Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 2.4 Das Chefarzt-Krankenhaus

Der Chefarzt im Krankenhaus erzielt dort grundsätzlich aufgrund seines Anstellungsvertrags Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.[1] Die Privatliquidationen außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten stellen Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit dar.[2] Prüfungsansatz Das Finanzamt wird sein Augenmerk bei einer Außenprüfung beim Chefarzt auf Betriebsausgaben und e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.1 Art der zu leistenden Arbeiten/Inhalt der Arbeitsleistung

Mit der Art der zu leistenden Arbeiten bzw. dem Inhalt der Arbeitsleistung ist die Art ("Was") und Weise ("Wie") der zu erbringenden Tätigkeit gemeint.[1] Nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG ist im Arbeitsvertrag schriftlich die Bezeichnung oder die allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit anzugeben. Wenn entgegen dieser Verpflichtung keine Niederschrift ...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 1 Begriff

Nach § 6 Abs. 2, § 105 GewO regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Inhalt des Arbeitsvertrags und damit die geschuldete Arbeitsleistung. Nach § 2 Abs. 1 NachwG sind diese Inhalte durch den Arbeitgeber den Beschäftigten gegenüber schriftlich niederzulegen und unterschrieben auszuhändigen. Das Direktions- oder Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die weiteren Einzelhe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.3 Arbeitszeit

Als Arbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, während der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss, um die ihm vertraglich obliegende Leistungspflicht zu erfüllen. Folglich geht es um die Lage der Arbeitszeit.[1] Die wöchentliche Dauer ist bereits durch den Arbeitsvertrag, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, geregelt. Zur Lage der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. § 106 GewO ist die rechtlich...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 8 Folgen rechtswidriger Weisungen

Verstößt eine Weisung des Arbeitgebers gegen ein Gesetz, eine Betriebsvereinbarung oder auch den Arbeitsvertrag, ist diese unwirksam und muss vom Arbeitnehmer nicht befolgt werden. Praxis-Beispiel Anweisung zur Arbeitsdauer Ein Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeitnehmer, mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten, ohne dass ein echter Notfall vorliegt. Hier liegt ein Verstoß gege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.3 Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nicht untersagen. Zur Nebentätigkeit ist ein Arbeitnehmer aufgrund der grundrechtlichen Berufsausübungsfreiheit[1] grundsätzlich berechtigt. Nur wenn ihre Ausübung die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Haupttätigkeit beeinträchtigt oder ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, kann der Ar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 3 Grenzen des Direktionsrechts/Billigkeitskontrolle

Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht frei. Die Weisung darf nicht gegen Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften begrenzen das Direktionsrecht, wie z. B. § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 ArbZG, §§ 4, 16 MuSchG, §§ 22–24 JArbSchG. Praxis-Beispiel Kein Versto...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Uhrmacher/Goldschmied (Prof... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Bei der Beratung von Unternehmen sollte der Betriebsarzt auf folgende Schwerpunkte orientieren: Mitwirkung bei der Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Einflussnahme auf die Reduzierung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beratung zu Auswahl und Einsatz vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / Zusammenfassung

Überblick Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Inhalt und Ort sowie dessen Arbeitnehmerpflichten hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens nach billigem Ermessen rechtlich verbindlich näher zu bestimmen. Es gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehmer leistet seine Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Whistleblowing / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 3 Literatur

Rz. 24 Berchtold, Verfahrensrechtliche Probleme des § 7a SGB IV, NZS 2014, 885. Brose, Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV: Eine Reform und viele Fragen, SGb 2022, 133, 208. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane von Aktiengesellschaft, GmbH und Stiftung, SGb 2023, 18. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rabattanalyse und Nutzenpro... / 5 Ängste und Vorbehalte der Beschäftigten bei der Umstellung auf die Nutzenprovision ernst nehmen

