter Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit andererseits nicht gibt. Oftmals deuten einige Indizien in Richtung eines Arbeitsverhältnisses, andere sprechen dagegen. Die Abgrenzung kann daher in d...mehr