Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Nichtanwendbarkeit der § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

Rz. 57 Besonderer Erwähnung bedarf allerdings, dass die im Bereich des allgemeinen Zivilrechts für die Frage der wirksamen Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen sehr wichtigen Absätze 2 und 3 des § 305 BGB auf "Arbeitsverträge" gerade nicht anzuwenden sind (vgl. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB): § 305 Abs. 2 BGB sieht ganz allgemein vor, dass AGB im Normalfall nur dann Bestandt...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Verwendung von Fremdsprachen

Rz. 37 Keine Vorgaben macht das deutsche Recht zur Frage, ob ein Arbeitsvertrag nur in deutscher oder ggf. auch in einer Fremdsprache geschlossen werden kann. Insbesondere folgt Derartiges auch nicht aus den Regelungen zur Amts- und Gerichtssprache in Deutschland (§ 23 Abs. 1 VwVfG, § 184 S. 1 GVG). Arbeitsverträge können daher grundsätzlich – sei es nun mündlich oder schrif...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / III. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG – Arbeitsort

Rz. 12 Der gesetzlich geforderte Nachweis hat auch Angaben zum Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf zu enthalten, dass er an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG). Diese Angaben dürften in der Regel bereits im Arbeitsvertrag enthalten sein, sodass – sollte d...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / II. Abgrenzung zum Werkvertrag

Rz. 16 Da der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrags ist, unterscheidet auch er sich zunächst von einem Werkvertrag nach § 631 BGB dadurch, dass der Arbeitnehmer im Gegensatz zu einem Werkunternehmer lediglich eine Tätigkeit als solche, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet. Der Dienstnehmer bzw. Arbeitnehmer ist nach § 611 Abs. 1 BGB zur...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen Arbeitsvertrag gilt Folgendes: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Sie ist in einem Zeitraum von ____________________...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / B. Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle

Rz. 4 Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht bereits ergibt, sind die im allgemeinen Teil des Rechts der Schuldverhältnisse verorteten §§ 305 ff. BGB keinesfalls nur auf Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts anzuwenden. Im Gegenteil ist es vielmehr so, dass ihre Anwendung auf arbeitsvertragliche Verein...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 301 Es ist in der Praxis üblich und aus verschiedenen Gründen auch sehr sinnvoll, arbeitsvertragliche Vereinbarungen schriftlich abzuschließen.[371] Für den arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag folgt ein Schriftformerfordernis bereits zwingend aus §§ 623, 126 BGB. Ein nicht schriftlich geschlossener Aufhebungsvertrag ist unwirksam (§ 125 S. 1 BGB). Auch die Befristung ei...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Arbeitnehmer als "Verbraucher"

Rz. 26 Von entscheidender und weichenstellender Bedeutung für die Anwendung der §§ 305 ff. BGB im Rahmen der Kontrolle vertraglicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Tatsache, dass die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einstuft. Von großer Bedeutung ist dies deshalb, weil § 310 Abs. 3 BGB für Verträge zwis...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Arbeitsvertragliche Inbezugnahme von Kollektivvereinbarungen

Rz. 22 Der Anwendungsausschluss des § 310 Abs. 4 S. 1 BGB greift nur dann ein, wenn die jeweilige Kollektivregelung normativ für das Arbeitsverhältnis gilt.[41] Bei Tarifverträgen ist hier also eine beiderseitige Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien bzw. die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags Voraussetzung für den Ausschluss einer AGB-Kontrolle. Gilt ein Tarifvert...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Gesellschaftsrechtliche Organe als "Verbraucher"?

Rz. 29 Besonders hervorzuheben ist allerdings, dass das BAG jedenfalls auch den Fremdgeschäftsführer einer GmbH als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einordnet,[58] was ebenfalls keineswegs selbstverständlich erscheint, weil gesellschaftsrechtliche Organe – und dies gilt auch für den nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Fremdgeschäftsführer – vielfach Arbeitgeberfun...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 202 Im Rahmen der Vertragsgestaltung gilt mit Blick auf das vertragliche Wettbewerbsverbot – anders als bei dem nachvertraglichen Pendant – zunächst, dass eine Aufnahme in den Arbeitsvertrag aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften jedenfalls nicht zwingend notwendig ist. Dennoch empfiehlt sich oftmals eine ergänzende vertragliche Abbildung, und zwar gleich aus...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 36 Das Arbeitsverhältnis ist in erster Linie ein wirtschaftliches Austauschverhältnis. Der Arbeitnehmer erbringt die vereinbarte Arbeitsleistung, um die vom Arbeitgeber versprochene Vergütung zu verdienen. Zudem gilt der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn", der allerdings z.B. durch die Vorschriften des EntgFG, des BUrlG oder des MuSchG Einschränkungen erfährt. Während in ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Allgemeine Rechtsgeschäftslehre