In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass sich die Umsetzung der Nutzenprovision als problematisch herausstellt. Die Beschäftigten im Vertrieb befürchten in vielen Fällen zunächst, dass die Veränderungen zu Einbußen bei den variablen Entgelten führen werden. Zudem wird von vielen Mitarbeitern angenommen, dass sie die neue Berechnungsweise nicht verstehen werden, wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / C. Form des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Neben der Frage der Bezeichnung des Vertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten[45] stellt sich für den Gestalter eines Arbeitsvertrags auch die Frage, in welcher Form ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Um es vorwegzunehmen: Man ist in dieser Frage sicher jedenfalls sehr gut beraten, den Arbeitsvertrag den üblichen Gepflogenheiten und auch gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / B. Bezeichnung des Vertrags – Der Arbeitsvertrag und seine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Rz. 2 Wie bereits die systematische Einordnung von speziell auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Normen wie §§ 611a, 612a, 613a, 619a, 620 Abs. 3, 622, 623 BGB deutlich zeigt, ist der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Vertrag zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung gegen Zahlung eines diese Arbeitsleistung ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. "Arbeitsverträge" i.S.v. § 310 Abs. 4 BGB

Rz. 6 Ohne Weiteres sind die §§ 305 ff. BGB unter Berücksichtigung der in § 310 Abs. 4 BGB vorgesehenen Besonderheiten auf vorformulierte Arbeitsverträge im eigentlichen Wortsinne anzuwenden, also auf privatrechtliche Verträge, mit denen ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber begründet wird, welches die Leistung weisungsgebundener, fremdbesti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / E. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung in englischer Sprache

Rz. 11 Vertragsgestalter, die in oder für international agierende Unternehmen tätig sind, stehen zunehmend häufiger vor der Aufgabe, Arbeitsverträge auch in englischer Sprache erstellen zu müssen. Dies wird vor allem dann praktisch, wenn es darum geht, Arbeitsverträge für Führungskräfte oder auch Anstellungsverträge für Organmitglieder zu entwerfen, die sich ihrerseits selbs...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Anstellungsvertrag

Rz. 905 Von der organschaftlichen Bestellung des Vorstands zu unterscheiden ist der Anstellungsvertrag mit dem Vorstand i.S.e. Dienstvertrages. Zuständig ist für den Abschluss ist ebenso der Aufsichtsrat nach § 112 AktG. Inhaltlich enthält der Anstellungsvertrag die üblichen Regelungen, wie insb. die Höhe der Vergütung und Versorgung, die Gewährung von Tantiemen und Nebenlei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beendigung des Anstellungsvertrages

Rz. 283 Die Beendigung des Anstellungsvertrages [921] kann durch Zeitablauf bei Abschluss eines befristeten Vertrages, durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages[922] erfolgen. Die Fristen für die ordentliche Kündigung ergeben sich aus § 621 BGB, wenn nicht andere Kündigungsfristen vereinbart wurden.[923] Das Kündigung...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Verträge mit Organmitgliedern

Rz. 9 Eine Anwendung der §§ 305 ff. BGB kommt grundsätzlich auch im Fall des Anstellungsvertrags von Organmitgliedern in Betracht, soweit die Vertragsbedingungen – was hier im Vergleich zu Arbeitnehmern praktisch häufiger der Fall sein dürfte – nicht im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt wurden. Praktische Relevanz hat dies vor allem mit Blick auf Anstellungsverträ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / B. Formale Gestaltungsmöglichkeiten und Schriftform

Rz. 2 Bzgl. der formalen Gestaltung des Nachweises kommen im Fall der Neueinstellung von Arbeitnehmern drei praktische Handlungsalternativen in Betracht. Welcher Weg hier eingeschlagen wird, hängt auch mit der Frage zusammen, in welcher Form der Arbeitsvertrag geschlossen wird. Rz. 3 Wird bereits der Arbeitsvertrag als solcher schriftlich i.S.d. § 126 BGB abgeschlossen, ist e...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / H. Hinweise zum Aufbau und zum weiteren Umgang mit diesem Buch

