Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / h) Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 231 Des sachlichen Grundes bedarf auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist (BAG v. 24.1.1996 – 7 AZR 496/95, NZA 1996, 1089; BAG v. 30.1.1997, NZA 1997, 1057; BAG v. 3.12...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Freistellungsklausel im Anstellungsvertrag – Vergütungseinbußen

Rz. 117 In vielen Anstellungsverträgen ist das einseitige Recht des Arbeitgebers vorgesehen, den Arbeitnehmer entweder jederzeit oder nach Ausspruch einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von seinen Arbeitspflichten, ggf. unter Anrechnung des Resturlaubes, freizustellen (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 27.5.2021 – 3 SaGa 1/21 zur Du...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Regelungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag – Vertragsgestaltung

a) Schriftform Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Freistellung ohne Regelung im Anstellungsvertrag

Rz. 119 Ist keine vertragliche Abrede mit dem einseitigen Recht des Arbeitgebers auf Freistellung des Arbeitnehmers getroffen, ist ein Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Freistellung zu bejahen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung (Nichtbeschäftigung) das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung überwiegt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 14.3....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Schriftformerfordernis

Rz. 161 Gem. § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung der Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändig vom Aussteller mit Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnete Urkunde. Bei einem Vertrag muss nach § 126 Abs. 2 S. 1 BGB die Unterzeichnung der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 978 Der Arbeitsvertrag bedarf trotz des NachwG zu seinem wirksamen Abschluss keiner bestimmten Form. Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Daraus folgt, dass die Vertragsparteien den Arbeitsvertrag mündlich oder konkludent etwa durch die Aufnahme der Tätigkeit begründen können (Lakies, AGB im Arbeitsrecht, Rn 116; Hennige, NZA 1999, 281). Die Formerfordernisse können s...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Vertragsabschluss

Rz. 88 Grds. gilt für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die auch verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit als elementares Prinzip des Privatrechtes. Diese Vertragsfreiheit umfasst sowohl die Abschluss- als auch die Gestaltungsfreiheit. Die Arbeitsvertragsparteien können mithin Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages grds. frei bestimmen. § 1...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Prozessuale Fragen

Rz. 169 Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er gem. § 17 S. 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. Rz. 170 Die dreiwöchige Klagefrist de...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss

Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an. Maßgebend ist, ob die zu verrichtend...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen während des Anstellungsverhältnisses

Rz. 674 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten (vgl. ausführlich Apel/Drescher/Lindner, BB 2022, 1795 ff.). Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auch wenn § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG ausführt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhä...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Besonderheiten bei Zugang der Kündigung während der Organstellung

Rz. 15 Die Vorschriften des ersten Abschnittes des KSchG sind unabhängig von dem Vertragsverhältnis, welches der Geschäftsführeranstellung zugrunde liegt, nicht anzuwenden, wenn eine der in § 14 Abs. 1 KSchG bezeichneten Personen bei Zugang der Kündigung ihre Organstellung noch innehat. Nach der jüngsten Rspr. des BAG (25.10.2007 – 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168) kommt es ents...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / II. Name und Anschrift der Vertragsparteien

Rz. 107 Zu den wesentlichen Bestandteilen des Arbeitsvertrages gehört die Festlegung der Parteien des Arbeitsvertrages. Während auf Arbeitnehmerseite im Allgemeinen nur eine natürliche Person als Vertragspartei in Betracht kommt, kann auf Arbeitgeberseite jede natürliche und juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts sowie jede Personengesellschaft Vertragsparte...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anpassungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 893 Auch wenn man als einseitige Anpassungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Entgelthöhe den Freiwilligkeitsvorbehalt, den Widerrufsvorbehalt und die teilweise Befristung des Arbeitsverhältnisses anerkennt, ist der Kernbereich des Arbeitsvertrages vor einseitigen Eingriffen geschützt. Für Widerrufsvorbehalte in AGB hat das BAG dies auf der Grundlage des § 307 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Allgemeines

