Rz. 1425

Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung

 

Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung

Nimmt der Arbeitnehmer die Verlagerung des Arbeitsortes/die Aufnahme seiner Tätigkeit zum Anlass, umzuziehen, und befindet sich der Wohnort des Arbeitnehmers nach dem Umzug erstmals in einem Umkreis von _________________________ km des Arbeitsortes, so werden die im Zusammenhang mit dem Umzug anfallenden Transportkosten (einschließlich der Verpackung des Transportguts) gegen Nachweis auf Basis des kostengünstigsten Angebots erstattet. Zu diesem Zweck hat der Arbeitnehmer _________________________ Angebote einzuholen und vor der Auftragserteilung dem Arbeitgeber zur Entscheidung vorzulegen.
Erbringt der Arbeitnehmer den Transport in Eigenleistung, werden die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehenden Kosten gegen Rechnungsvorlage bis zu einem Höchstbetrag von _________________________ EUR erstattet. Eigene Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers werden im Rahmen des vorgenannten Betrages mit einem Stundensatz von _________________________ EUR berücksichtigt.
Der Arbeitnehmer erhält zum Ausgleich für die umzugsbedingten Aufwendungen einen Pauschalbetrag in Höhe von _________________________ EUR. Mit diesem Betrag sind alle umzugsbedingten Aufwendungen abgegolten.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erstattung doppelter Mietaufwendungen für die Dauer von maximal _________________________ Monaten, wenn aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfristen ein nahtloser Umzug nicht möglich ist. In diesem Rahmen erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegen Nachweis die Nettokaltmiete der bisherigen Wohnung einschließlich der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen.
Kommt es bis zu dem Vollzug des Umzuges zu einer Trennung des Arbeitnehmers von seiner Familie, so hat der Arbeitnehmer für die Dauer von maximal _________________________ Monaten Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für eine wöchentliche Pendelfahrt zwischen dem bisherigen und dem neuen Wohnsitz. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf den Betrag, der bei Nutzung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels entsteht.
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb von 24 Monaten nach dem Tag des Umzuges, so hat der Arbeitnehmer die erstatteten Umzugskosten bis zu einem Betrag von _________________________ EUR zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung reduziert sich um 1/24 der zu erstattenden Umzugskosten für jeden Monat, den das Arbeitsverhältnis innerhalb der zweijährigen Bindungsdauer bestanden hat. Die Rückzahlungsverpflichtung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die nicht von einem arbeitgeberseitig zu vertretenden wichtigen Grund getragen ist, oder durch arbeitgeberseitige verhaltensbedingte Kündigung beendet wird.

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