Rz. 53 Nachdem das Arbeitsverhältnis in diesem ersten Kapitel (§ 1) zu "benachbarten" Vertragsverhältnissen abgegrenzt und einige allgemeine Hinweise zur Gestaltung von Arbeitsverträgen gegeben wurden, wird im nachfolgenden § 2 dieses Buches die für die Gestaltung von Arbeitsverträgen enorm wichtige AGB-Kontrolle allgemein dargestellt. Hierauf aufbauend finden sich in § 3 da...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 53 Die vorstehende Musterklausel begründet keine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Geregelt sind lediglich die Modalitäten für den Fall, dass ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll. Bisher konnte man einen Vertrag, der zwar keine ausdrückliche Arbeitspflicht, dafür aber eine Pflicht, im Bedarfsfall Arbeitsverträge abzuschließen, festschrieb, als einen d...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / G. Gelegenheiten zur Aktualisierung des Vertrags im laufenden Arbeitsverhältnis

Rz. 49 In der rechtsberatenden Praxis erlebt man es immer wieder, dass – auch etliche Jahre nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 und dem damit einhergehenden Wegfall der früheren Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht – Arbeitsleistungen auf Grundlage von Verträgen erbracht werden, die schon seit Langem nicht mehr den rechtlichen Anforde...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Praktische Beispiele

Rz. 62 Um ein Gefühl dafür zu vermitteln, welche Maßstäbe die Rechtsprechung hier anlegt, sei exemplarisch auf folgende Beispiele verwiesen: Rz. 63 Überraschend ist es nach einer Entscheidung des BAG etwa, wenn in einem Arbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung auf die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 331 Beide Vertragsparteien, insbesondere jedoch der Arbeitgeber haben bzw. hat ein Interesse daran, die geltenden Arbeitsbedingungen zweifelsfrei zu dokumentieren. Auch wenn ein Arbeitsvertrag im Grundsatz formfrei geschlossen und geändert werden kann, empfiehlt sich schon deshalb der Abschluss des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form sowie die Aufnahme einer zumindest ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 271 Bei Abschluss des Arbeitsvertrags steht das Arbeitsverhältnis zwar noch am Anfang, das Ende sollte jedoch stets mitgedacht werden, also vor allem die Frage gestellt werden, wann und auf welche Weise das Arbeitsverhältnis enden soll bzw. beendet werden kann. Regelungen hierzu sollten in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die insoweit typischen Regelungen zur vorhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht

Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Abs. 1 AGBG ausdrücklich vorgesehen war, dass das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 58 Das vorstehende Beispiel unterscheidet sich nur geringfügig von dem bereits ausgeführten Beispiel eines Rahmenvertrags. Es wird keine Arbeitspflicht begründet; diese wird im Einzelfall erst durch eine weitere Vereinbarung geschaffen, deren Abschluss den Parteien freisteht. Deshalb ist es nur konsequent, derlei Vereinbarungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 16 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Regeln die Vertragsparteien den Ort der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag, wird dieses Weisungsrecht eingeschränkt und der Arbeitsort fixiert. Wird der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgeschrieben, können die Vertragsparteien mittels einer überörtlichen Versetzungsklaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 22 Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit definieren die im Synallagma stehende Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers und sind somit Kernregelung von Arbeitsverträgen. Fehlt es an einer Regelung zur Dauer der Arbeitszeit, wird diese Regelung durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen.[25] Gleichwohl finden sich für tarifliche Mitarbeiter häufig keine Festlegungen zur...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d.R. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann (wenn nichts Abweichendes geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB), kann ein befristeter Vertrag nur dann während seiner Laufzeit ordentlich gekündig...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / E. Rubrum des Vertrags

Rz. 41 Am Anfang der schriftlichen Ausarbeitung eines Vertrags – im sog. Vertragsrubrum – sollten sich neben der Überschrift des Vertrags ("Arbeitsvertrag") eine "Vorstellung" bzw. Einführung der Vertragsparteien finden, damit der Leser des Vertrags sofort erfassen kann, zwischen welchen natürlichen bzw. juristischen Personen hier ein Schuldverhältnis begründet werden soll. ...mehr