Rz. 156 Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grds. zulässig und folgt aus der Vertragsfreiheit. Die allgemeine gesetzliche Grundlage hierfür wurde bis zum 31.12.2000 in § 620 Abs. 1 BGB gesehen. Mit Wirkung v. 1.1.2001 findet § 620 Abs. 3 BGB Anwendung. Danach gilt für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, das Gesetz über Teilzeitarbeit und b...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 325 Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis und informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber, dass er das Arbeitsverhältnis nicht über den Fristablauf hinaus weiterführen will bzw. dass er den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen wird, ist – sofern der Arbeitgeber dies schriftlich erklärt hat – fraglich, ob seine Erklärung...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 899 Von einem Freiwilligkeitsvorbehalt ist auszugehen, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Zahlung einer Leistung einzustellen. Wer ohne Rechtspflicht zahlt, kann die Leistung auf der Grundlage eines ausgeübten Freiwilligkeitsvorbehaltes einstellen. Zwar hat ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht die Bedeutung, dass eine freiwillig gezahlte Leistung ohne Rechtsgru...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Klageantrag

Rz. 1296 Der Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Wiedereinstellung kann durch Klage auf Abgabe einer Willenserklärung gem. § 894 ZPO geltend gemacht werden (BAG v. 17.3.2015 – 9 AZR 702/13, NZA 2016, 124; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 757; näher Haidn, Die Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, 2022, S. 151 ff.). Im Kündigungsschutzprozess ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / V. Arbeitstätigkeit

Rz. 301 Art und Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit sind im Arbeitsvertrag zumindest grob umrissen festzulegen. Fehlt eine derartige Festlegung, ist der Arbeitsvertrag mangels Bestimmbarkeit des Leistungsgegenstandes unwirksam. Rz. 302 Die somit bei Abschluss des Arbeitsvertrages erforderliche Festlegung der vom Arbeitnehmer auszuführenden Tätigkeiten kann von...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / III. Einhaltung der Formvorschriften

Rz. 13 Für Arbeitsverträge gelten ferner die Formvorschriften des BGB. Grds. ist der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei wirksam. Daran hat auch die am 1.8. 2022 in Kraft getretene Erweiterung und Verschärfung der Regelungen des NachwG nichts geändert. Hiernach besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die in § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbed...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Ausnahmen von der Formfreiheit

Rz. 92 Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung sowie individualrechtliche Vereinbarungen können vorsehen, dass Arbeitsvertragsbedingungen eine bestimmte Form, insb. Schriftform, beachten müssen (zum Schriftformerfordernis nachvertraglicher Wettbewerbsverbote vgl. § 34 Rdn 34 ff. Für die Beendigungstatbestände der Kündigung und der Auflösungsverträge enthält § 623 BGB ein ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Rz. 210 Für ältere Arbeitnehmer besteht eine Sonderregelung zur sachgrundlosen Befristung. Nach dem ursprünglichen Wortlaut des § 14 Abs. 3 S. 1 TzBfG a.F. bedurfte eine Befristung auch dann keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hatte. Infolgedessen konnten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern der g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Kritik und neue Tendenz der Rechtsprechung

Rz. 315 Diese Begründung des 5. Senats des BAG (v. 03.02.2009 – 5 AZB 100/08) beantwortet indes nicht die entscheidende Frage nach der Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Aufhebung des Arbeitsvertrages. Denn der Arbeitsvertrag konnte grds. nur durch die Geschäftsführung aufgehoben werden. Denkbar ist, dass der 5. Senat von einer Annex-Zuständigkeit des Aufsichtsr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Inhalt und Auslegung von Unkündbarkeitsregelungen