Rz. 54 Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen folgt dabei zunächst allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen. Es ist also insbesondere zu fragen, ob die den Arbeitsvertrag anbietende Vertragspartei – dies wird in den hier interessierenden Fällen in aller Regel der Arbeitgeber sein – die vorformulierten Vertragsbedingungen zum Gegenstand ihres Angebots gemacht h...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 110 Der Inhalt arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten wird durch verschiedene Rechtsquellen bestimmt. Zu diesen Quellen können Kollektivvereinbarungen wie etwa Betriebsvereinbarungen gehören. Sind einschlägige Betriebsvereinbarungen bei Vertragsschluss vorhanden oder werden sie später geschlossen, ist die Frage der Wechselwirkung zwischen Betriebsvereinbarungs- und Ar...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 305 Schriftformklauseln in Arbeitsverträgen sind weit verbreitet. Die mit einer solchen Regelung erzielbaren Rechtswirkungen werden dabei allerdings oft überschätzt: Rein deklaratorische Regelungen (siehe hierzu das Beispiel unten Rdn 311) verfolgen und erfüllen wie schon beschrieben lediglich Dokumentations- und Beweiszwecke. Sie dienen lediglich als Appell an die Vertr...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / II. Geltung der §§ 305 ff. BGB in zeitlicher Hinsicht

Rz. 25 Soweit ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit weiterhin auf der Grundlage eines älteren, vor 2002 geschlossenen und seitdem nicht mehr geänderten Arbeitsvertrages verrichtet, stellt sich vor einer Prüfung der in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen am Maßstab der §§ 305 ff. BGB die Frage, ob diese erst im Zuge der Reform des Schuldrechts zum 1.1.2002 in das BGB integrierte...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 1. Charakteristische Merkmale des Arbeitsverhältnisses

Rz. 5 Vom Arbeitsverhältnis als Unterform des Dienstverhältnisses unterscheidet sich das "freie" Dienstverhältnis – häufig auch als "freie Mitarbeit" bezeichnet – durch einen geringeren Grad persönlicher (nicht notwendigerweise auch wirtschaftlicher) Abhängigkeit.[6] Unter einem Arbeitnehmer verstand schon die bisherige Rechtsprechung denjenigen, der aufgrund eines privatrech...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Salvatorische Klauseln in Individualverträgen

Rz. 394 Anders stellt sich die Situation im Fall eines auf Augenhöhe individuell ausgehandelten Arbeitsvertrags bzw. einer individuell ausgehandelten Klausel dar. Obwohl dieser in der Praxis sicher der Ausnahmefall sein wird, sei erwähnt, dass die Möglichkeiten der rechtswirksamen Gestaltung salvatorischer Klauseln in Individualvereinbarungen deutlich weiter reichen: Ohne we...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / IV. Abgrenzung zum Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 23 Vom Auftrag unterscheidet sich das Arbeitsverhältnis bereits deutlich dadurch, dass ein Entgelt für die Leistung der versprochenen Dienste versprochen wird (§ 611 Abs. 1 BGB). Der Auftragnehmer verpflichtet sich dagegen zur unentgeltlichen Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts (§ 662 BGB). Rz. 24 Als Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag zu qua...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Vergütung und Abgeltung von Überstunden/Mehrarbeit

Rz. 42 Neben der Frage, ob der Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden bzw. Mehrarbeit einseitig berechtigt ist,[61] sollte ein Arbeitsvertrag auch die Frage beantworten, ob und in welchem Umfang vom Arbeitnehmer tatsächlich geleistete Überstunden zu vergüten sind. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 612a BGB nur zur Gewährung der vereinbarten Vergütung für die verein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Vom Verwender gestellt

Rz. 40 Voraussetzung für die Prüfung von Vertragsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB ist grds. auch, dass diese bei Abschluss des Vertrags durch eine Partei (sog. Verwender) der anderen Vertragspartei gestellt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts kommt diesem Tatbestandsmerkmal nur geringe Bedeutung zu, da der Arbeitnehmer wie ausgeführt nach Auffassung der Rechtsprechung ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VII. Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten

Rz. 147 Stellt sich bei Durchführung der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB heraus, dass die jeweilige Klausel mit hier vorgesehenen Grundsätzen an sich nicht in Einklang zu bringen ist, ist eine weitere, spezifisch arbeitsrechtliche Besonderheit der §§ 305 ff. BGB in die weiteren Überlegungen einzubeziehen: § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sieht vor, dass bei der Anwendu...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 3 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Dieses arbeitsvertragliche Weisungsrecht schränken arbeitsvertragliche Regelungen über den Arbeitsinhalt ein. Je konkreter die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto weniger Spielraum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO. Wä...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 371 Muster 3.62: Gerichtsstand Muster 3.62: Gerichtsstand Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. (Alternativ:) Im Fall, dass der Arbeitnehmer keinen festen Wohnsitz im Inland haben sollte, ist der Sitz der Gesellschaft in _________________________ Gerichtsstand f...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / A. Einführung

