Rz. 1550
Erfolgreiche Erstellung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes für Betriebsgeheimnisse setzt im Regelfall voraus, dass klare Regelungen der Verantwortlichkeit bestehen und ein kompetenter Ansprechpartner, dem die erforderlichen Befugnisse eingeräumt werden, benannt wird. Hierbei ist es wichtig zu sehen, dass die Erstellung und Umsetzung des Schutzkonzepts eine echte Querschnittsaufgabe sind, und daher eine anspruchsvolle und qualifizierte Aufgabe.[3440]
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