Rz. 1181 Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Beabsichtigt sein kann ein einseitiger oder beidseitiger, ein genereller oder auch zeitlich und/oder sachlich begrenzter Kündigungsausschluss. Was im Einzelnen gewollt ist, muss notfalls durch Auslegung ermittelt werden. Rz. 1182 Generelle Kündigungsausschlüsse sind hinsichtli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten (§ 309 BGB)

Rz. 120 Die dem bisherigen § 11 AGBG entsprechende Bestimmung des § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Für den Bereich des Arbeitsrechtes handelt es sich dabei um eine Falschbezeichnung, weil § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch insoweit stets eine Entscheidung darüber verlangt, ob die uneingeschränkte Anwendung des jeweiligen Klauselverbotes mit den im ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Kontrolldichte bei individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen

Rz. 716 Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen sind keiner AGB-rechtlichen Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB mehr unterworfen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 305 BGB, der das Vorliegen einer AGB fordert. Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften des AGB-Rechts ist nicht mehr möglich (BAG v. 25.5.2005, NJW 2005, 3305, 3309). Dies folgt auch aus dem ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Formfreiheit

Rz. 90 Für den Abschluss des Arbeitsvertrages besteht grds. Formfreiheit. Arbeitsverträge können daher grds. wirksam mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Dieser Grundsatz der Formfreiheit hat auch durch das NachwG i.d.F. vom 20.7.2022 keine Änderung erfahren. Gleiches gilt für das Berufsausbildungsverhältnis. Auch hier is...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Konzernbetriebsrat

Rz. 75 Der Konzernbetriebsrat (§§ 54 ff. BetrVG) ist regelmäßig für das Beteiligungsverfahren nicht zuständig. Gem. § 58 Abs. 1 BetrVG ist der Konzernbetriebsrat für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen regelt werden können. Der ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begrenzungen

Rz. 541 Entsprechend § 106 S. 1 GewO findet das Direktionsrecht seine Grenzen im Arbeitsvertrag, in einschlägigen Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen sowie in Gesetzen. Hinzu treten Begrenzungen durch betriebliche Übung (BAG v. 22.5.1985 – 4 AZR 427/83, NZA 1986, 166), durch Konkretisierung (LAG Rheinland-Pfalz v. 5.7.1996 – 10 Sa 165/96, NZA 1997, 1113) sowie durch Mi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Befristete Einstellung von Ersatzkräften

Rz. 601 Die in § 21 BEEG getroffenen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für die befristete Einstellung von Ersatzkräften reichen über den Geltungsbereich des BEEG hinaus. Sie erfassen nach § 21 Abs. 1 BEEG befristete Arbeitsverträge zur Vertretung anderer Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen für Zeitenmehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsort

Rz. 883 Der Arbeitsort ist nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG im schriftlichen Nachweis anzugeben. Der Beschäftigungsort bestimmt sich unter Anwendung des § 269 Abs. 1 BGB. Andererseits ist es für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses typisch, dass der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers, damit in den Betrieb, eingebunden ist. I.d.R. ist also der Ort d...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / V. Kein Verstoß gegen gesetzliche Verbote (§ 134 BGB)

Rz. 27 Die Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages kann schließlich aus § 134 BGB folgen. Es kann von der Nichtigkeitsfolge des Verbotsverstoßes der gesamte Arbeitsvertrag erfasst sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn etwa ein Arbeitsvertrag zur Begehung strafbarer Handlungen begründet wird. Ein Arbeitsvertrag ist weiterhin gem. § 134 BGB i.V.m. §§ 2, 10 BAEO nichtig, wenn er die Au...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1055 Das Urheberrecht ist nach § 29 Abs. 1 UrhG grundsätzlich nicht rechtsgeschäftlich übertragbar. Das Urheberrecht an einem im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschaffenen Werkes geht auch nicht automatisch auf den Arbeitgeber oder Dienstherrn über. Rz. 1056 Stattdessen kann der Urheber Nutzungsrechte nach § 31 ff. UrhG einräumen. Der Arbeitgeber bzw. Die...mehr