Rz. 1 Im Rahmen des ersten Kapitels dieses Buchs werden zunächst einige allgemeine Anmerkungen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen gemacht, der Arbeitsvertrag zu verwandten Vertragsverhältnissen abgegrenzt und einige generelle Tipps zur Vertragsgestaltung gegeben. Einige der Hinweise und Vorschläge mögen dabei gar banal klingen. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass auc...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Sonderfall: Befristung von Vergütungsbestandteilen

Rz. 64 Einen Sonderfall stellt die befristete Gewährung von Vergütungsbestandteilen dar. Zum Teil wird diese Form der Entgeltflexibilisierung als Änderungsvorbehalt i.S.d. § 308 Nr. 4 BGB behandelt.[129] Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG sind die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen nicht – auch nich...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 7. Gesamtunwirksamkeit bei Unzumutbarkeit (§ 306 Abs. 3 BGB)

Rz. 173 In Abweichung zur Grundregel des § 306 Abs. 1 BGB, der für den Regelfall zum Schutze des Vertragspartners des Verwenders bei Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung einzelner AGB die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen vorsieht, kommt nach § 306 Abs. 3 BGB ausnahmsweise eine Gesamtnichtigkeit in Frage, wenn das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der nach § 306...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundlegendes zur Geschäftsführung

Rz. 242 Die GmbH muss gem. § 6 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Bestellung zum Geschäftsführer begründet die spezifischen organschaftlichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb. die Vertretungsmacht der Gesellschaft. Sie enthält jedoch nicht alle Rech...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Vertragsbedingungen

Rz. 31 Unter dem Begriff der Vertragsbedingung ist zunächst grds. jegliche Regelung zu verstehen, die den Inhalt eines Vertrages gestaltet, gleichgültig ob es sich um eine Regelung von Haupt- oder Nebenleistungspflichten handelt.[63] Nach § 305 Abs. 1 S. 2 BGB ist für die Qualifizierung einer Regelung als Vertragsbedingung irrelevant, in welcher vertraglichen Form sie vorgese...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 88 Im Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstwagen können sich vielfältige Regelungsfragen stellen. In der Praxis wird regelungstechnisch oftmals so verfahren, dass im Arbeitsvertrag nur recht knapp auf eine (oftmals durchaus umfangreiche) Dienstwagenrichtlinie ("Car Policy") des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe Bezug genommen wird (etwa wie folgt: "Dem Arbei...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / d) Rahmenverträge

Rz. 51 In der Praxis finden sich mitunter Verträge, die bestimmen, unter welchen Bedingungen die Parteien verpflichtet sind, Arbeitsverträge abzuschließen: aa) Musterklausel Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / B. Flexibilisierung des Arbeitsorts

Rz. 6 Flexibilisierungen des Arbeitsorts werden häufig in Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag vereinbart. Insbesondere Home-Office Vereinbarungen gehören insoweit zum Standardrepertoire: I. Home-Office Vereinbarung 1. Musterklausel Rz. 7 Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom ________________________...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Zeitliche Befristung

Rz. 287 Muster 3.46: Zeitliche Befristung Muster 3.46: Zeitliche Befristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des _________________________. Rz. 288 Die zeitliche Befristung zeichnet sich durch ihre Klarheit hinsichtlich des Beendigungstermins aus, da dieser durch die Parteien fest verein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 16 Weiter lassen sich auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge unter den weit verstandenen Begriff des "Arbeitsvertrags" i.S.d. § 310 Abs. 4 BGB subsumieren.[28] Hiergegen wird zwar zum Teil eingewandt, dass der Wortlaut ein solche Ergebnis kaum zulasse, weil sich natürlich Beendigungsvereinbarungen in ihren Rechtswirkungen ganz erheblich von der Begründung eines Arbeits...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / B. Regelungen zum Arbeitsort

Rz. 14 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG sind Angaben zum Arbeitsort in eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen aufzunehmen. Das macht Regelungen zum Arbeitsort zum Standard eines Arbeitsvertrags: I. Musterklausel Rz. 15 Muster 3.3: Arbeitsort Muster 3.3: Arbeitsort (1) Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ als _________________________ für den Betrieb ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 253 Wie in Rdn 221 ff. betreffend die Rechte an technischen Erfindungen erläutert, geht das deutsche Recht von dem sog. "Schöpfungsprinzip" aus.[320] Die Rechte an einem Arbeitsergebnis entstehen somit immer bei dem menschlichen Schöpfer des Arbeitsergebnisses, also dem Arbeitnehmer, und nicht unmittelbar bei dem Arbeitgeber. Soll der Arbeitgeber Inhaber der Nutzungsrech...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 344 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Entgelts für die von ihm geleisteten Dienste, können nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln (§ 398 BGB) auch abgetreten werden. Eine praktisch sehr bedeutsame gesetzliche Einschränkung dieses Grundsatzes folgt zwar schon aus § 400 BGB i.V.m. den Pfändungsschutzvorschri...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Schriftformklauseln und Vorrang der Individualvereinbarung

Rz. 79 Zweifelhaft erscheint der gesetzlich angeordnete Vorrang individueller Vereinbarungen dann, wenn im (Formular-)Arbeitsvertrag eine einfache oder sogar einer doppelte, qualifizierte Schriftformklausel enthalten ist. Eine einfache Schriftformklausel sieht zunächst nur vor, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form vereinbart werd...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 384 Wenngleich die Wirkungen derartiger Regelungen nicht überschätzt werden sollten, werden in der Praxis regelmäßig sog. salvatorische Klauseln in Arbeitsverträge aufgenommen. Zu finden sind diese meist am Ende des Arbeitsvertrags, entweder in einem eigenen Paragrafen oder unter den "Schlussbestimmungen" des Vertrags. Zweck dieser Regelungen ist es im Kern, den Willen d...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Musterklausel

Rz. 197 Muster 3.28: Wettbewerbsverbot Muster 3.28: Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Anstellungsvertrags im Geschäftszweig des Arbeitgebers weder für eigene noch für fremde Rechnung Geschäfte zu machen. Dies gilt nicht für einfache Tätigkeiten, die allenfalls zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung eines Konkur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Haftung gegenüber der GmbH

Rz. 264 Im Mittelpunkt der Haftung der Geschäftsführer[816] gegenüber der GmbH steht § 43 GmbHG, wonach Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden haben und der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Haftung gilt unabhängig vom Bestehen eines A...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / D. (Un-)Möglichkeit einer Verbandsklage im Arbeitsrecht

Rz. 180 Nach allgemeinen Regeln kann derjenige, der nach §§ 307–309 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung bzw. auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden (§ 1 UKlaG). Im Bereich des Arbeitsrechts besteht diese Möglichkeit nicht, da § 15 UKlaG ausdrücklich regelt, dass dieses...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Arbeitgeber als "Unternehmer"

Rz. 27 Neben der Frage, ob der Arbeitnehmer als "Verbraucher" einzuordnen ist, setzt das Vorliegen eines Verbrauchervertrags i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB ferner voraus, dass der Arbeitgeber seinerseits als "Unternehmer" i.S.d. § 14 BGB handelt. Dies ist in aller Regel der Fall, weil der Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitnehmern in aller Regel in Ausübung seiner gewerblichen o...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Rechtsübertragung

Rz. 259 Mit Blick auf die unvollständigen und vor allem auslegungsbedürftigen gesetzlichen Regelungen sollte sich eine Klausel anschließen, in der die Übertragung der Nutzungsrechte klar und eindeutig geregelt ist. Elementar ist in diesem Zusammenhang die ausdrückliche Klarstellung, dass die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt übertragen werden s...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 94 Die Musterklausel greift die vorstehend genannten Prämissen auf. Zwar kann das Weisungsrecht arbeitsvertraglich abbedungen werden.[135] Rechtlich ist es also denkbar, dass der Arbeitgeber arbeitsvertraglich auf sein Weisungsrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht könnte dann nur durch eine vertragliche Abrede wieder rückgängig gemacht werden. Ein solcher Verzicht dürft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 1 Anspruchsgrundlagen

In der betrieblichen Praxis setzt sich das Entgelt im Regelfall aus mehreren Bestandteilen zusammen. Üblicherweise ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Entgelt im Arbeitsvertrag geregelt[1], darüber hinaus finden sich Regelungen in den anzuwendenden Tarifverträgen. Ansprüche auf Entgelt bzw. Entgeltbestandteile können sich auch aus einer Gesamtzusage des Arbeitgebers, ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Vertragsstrafe

Rz. 204 Aufgrund der erheblichen finanziellen Risiken, die von Wettbewerbsverstößen ausgehen können, empfiehlt es sich oftmals, auf der Rechtsfolgenseite Vertragsstrafen mit aufzunehmen. Eine in der Vertragspraxis oft gebrauchte Floskel geht so weit, den Wert des Papiers zu entwerten, auf dem das Wettbewerbsverbot steht, sollte es nicht mit einer Vertragsstrafe verbunden sei...mehr